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0280/04
0710/04
0232/04
0620/2/04
0979/04
0892/04B
0458/04B
0380/04
0128/04B
0861/04
0725/04
1003/04
0818/04
0860/04B
0163/03B
0504/03
0120/1/03
0560/1/03
0856/03
0120/03B
Drucksache 295/20

... Das Coronavirus erschüttert Europa und die Welt bis in die Grundfesten und stellt unsere Gesundheits- und Sozialsysteme, unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften sowie die Art, wie wir zusammen leben und arbeiten auf eine harte Probe. Menschen haben ihre Angehörigen und ihre Arbeitsplätze verloren, und Pläne und Zukunftsperspektiven sind plötzlich ungewiss geworden. Europa war mit einer Herausforderung für die öffentliche Gesundheit konfrontiert, die sich rasch zur dramatischten Wirtschaftskrise in seiner Geschichte auswuchs. Und wir erkennen bereits die unauslöschlichen Spuren, die das Virus in unseren Beziehungen, unserer Politik und Geopolitik hinterlassen wird. Allerdings liegt in der Krise häufig auch eine Chance. Jetzt ist es an der Zeit, dass unsere Europäische Union wieder auf die Beine kommt und gemeinsam voranschreitet, um die Schäden durch die Krise zu beheben und Perspektiven für die nächste Generation zu eröffnen.



Drucksache 125/1/20

... "8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, damit "Raser" oder "Belästiger" einer Strafe nicht entgehen können. Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit bei einem Verstoß nicht belangt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/1/20




1. Zu Nummer 1

2. Zu Nummern 4 - neu -

3. Zu Nummer 5 - neu -

4. Zu Nummer 6 - neu -

5. Zu Nummer 7 - neu -

6. Zu Nummer 8 - neu -

7. Zu Nummer 9 - neu -

8. Zu Nummer 10 - neu -


 
 
 


Drucksache 68/20 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)



Drucksache 195/20 (Beschluss)

... Zudem hat sich nach den bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des Rahmenbeschlusses Einziehung (§ 88 IRG) gezeigt, dass ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaften gegen fehlerhafte richterliche Entscheidungen, insbesondere bei vorläufigen Sicherungsmaßnahmen, die in die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht fallen, nicht nur sachgerecht, sondern häufig auch erforderlich ist: Die befassten Gerichte sind mit solchen Verfahren nur ausnahmsweise konfrontiert, es besteht vor Ort häufig keine eingespielte Rechtspraxis, zudem sind die Sachverhalte und rechtlichen Fragen von außerordentlicher Komplexität, so dass bei einer zurückweisenden Entscheidung eine Überprüfung durch die nächste Instanz angezeigt ist. Dies gilt nicht nur für Rechtsbehelfe gegen abweisende gerichtliche Entscheidungen, sondern auch, wenn die Staatsanwaltschaft zugunsten einer betroffenen Person einen Rechtsbehelf einlegt, etwa weil sich zwischenzeitlich die Tatsachengrundlage geändert hat. Außerdem kann sich nur so auch eine übergeordnete Spruchpraxis herausbilden.



Drucksache 206/20

... Der schwere wirtschaftliche Schock, der durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde, und die zu deren Eindämmung ergriffenen Notmaßnahmen haben weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Unternehmen sehen sich mit unterbrochenen Lieferketten, vorübergehenden Schließungen und sinkender Nachfrage konfrontiert, während den privaten Haushalten der Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen droht. Von öffentlicher Seite wurden auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten entschlossene Maßnahmen ergriffen, um die privaten Haushalte und zahlungsfähige Unternehmen bei der Überwindung dieses schweren, aber zeitlich begrenzten Konjunktureinbruchs und der damit verbundenen Liquiditätsengpässe zu unterstützen. Dank der Reformen nach der Finanzkrise von 2008 sind die Kreditinstitute heute gut mit Eigenkapital ausgestattet und weit widerstandsfähiger als 2008. Dadurch können sie bei der Bewältigung des durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schocks eine entscheidende Rolle spielen. Allerdings wird sich die Unsicherheit über das Tempo der wirtschaftlichen Erholung unweigerlich auch auf den Bankensektor auswirken.



