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"Fleisch"


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0635/04B
0730/04B
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0734/04
0780/04B
0429/04
0763/04B
0429/04B
0670/1/04
0709/04
0635/1/04
0021/04B
0661/03B
Drucksache 687/13

... es im Jahr 2011 zunehmend dazu über, bislang durch eigenes Personal oder Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erledigte Arbeiten nunmehr durch Fremdpersonal auf der Basis von Werkverträgen ausführen zu lassen. In den letzten Monaten aufgedeckte Fälle nicht nur in der Fleischindustrie, sondern auch in anderen Branchen mit erheblicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland offenbaren dabei nicht nur die allein profitorientierte Umgehung arbeits- und tarifrechtlicher Standards zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie dokumentieren darüber hinaus, dass mitten in Deutschland Tausende vor allem aus den südosteuropäischen Mitgliedstaaten stammende Menschen wegen fehlender Beschäftigungsalternativen in den Heimatländern bei uns unter nicht mehr für möglich gehaltenen, nach sozialstaatlichen Maßstäben untragbaren und z. T. sogar menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen arbeiten müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil:

B. Einzelbegründung:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 59/13

... In dem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, das dem Bericht über die Überwachung des Einzelhandelsmarktes beigefügt war, wurde als Beispiel der Fall von UHT-Milch in Frankreich angeführt; den Angaben des von FranceAgrimer verwalteten Observatoire des prix et des marges zufolge ist der Anteil des Erzeugerpreises (nicht der Marge) am Endkundenpreis für UHT-Milch im Zeitraum 2005-2009 von 32,2 % auf 25,9 % zurückgegangen, wodurch die Möglichkeiten der Erzeuger, Investitionen zu tätigen, eindeutig geschmälert wurden. Darüber hinaus wurde in dem Papier "Analysis on price transmission along the food chain in the EU"22, dem Begleitdokument zur Kommissionsmitteilung "Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern", für den Zeitraum 2007-2009 eine relativ geringe und asymmetrische Preistransmission von landwirtschaftlichen Erzeugern an die Verbraucher in den analysierten Märkten (z.B. Schweinefleisch und Molkereiprodukte) ermittelt, was zum Teil auf etwaige Ungleichgewichte hinsichtlich der Verhandlungsmacht und/oder wettbewerbswidrige Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette zurückzuführen sein könnte.



Drucksache 718/13 (Beschluss)

... Böden als endliche und nicht erneuerbare Ressource benötigen besondere Aufmerksamkeit. Die zunehmende Schädigung und Degradation der Böden in Europa und auch weltweit ist offensichtlich. Sie zeigt sich im Rückgang der Artenvielfalt, in der Verdichtung und Verseuchung von Böden, an zunehmender Erosion und Erdrutschen, am Verlust von organischer Substanz und in der zunehmenden Versalzung und Versiegelung von Böden. Verursacht werden diese Schädigungen insbesondere durch den rasanten Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen, den steigenden Verbrauch von Fleisch- und Milchprodukten sowie den zunehmenden Wettbewerb um Land- und Wasserressourcen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 53/1/13

Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch



Drucksache 151/1/13

... Die aktuellen Ereignisse zu Täuschungshandlungen mit Pferdefleisch in Rindfleischprodukten haben verdeutlicht, dass eine europaweit einheitliche Vorgabe zur Veröffentlichung notwendig ist. Lebensmittel gleicher Herkunft werden oftmals in mehrere Mitgliedstaaten vertrieben. Für die Information des Verbrauchers über Verstöße unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr darf es keinen Unterschied machen, in welchem Mitgliedstaat der Verbraucher das Produkt erwirbt.



Drucksache 4/1/13

... Tierbezogene Indikatoren erlauben eine objektive und messbare Erfassung des tatsächlichen Zustands von Tieren sowie des Managements, d.h. der Betreuung durch den Tierhalter. Tierschutzindikatoren können beispielsweise die Mortalitätsrate und Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sein. Ebenso sind die näheren Einzelheiten auch für das weitere Verfahren bzw. die zu treffenden Maßnahmen jeweils in einer Rechtsverordnung festzulegen; dazu bedarf es entsprechender Verordnungsermächtigungen im Tierschutzgesetz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/13




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken

b Kontrollen von Versuchstierhaltungen

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG

§ 11b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2


 
 
 


Drucksache 143/13

... 4. Im Rahmen der aktuellen Änderung des Arzneimittelrechts ist zu prüfen, ob neben Tieren, die der Fleischgewinnung dienen, auch Küken, Junghennen und Legehennen in das Antibiotika-Minimierungskonzept einzubeziehen sind.



Drucksache 755/13 (Beschluss)

... Zu berücksichtigen ist auch, inwieweit ein Verzicht auf dünne Kunststofftüten in der Verkaufsstelle den Erwerb individueller Mengen durch die Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflusst und diese dann auf vorverpackte Gebinde zurückgreifen, die gegebenenfalls aufwändiger verpackt sind oder dazu beitragen, dass mehr Lebensmittel weggeworfen werden. In diesem Zusammenhang sind derzeit bereits Trends zu beobachten, Produkte wie Obst, Gemüse, Wurst- und Fleischwaren in materialintensiveren Verpackungen anzubieten. Dieses läuft den Zielen der Abfallvermeidung und der Ressourcenschonung zuwider. Auch bietet ein Ausweichen auf andere Verpackungsmaterialien nicht in jedem Fall Umweltvorteile. Der Bundesrat hält daher Maßnahmen für problematisch, die an spezifischen Produkten ansetzen, zumal die dünnen Kunststofftüten mengenmäßig nur einen eher geringen Teil des gesamten Kunststoffabfalls ausmachen. Aus diesem Grunde und weil der Anteil der leichten Kunststofftüten an der Gesamtmasse eingesammelter Verpackungsabfälle nur gering ist, werden die Auswirkungen von Maßnahmen im Rahmen der Berichterstattung gemäß Artikel 17 der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle vermutlich in Deutschland kaum messbar sein.



