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20 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fischereiaufsichtsagentur"


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Drucksache 626/18

... Eine Befristung ist weder vorgesehen noch zweckdienlich. Eine Evaluation erfolgt nach Bedarf. Zudem werden durch die Europäische Kommission sowie durch die Fischereiaufsichtsagentur regemäßig Evaluationen der bestehenden Regelwerke durchgeführt, welche zur Überprüfung des angemessenen Verhältnisses zwischen den Ergebnissen und eingetretenen Nebenwirkungen herangezogen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 1
Änderung der Seefischereiverordnung

§ 9
Überprüfung von Satellitenortungsanlagen und elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen

Abschnitt 3
Technische Beschreibung eines Siebnetzes/Trichternetzes und eines Sortiergitternetzeinsatzes, eines Trichternetzes und eines Netzes mit Sortiergittern

Anlage 5
(zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 30/16

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur COM(2015) 669 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 7a
Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 30/16 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur - COM(2015) 669 final



Drucksache 29/16

... Derzeit gibt es mehr als 300 zivile und militärische Behörden in den Mitgliedstaaten, die Aufgaben der Küstenwache in den verschiedensten Bereichen (wie Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Suche und Rettung, Grenzkontrolle, Fischereiaufsicht, Zollkontrolle, allgemeine Strafverfolgung und Umweltschutz) wahrnehmen. Mehrere EU-Agenturen, insbesondere Frontex, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur unterstützen die nationalen Behörden bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 2b
Europäische Zusammenarbeit bei der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 38/13

... (f) Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 13
Neue Technologien

Artikel 51a
Durchführungsbestimmungen

Artikel 61
Wiegen von Fischereierzeugnissen nach der Beförderung vom Anlandeplatz

Artikel 65
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 79
EU-Inspektoren

Kapitel IV
Befristete Maßnahmen

Artikel 108
Befristete Maßnahmen

Artikel 111a
Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Datenvorschriften

Artikel 116a
Durchführungsbestimmungen für Websites und Webdienste

Artikel 119
Ausschussverfahren

Artikel 119a
Befugnisübertragung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 599/12

... , dass eine einzige Behörde die nationalen Kontrolltätigkeiten koordinieren soll, besser Rechnung getragen werden. Außerdem wird im Rahmen der Fischereiaufsicht in dem in Frage stehenden Gebiet eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, mit anderen Mitgliedstaaten und Drittländern effizienter und einheitlicher gestaltet werden können. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Außenvertretung nach § 20 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

§ 1
Überwachung der Fischerei im Küstenmeer

§ 5
Verbindliche Anlandeorte

§ 6
Besondere Bestimmungen über Anlandungen und Umladungen in bezeichneten Häfen und an küstennahe Orten

§ 8
Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen

§ 9
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem

§ 10
Logbuchführung

§ 11
Umladeerklärung

§ 12
Anlandeerklärung

§ 13
Ausnahmen für die küstennahe Fischerei und die Tagesfischerei

§ 14
Fanggerät

§ 15
Wiegen von Fischereierzeugnissen

§ 16
Durchführung des Punktesystems für schwere Verstöße

§ 17
Vermarktung von Seefischereierzeugnissen

§ 18
Rückverfolgbarkeit

§ 19
Übernahmeerklärung und Transport

§ 20
Einfuhr und Ausfuhr von Fischereierzeugnissen

§ 21
Finanzielle Beteiligung der Europäischen Union an bestimmten Ausgaben der Wirtschaft

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Anlage 3
(zu § 5 Absatz 2) Verbindliche Anlandeorte

Anlage 4
(zu § 14 Absatz 1)

Abschnitt 1
Technische Beschreibung des Steerts eines Fanggeräts mit Fluchtfenster des Typs BACOMA

1. Konstruktion von Steert und Tunnel des Schleppnetzes

2. Netztuch des Fluchtfensters

3. Anbringung des Fluchtfensters

4. Größe des Fluchtfensters

5. Reparatur des Fensters

6. Sonstige Vorschriften zu Schleppnetzen

Abschnitt 2
Technische Beschreibung eines T90-Schleppnetzes

1. Begriffsbestimmung

2. Maschenöffnung

3. Garnstärke

4. Konstruktion

Anlage 5
(zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

4 Lösung

4 Alternativen

Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

4 Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu 19

Zu Absatz 1

Zu 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 21

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2259: Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung


 
 
 


Drucksache 838/11

... Entsprechend dem gewählten Ansatz soll im Rahmen von EUROSUR von den bereits vorhandenen Informationen, Kapazitäten und Systemen, die in anderen EU-Einrichtungen zur Verfügung stehen, möglichst umfassend Gebrauch gemacht werden (Artikel 17). Daher soll die Agentur mit dem EU-Satellitenzentrum, der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs bei der Erbringung der Dienstleistungen für die gemeinsame Anwendung von Überwachungsinstrumenten sowie mit Europol eng zusammenarbeiten, um Informationen über die grenzüberschreitende Kriminalität auszutauschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 838/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Einleitung

1.2. Rechtsgrundlage

1.3. Ziel und Inhalt des Legislativvorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Rahmen

Kapitel I
Komponenten

Artikel 4
EUROSUR-Rahmen

Artikel 5
Nationales Koordinierungszentrum

Artikel 6
Die Agentur

Artikel 7
Kommunikationsnetz

Kapitel II
Lagebewusstsein

Artikel 8
Lagebilder

Artikel 9
Nationales Lagebild

Artikel 10
Europäisches Lagebild

Artikel 11
Gemeinsames Informationsbild des Grenzvorbereichs

Artikel 12
Gemeinsame Anwendung von Überwachungsinstrumenten

Kapitel III
Reaktionsfähigkeit

Artikel 13
Abgrenzung der Außengrenzabschnitte

Artikel 14
Einstufung der Außengrenzabschnitte

Artikel 15
Reaktion entsprechend der Einstufung

Titel IV
besondere Bestimmungen

Artikel 16
Übertragung von Aufgaben an andere Zentren in den Mitgliedstaaten

Artikel 17
Zusammenarbeit der Agentur mit Dritten

Artikel 18
Zusammenarbeit mit benachbarten Drittländern

Artikel 19
Handbuch

Artikel 20
Monitoring und Bewertung

Artikel 21
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang


 
 
 


Drucksache 549/10

... Neben der Europäischen Umweltagentur haben auch die Fischereiaufsichtsagentur der EU und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs die Aufgabe, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zu unterstützen. Im Rahmen dieser Aufgaben sammeln sie einschlägige Daten22, die zu anderen Zwecken noch umfangreicher genutzt werden könnten. Unter entsprechenden Vorkehrungen zur Wahrung der Vertraulichkeit könnten diese Daten in angemessener aggregierter Form einer sehr viel größeren Nutzergemeinde zugeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/10




Mitteilung

1. Kontext

2. Aktuelle Herausforderungen

3. Ziele

4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente

4.1. EU-Richtlinien

4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten

4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung

4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer

4.5. ur-EMODnet

4.6. EU- und nationale Agenturen

4.7. Küstendaten

Tabelle

4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente

5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur

6. Steuerung des Prozesses

7. Zeitplan


 
 
 


Drucksache 879/08

... Die Initiative und die Hauptziele der Kommission wurden von allen Teilnehmern der Anhörung weitgehend befürwortet. Generell bestand Einigkeit darüber, dass die Kontrollregelung reformbedürftig ist. Viele Teilnehmer wiesen darauf hin, dass die Schaffung einer Kultur der Rechtstreue das Hauptziel der Reform sein muss. Insbesondere sprachen sich alle Interessengruppierungen dafür aus, harmonisierte Verwaltungssanktionen einzuführen, die Vorschriften zu vereinfachen und zu straffen und die Zusammenarbeit und Hilfe zu stärken. Insbesondere die NGO und die Behörden begrüßten die Reform als effizientes Instrument im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Fischerei. Alle waren sich darin einig, dass auf EG-Ebene ein neuer Ansatz für Inspektion und Fischereiaufsicht erarbeitet werden muss der für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgt und die Zusammenarbeit zwischen Kommission, Fischeraufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und Marktteilnehmern über die gesamte Handelskette verbessert. Sie waren ebenfalls der Auffassung, dass die Fischereiaufsichtsagentur eine wichtigere und konstruktivere Rolle bei der Koordinierung und Ausbildung spielen sollte. Die NGO sprachen sich dafür aus, der Kommission mehr Instrumente für zeitnahes Eingreifen an die Hand zu geben, wogegen die Unternehmen die Befürchtung äußerten, dass sie und nicht die Mitgliedstaaten die Kosten der Maßnahmen gegen die Mitgliedstaaten und der Aussetzung von EG-Beihilfen tragen müssten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/08