Drucksache 13/20

... Artikel 14 GG kann nämlich nicht einerseits dafür herangezogen werden, dem Grundeigentümer über das Instrument der bergfreien Bodenschätze das Eigentum an volkswirtschaftlich bedeutsamen Bodenschätzen zu entziehen, um dann andererseits den Bergbauunternehmer, der zwar im Allgemeininteresse, aber zugleich auch aus eigenem wirtschaftlichen Interesse die Aneignungsbefugnis an diesen Bodenschätzen erhält, aus demselben Grundrecht eine dauerhafte Rechtsposition an den Daten über eben jenes Gebiet im Untergrund zu verleihen. Demzufolge sollte gerade derjenige, der von den eigentumsbeschränkenden Regelungen des Bundesberggesetzes profitiert, seinerseits damit rechnen müssen, dass er infolge derselben Zielsetzung des Bundesberggesetzes mit der Einschränkung seines Grundrechts aus Artikel 14 konfrontiert wird. Eine Berechtigung auf Grundlage des Bundesberggesetzes kann deshalb allenfalls das Vertrauen in die Aufsuchung bzw. die Gewinnung von Bodenschätzen schützen, nicht aber den dauerhaften unbeschränkten Schutz der für die Rohstoffsicherung bedeutsamen Daten gewährleisten.



Drucksache 144/20

... Die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 geht nicht auf die Probleme ein, mit denen Luftfahrtunternehmen aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 im Zusammenhang mit ihren Möglichkeiten konfrontiert sind, ihre Zeitnischen für die folgenden Flugplanperioden zu wahren. Die Verordnung sollte daher geändert werden, um die Auswirkungen der derzeitigen Krise abzumildern, Rechtssicherheit für die Luftfahrtunternehmen zu schaffen und die Einheitlichkeit des europäischen Systems für die Zuweisung von Zeitnischen aufrechtzuerhalten.



Drucksache 175/20

... Seit die ersten Fälle von COVID-19 aufgetreten sind, arbeitet die Europäische Union unermüdlich daran, die Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Die Kommission hat ihr allgemeines Frühwarnsystem "ARGUS" für die Krisenkoordinierung aktiviert, und der Krisenkoordinierungsausschuss trifft regelmäßig zusammen, um die Maßnahmen der einschlägigen Abteilungen und Dienststellen der Kommission und der EU-Agenturen zu koordinieren. Außerdem hat die Kommission einen Krisenstab eingesetzt, der auf politischer Ebene die Koordinierung übernimmt. Dieser Stab setzt sich aus den fünf Kommissionsmitgliedern zusammen, die für die von der Krise am stärksten betroffenen Politikbereiche zuständig sind. Nach den Videokonferenzen der EU-Führungsspitzen vom 10., 17. und 26. März 2020 hat die Kommission ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs an allen Fronten weiter intensiviert. Am 13. März 2020 veröffentlichte sie eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe ("Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie"). Im Bereich Wirtschaft hat die Kommission die "Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise" vorgeschlagen, um durch einen flexiblen Einsatz der EU-Strukturfonds auf den dringlichen Handlungsbedarf in den am stärksten gefährdeten Bereichen wie dem Gesundheitswesen, bei KMU und auf den Arbeitsmärkten zu reagieren und den am heftigsten betroffenen Gebieten und den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Der Vorschlag wurde inzwischen angenommen, die entsprechende Regelung trat am 30. März in Kraft. Die Kommission hat ferner einen vorübergehenden Unionsrahmen für staatliche Beihilfen angenommen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften die in den Beihilfevorschriften vorgesehene Flexibilität voll auszuschöpfen. Zudem hat sie den Rat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Unionsorgane die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts aktivieren; die Unionsorgane werden diese Klausel im Rahmen der Unionsstrategie zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie durch rasche, energische Maßnahmen und eine koordinierte Fiskalpolitik anwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Schaffung des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (im Folgenden das Instrument)