Drucksache 815/13

... Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam zu dem Schluss, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass zwischen von Klonen und deren Nachkommen gewonnenem Fleisch bzw. gewonnener Milch im Vergleich zu von konventionell gezüchteten Tieren gewonnenen Erzeugnissen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit ein Unterschied besteht. Die EFSA hat jedoch in Bezug auf das Tierwohl Bedenken angemeldet, die mit der geringen Effizienz der Technik zusammenhängen. In ihrem neuesten aktualisierten Gutachten zum Klonen von Tieren aus dem Jahr 20125 kommt die EFSA zu dem Schluss, dass zwar mehr Erkenntnisse zum Klonen vorliegen, die Effizienz im Vergleich zu anderen Reproduktionstechniken jedoch nach wie vor gering ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des VORSCHLAGS

1.1. Hintergrund des Vorschlags

1.2. Ziele des Vorschlags

1.3. Rechtsrahmen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNG

2.1. Konsultationsprozess

2.1.1. Konsultationsmethoden und vorrangig angesprochene Sektoren

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.1.3. Externes Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung11

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den HAUSHALT

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorläufige Verbote

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 755/1/13

... 9. In diesem Zusammenhang sind derzeit bereits Trends zu beobachten, Produkte wie Obst, Gemüse, Wurst- und Fleischwaren in materialintensiveren Verpackungen anzubieten. Dieses läuft den Zielen der Abfallvermeidung und der Ressourcenschonung zuwider.



Drucksache 718/1/13

... Böden als endliche und nicht erneuerbare Ressource benötigen besondere Aufmerksamkeit. Die zunehmende Schädigung und Degradation der Böden in Europa und auch weltweit ist offensichtlich. Sie zeigt sich im Rückgang der Artenvielfalt, in der Verdichtung und Verseuchung von Böden, an zunehmender Erosion und Erdrutschen, am Verlust von organischer Substanz und in der zunehmenden Versalzung und Versiegelung von Böden. Verursacht werden diese Schädigungen insbesondere durch den rasanten Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen, den steigenden Verbrauch von Fleisch- und Milchprodukten sowie den zunehmenden Wettbewerb um Land- und Wasserressourcen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 149/1/13

... Im Zusammenhang mit dem aktuellen Skandal von Pferdefleisch in zahlreichen Fertiggerichten, die reines Rindfleisch enthalten sollten, entwickelte sich ein Skandal im Skandal, als auch noch offensichtlich wurde, dass auch Fleisch von Pferden in den Handel gelangt war, welche offensichtlich mit Phenylbutazon behandelt wurden. Phenylbutazon ist nicht für die Behandlung von Tieren zugelassen, die der Lebensmittelgewinnung dienen, wird jedoch bei älteren Pferden mit schmerzhaften Erkrankungen der Gelenke häufig eingesetzt. Eine solche Behandlung von Pferden wäre im Equidenpass zu dokumentieren und ist nur dann zulässig, denn das Pferd im Equidenpass als Nicht-Schlachtpferd eingetragen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , Doppelbuchstabe cc - neu - 56a Absatz 1 Nummer 4a - neu - , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 58 Absatz 3

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -, Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4, Absatz 4a - neu -, Absatz 6 Satz 4 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b

18. Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 § 58d Absatz 4


 
 
 


Drucksache 149/13

... (1) Wer Tiere der Gattung Rind, Schwein, Huhn (Gallus gallus) oder Pute berufs- oder gewerbsmäßig zum Zwecke der Fleischerzeugung (Mast) hält, hat der zuständigen Behörde das Halten dieser Tiere bezogen auf die jeweilige Tierart und den Tierhaltungsbetrieb im Sinne des Satzes 2 Nummer 2, in dem die Tiere der jeweiligen Tierart gehalten werden, spätestens 14 Tage nach Beginn der Haltung mitzuteilen. Die Mitteilung hat ferner folgende Angaben zu enthalten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/13




16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen

§ 58b
Mitteilungen über Arzneimittelverwendung

§ 58c
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

§ 58e
Verordnungsermächtigungen

§ 58f
Verwendung von Daten

§ 58g
Evaluierung

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 442/13

... Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind angesichts des Umfangs der Entlastung und der Marktsituation für Rindfleisch nicht zu erwarten.

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Drucksache 442/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem.

4 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 814/13

... 2008 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten zum Klonen abgegeben. Darin konzentrierte sie sich auf die Klontiere, deren Nachkommen und die von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnisse. Dieses Gutachten wurde durch drei Erklärungen aus den Jahren 2009, 2010 und 201211 aktualisiert. Auf der Grundlage der verfügbaren Daten konstatierte die EFSA Probleme im Zusammenhang mit der Gesundheit der Ersatzmuttertiere (die die Klone austragen) und der Klone selbst. Ersatzmuttertiere leiden insbesondere unter Funktionsstörungen der Plazenta, was zu einer erhöhten Zahl an Fehlgeburten beiträgt. Dies ist einer der Gründe für die geringe Effizienz der Technik (6-15 % bei Rindern und 6 % bei Schweinen) und dafür, dass mehreren Muttertieren Klonembryonen eingepflanzt werden müssen, um einen einzigen Klon zu erhalten. Außerdem führen Anomalien der Klone und außergewöhnlich große Nachkommen der ersten Filialgeneration zu schwierigen Geburten und neonatalen Todesfällen. Eine hohe Sterblichkeitsrate ist typisch für die Klontechnik. Andererseits hat die EFSA mehrfach bestätigt, dass das Klonen keine Auswirkungen auf die Sicherheit von Fleisch und Milch hat, die von Klonen gewonnen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des VORSCHLAGS

