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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Finanzverordnung"


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Drucksache 632/1/11

... 91. Der Bundesrat sieht die in Artikel 10 der Finanzverordnung vorgesehene Regelung, dass Zahlungen für den EGFL und den ELER ausschließlich von zugelassenen Zahlstellen getätigt werden, als zu eng an. Im Vergleich zur geltenden Rechtslage ist dies eine Verschärfung. Zahlungen, zumindest die nationalen Kofinanzierungsanteile, an den Begünstigten sollen auch von anderen als den zugelassenen Zahlstellen durchgeführt werden können. Dies entspräche der geltenden Rechtslage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 632/11 (Beschluss)

... 73. Der Bundesrat sieht die in Artikel 10 der Finanzverordnung vorgesehene Regelung, dass Zahlungen für den EGFL und den ELER ausschließlich von zugelassenen Zahlstellen getätigt werden, als zu eng an. Im Vergleich zur geltenden Rechtslage ist dies eine Verschärfung. Zahlungen, zumindest die nationalen Kofinanzierungsanteile, an den Begünstigten sollen auch von anderen als den zugelassenen Zahlstellen durchgeführt werden können. Dies entspräche der geltenden Rechtslage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 650/11

... Mehrere Finanzierungsinstrumente und andere, nichtfinanzielle Instrumente wurden geschaffen, um die Verwirklichung der Vorhaben zu erleichtern. Dazu gehören die TEN-Finanzverordnung 3, der Kohäsionsfonds, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Verbindung mit Koordinierungsinitiativen der Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Behandelte Fragen

1.3. Aktionsbereiche

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fazilität CONNECTING EUROPE

6. Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 5
Ressourcenschonendes Netz

Artikel 6
Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 7
Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel II
das Gesamtnetz

Artikel 9
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10
Prioritäten

Artikel 11
Karten

Artikel 12
Infrastrukturkomponenten

Artikel 13
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 14
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 2
Binnenschifffahrtsinfrastruktur

Artikel 15
Karten

Artikel 16
Infrastrukturkomponenten

Artikel 17
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 18
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 3
Straßenverkehrsinfrastruktur

Artikel 19
Karten

Artikel 20
Infrastrukturkomponenten

Artikel 21
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 22
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 4
Seeverkehrsinfrastruktur

Artikel 23
Karten

Artikel 24
Infrastrukturkomponenten

Artikel 25
Meeresautobahnen

Artikel 26
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 27
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 5
Luftverkehrsinfrastruktur

Artikel 28
Karten

Artikel 29
Infrastrukturkomponenten

Artikel 30
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 31
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 6
Infrastruktur für den multimodalen Verkehr

Artikel 32
Karten

Artikel 33
Infrastrukturkomponenten

Artikel 34
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 35
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 36
Städtische Knoten

Artikel 37
Intelligente Verkehrssysteme

Artikel 38
Güterverkehrsdienste

Artikel 39
Neue Technologien und Innovation

Artikel 40
Sichere Infrastrukturen

Artikel 41
Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit

Artikel 42
Umweltschutz

Artikel 43
Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer

Kapitel III
das Kernnetz

Artikel 44
Festlegung des Kernnetzes

Artikel 45
Anforderungen

Artikel 46
Aufbau des Kernnetzes

Artikel 47
Knoten des Kernnetzes

Kapitel IV
Verwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore

Artikel 48
Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore

Artikel 49
Begriff der Kernnetzkorridore

Artikel 50
Liste der Kernnetzkorridore

Artikel 51
Koordinierung der Kernnetzkorridore

Artikel 52
Leitung der Kernnetzkorridore

Artikel 53
Korridorentwicklungsplan

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 54
Überarbeitung und Berichterstattung