Begründung

I. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele

Bestehende Vorschriften im Bereich der Fischereiaufsicht

Vereinbarkeit mit den anderen Politiken und Zielen der EU

II. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

1. Die Mitgliedstaaten

2. Beiräte der Interessengruppen und breite Öffentlichkeit.

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Zusammenfassung des erhaltenen und verwendeten Gutachtens

Veröffentlichung des Gutachtens

5 Folgenabschätzung

- Option 1:

Unteroption 1:

Unteroption 2:

- Option 2:

- Option 3:

- Option 4:

III. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Inhalt des Vorschlags

Ein neuer, gemeinsamer Ansatz für Fischereiaufsicht und Inspektionen

Eine Kultur der Rechtstreue

Wirksame Anwendung der GFP-Vorschriften

5 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

5 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

IV. Auswirkungen auf den Haushalt

V. Zusätzliche Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Beziehung zu internationalen und nationalen Bestimmungen

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Titel III
Allgemeine Voraussetzungen für den Zugang zu Gewässern und Ressourcen

Artikel 6
Fanglizenzen

Artikel 7
Fangerlaubnis

Artikel 8
Markierung von Fanggerät

Artikel 9
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 10
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem

Artikel 11
Schiffsortungssystem

Artikel 12
Datenübertragung für Überwachungseinsätze

Artikel 13
Neue Technologien

Titel IV
Fischereiüberwachung

Kapitel I
Überwachung der Nutzung von Fangmöglichkeiten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Logbuch

Artikel 15
Elektronische Aufzeichnung und Übertragung von Logbuchdaten

Artikel 16
Von den Logbuchanforderungen ausgenommene Schiffe

Artikel 17
Anmeldung

Artikel 18
Umladung

Artikel 19
Umladeerklärung

Artikel 20
Anlande- und Umladegenehmigung

Artikel 21
Anlandeerklärung

Artikel 22
Von der Pflicht zur Anlandeerklärung ausgenommene Schiffe

Abschnitt 2
Datenaufzeichnung und Datenaustausch durch die Mitgliedstaaten

Artikel 23
Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand

Artikel 24
Datenaustausch

Artikel 25
Daten über ausgeschöpfte Fangmöglichkeiten

Abschnitt 3
Schließung von Fischereien

Artikel 26
Schließung von Fischereien durch die Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schließung von Fischereien durch die Kommission

Artikel 28
Ausgleichsmaßnahmen

Kapitel II
Überwachung des Flottenmanagements

Abschnitt 1
Fangkapazität

Artikel 29
Fangkapazität

Abschnitt 2
Maschinenleistung

Artikel 30
Überwachung der Maschinenleistung

Artikel 31
Bescheinigung der Maschinenleistung

Artikel 32
Datenabgleich zur Maschinenleistung

Kapitel III
Überwachung der Mehrjahrespläne

Artikel 33
Umladungen im Hafen

Artikel 34
Bezeichnete Häfen

Artikel 35
Getrennte Lagerung

Artikel 36
Nationale Kontrollprogramme

Kapitel IV
Überwachung der technischen Maßnahmen

Abschnitt 1
Einsatz von Fanggerät

Artikel 37
Fanggerät

Artikel 38
Fangzusammensetzung

Abschnitt 2
Überwachung der Meeresschutzgebiete

Artikel 39
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 40
Durchfahrt durch ein Meeresschutzgebiet

Abschnitt 3
Überwachung der Reduzierung von Rückwürfen

Artikel 41
Erfassung der Rückwürfe

Artikel 42
Logbuchkontrollen

Abschnitt 4
Echtzeit-Schließung von Fischereien

Artikel 43
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 44
Echtzeit-Schließung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Echtzeit-Schließung durch die Kommission

Artikel 46
Wiedereröffnung eines vorübergehend geschlossenen Gebiets

Kapitel V
Überwachung der Freizeitfischerei

Artikel 47
Freizeitfischerei

Titel V
Überwachung der Vermarktung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 48
Grundsätze für die Überwachung der Vermarktung