1.1. Hintergrund des Vorschlags

1.2. Ziele des Vorschlags

1.3. Rechtsrahmen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNG

2.1. Konsultationsprozess

2.1.1. Konsultationsmethoden und vorrangig angesprochene Sektoren

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.1.3. Externes Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung12

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den HAUSHALT

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorläufiges Verbot

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 151/13 (Beschluss)

... Die aktuellen Ereignisse zu Täuschungshandlungen mit Pferdefleisch in Rindfleischprodukten haben verdeutlicht, dass eine europaweit einheitliche Vorgabe zur Veröffentlichung notwendig ist. Lebensmittel gleicher Herkunft werden oftmals in mehrere Mitgliedstaaten vertrieben. Für die Information des Verbrauchers über Verstöße unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr darf es keinen Unterschied machen, in welchem Mitgliedstaat der Verbraucher das Produkt erwirbt.



Drucksache 53/13 (Beschluss)

Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch



Drucksache 143/13 (Beschluss)

... 4. Im Rahmen der aktuellen Änderung des Arzneimittelrechts ist zu prüfen, ob neben Tieren, die der Fleischgewinnung dienen, auch Küken, Junghennen und Legehennen in das Antibiotika-Minimierungskonzept einzubeziehen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Verbesserungen der Überwachung in den Bereichen der Marktordnung,


 
 
 


Drucksache 757/13

... 5b. Putenmastbetrieb: ein Betrieb, in dem mindestens 500 Puten erwerbsmäßig zum Zwecke der Fleischgewinnung gehalten werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 5a
Putenbetriebe

§ 34a
Betriebseigene Kontrollen

§ 34b
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 34c
Amtliche Untersuchung

§ 34d
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 34e
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Verordnung

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 20

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2704: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 543/13

... 1. für zum Zweck der Fleischerzeugung (Mast) bestimmte Hühner oder Puten und ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Schlüpfens dieser Tiere, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/13




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Drucksachen 17/11293, 17/11873, 17/12526, 17/12924 -

Anlage 16
. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Zu Artikel 1 Nummer 7

§ 58b
Mitteilungen über Arzneimittelverwendung

§ 58d
Verringerung der Behandlung mit antibakteriell wirksamen Stoffen

§ 58f
Verwendung von Daten


 
 
 


Drucksache 672/12

... 3. das Ruhigstellen und Betäuben vor dem Schlachten oder Töten von Tieren, die zur Gewinnung von Fleisch, Häuten, Pelzen oder sonstigen Erzeugnissen bestimmt sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Grundsätze

§ 4
Sachkunde

§ 5
Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes

Abschnitt 2
Vorschriften über Schlachthöfe

§ 6
Anforderungen an die Ausstattung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren

§ 8
Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden

Abschnitt 3
Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren

§ 9
Aufbewahren von Fischen

§ 10
Aufbewahren von Krebstieren

Abschnitt 4
Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren

§ 11
Ruhigstellen warmblütiger Tiere

§ 12
Betäuben, Schlachten und Töten

§ 13
Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren

§ 14
Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten

§ 15
Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsbestimmungen

§ 18
Aufheben von Vorschriften

§ 19
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 2 und 9) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009

1. Bolzenschuss

2. Kugelschuss

3. Zerkleinerung

4. Genickbruch

5. Stumpfer Schlag auf den Kopf

6. Elektrobetäubung

7. Kohlendioxidbetäubung

8. Kohlenmonoxidbetäubung

9. Betäubungsverfahren für Fische

Anlage 2
(zu § 12 Absatz 5) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Anlage 1 Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung EG Nr. 1099/2009:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 2 Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2209: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009; Neufassung der Tierschutz-Schlachtverordnung


 
 
 


Drucksache 319/12 (Begründung)

... Mit der neugefassten Nummer 7.4 wird klargestellt, dass zu den tierischen Rohstoffen für die Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowohl Fleisch als auch Fisch gehören. Beim Einsatz auch tierischer Rohstoffe wird für die Mengenschwelle auf die Mischungsregel Bezug genommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 519/12

... (22) Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach Drittländern



Drucksache 323/12

... 2) Die angegebenen Höchstgehalte beziehen sich auf das Gesamtgewicht der Lebensmittel ohne Knochen. Bei Erzeugnissen ist der Berechnung der Anteil des zu ihrer Herstellung verwendeten Fleisches am Gesamtgewicht zugrunde zu legen. Der für die Einstufung der Lebensmittel maßgebende Fettgehalt ist analytisch zu bestimmen; bei ganzen Körpern von Pferd, Ziege und Kaninchen sowie von Federwild und Haarwild mit Ausnahme von Wildschweinen sowie bei Tierkörperhälften und -vierteln von Pferden ist zu unterstellen, dass der Fettgehalt jeweils 5 % beträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Inhalt der Verordnung

Erfüllungsaufwand, weitere Kosten und Preise

Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2066: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln


 
 
 


Drucksache 40/12

... Trotz verschiedener Probleme, die von Wissenschaftlern und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aufgezeigt wurden18, existieren keine spezifischen EU-Vorschriften für andere Arten landwirtschaftlicher Nutztiere (z.B. Milchkühe, Fleischrinder oder Kaninchen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/12