Artikel 55
Ausschuss

Artikel 56
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57
Überprüfung

Artikel 58
Einheitliche Kontaktstelle

Artikel 59
Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes

Artikel 60
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik

Artikel 61
Förderung und Bewertung

Artikel 62
Aufhebung

Artikel 63
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 278/10

... • Kombination der TEN-V-Leitlinien und der TEN-Finanzverordnung, die sich beide auf Artikel 171 AEUV stützen, um die Verbindung zwischen den Prioritäten der TEN-V-Politik und den entsprechenden Finanzmitteln zu stärken und den Rechtsrahmen zu vereinfachen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/10




Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Konsultation über die künftige Politik für das Transeuropäische Verkehrsnetz

1. Einleitung

2. Im Anschluss an das Grünbuch

3. Methodik für die TEN-V-Planung

Planung des Gesamtnetzes

Planung des Kernnetzes

Beitrag zu Klimaschutzzielen und sonstigen Umweltzielen

Innovative Infrastrukturmaßnahmen

4. DIE TEN-V-Umsetzung

4.1. Bewertung, Priorisierung und nicht finanzielle Instrumente

4.2. Finanzierung

5. Rechtlicher und institutioneller Rahmen der Überprüfung der Ten-V-Politik

3 Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 97/08

... Die finanzielle Hilfe der Europäischen Gemeinschaft für Lateinamerika ist für die Periode 2007 bis 2013 auf 2,69 Mrd. Euro festgelegt worden. Über die Höhe der für die Andengemeinschaft vorgesehenen Beträge beschließt die EU nach der jeweils gültigen EU-Finanzverordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Mittel

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung

Artikel 9
Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 43
Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung

Artikel 45
Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker

Artikel 46
Zusammenarbeit im Hinblick auf

Artikel 47
Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 51
Ressourcen

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragspartei

Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


Drucksache 66/07

... Die finanzielle Hilfe der Europäischen Gemeinschaft für Lateinamerika ist für die Periode 2002 bis 2006 auf 295 Millionen Euro festgelegt worden. Über die Höhe der für die zentralamerikanischen Staaten vorgesehenen Beträge beschließt die EU nach der jeweils gültigen EU-Finanzverordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Methoden

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte,

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im Sozialbereich

Artikel 43
Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen

Artikel 45
Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten

Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 51
Mittel

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien

Artikel 54
Inkrafttreten

Artikel 55
Laufzeit

Artikel 56
Erfüllung der Verpflichtungen

Artikel 57
Künftige Entwicklungen

Artikel 58
Datenschutz

Artikel 59
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 60
Verbindlicher Wortlaut

Anhang

Einseitige Erklärungen der Europäischen Union Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Gemeinsame Erklärung zu Titel II, Politischer Dialog

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


Drucksache 571/04

... (25) In Anwendung des Artikels 274 EG-Vertrag sind im Hinblick auf die geteilte Mittelverwaltung die Modalitäten festzulegen, unter denen die Kommission ihre Befugnisse beim Vollzug des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union wahrnimmt, und die Verpflichtungen klarzustellen, die den Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit erwachsen. Die Anwendung dieser Bedingungen gibt der Kommission die Sicherheit, dass die Fonds von den Mitgliedstaaten gemäß der Prinzipien der Legalität, Regularität und Konformität der guten Haushaltsführung im Sinne der Finanzverordnung benutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/04




Begründung

1. Einleitung: Notwendigkeit die Verordnungen zu überarbeiten

2. Die NEUE Architektur für die EU-Zusammenhaltspolitik nach 2006

2.1. Konvergenz

2.2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: Antizipation und Förderung von Veränderung

2.3 Europäische territoriale Zusammenarbeit

3. eine integrierte Antwort auf spezifische territoriale Merkmale

4. eine bessere Organisation der Instrumente, die IN ländlichen Gegenden

5. Vereinfachung und Dezentralisierung: Ein reformiertes Durchführungssystem

5.1 Stärkere strategische Ausrichtung auf die Prioritäten der Union

5.2 Programmplanung

5.3 Finanzmanagement und Kontrolle

5.4 Konzentration von Ressourcen

5.5 Stärkerer Akzent auf Leistung und Qualität

6. FINANZMITTEL

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für die

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Instrumente und Aufgaben

Kapitel III
Geografische Abgrenzung der Förderfähigkeit

Artikel 5
Konvergenz

Artikel 6
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Artikel 7
Europäische territoriale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Partnerschaft