Artikel 2
Komplementarität des Instruments

Artikel 3
Bedingungen für die Inanspruchnahme des Instruments

Artikel 4
Form des finanziellen Beistands

Artikel 5
Obergrenze des finanziellen Beistands

Artikel 6
Verfahren für die Beantragung finanziellen Beistands

Artikel 7
Auszahlung des Darlehens

Artikel 8
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 9
Aufsichtsvorschriften für das Darlehensportfolio

Artikel 10
Verwaltung der Darlehen

Artikel 11
Beiträge in Form von Garantien der Mitgliedstaaten

Artikel 12
Verfügbarkeit des Instruments

Artikel 13
Kontrollen und Prüfungen

Artikel 14
Berichterstattung

Artikel 15
Anwendbarkeit

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 176/20

... Dementsprechend schlägt die Kommission vor, diese Verordnung zu ändern, um auf die Herausforderungen zu reagieren, mit denen Behörden und Partnerorganisationen bei der Durchführung des FEAD während des COVID-19-Ausbruchs konfrontiert sind.



Drucksache 195/1/20

... Zudem hat sich nach den bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des Rahmenbeschlusses Einziehung (§ 88 IRG) gezeigt, dass ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaften gegen fehlerhafte richterliche Entscheidungen, insbesondere bei vorläufigen Sicherungsmaßnahmen, die in die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht fallen, nicht nur sachgerecht, sondern häufig auch erforderlich ist: Die befassten Gerichte sind mit solchen Verfahren nur ausnahmsweise konfrontiert, es besteht vor Ort häufig keine eingespielte Rechtspraxis, zudem sind die Sachverhalte und rechtlichen Fragen von außerordentlicher Komplexität, so dass bei einer zurückweisenden Entscheidung eine Überprüfung durch die nächste Instanz angezeigt ist. Dies gilt nicht nur für Rechtsbehelfe gegen abweisende gerichtliche Entscheidungen, sondern auch, wenn die Staatsanwaltschaft zugunsten einer betroffenen Person einen Rechtsbehelf einlegt, etwa weil sich zwischenzeitlich die Tatsachengrundlage geändert hat. Außerdem kann sich nur so auch eine übergeordnete Spruchpraxis herausbilden.



Drucksache 225/20

... Im Agrar- und Lebensmittelsektor wurden zahlreiche Schwierigkeiten gemeldet, die auf die umfangreichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit in den Mitgliedstaaten und die verordnete Schließung von Geschäften, Märkten, Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben zurückzuführen sind. Durch wirtschaftliche Störungen im Agrarsektor und in ländlichen Gemeinden sind Landwirte und kleine Unternehmen im ländlichen Raum, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten, mit finanziellen Schwierigkeiten und Liquiditätsproblemen konfrontiert.



Drucksache 125/20 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, damit "Raser" oder "Belästiger" einer Strafe nicht entgehen können. Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit bei einem Verstoß nicht belangt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm


 
 
 


Drucksache 9/20

... decken ein breites Spektrum ab. Sie reichen von der Informationsbeschaffung bis zur Durchsetzung von Verhalten, betreffen kooperative und konfrontative Situationen und enthalten den nebenstrafrechtlichen Bereich von Ermittlung und Sanktionierung von Verstößen.



Drucksache 164/20

... Danach richtet sich der Umfang der technischen Möglichkeiten der Versicherten zur Zugriffsfreigabe danach, ob die Versicherten das Zugriffsmanagement nach Nummer 2 Buchstabe b) unter Nutzung ihrer persönlichen Benutzeroberfläche (sog. Patienten-Frontend der elektronischen Patientenakte) ausüben oder nach Nummer 2 Buchstabe c) die dezentrale Infrastruktur der Leistungserbringer zur Erteilung ihrer technischen Zugriffsfreigabe nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 86
Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form.