1. Einleitung

2. WOZU eine Tierschutzstrategie?

3. Strategische Massnahmen

3.1. Ein vereinfachter EU-Rechtsrahmen für den Tierschutz

a Die Verwendung ergebnisbasierter Tierschutzindikatoren

b Ein neuer EU-Rahmen zur Verbesserung der Transparenz und Eignung der Tierschutzinformationen für Verbraucher zur Erleichterung ihrer Kaufentscheidung

c Ein europäisches Netzwerk von Referenzzentren

d Gemeinsame Kompetenzanforderungen an Personen, die mit Tieren umgehen29

3.2. Unterstützung der Mitgliedstaaten und Durchführung von Maßnahmen für eine bessere Compliance

3.3. Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit

3.4. Bereitstellung geeigneter Informationen für die Verbraucher und die Öffentlichkeit allgemein

3.5. Optimierung von Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik

3.6. Untersuchungen über das Wohlergehen von Zuchtfischen

Anhang


 
 
 


Drucksache 190/12

... 8 Der Ausdruck "Lebensmittelabfälle" bezeichnet sämtliche verdorbenen oder unverdorbenen Nahrungsmittel einschließlich Obst, Gemüse, Milchprodukten, Geflügel, Fleischerzeugnissen und Speiseresten, die an Bord des Schiffes anfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Bestimmungen in Bezug auf Sondergebiete und Festlegung der Ostsee als Sondergebiet nach Anlage IV von MARPOL

Anlage
Änderungen der Anlage IV von MARPOL

Änderungen des Musters des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Revidierte Anlage V von MARPOL

Anlage
Revidierte Anlage V von MARPOL

Regel 1 Begriffsbestimmungen

Regel 2 Anwendung

Regel 3 Allgemeines Verbot des Einbringens oder Einleitens von Müll ins Meer

Regel 4 Einbringen oder Einleiten von Müll außerhalb von Sondergebieten

Regel 5 Besondere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten von Müll von festen oder schwimmenden Plattformen

Regel 6 Einbringen oder Einleiten von Müll innerhalb von Sondergebieten

Regel 7 Ausnahmen

Regel 8 Auffanganlagen

Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen

Regel 10 Aushänge, Müllbehandlungspläne und Führen eines Mülltagebuchs

Anhang
Muster eines Mülltagebuchs

1 Einführung

2 Müll und Müllbehandlung

3 Beschreibung des Mülls

4 Eintragungen im Mülltagebuch

Aufzeichnungen über das Einbringen, das Einleiten und die Abgabe von Müll

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit

2. Zustimmungspflicht, Vereinbarkeit mit europäischem Recht

3. Folgenabschätzung

a Weitere Kosten

b Gleichstellungspolitische Belange

c Nachhaltigkeit

d Erfüllungsaufwand

B. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 300/12

... In Deutschland werden derzeit jährlich circa 20 Millionen Ferkel kastriert. Bei der zur Zeit gängigen betäubungslosen chirurgischen Ferkelkastration entstehen im Zusammenhang mit dem operativen Eingriff durchschnittlich Kosten in Höhe von 0,50 € bis 0,60 € pro Ferkel für den Arbeits- und Materialaufwand. Die chirurgische Ferkelkastration unter Narkose verursacht aufgrund des apparativen Aufwandes und der Notwendigkeit der Einbindung eines Tierarztes Kosten in Höhe von 4,40 € bis 7,10 € pro Ferkel. Bei einer Anzahl von 20 Millionen Ferkelkastrationen pro Jahr in Deutschland würde diese Alternative zu Mehrkosten von ca. 100 Mio. Euro jährlich für die betroffenen Betriebe führen. Bei der Jungebermast ist in der Regel eine Geschlechtertrennung erforderlich, die mit einem im Vergleich zur Aufzucht kastrierter Ferkel höheren Arbeits- und Materialaufwand, beispielsweise durch die Gruppenzusammenstellung oder - sofern der Vorteil der effizienteren Futterverwertung von Ebern ausgenutzt werden soll - der Einrichtung einer zweiten Futterkette, verbunden ist. Das Risiko von Geruchsabweichungen erfordert zudem zusätzliche Maßnahmen zur Erkennung, Selektion und Verwertung von Schlachtkörpern mit Geruchsabweichung am Schlachthof. Auch diese Maßnahmen verursachen zusätzliche Kosten für Arbeits- und Materialaufwand, der noch nicht näher beziffert werden kann. Es ist jedoch ebenfalls von einer Größenordnung in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages auszugehen, wobei es sich teilweise um einmaligen Umstellungsaufwand handeln wird. Eine effizientere Futterverwertung und ein höherer Muskelfleischanteil zum Zeitpunkt der Schlachtung lassen jedoch insgesamt einen Mehrerlös im Verhältnis zu chirurgisch kastrierten Schweinen erwarten. Die Immunokastration umfasst eine in der Regel zweifache, in Einzelfällen dreifache Impfung der Jungeber, die mit einem zusätzlichen Arbeits- und Materialaufwand sowie entsprechenden Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes verbunden sind. Insbesondere die zweite und dritte Impfung der annähernd ausgewachsenen Eber können Schutzmaßnahmen für den Tierhalter erfordern, wie zum Beispiel Impfschleusen. Auf diese Weise entstehen zusätzliche Gesamtkosten in Höhe von bis zu circa 10 € pro Ferkel, wobei es sich teilweise um einmaligen Umstellungsaufwand handeln wird. Die Tiere werden bis zur zweiten Impfung - etwa vier Wochen vor der Schlachtung - als Jungeber gemästet und zeigen wie diese eine effizientere Futterverwertung und einen höheren Muskelfleischanteil. Durch den dadurch entstehenden höheren Ertrag können die Kosten für die Impfung teilweise ausgeglichen werden.



Drucksache 300/1/12

... Tierbezogene Indikatoren erlauben eine objektive und messbare Erfassung des tatsächlichen Zustands von Tieren sowie des Managements, d.h. der Betreuung durch den Tierhalter. Tierschutzindikatoren können beispielsweise die Mortalitätsrate und Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/1/12




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -

Zu Artikel 1 Nummer 1

3 4.

3 5.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

10. [und Registrierung]

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1

19. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -

§ 21b1

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 40a

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6

21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2

22. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

3 23.