Artikel 49
Gemeinsame Vermarktungsnormen

Artikel 50
Rückverfolgbarkeit

Artikel 51
Verbraucherinformation

Kapitel II
Tätigkeiten nach der Anlandung

Artikel 52
Erstverkauf in Auktionszentren

Artikel 53
Wiegen von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Artikel 54
Verkaufsbelege

Artikel 55
Inhalt von Verkaufsbelegen

Artikel 56
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 57
Übernahmeerklärung

Artikel 58
Transportdokument

Kapitel III
Erzeugerorganisationen sowie Preis- und Interventionsregelungen

Artikel 59
Überwachung von Erzeugerorganisationen

Artikel 60
Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen

Titel VI
Schiffsüberwachung

Artikel 61
Sichtungen auf See und Ortung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 62
Reaktion auf gemeldete Sichtungen oder Ortungen

Artikel 63
Beobachter

Artikel 64
Zulässigkeit von Überwachungsberichten

Titel VII
Inspektionen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 65
Durchführung von Inspektionen

Artikel 66
Aufgaben der Marktteilnehmer

Artikel 67
Inspektionsbericht

Artikel 68
Zulässigkeit von Inspektionsberichten

Artikel 69
Elektronische Datenbank

Artikel 70
Gemeinschaftsinspektoren

Kapitel II
Inspektionen außerhalb der Gewässer oder des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 71
Inspektionen von Schiffen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 72
Genehmigungsanfragen

Artikel 73
Inspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Kapitel III
Bei Inspektionen festgestellte Verstöße

Artikel 74
Verfahren bei Feststellung eines Verstoßes

Artikel 75
Außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats festgestellte Verstöße

Artikel 76
Strengere Folgemaßnahmen bei bestimmten schweren Verstößen

Kapitel IV
Verfolgung bei Inspektionen festgestellter Verstöße

Artikel 77
Verfolgung

Artikel 78
Übertragung der Verfolgung

Artikel 79
Von Gemeinschaftsinspektoren festgestellte Verstöße

Artikel 80
Ausgleichsmaßnahmen bei Nichtverfolgung durch den Mitgliedstaat der Anlandung oder Umladung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 81
Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 82
Sanktionen bei schweren Verstößen

Artikel 83
Direkte Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 84
Strafpunktesystem

Artikel 85
Nationale Verstoßkartei

Titel IX
Kontrollprogramme

Artikel 86
Gemeinsame Kontrollprogramme

Artikel 87
Spezifische Kontrollprogramme der Gemeinschaft

Titel X
Beurteilung, Verwaltung und Überwachung durch die Kommission

Artikel 88
Aufhaben der Kommission

Artikel 89
Geplante Überprüfungen

Artikel 90
Autonome Überprüfungen

Artikel 91
Autonome Inspektionen

Artikel 92
Audit

Artikel 93
Inspektions- und Auditberichte

Artikel 94
Folgemaßnahmen im Anschluss an die Inspektions- und Auditberichte

Titel XI
Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten

Kapitel I
Finanzielle Maßnahmen

Artikel 95
Aussetzung und Streichung von Finanzhilfen der Gemeinschaft

Kapitel II
Schließung der Fischerei

Artikel 96
Schließung der Fischerei wegen Nichterfüllung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Kapitel III
Abzug und Übertragung von Quoten

Artikel 97
Abzug von Quoten

Artikel 98
Abzug von Quoten wegen Nichteinhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Artikel 99
Ablehnung von Quotenübertragungen

Artikel 100
Ablehnung eines Quotentauschs

Kapitel IV
Sofortmaßnahmen

Artikel 101
Sofortmaßnahmen

Titel XII
Daten Und Information

Kapitel I
Analyse und Audit der Daten

Artikel 102
Allgemeine Grundsätze für die Analyse der Daten

Artikel 103
Datenübermittlung

Kapitel II
Vertraulichkeit der Daten

Artikel 104
Schutz persönlicher Daten

Artikel 105
Vertraulichkeit, Wahrung von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen

Kapitel III
Offizielle Websites

Artikel 106
Offizielle Websites

Artikel 107
Öffentlich zugänglicher Teil der Website

Artikel 108
Gesicherter Teil der Website

Titel XIII
Durchführung

Artikel 109
Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 110
Berichterstattungspflicht