§ 86a
Verwendung von Überweisungen in elektronischer Form

§ 291
Elektronische Gesundheitskarte

§ 291a
Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung

§ 291b
Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

§ 291c
Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt

§ 306
Telematikinfrastruktur

§ 307
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

§ 308
Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen

§ 309
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310
Gesellschaft für Telematik

§ 311
Aufgaben der Gesellschaft für Telematik

§ 312
Aufträge an die Gesellschaft für Telematik

§ 313
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 314
Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik

§ 315
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik

§ 316
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317
Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 318
Aufgaben des Beirats

Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 320
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

§ 321
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

§ 322
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

§ 323
Betriebsleistungen

§ 324
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

§ 325
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

§ 326
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung

§ 327
Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren

§ 328
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Vierter Abschnitt

§ 329
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

§ 330
Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur

§ 331
Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

§ 332
Anforderungen an die Wartung von Diensten

§ 333
Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 334
Anwendungen der Telematikinfrastruktur

§ 335
Diskriminierungsverbot

§ 336
Zugriffsrechte der Versicherten

§ 337
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

§ 338
Technische Einrichtungen zur Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten

§ 339
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

§ 340
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel Elektronische Patientenakte

§ 341
Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

§ 343
Informationspflichten der Krankenkassen

§ 344
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

§ 345
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 347
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer

§ 348
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser

§ 349
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

§ 350
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

§ 351
Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

§ 353
Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte

§ 355
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten

Dritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356
Zugriff auf Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 358
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 359
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten

Sechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360
Übermittlung vertragsärztlicher Verordnungen in elektronischer Form

§ 361
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der privaten Krankenversicherung

§ 362
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenkasse der Bundesbahnbeamten oder für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Achter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt

§ 364
Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

§ 365
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

§ 366
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 367
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

§ 368
Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

§ 369
Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit

§ 370
Entscheidung der Schlichtungsstelle

Siebter Abschnitt

§ 371
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

§ 372
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 373
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

§ 374
Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben

§ 375
Verordnungsermächtigung

Achter Abschnitt

§ 376
Finanzierungsvereinbarung

§ 377
Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 378
Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 379
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 380
Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 381
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 382
Erstattung der dem öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 383
Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

Zwölftes Kapitel Interoperabilitätsverzeichnis

§ 384
Interoperabilitätsverzeichnis

§ 385
Beratung durch Experten

§ 386
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik

§ 387
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

§ 388
Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz

§ 389
Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung

§ 390
Beteiligung der Fachöffentlichkeit

§ 391
Informationsportal

§ 392
Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis

§ 393
Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Implantateregistergesetzes

Artikel 8
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Innovative digitale medizinische Anwendungen:

a E-Rezept:

b E-Rezept-App:

c Grünes Rezept:

d Digitaler Überweisungsschein:

2. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

a Patientensouveränität:

b Ansprüche der Versicherten:

c Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken:

d Interoperabilität:

e Vergütung:

f Zugriffskonzept für die elektronische Patientenakte:

g Datenschutzgerechte Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten:

h Fristen für die Gesellschaft für Telematik:

i Bußgeldtatbestände:

3. Zentrale Zuständigkeit für die Sicherheit der Prozesse zur Ausgabe von Karten und Ausweisen:

4. Festlegung der Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur:

5. Gestaltung der Zugriffsberechtigungen:

6. Anbindung weiterer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Entfällt

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

5 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 291

Zu § 291a

Zu § 291b

Zu § 291c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 306

Zu § 307

Zu § 308

Zu § 309

Zu § 310

Zu § 311

Zu § 312

Zu § 313

Zu § 314

Zu § 315

Zu § 316

Zu §§ 317

Zu §§ 319

Zu § 323

Zu § 324

Zu § 325

Zu § 326

Zu § 327

Zu § 328

Zu § 329

Zu § 330

Zu § 331

Zu § 332

Zu § 333

Zu § 334

Zu § 335

Zu §§ 336

Zu § 338

Zu § 339

Zu § 340

Zu § 341

Zu § 342

Zu § 343

Zu § 344

Zu § 345

Zu § 346

Zu § 347

Zu § 348

Zu § 349

Zu § 350

Zu § 351

Zu § 352

Zu § 353

Zu § 354

Zu § 355

Zu § 356

Zu § 357

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu § 363

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu §§ 364

Zu §§ 371

Zu § 376

Zu § 377

Zu § 378

Zu § 379

Zu § 380

Zu § 381

Zu § 382

Zu § 383

Zu § 384

Zu § 385

Zu § 386

Zu § 387

Zu § 388

Zu § 389

Zu § 390

Zu § 391

Zu § 392

Zu § 393

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5148 BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 196/20