Artikel 11
Intervention nach den Grundsätzen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 12
Geteilte Mittelverwaltung

Artikel 13
Zusätzlichkeit

Artikel 14
Gleichstellung von Männern und Frauen

Kapitel V
Finanzrahmen

Artikel 15
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 16
Haushaltsmittel für das Ziel Konvergenz

Artikel 17
Haushaltsmittel für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Artikel 18
Haushaltsmittel für das Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit

Artikel 19
Nichtübertragbarkeit von Mittelzuweisungen

Artikel 20
Mittelzuweisungen für die Reserve für Leistung und Qualität

Artikel 21
Mittelzuweisungen für technische Hilfe

Artikel 22
Plafond für Mittelzuweisungen

Titel II
strategisches Kohäsionskonzept

Kapitel I
STRATEGISCHE Kohäsionsleitlinien

Artikel 23
Inhalt

Artikel 24
Verabschiedung und Überarbeitung

Kapitel II
EINZELSTAATLICHER strategischer Rahmenplan

Artikel 25
Inhalt

Artikel 26
Vorbereitung und Annahme

Kapitel III
STRATEGISCHE Begleitung und jährliche Aussprache

Artikel 27
Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Jahresbericht der Kommission

Artikel 29
Jährliche Überprüfung

Artikel 30
Kohäsionsbericht

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen über die Strukturfonds UND

Artikel 31
Vorbereitung und Genehmigung der operationellen Programme

Artikel 32
Überarbeitung der operationellen Programme

Artikel 33
Einsatzbereiche der Fonds

Artikel 34
Geografischer Geltungsbereich

Artikel 35
Beteiligung der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds

Kapitel II
Inhalt der Programmplanung

Abschnitt 1
OPERATIONELLE Programme

Artikel 36
Operationelle Programme für die Ziele Konvergenz und „Regionaler Wettbewerb

Artikel 37
Operationelle Programme des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit

Abschnitt 2
Grossprojekte

Artikel 38
Inhalt

Artikel 39
An die Kommission zu übermittelnde Angaben

Artikel 40
Entscheidung der Kommission

Abschnitt 3
Globalzuschüsse

Artikel 41
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt 4
Technische Hilfe

Artikel 43
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 44
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Titel IV
Effizienz

Kapitel I
Evaluierung

Artikel 45
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 46
Verantwortung der Mitgliedstaaten

Artikel 47
Verantwortung der Kommission

Kapitel II
Reserven

Artikel 48
Qualitäts- und leistungsgebundene Gemeinschaftsreserve

Artikel 49
Einzelstaatliche Reserve für Unvorhergesehenes

Titel V
finanzielle Beteiligung der Fonds

Kapitel I
Beteiligung der Fonds

Artikel 50
Differenzierung der Beteiligungssätze

Artikel 51
Beteiligung der Fonds

Artikel 52
Erhöhung der Beteiligungssätze

Artikel 53
Andere Bestimmungen

Kapitel II
Einnahmen schaffende Projekte

Artikel 54
Einnahmen schaffende Projekte

Kapitel III
ZUSCHUSSFÄHIGKEIT der Ausgaben

Artikel 55
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Kapitel IV
Beständigkeit der Operationen

Artikel 56
Beständigkeit der Operationen

Titel VI
Verwaltung, Begleitung und Kontrollen

Kapitel I
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 57
Allgemeine Grundsätze der Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 58
Benennung der Behörden

Artikel 59
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 60
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 61
Aufgaben der Prüfbehörde

Kapitel II
Begleitung

Artikel 62
Begleitausschuss

Artikel 63
Zusammensetzung

Artikel 64
Aufgaben

Artikel 65
Modalitäten der Begleitung

Artikel 66
Jährlicher und abschließender Durchführungsbericht

Artikel 67
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel III
Information und Publizität