Artikel 111
Ausschussverfahren

Artikel 112
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates

Artikel 7
Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten

Kapitel IIIa
Befugnisse der Agentur

Artikel 17a
Inspektionen in Mitgliedstaaten

Artikel 17b
Maßnahmen der Agentur

Artikel 17c
Zusammenarbeit

Artikel 17d
Notstandseinheit

Artikel 17e
Aufgaben der Einheit

Artikel 17f
Mehrjähriges Arbeitsprogramm

Artikel 17g
Zusammenarbeit in Meeresfragen

Artikel 17h
Durchführungsbestimmungen

Artikel 113
Änderungen anderer Verordnungen

Artikel 114
Aufhebung

Artikel 115
Verweise

Titel XIV
Schlussbestimmungen

Artikel 116
Inkrafttreten

Anhang I
Spezifische Inspektions-Eckwerte für Mehrjahrespläne

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 214/07

... – in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur2, insbesondere Artikel 3 Buchstabe h,



Drucksache 736/07

... Um die Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten bei ihren Aufgaben zu unterstützen, würde ein Warnsystem errichtet, über das diese Behörden unterrichtet werden, wenn Zweifel bestehen, dass die Erzeugnisse von bestimmten Fischereifahrzeugen, Marktbeteiligten oder Staaten mit den Erhaltungsmaßnahmen im Einklang stehen. Auf diese Weise können die Kontrollbehörden Prioritäten für ihre Tätigkeit festlegen, und der Arbeitsaufwand aufgrund anderer im Vorschlag enthaltener Maßnahmen wird verringert. Die von der Kommission vorgeschlagene neue Strategie zur Bekämpfung der IUU-Fischerei fördert zudem eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden. Diese Anstrengungen, bei denen der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur eine führende Rolle zukommt, dürften dazu beitragen, die Kontrollmittel zu bündeln und die Kontrolltätigkeit in der Gemeinschaft insgesamt effizienter zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Schiffe, die an IUU-Fangtätigkeiten beteiligt sind

Kapitel II
Hafenkontrollen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern

Abschnitt I
Bedingungen für den Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen

Artikel 4
Regelung der Kontrollen durch den Hafenstaat

Artikel 5
Bezeichnete Häfen

Artikel 6
Voranmeldung

Artikel 7
Genehmigung

Artikel 8
Aufzeichnungen zu Anlandungen, Umladungen und zur Verarbeitung an Bord

Abschnitt 2
Hafeninspektionen

Artikel 9
Allgemeine Grundsätze

Artikel 10
Inspektoren

Artikel 11
Inspektionsverfahren

Artikel 12
Verfahren bei Regelverstößen

Kapitel III
Voraussetzungen für den Zugang von Fischereierzeugnissen aus Drittländern zum Gebiet der Europäischen Union

Artikel 13
Fangbescheinigungen

Artikel 14
Von regionalen Fischereiorganisationen vereinbarte und angewendete Fangdokumentationsregelungen

Artikel 15
Indirekte Einfuhr von Fischereierzeugnissen

Artikel 16
Ausfuhr von Fängen von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen

Artikel 17
Überprüfung der Fangbescheinigungen

Artikel 18
Verweigerung der Einfuhr

Artikel 19
Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit

Artikel 20
Wiederausfuhr

Artikel 21
Aufzeichnungen und Informationsverbreitung

Kapitel IV
Gemeinschaftliches Warnsystem

Artikel 22
Abgabe von Warnungen

Artikel 23
Maßnahmen nach einer Warnung

Kapitel V
Identifizierung als Schiffe, die IUU-Fischerei betreiben

Artikel 24
Angebliche IUU-Tätigkeiten

Artikel 25
Mutmaßliche IUU-Tätigkeiten

Artikel 26
Aufstellung der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe

Artikel 27
Streichung von Schiffen aus der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe

Artikel 28
Inhalt, Veröffentlichung und Pflege der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe

Artikel 29
Von regionalen Fischereiorganisationen aufgestellte Listen der IUU-Schiffe

Kapitel VI
Nichtkooperierende Drittstaaten

Artikel 30
Bestimmung von nichtkooperierenden Drittstaaten

Artikel 31
Vorgehen gegenüber Staaten, die als nichtkooperierende Drittstaaten eingestuft wurden

