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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fleischgesetz-Durchführungsverordnung"


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Drucksache 135/14

... 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Artikel 2
Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch

Artikel 4
Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

Artikel 6
Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung

Artikel 7
Änderung der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 2d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2801: Entwurf einer Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder


 
 
 


Drucksache 625/08

... -Durchführungsverordnung ist die Freistellung kleinerer Schlachtbetriebe von der Pflicht zur Meldung der für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen gezahlten Preise. In der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung werden die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierern und Klassifizierungsunternehmen geregelt. Mit der neuen Handelsklassenverordnung für Rinderschlachtkörper und der grundlegend überarbeiteten Handelsklassenverordnung für Schweineschlachtkörper sollen neben redaktionellen Überarbeitungen vor allem kleinere Schlachtbetriebe von der Pflicht zur Klassifizierung von Schlachtkörpern befreit werden. Eine freiwillige Klassifizierung von Schlachtkörpern soll weiterhin möglich sein. Daneben soll eine redaktionelle Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch vorgenommen werden. Durch diese Verordnung sollen kleinere Schlachtbetriebe von bürokratischen Pflichten entlastet und Möglichkeiten des E-Governments eingeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Schlachtnummer

§ 2
Verwiegung, Schnittführung

§ 3
Protokoll

Abschnitt 2
Preismeldungen

§ 4
Preismeldepflicht

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Inhalt der Preismeldung

§ 7
Verfahren der Preismeldung

§ 8
Preisfeststellung

§ 9
Festlegung der Meldegebiete

§ 10
Muster

Abschnitt 3
Auskunftspflichten

§ 11
Auskunftspflichten

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 2. FlGDV)

§ 1
Antrag auf Zulassung als

§ 2
Antragsinhalt

§ 3
Unabhängigkeit von Klassifizierungsunternehmen

§ 4
Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

§ 5
Zulassung von Klassifizierern

§ 6
Zulassungsantrag

§ 7
Ausbildung und Sachkundeprüfung der Klassifizierer

§ 8
Prüfungskommission

§ 9
Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung

§ 10
Durchführung der Sachkundeprüfung

§ 11
Rücktritt, Nichtteilnahme

§ 12
Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis

§ 13
Wiederholung der Sachkundeprüfung

§ 14
Zulassungsurkunde, Klassifiziererausweis, personenbezogener Stempel, Belehrung

§ 15
Fortbildungskurs, Fortbildungsprüfung

§ 16
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1) Sachkundeprüfung

Abschnitt 1
: Theoretische Prüfung

Abschnitt 2
: Praktische Prüfung

Teil 1
Rinder- und Schafschlachtkörper

A. Klassifizierung

B. Verwiegung / Schnittführung

Teil 2
Schweineschlachtkörper

A. Klassifizierung

I. Klassifizierung mit Choirometern

1. Klassifizierung mit Sondengeräten

2. Klassifizierung mit Ultraschallgeräten

II. Klassifizierung mit einer AutoFOM-Anlage

III. Klassifizierung mit dem ZP-Verfahren

B. Verwiegung / Schnittführung

Anlage 2
(zu § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 1)

1. Praktischer Teil

2. Theoretischer Teil

Artikel 3
Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung - RindHKlV)

§ 1
Gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper

§ 2
Einstufung in Handelsklassen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Anlage
(zu § 1 Abs. 1)

Artikel 4
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften

§ 1
Gesetzliche Handelsklassen

§ 2
Einstufung in Handelsklassen

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 5
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch

Artikel 6
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 7
Neubekanntmachung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

B. Besonderer Teil:

Artikel 1
(Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 1. FlGDV))

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 6

Zu §§ 7

Zu § 11

Zu § 12

Artikel 2
(Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rinder, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 2. FlGDV))

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu §§ 9

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Artikel 3
(Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung – RindHKlV)):

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Artikel 4
(Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften):

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 5
(Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch)

Artikel 6
(Aufhebung von Verordnungen):

Artikel 7
(Neufassung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung):

Artikel 8
(Inkrafttreten):

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 589: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.