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1

25. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4

26. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -

27. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

28. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -

29. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3

30. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a

32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5

33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -

34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 , Nummer 10a - neu - § 8a , Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 15 Absatz 1 Satz 2 , Buchstabe c § 15 Absatz 4 , Nummer 34 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 18 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 1 Nummer 5 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5

38. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

40. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d

42. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -

43. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

44. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4

45. Hauptvorschlag zu Ziffer 57*

Zu Artikel 1 Nummer 18

46. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -

47. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11b

§ 11b

48. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

49. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2

51. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3

52. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe c § 15 Absatz 4 Satz 2 - neu -

53. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15

54. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1

55. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

56. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1

57. Hilfsvorschlag zu Ziffer 45*

Zu Artikel 1 Nummer 39

58. Zum Gesetzentwurf allgemein

59. Zum Gesetzentwurf allgemein

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 319/2/12

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Entwicklung der Tierproduktion sowohl in Deutschland als auch weltweit zu immer größeren Tierproduktionsanlagen führt. Dies hat in jüngster Vergangenheit eine kritische öffentliche Diskussion über die Tierhaltung, die Einhaltung des Tierschutzes und die Fleischproduktion ausgelöst. Bei den Genehmigungsverfahren für neue Anlagen zur Tierhaltung bewirkt diese Diskussion gepaart mit der persönlichen Betroffenheit von Anwohnern einen massiven Druck auf die Genehmigungsbehörden und Investoren. Zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Tierproduktion als wichtigen Teil der landwirtschaftlichen Wertschöpfung und Garant für den Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sind zügige und rechtssichere Genehmigungsverfahren unverzichtbar.



Drucksache 661/12

... b) wildlebende Klauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild), ausgenommen Fische,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 300/12 (Beschluss)

... Tierbezogene Indikatoren erlauben eine objektive und messbare Erfassung des tatsächlichen Zustands von Tieren sowie des Managements, d.h. der Betreuung durch den Tierhalter. Tierschutzindikatoren können beispielsweise die Mortalitätsrate und Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 2a Absatz 1c - neu - , Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1

17. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -

§ 21b1

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 40a

18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6

19. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1

22. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -

24. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

25. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -

26. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3

27. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

28. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a

29. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5

30. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6

32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5

33. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d

37. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4

40. Hauptvorschlag zu Ziffer 50*

Zu Artikel 1 Nummer 18

41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

43. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

44. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2

45. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3

46. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15

47. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1

48. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

49. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1

50. Hilfsvorschlag zu Ziffer 40*

Zu Artikel 1 Nummer 39

51. Zum Gesetzentwurf allgemein

52. Zum Gesetzentwurf allgemein

53. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 85/12

... "Fleischerzeugnisse3), pasteurisierte Milch, Butter, frische Milchprodukte (Jogurt, Kefir, Rahm, Frischkäse4)), fertig zubereitete Lebensmittel (Fleisch, Fisch, Gemüse), verzehrfertig zubereitetes rohes Gemüse und Erzeugnisse aus rohem Gemüse5), Fruchtsaftkonzentrate sowie nachfolgend nicht aufgeführte Fischprodukte3)".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Auf der sechsundsechzigsten Tagung angenommene Änderungen des ATP-Übereinkommens Übersetzung

1. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 2.2.4

2. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 4.3.4 ii

3. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 6.2

4. Anlage 1, Anhang 3 A

5. Anlage 2 Absatz 4

6. Anlage 2, Anhang 1

7. Anlage 3

Denkschrift

1. Allgemeines

2. Besonderes

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 2.2.4 des ATP

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 4.3.4 Ziffer ii des ATP

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 6.2 des ATP

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 3 A des ATP

Zur Änderung der Anlage 2 Absatz 4 des ATP

Zu Änderung der Anlage 2 Anhang 1 des ATP

Zur Änderung der Anlage 3 des ATP


 
 
 


Drucksache 88/1/12

... b) in der Erklärung der Bedeutung der spezifischen Aktivität des Radionuklids r in Fleisch die Angabe "(5.20)" durch die Angabe "(5.20, 5.23)" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/1/12




1. Zur Überschrift

2. Zu Nummer 2.4

3. Zu Nummer 4.3.2.1 Satz 4, Nummer 4.4.1 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4.4.2 Buchstabe b Satz 2, Anhang 10

4. Zu Nummer 5.5


 
 
 


Drucksache 88/12 (Beschluss)

... b) in der Erklärung der Bedeutung der spezifischen Aktivität des Radionuklids r in Fleisch die Angabe "(5.20)" durch die Angabe "(5.20, 5.23)" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung: Ermittlung der Strahlenexposition durch die Ableitung radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen oder Einrichtungen

1. Zur Überschrift

2. Zu Nummer 2.4 Satz 4

3. Zu Nummer 4.3.2.1 Satz 4, Nummer 4.4.1 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4.4.2 Buchstabe b Satz 2, Anhang 10

4. Zu Nummer 5.5 In Nummer 5.5 ist


 
 
 


Drucksache 820/12

... (8) Rauchen schädigt Zähne und Zahnfleisch.