... In der Nummer 1 soll neu bestimmt werden, dass neben dem Namen oder der Firma des Auftraggebers grundsätzlich auch dessen Anschrift anzugeben ist. Diese Angabe muss derzeit nach § 11a Satz 2 Nummer 1 RDG erst auf Nachfrage der Privatperson mitgeteilt werden. Die Änderung erfolgt, weil es beispielsweise dann, wenn es natürliche oder juristische Personen mit ähnlichem oder gleichem Namen gibt, diese ihren (Wohn-)Sitz im Ausland haben oder kürzlich ihren (Wohn-)Sitz gewechselt haben, für eine Privatperson sehr schwierig sein kann, den Auftraggeber und dessen Erreichbarkeit konkret zu ermitteln. Insbesondere dann, wenn eine durch einen Inkassodienstleister mit einer Forderung konfrontierte Privatperson die Berechtigung möglicher Einreden oder Einwendungen gegen die Hauptforderung klären will, muss sie dies infolge der ihr zumeist gesetzten engen Zahlungsfrist jedoch sehr zügig tun, so dass es für sie von erheblicher Bedeutung ist, unmittelbar und nicht erst nach einer Nachfrage beim Inkassodienstleister mit dem Auftraggeber in Kontakt treten zu können. Da dem Inkassodienstleister die Anschrift seines Auftraggebers ohnehin bekannt ist, bedeutet es für ihn demgegenüber keinen Mehraufwand, die Anschrift gleich mitzuteilen. Vielmehr erspart es ihm die aufwändige Einzelbearbeitung von Nachfragen und führt die Neuregelung zu einer schnelleren Klärung der Angelegenheit, die im Interesse aller Beteiligten liegt.



Drucksache 68/20

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)



Drucksache 68/1/20

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)



Drucksache 494/20 (Beschluss)

... 1. Europa sieht sich gegenwärtig mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Globaler Wettbewerbsdruck und technologische Entwicklungen erfordern ebenso gesamteuropäische Antworten wie beschleunigte demographische Prozesse (zum Beispiel fortschreitende Alterung oder Migration), ökonomische Unsicherheiten oder gesundheitliche und ökologische Risikolagen. Mit dem europäischen Grünen Deal, dem Vorschlag zur Aufstockung des EU-Haushaltes (Next Generation Europe) oder der Digitalstrategie beschreitet Europa einen ambitionierten Weg, um diesen Herausforderungen zu begegnen.



Drucksache 28/20

... Zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen, mit denen einige Regionen konfrontiert sind, schlägt die Kommission den Mechanismus für einen gerechten Übergang vor, der gezielte Unterstützung bietet, um die notwendigen Investitionen in diesen Gebieten zu generieren. Der Mechanismus für einen gerechten Übergang besteht aus drei Säulen:



Drucksache 295/1/20

... 7. Um den Auswirkungen der Krise europäisch und nachhaltig zu begegnen, muss der neue MFR nach Ansicht des Bundesrates ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Er unterstützt deshalb eine spürbare Erhöhung des Gesamtvolumens des EU-Haushalts. Der Bundesrat teilt die Sichtweise der Kommission, dass diese Ausgaben eine Investition in eine gemeinsame europäische Zukunft und in ein grünes, digitales und widerstandsfähiges Europa sind. Hierbei muss die wirtschaftliche Wiederbelebung nach der Covid-19-Pandemie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Digitalisierung leisten. Eine Konzentration der Mittelverwendung in den ersten Jahren ("frontloading") ist dabei im Grundsatz zu begrüßen, um die wirtschaftliche Erholung in Europa zu beschleunigen. Gleichwohl darf dies nicht zu Lasten der Zukunftsthemen, der Kohäsionspolitik und der weiteren bewährten Politikfelder gehen, deren Mittel zeitlich flexibel einsetzbar sein müssen.