Artikel 68
Information und Publizität

Kapitel IV
Kontrollen

Abschnitt 1
Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 69
Wirtschaftliche Haushaltsführung

Artikel 70
Durchführungs- und Kontrollsysteme

Abschnitt 2
Verantwortlichkeiten der Kommission

Artikel 71
Aufgaben der Kommission

Artikel 72
Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Bestimmungen der Vehältnismäßigkeit im Bereich der

Artikel 73
Vom Kofinanzierungsanteil abhängige Kontrollregelungen

Titel VII
finanzielle Abwicklung

Kapitel I
finanzielle Abwicklung

Abschnitt 1
Mittelbindungen

Artikel 74
Mittelbindungen

Abschnitt 2
gemeinsame Bestimmungen über die Zahlungen

Artikel 75
Gemeinsame Bestimmungen über die Zahlungen

Artikel 76
Bestimmungen über die Berechnung der Zwischenzahlungen und des zu

Artikel 77
Ausgabenerklärung

Artikel 78
Akkumulation von Vorschuss- und Zwischenzahlungen

Artikel 79
Vollständigkeit der Zahlungen gegenüber den Begünstigten

Artikel 80
Verwendung des Euro

Abschnitt 3
Vorschuss

Artikel 81
Zahlung

Artikel 82
Zinsen

Artikel 83
Verrechnung

Abschnitt 4
Zwischenzahlungen

Artikel 84
Zwischenzahlungen

Artikel 85
Annehmbarkeit der Zahlungsanträge

Artikel 86
Zeitpunkt der Vorlage der Zahlungsanträge und Zahlungsziel

Abschnitt 5
Zahlung des Restbetrags und Programmabschluss

Artikel 87
Voraussetzungen für die Zahlung des Restbetrages

Artikel 88
Bewahrung von Belegen

Abschnitt 6
Unterbrechung, ZURÜCKHALTUNG und Einstellung VON

Artikel 89
Unterbrechung

Artikel 90
Zurückhaltung

Artikel 91
Einstellung

Abschnitt 7
AUTOMATISCHE Aufhebung von Mittelbindungen

Artikel 92
Grundsätze

Artikel 93
Fristen für Großprojekte und Beihilferegelungen

Artikel 94
Fristunterbrechung für Gerichtsverfahren und Verwaltungsbeschwerden

Artikel 95
Ausnahmen von der automatischen Aufhebung von Mittelbindungen

Artikel 96
Verfahren

Abschnitt 8
Teilabschluss

Artikel 97
Teilabschluss

Artikel 98
Bewahrung von Belegen

Kapitel II
Finanzkorrekturen

Abschnitt 1
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 99
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Abschnitt 2
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 100
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 101
Verfahren

Artikel 102
Rückzahlung

Artikel 103
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Titel VIII
Ausschüsse

Artikel 104
Ausschuss und Verfahren

Kapitel II
Ausschuss NACH Artikel 147 des Vertrags

Artikel 105
Ausschuss nach Artikel 147 des Vertrags

Titel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 106
Übergangsvorschriften

Artikel 107
Revisionsklausel

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Anhang
Strukturfonds und Kohäsionsfonds


 
 
 


Drucksache 578/04

... Die Liste der Institutionen, die von der Kommission vorgeschlagen werden, um im Rahmen dieses Programms direkt unterstützt werden zu können, ist begrenzt auf vier, die auch in dem bestehenden Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erwähnt sind. Unter der Voraussetzung dass alle Erfordernisse der Finanzverordnung erfüllt werden, können diesen vier Einrichtungen auch Betriebskostenzuschüsse gewährt werden. Wie in Artikeln 2 (3) (c) und 42 (3) dieses Vorschlags näher bestimmt wird, ist die Hervorhebung dieser vier Einrichtungen als direkte Empfänger ohne Einfluss auf Unterstützungsmöglichkeiten anderer Einrichtungen, wie zum Beispiel anerkannte Spitzenforschungszentren, die ebenfalls Betriebskostenzuschüsse erhalten können, sofern sie an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen. Solche Institutionen können auch an anderen relevanten Teilen des integrierten Programms sowie des ERASMUS-Programms Mundus teilnehmen vorausgesetzt sie erfüllen alle Bedingungen, die für diese Aktionen einschließlich des Auswahlverfahrens gelten. Durch diese Ausschreibungen zielt die Kommission unter anderem darauf ab, die Entwicklung von aktiven "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/04