Drucksache 672/1/12

... "(7) Wer Geflügel oder Hasentiere im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zur direkten Abgabe kleiner Mengen von Fleisch an

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/1/12




1. Zu § 3 Absatz 2 - neu - § 3 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 4 Absatz 01 - neu - In § 4 ist dem Absatz 1 folgender Absatz 01 voranzustellen:

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - Dem § 5 Absatz 2 sind folgende Sätze anzufügen:

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu - Dem § 11 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu - In § 12 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - Dem § 12 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1, Satz 2

16. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu - In § 12 Absatz 5 ist nach Satz 1 folgender Satz 2 einzufügen:

17. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

18. Zu § 13 Absatz 3 - neu - Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

19. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

21. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

22. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

23. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu - In § 16 Absatz 2 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

25. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:

26. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu - In Anlage 1 Nummer 2.1 ist in Nummer 2.1.3 am Ende ein Komma einzufügen und folgende Nummer 2.1.4 anzufügen:

28. Zu Anlage 1 Nummer 2.2 In Anlage 1 Nummer 2.2 sind die Wörter oder Hals zu streichen.

29. Zu Anlage 1 Nummer 5.1.1

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

31. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu - In Anlage 1 ist nach Nummer 6.3 folgende Nummer 6.4 einzufügen:

32. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

33. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

34. Zu Anlage 1 Nummer 7.10 - neu - Der Anlage 1 ist nach Nummer 7.9 folgende Nummer 7.10 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 296/12

... Erfasst von der vorgesehen Zulassungspflicht werden nur Betriebe, soweit sie die bezeichneten Stoffe nicht selbst hergestellt haben. Betriebe, die diese Stoffe sowohl selbst herstellen als auch nur damit Handel treiben, unterliegen - soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind - der Zulassungspflicht. Der Begriff des Herstellens ist in § 3 Nummer 2 LFGB definiert als das Gewinnen, einschließlich des Schlachtens oder Erlegens lebender Tiere, deren Fleisch als Lebensmittel zu dienen bestimmt ist, das Herstellen, das Zubereiten, das Be- und Verarbeiten und das Mischen. Im Unterschied zum Behandeln (siehe dazu § 3 Nummer 3 LFGB) setzt das Herstellen stets eine stoffliche Veränderung voraus, sei es, dass unter stofflicher Veränderung des (Ur-)erzeugnisses ein neues Erzeugnisses hervorgebracht wird, oder sei es, dass ein Erzeugnis behandelt wird, um seine Beschaffenheit zu beeinflussen, es haltbar oder genießbar zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 3
Analysemethoden

§ 4
Untersuchung von Futtermitteln auf Pestizidrückstände

Artikel 2
Weitere Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung

Artikel 4
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Kosten / Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr: 2040: Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 624/12

... Materielle Armut ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass die Menschen keinen Zugang zu Nahrungsmitteln in ausreichender Menge und Qualität haben. Der Anteil der Unionsbevölkerung, die sich nicht jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch (oder der vegetarischen Entsprechung) leisten kann - laut Definition der Weltgesundheitsorganisation ein Grundbedürfnis - lag 2010 bei 8,7 %, das sind mehr als 43 Millionen Menschen und die ersten für 2011 verfügbaren Zahlen deuten auf eine weitere Verschlechterung hin.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 624/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union

1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkt der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf das Budget

5. Inhalt der Verordnung

5.1. Ziele und Geltungsbereich

5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen

5.3. Partnerorganisationen

5.4. Durchführungsbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Grundsätze

Titel II
Ressourcen und Planung

Artikel 6
Gesamtmittel

Artikel 7
Operationelles Programm

Artikel 8
Genehmigung des operationellen Programms

Artikel 9
Änderungen des operationellen Programms

Artikel 10
Plattform

Titel III
Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation

Artikel 11
Durchführungsberichte und Indikatoren

Artikel 12
Bilaterales Treffen zur Überprüfung

Artikel 13
Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung

Artikel 14
Exante-Evaluierung

Artikel 15
Evaluierung im Programmplanungszeitraum

Artikel 16
Expost-Evaluierung

Artikel 17
Information und Kommunikation

Titel IV
Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds

Artikel 18
Kofinanzierung

Artikel 19
Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen

Artikel 20
Förderzeitraum

Artikel 21
Förderfähige Vorhaben

Artikel 22
Formen der Unterstützung

Artikel 23
Finanzhilfearten

Artikel 24
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 25
Technische Unterstützung

Titel V
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 26
Allgemeine Grundsätze

Artikel 27
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen

Artikel 29
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 30
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 31
Aufgaben der Auditbehörde

Artikel 32
Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden

Artikel 33
Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit der Auditbehörde

Titel VI
Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen

Kapitel 1
Finanzmanagement

Artikel 35
Mittelbindungen

Artikel 36
Zahlungen der Kommission

Artikel 37
Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission

Artikel 38
An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge

Artikel 39
Zahlungen an die Empfängereinrichtungen

Artikel 40
Verwendung des Euro

Artikel 41
Zahlung und Verbuchung des Vorschusses

Artikel 42
Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung

Artikel 43
Unterbrechung der Zahlungsfrist

Artikel 44
Aussetzung von Zahlungen

Kapitel 2
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 45
Vorlage von Informationen

Artikel 46
Inhalt der Buchführung

Artikel 47
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 48
Verfügbarkeit von Unterlagen

Artikel 49
Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung

Kapitel 3
Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen

Artikel 50
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 51
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 52
Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 53
Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 54
Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen

Artikel 55
Angemessene Kontrolle operationeller Programme

Kapitel 4
Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 56
Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 57
Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 58
Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen

Titel VII
Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Ausschussverfahren

Artikel 61
Inkrafttreten

Anhang I
Muster für das operationelle Programm

Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :

4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR

4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR

Anhang II
Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 555/12

... (1) Wer Tiere der Gattungen Rind, Schwein, Huhn (Gallus gallus) oder Pute, berufs- oder gewerbsmäßig zum Zwecke der Fleischerzeugung (Mast) hält, hat der zuständigen Behörde das Halten dieser Tiere unter Angabe seines Namens, der Anschrift des Tierhaltungsbetriebes, der Nutzungsart der gehaltenen Tiere bezogen auf die jeweilige Tierart, spätestens 14 Tage nach Beginn der Haltung mitzuteilen. Derjenige, der am ... [Einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes nach Artikel 2 Absatz 1] Tiere im Sinne des Satzes 1 hält, hat die Mitteilung spätestens bis zum ... [Einsetzen: erster Tag des dritten Monats, der auf den Monat des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes nach Artikel 2 Absatz 1 folgt]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