Drucksache 348/20

... St. Vinzenz Klinik Pfronten im Allgäu GmbH



Drucksache 295/20 (Beschluss)

... 5. Um den Auswirkungen der Krise europäisch und nachhaltig zu begegnen, muss der neue MFR nach Ansicht des Bundesrates ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Er unterstützt deshalb eine spürbare Erhöhung des Gesamtvolumens des EU-Haushalts. Der Bundesrat teilt die Sichtweise der Kommission, dass diese Ausgaben eine Investition in eine gemeinsame europäische Zukunft und in ein grünes, digitales und widerstandsfähiges Europa sind. Hierbei muss die wirtschaftliche Wiederbelebung nach der Covid-19-Pandemie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Digitalisierung leisten. Eine Konzentration der Mittelverwendung in den ersten Jahren ("frontloading") ist dabei im Grundsatz zu begrüßen, um die wirtschaftliche Erholung in Europa zu beschleunigen. Gleichwohl darf dies nicht zu Lasten der Zukunftsthemen, der Kohäsionspolitik und der weiteren bewährten Politikfelder gehen, deren Mittel zeitlich flexibel einsetzbar sein müssen.



Drucksache 255/20

... Unter der COVID-19-Krise der vergangenen Monate haben nicht nur die Erkrankten selbst und ihre Familien gelitten, sie hat auch von Firmen, Unternehmern und Arbeitskräften einen schweren finanziellen Tribut gefordert. Fast jedem hat sie Opfer abverlangt. Besonders betroffen sind Personen, die im Gesundheitswesen an vorderster Front im Einsatz waren oder für die besonders strikte Ausgangsbeschränkungen galten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 51/1/20

... Insbesondere große KWK-Anlagen haben eine lange Planungs- und Vorbereitungszeit und viele Projekte sind schon weit fortgeschritten. Insbesondere die Projekte, die bereits einen Antrag auf einen Vorbescheid gestellt haben, sehen sich durch die Neuregelungen nun mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Insbesondere die Begrenzung des Zuschlags auf 3 500 Vollbenutzungsstunden hat einen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte. Sollte die Übergangsregelung nicht entsprechend erweitert werden, können viele schon weit fortgeschrittene Projekte nicht mehr realisiert werden.



Drucksache 97/20

... Europa steht bei der Bekämpfung manipulativer Eingriffe in seinen Informationsraum an vorderster Front und hat wichtige Konzepte und Instrumente entwickelt. Wir werden weiterhin eng mit unseren internationalen Partnern wie der G7 zusammenarbeiten, um gemeinsame Ansätze für die Entwicklung internationaler Normen und Standards zu finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 139/20

... Der Tourismussektor in der EU steht unter beispiellosem Druck. Die Branche ist mit einem wesentlichen Rückgang internationaler Besucher konfrontiert (massive Stornierungen und Einbrüche bei den Buchungen, z.B. von Besuchern aus Amerika, China, Japan und Südkorea). Auch der Rückgang bei Reisen innerhalb der EU und bei Inlandsreisen, der auf die zunehmende Reisezurückhaltung der EU-Bürgerinnen und -Bürger und die nationalen und/oder regionalen präventiven Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen ist, setzen der Tourismusindustrie zu. KMU in diesem Sektor sind besonders von der rückläufigen Entwicklung im Tourismus und bei Geschäftsreisen betroffen. Der Einbruch, der bei Reisen innerhalb der EU und Inlandsreisen (87 % der Touristen) seit Ende Februar zu verzeichnen ist, verschärft die Lage. Mit mehr als 220 abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen in Europa im ersten Quartal 2020 hat sich COVID-19 besonders negativ auf die Messe- und Kongressbranche ausgewirkt. Auch andere verwandte Bereiche wie Lebensmittel- und Getränkedienstleistungen sowie Bildungs- und Kulturaktivitäten geraten durch den Ausbruch von COVID-19 und die Bemühungen, die Ausbreitung einzudämmen, zunehmend unter Druck.



Drucksache 213/20

... (9) Angesichts der Dringlichkeit, die die die den vorgeschlagenen Maßnahmen zugrundeliegenden außergewöhnlichen Umstände gebieten, und insbesondere mit Blick auf den schnellen Erlass der notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der schwerwiegenden und unmittelbaren Probleme, mit denen der Sektor konfrontiert ist, sollte eine Ausnahme von der Achtwochenfrist gemacht werden, die nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorgesehen ist.