Begründung

1. Einleitung

2. Der Weg nach vorn

2.1. Ein integriertes Programm für die allgemeine und die berufliche Bildung

2.2. Mehr Substanz

2.3. Vereinfachung

2.4. Dezentralisierung

3. Vorgeschlagener Beschlusstext

3.1. Titel I: Allgemeine Bestimmungen

3.2. Titel II, Kapitel I bis IV: Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig

3.3. Titel II, Kapitel V: Querschnittsprogramm

3.4. Titel II, Kapitel VI: Programm Jean Monnet

3.5. Anhang mit Verwaltungs- und Finanzbestimmungen

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel I
Integriertes Programm

Artikel 1
Festlegung des integrierten Programms

Artikel 2
Einzelprogramme

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zugang zum integrierten Programm

Artikel 5
Aktionen der Gemeinschaft

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Teilnahme von Drittländern

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel II
Durchführung des integrierten Programms

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Sozialpartner

Artikel 12
Bereichsübergreifende Fragen

Artikel 13
Gemeinsame Aktionen

Artikel 14
Kohärenz und Komplementarität

Kapitel III
Finanzvorschriften – Evaluierung

Artikel 15
Finanzierung

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung

Titel II
Einzelprogramme

Kapitel I
Programm Comenius

Artikel 17
Zugang zum Programm Comenius

Artikel 18
Operative Ziele

Artikel 19
Aktionen

Artikel 20
Budget

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel II
Programm Erasmus

Artikel 22
Zugang zum Programm Erasmus

Artikel 23
Operative Ziele

Artikel 24
Aktionen

Artikel 25
Budget

Artikel 26
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel III
Programm Leonardo da Vinci

Artikel 27
Zugang zum Programm Leonardo da Vinci

Artikel 28
Operative Ziele

Artikel 29
Aktionen

Artikel 30
Budget

Artikel 31
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Programm Grundtvig

Artikel 32
Zugang zum Programm Grundtvig

Artikel 33
Operative Ziele

Artikel 34
Aktionen

Artikel 35
Budget

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel V
Querschnittsprogramm

Artikel 37
Operative Ziele

Artikel 38
Aktionen

Artikel 39
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VI
Programm Jean Monnet

Artikel 40
Zugang zum Programm Jean Monnet

Artikel 41
Operative Ziele

Artikel 42
Aktionen

Artikel 43
Budget

Artikel 44
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Übergangsbestimmung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang Verwaltung
und Finanzierung

A. Verwaltung

1. Abwicklung über nationale Agenturen NA-Verfahren

1.1 Verfahren 1

1.2 Verfahren 2

2. Abwicklung durch die Kommission Kommissionsverfahren

B. Finanzierung

1. Im NA-Verfahren verwaltete Aktionen

2. Benennung von Empfängern

3. Empfänger

4. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

5. Einrichtungen, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen

6. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

7. Teilnahme von Partnern aus Drittländern

8. Mindesthöhe der Mittelausstattung

9. Nationale Agenturen

10. Technische Unterstützung

11. Betrugsbekämpfung


 
 
 


Drucksache 622/04

... Die finanzielle Hilfe der Gemeinschaft für die Republik Chile ist mit dem im März 2001 unterzeichneten "Memorandum of Understanding" auf 34,4 Mio. Euro für die Periode 2000 - 2006 festgelegt worden. Über die Höhe der für Chile vorgesehenen Beträge beschließt die EU nach der jeweils gültigen Finanzverordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 647/11 PDF-Dokument



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