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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Freischein"


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Drucksache 486/12

... 1. Alternative StVG legt es nahe, dass nicht jegliche Verordnungsregelung, mit der abstrakt-generell von Verordnungen des Straßenverkehrsrechts abgewichen wird, vom Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates ausgenommen werden sollte. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass dem Verordnungsgeber mit § 6 Absatz 3, 2. Alternative StVG ein "Freischein" erteilt worden ist, wesentliche Rechtsetzungsentscheidungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, im Gewande "allgemeiner Ausnahmen" wieder umzukehren. Vielmehr werden von der Ausnahmeklausel des § 6 Absatz 3, 2. Alternative StVG - wie auch in den Fällen des § 6 Absatz 3, 1. Alternative StVG - nur solche Verordnungsregelungen gedeckt, deren Bedeutung im Verhältnis zu den Bestimmungen, von denen abgewichen werden soll, so gering ist, dass es unangemessen und unpraktisch wäre, hierfür eine weitere Befassung des Bundesrates vorzusehen. Dabei kommt es maßgebend darauf an, ob Belange der Länder so intensiv betroffen sind, dass der Ausnahmeregelung im Verhältnis zu der Regelung, von der abgewichen wird, eigenständiges Gewicht zukommt.



Drucksache 524/08

... Nach den derzeitigen Rechtsvorschriften haben Bibliotheken und Archive keinen Freischein für Vervielfältigungen. Eine Vervielfältigung ist nur in bestimmten Fällen gestattet, die bestimmte für die Erhaltung der in den Katalogen aufgeführten Bestände notwendige Handlungen abdecken dürften. Auf der anderen Seite ist bei der Ausnahme für Bibliotheken und bei den nationalen Bestimmungen zu ihrer Umsetzung nicht immer ganz klar, ob Formatänderungen zulässig sind oder wie viele Kopien angefertigt werden dürfen. In Fällen, in denen es hierzu detaillierte Vorschriften gibt, sind diese das Ergebnis nationaler Rechtsetzung. So haben einige Mitgliedstaaten in Bezug auf die Vervielfältigungsrechte von Bibliotheken restriktive Vorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/08




Grünbuch Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft

1. Einleitung

1.1. Zweck dieses Grünbuchs

1.2. Gegenstand des Grünbuchs

2. Allgemeines

3. Ausnahmen für spezielle Bereiche

3.1. Die Ausnahme für Bibliotheken und Archive

3.1.1. Digitalisierung Erhaltung

3.1.2. Zurverfügungstellung digitalisierter Werke

3.1.3. Verwaiste Werke

3.2. Die Ausnahme für Menschen mit Behinderung

3.3. Verbreitung geschützter Werke zu Unterrichts- und Forschungszwecken

3.4. Von Nutzern geschaffene Inhalte

4. Aufforderung zur Stellungnahme


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.