Drucksache 494/20

... 1. Europa sieht sich gegenwärtig mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Globaler Wettbewerbsdruck und technologische Entwicklungen erfordern ebenso gesamteuropäische Antworten wie beschleunigte demographische Prozesse (zum Beispiel fortschreitende Alterung oder Migration), ökonomische Unsicherheiten oder gesundheitliche und ökologische Risikolagen. Mit dem europäischen Grünen Deal, dem Vorschlag zur Aufstockung des EU-Haushaltes (Next Generation Europe) oder der Digitalstrategie beschreitet Europa einen ambitionierten Weg, um diesen Herausforderungen zu begegnen.



Drucksache 87/20

... (BKAG). Die von den sozialen Netzwerken dem BKA übermittelten Daten sind daher vom BKA grundsätzlich zu löschen, sobald der in § 3a NetzDG-E festgelegte Zweck (Ermöglichung der Strafverfolgung) erfüllt ist; dies ist regelmäßig der Fall nach Übermittlung der betreffenden Daten an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. Eine Löschung der Daten kann allenfalls dann unterbleiben, sofern nach den allgemeinen Zweckbindungs- und Weiterverarbeitungsvorschriften des BKAG eine Weiterverarbeitung (auch zu anderen Zwecken) zulässig sein sollte. Ergibt sich etwa aus dem BKA mitgeteilten Inhalt Grund zu der Annahme, dass eine Gefährdung besteht, so ist es dem BKA in seiner Zentralstellefunktion zur Unterstützung bei der Verhütung von Straftaten grundsätzlich auch gestattet, die zuständige Gefahrenabwehrbehörde zu informieren, damit von dort gefahrenabwehrende Maßnahmen eingeleitet werden können. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn sich aus einem übermittelten rechtswidrigen Inhalt hinreichend konkrete Anhaltspunkte etwa für ein bevorstehendes Tötungsdelikt ergeben. Hier würde das BKA das zuständige Landeskriminalamt benachrichtigen, damit von dort gefahrenabwehrende Maßnahmen eingeleitet werden können. Damit die Ermittlungsarbeit zeitnah von der zuständigen Ermittlungsbehörde der Länder aufgenommen werden kann, soll das BKA soweit erforderlich auch die zur Identifizierung des Urhebers notwendigen Nutzerdaten vom sozialen Netzwerk anfordern können und diese Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft oder das zuständige Landeskriminalalmt weiterleiten. Eine schnelle Aufnahme der Ermittlungen ist notwendig, um beweiserhebliches Material zu sichern und den Urheber zeitnah nach der Veröffentlichung mit der Strafbarkeit seines Inhalts zu konfrontieren.



Drucksache 86/20

... Allerdings liegen Hinweise auf eine bestehende Fehlversorgung vor. Dies betrifft insbesondere die ambulante Versorgung von Beatmungspatientinnen und -patienten sowie Patientinnen und Patienten mit Tracheostoma und die fehlende Ausschöpfung von Potenzialen zur Beatmungsentwöhnung sowie zur Dekanülierung. Erhebliche Unterschiede bzgl. der Höhe der durch die Versicherten zu leistenden Eigenanteile bei Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im ambulanten Bereich einerseits und im stationären Bereich andererseits führen überdies zu Fehlanreizen in der Leistungsinanspruchnahme. Gleichzeitig sehen sich Versicherte angesichts des Mangels an Pflegefachkräften in zunehmender Häufigkeit mit Schwierigkeiten konfrontiert, einen geeigneten Pflegedienst zur Deckung ihres Versorgungsbedarfs zu finden.



Drucksache 7/20

... Für die Engagementpolitik der Bundesregierung bergen die Auswirkungen des demografischen Wandels sowohl Herausforderungen als auch Chancen: Die Zahl älterer Menschen, die Unterstützung durch freiwilliges Engagement wertschätzen, nimmt zu. Gleichzeitig wissen wir, dass die Bereitschaft älterer Menschen wächst, sich nach dem Eintritt in den Ruhestand selbst zu engagieren. Die Alterung der Gesellschaft hat jedoch auch zur Folge, dass die Zahl der engagierten jüngeren Personen vermutlich langfristig sinken wird. Dies kann Auswirkungen besonders in Regionen haben, die schon jetzt mit einem Bevölkerungsschwund konfrontiert sind, der Auswirkungen auf die zahlreichen Angebote hat, die von Ehrenamtlichen getragen werden. Ein stärkeres bürgerschaftliches Engagement könnte helfen, entstehende Engpässe abzumildern. Das Gesetz zur Aktualisierung des Rechtsrahmens der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk stärkt Rahmenbedingungen für das THW, die ein entsprechendes Engagement ermöglichen und attraktiv machen.