3 Sozialversicherung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung

§ 58b
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58c
Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe

§ 58d
Verordnungsermächtigungen

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 58a

Zu § 58b

Zu § 58c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

1. Gesamtbewertung

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 672/12 (Beschluss)

... "(7) Wer Geflügel oder Hasentiere im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zur direkten Abgabe kleiner Mengen von Fleisch an

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

1. Zu § 3 Absatz 2 - neu -

2. Zu § 4Absatz 01 - neu -

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu -

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu -

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu -

15. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu -

16. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

17. Zu § 13 Absatz 3 - neu -

18. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

19. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

21. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu -

22. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu -

23. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu -

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu -

25. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

26. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu -

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.2

28. Zu Anlage 1 Nummer 5. 1.1

29. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu -

1. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

32. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

3. Zu Anlage 1 Nummer 7. 10 - neu -


 
 
 


Drucksache 170/12 (Beschluss)

... V genannte Personenkreis, für den im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen eine zusätzliche Leistung für das erforderliche Aufsuchen von Versicherten vorgesehen ist, weil er die Zahnarztpraxis aufgrund der Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder dauerhafter erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen kann, dürfte in der Regel ebenso wenig zur selbständigen Mundhygiene in der Lage sein wie Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung. Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen zählen aufgrund ihrer verminderten motorischen und/oder intellektuellen Fähigkeit zur Durchführung einer adäquaten Mundhygiene zur Hochrisikogruppe für Karies- und Zahnfleischerkrankungen.



Drucksache 409/11

... - Werbemaßnahmen zur Veranschaulichung des europäischen Erzeugungsmodells In bestimmten Fällen bestehen enge Bindungen zwischen einerseits einem Erzeugnis und andererseits einem besonderen Aspekt des europäischen Agrar- und Ernährungsmodells. Im Rahmen von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen könnten solche Erzeugnisse als Zugpferd fungieren, die die Besonderheiten und die Spitzenstellung der Erzeugungsverfahren in der EU herausstellen können. Bereits jetzt werben bestimmte Programme über Gütezeichen mit einzelnen Erzeugnissen oder wie beispielsweise im Fleischsektor mit der Beachtung der artgerechten Tierhaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/11




1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik

2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen

2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?

Frage 1:

3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse

3.1. Der regionale und örtliche Markt

3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten

3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte

3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt

Frage 2:

3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken

3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal

Frage 3:

3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt

Frage 4:

4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse

4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen

Frage 5:

4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt

Frage 6:

5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt

5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?

Frage 7:

5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten

Frage 8:

5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren

Frage 9:

Frage 10:

5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen

Frage 11:

Frage 12:

5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?

Frage 13:

Frage 14:

5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?

Frage 15:

5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?

6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen

Frage 16:


 
 
 


Drucksache 52/11

... Geflügelfleischhygienegesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 23
Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23a
Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung

§ 38a
Übermittlung von Daten über den Internethandel

§ 44a
Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

§ 75
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

Artikel 3
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 4
Aufhebung der Bundesamt-Futtermittel-Gebührenverordnung

Artikel 5
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 34

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 36

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 518/11

... - bei dem der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 4,5 % vol und weniger als 12 % vol beträgt und - das feste Bestandteile des Fruchtfleischs oder der Schale von Zitrusfrüchten enthalten darf und dessen Färbung ausschließlich durch die verwendeten Grundstoffe zustande kommen muss.



Drucksache 472/1/11

... Art des untersuchten Probebestandteils (z. B. essbarer Anteil), wenn die ausschließliche Angabe des untersuchten Erzeugnisses nicht eindeutig ist (z. B. Krabbenfleisch)



Drucksache 303/11

... Da Länder und Gemeinden den durch die vorgeschriebenen amtlichen BSE-Untersuchungen verbundenen Vollzugsaufwand, soweit dieser nicht von der Europäischen Union kofinanziert wird, zumindest im Falle gesund geschlachteter Rinder durch Erhebung kostendeckender Gebühren und Auslagen auf die betroffene Wirtschaft umlegen, tritt durch die Verringerung der Zahl obligatorischer BSE-Untersuchungen ein Entlastungseffekt für die betroffene Land- und Fleischwirtschaft ein. Das Volumen dieser Entlastung dürfte, wenn man von eine Halbierung der Zahl der jährlichen Pflichtuntersuchungen von derzeit etwa 1 Million auf künftig 500 000 BSE-Tests und – nach Abzug der EU-Kofinanzierung in Höhe von je 8 € – durchschnittlichen Kosten von 5,50 € pro Test ausgeht, bei jährlich 2, 75 Millionen € liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1729: Dritte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 320/11

... (95) In § 4 Absatz 2 Satz 2 der Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung vom 21. Februar 1994 (BGBl. I S. 318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Juli 2008 (BGBl. I S. 1227) geändert worden ist, werden die Wörter "oder elektronischen Bundesanzeiger" gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen

Abschnitt 1
Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.

§ 1
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes

§ 2
Verkündung von Rechtsverordnungen.

§ 3
Verkündung von Verkehrstarifen.

§ 4
Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.