Artikel 32
Aufstellung einer Liste der nichtkooperierenden Staaten

Artikel 33
Streichung aus der Liste der nichtkooperierenden Staaten

Artikel 34
Veröffentlichung der Liste der nichtkooperierenden Staaten

Artikel 35
Sofortmaßnahmen

Kapitel VII
Maßnahmen gegenüber Schiffen und Staaten, die an IUU-Tätigkeiten beteiligt sind

Artikel 36
Maßnahmen gegenüber Schiffen, die auf der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe stehen

Artikel 37
Maßnahmen gegenüber nichtkooperierenden Staaten

Kapitel VIII
Eigene Staatsangehörige

Artikel 38
Eigene Staatsangehörige, die IUU-Fischerei betreiben oder unterstützen

Artikel 39
Prävention und Sanktionen

Kapitel IX
Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen, Strafen und Begleitstrafen

Artikel 40
Geltungsbereich

Artikel 41
Schwere Verstöße

Artikel 42
Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 43
Strafen für schwere Verstöße

Artikel 44
Gesamthöhe der Strafen und Begleitstrafen

Artikel 45
Begleitstrafen

Artikel 46
Haftung juristischer Personen

Kapitel X
Durchführung der Vorschriften bestimmter regionaler Fischereiorganisationen in Bezug auf die Sichtung von Schiffen

Artikel 47
Sichtung auf See

Artikel 48
Übermittlung von Angaben zu dem gesichteten Fischereifahrzeug

Artikel 49
Untersuchung von gesichteten Fischereifahrzeugen

Kapitel XI
Gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten, von Drittländern und der Kommission – IUU-Fischerei-Informationssystem

Artikel 50

Kapitel XII
Schlussbestimmungen

Artikel 51
Durchführung

Artikel 52
Ausschussverfahren

Artikel 53
Berichterstattungspflichten

Artikel 54
Aufhebung

Artikel 55
Inkrafttreten

Anhang I
Fangbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft

Anhang II
Wiederausfuhrbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft

Anhang III
Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit

1. Inhalt der Mitteilungen des Flaggenstaats gemäß Artikel 19

2. Fangdokumentationsregelungen regionaler Fischereiorganisationen

3. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den Flaggenstaaten gemäß Artikel 19


 
 
 


Drucksache 505/06

... Es gibt eine Reihe von Systemen zur Schiffsverfolgung für bestimmte Häfen, Küsten und Bereiche wie Fischerei, Schutz und Gefahrenabwehr. Der europaweite Austausch von schutz-/sicherheitsrelevanten Informationen zwischen den zuständigen Behörden wird durch das von der Kommission entwickelte und von der EMSA betriebene System SafeSeaNet ermöglicht88. Die nationalen Fischereiüberwachungszentren übermitteln den Überwachungszentren der Länder, in deren Gewässern ihre Schiffe fischen, routinemäßig Angaben zur Position dieser Schiffe. Die diesbezügliche Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten dürfte sich nach der Errichtung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur in Vigo im Jahr 2006 verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/06




Zusammenfassung des Grünbuchs

Kapitel 2
: Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

Kapitel 3
: Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

Kapitel 4
: Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen

Kapitel 5
: Politikgestaltung

Innerhalb der EU

Im internationalen Bereich

Kapitel 6
: Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich

Kapitel 7
: Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren

Teil II
- Anhang

Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere

1. Einleitung

4 Grundlagen

4 Zielsetzung

Weitere Perspektiven

4 Grundprinzipien

2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Umfang des Wirtschaftssektors

Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit

2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

5 Energie

Blaue Biotechnologie

2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

2.6 Clustering

2.7 Der rechtliche Rahmen

3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Küstenschutz und Naturkatastrophen

Schutz und Gefahrenabwehr

Die richtigen Antworten finden

3.3 Entwicklung des Küstentourismus

3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen

4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten

5 Meeresdaten

Daten über Schiffsbewegungen

4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

5. Meerespolitische Entscheidungsfindung

5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU

5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen

5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten

6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 32/16 PDF-Dokument



Drucksache 133/16 PDF-Dokument



Drucksache 252/11 PDF-Dokument



Drucksache 272/18 PDF-Dokument



Drucksache 282/18 PDF-Dokument



Drucksache 285/18 PDF-Dokument



Drucksache 287/18 PDF-Dokument



Drucksache 472/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.