Abschnitt 2
Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

§ 5
Bundesanzeiger

§ 6
Zugang zum Bundesanzeiger

§ 7
Sicherheitsanforderungen

§ 8
Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung

§ 9
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen

§ 10
Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen

§ 11
Berichtigungen

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung von Bundesrecht

§ 46
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 31
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 86
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

§ 17
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

a Ausgangslage

b Vorteile der Veröffentlichung im Internet

c Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen

3. Änderungen der geltenden Rechtslage, Rechtsvereinfachung

4. Alternativen

5. Gesetzesfolgen

a Allgemeine Gesetzesfolgen

b Kosten und Preise

c Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

d Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

e Befristung

6. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1559: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachung


 
 
 


Drucksache 583/11

... "(3) Einzelne Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, dürfen mit Genehmigung der zuständigen Behörde im Haltungsbetrieb geschlachtet oder zur Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr getötet werden, wenn die Anforderungen nach Anhang III Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a bis j der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 12
der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. November 2010 (BGBl. I S. 1537) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1826: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Tierische LebensmittelHygieneverordnung


 
 
 


Drucksache 182/11

... 4. Trichinen bei empfänglichen frei lebenden Tieren im Rahmen eines Überwachungsprogramms nach Anhang IV Kapitel II Abschnitt A Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 60) in der jeweils geltenden Fassung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette

Artikel 1
Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette

§ 4
Zoonosen-Monitoringplan 2012 bis 2014.

§ 5
Zoonosen-Stichprobenplan

§ 10
Berichterstattung und wissenschaftliche Bewertung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1606: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette


 
 
 


Drucksache 370/11

... 11. fordert die Kommission auf, negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Europa gebührend zu berücksichtigen, insbesondere, was die Öffnung von Märkten, GVO, Milch, Rindfleisch, Schutz von geistigem Eigentum und Herkunftsangabe auf dem Etikett angeht;



Drucksache 512/11 (Beschluss)

... hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch KOM (2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte

Zu den einzelnen Vorschriften

- Zu Nummer 3

- Zu Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 9

- Zu Nummer 4

- Zu Nummern 5 und 6

- Zu Nummer 7 Buchstabe b

- Zu Nummer 12

- Zu Nummer 14

Zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen


 
 
 


Drucksache 111/11

... /EG erfasst werden. Dabei handelt es sich um exotische Lebensmittel tierischen Ursprungs wie beispielsweise Krokodilfleisch, Schlangenfleisch oder Propolis. Für diese neue Lebensmittelproduktgruppe, bei der es sich eher um eine Feinkostware handeln dürfte, wird sich vermutlich ein spezieller Anbieter- und Kundenkreis ergeben. Die Nachfrage nach solchen exotischen Lebensmitteln wird daher eher begrenzt sein. Allerdings können sich durch das erweiterte Angebot auf dem Lebensmittelmarkt insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen Marktnischen ergeben und somit neue Verdienstmöglichkeiten eröffnen. Auswirkungen auf die Markt- und Wettbewerbsbedingungen und die Verdienstmöglichkeiten von Anbietern bisheriger Lebensmittel sind daher nicht zu erwarten.



Drucksache 472/11 (Beschluss)

... Art des untersuchten Probebestandteils (z. B. essbarer Anteil), wenn die ausschließliche Angabe des untersuchten Erzeugnisses nicht eindeutig ist (z. B. Krabbenfleisch)



Drucksache 636/11

... (i) für Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch: Unterschied zwischen den EU-und den Weltmarktpreisen für die benötigte Menge Futtergetreide zur Produktion der Erzeugnisse dieser Sektoren in der Europäischen Union.



Drucksache 512/1/11

... hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch KOM (2011)

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Drucksache 512/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 197/11

... i) für Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch: Unterschied zwischen den EU- und den Weltmarktpreisen für das benötigte Futtergetreide zur Produktion in der EU.



Drucksache 747/11

... In § 4 Absatz 2 Satz 2 der Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung vom 21. Februar 1994 (BGBl. I S. 318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Juli 2008 (BGBl. I S. 1227) geändert worden ist, werden die Wörter "oder elektronischen Bundesanzeiger" gestrichen.

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Drucksache 747/11




Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen

Abschnitt 1
Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.

§ 1
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes

§ 2
Verkündung von Rechtsverordnungen.

§ 3
Verkündung von Verkehrstarifen.

§ 4
Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.

Abschnitt 2
Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

§ 5
Bundesanzeiger

§ 6
Zugang zum Bundesanzeiger

§ 7
Sicherheitsanforderungen

§ 8
Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung

§ 9
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen

§ 10
Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen

§ 11
Berichtigungen

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 31
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 86

§ 17
Bekanntmachungen

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 590/11

... Eine gemeinsame Anstrengung von Landwirten, der Nahrungsmittelindustrie, Einzelhändlern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern in Form von ressourcenschonenden Erzeugungsmethoden, der Auswahl nachhaltiger Lebensmittel (im Einklang mit den WHO-Empfehlungen zur Menge der pro Person verzehrten tierischen Eiweiße, einschließlich Fleisch und Milcherzeugnisse) und weniger Lebensmittelabfällen kann zu mehr Ressourceneffizienz und Ernährungssicherheit weltweit beitragen.

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Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 642/1/11

... Rindfleisch, Kalbfleisch (ohne Knochen)

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Drucksache 642/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - EWMV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 030 Spalte 2 EWMV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 040 Spalte 2 EWMV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 110 Spalte 2 EWMV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 120 Spalte 2 EWMV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 04 Spalte 2 EWMV

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 06 Spalte 2 EWMV

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 26 EWMV

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 35a - neu - EWMV

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 49 Spalte 2 EWMV

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 50 Holzbacköfen ... Spalte 2 und 3 EWMV

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeilen 60 bis 63 EWMV

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 030 Zeile 66 und Zeile 67 - neu - EWMV

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 062 Zeile 60 und Zeilen 60a - neu - und 60b - neu - EWMV

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 120 Zeile 52 Spalte 2 EWMV

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Überschrift zu Zeilen 50 bis 63 Spalte 4 und 5 EWMV

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Zeile 62 Spalte 3 EWMV


 
 
 


Drucksache 635/11

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1)



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.