Drucksache 21/20

... Zu viele Menschen kommen nach wie vor finanziell kaum über die Runden oder sind aufgrund von Ungleichheiten mit Hindernissen konfrontiert. Viele Kinder und Jugendliche, die allzu oft aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen stammen, haben keinen Zugang zu hochwertiger Bildung oder Gesundheitsversorgung. Noch immer haben viele ältere Menschen keinen Zugang zu Pflegediensten. Ungleichheit wirkt als Wachstumsbremse und bedroht den sozialen Zusammenhalt. Wir müssen jetzt handeln, um unseren Kindern und Enkelkindern eine gerechte, grüne und prosperierende Zukunft zu garantieren und die Generationengerechtigkeit zu gewährleisten.



Drucksache 325/20

... Die Kommission will eine umfassende Politik zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzen, die den spezifischen Bedrohungen, Risiken und Verwundbarkeiten, mit denen die EU aktuell konfrontiert ist14, gerecht wird und so konzipiert ist, dass sie mit Blick auf die fortschreitende Innovation effizient weiterentwickelt werden kann. Ein stärkerer Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird die Integrität des EU-Finanzsystems weiter befördern, was für die Vollendung der Bankenunion und der Wirtschafts- und Währungsunion unerlässlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/20




2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Mitteilung

I. Einführung

II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie

Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA

III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS

IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene

Art der EU-Einrichtung

V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN

Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene

Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung

VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH

VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan


 
 
 


Drucksache 418/19

... Seit geraumer Zeit sehen sich die Strafverfolgungsbehörden mit einer Zunahme von Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Gewalt und/oder beleidigender bzw. verleumderischer Hetze im Internet und in den sozialen Medien (facebook, twitter etc.) konfrontiert.



Drucksache 169/19

... 2. Auch Arbeitgeber sind gefordert, ihren Beitrag für bezahlbares Wohnen durch Investitionen in Werkswohnungen zu leisten. Viele Unternehmen, besonders in den Ballungszentren, haben ein Interesse, günstige Wohnungen für ihre Mitarbeiter und Auszubildenden bereitzustellen. Allerdings verliert dieses Engagement infolge der steuerlichen Auswirkungen an Attraktivität. Denn Wohnraumüberlassungen durch den Arbeitgeber unterhalb der fremdüblichen Miete sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich ein geldwerter Vorteil, für den Lohnsteuer zu zahlen ist und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Für den Arbeitgeber verursacht die verbilligte Wohnraumüberlassung einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da er die Höhe des steuerpflichtigen Vorteils ermitteln und überwachen muss. Eine wesentliche Erleichterung in dieser Hinsicht könnte nach Auffassung des Bundesrates die Einführung einer gesetzlichen Nichtaufgriffsgrenze schaffen, durch die ein Unterschreiten der fremdüblichen Miete innerhalb eines gewissen Toleranzbereiches nicht zur Versteuerung eines geldwerten Vorteils führt. Dies würde auch dazu beitragen, Mieterhöhungspoten-ziale nicht stets vollständig ausschöpfen zu müssen, um nicht mit steuerrechtlichen Risiken konfrontiert zu werden.



Drucksache 471/19

... Mit diesen Daten werden Waren an die Anschrift einer unbewohnten Wohnung bestellt. Entweder werden die Pakete hier durch die Täter direkt in Empfang genommen oder bei Nachbarn abgegeben. Die Mahnungen der Versandhäuser gehen ebenfalls an diese fiktive Adresse. Schließlich geben die Versandhäuser die Fälle an Inkassounternehmen ab, welche dann oftmals zunächst eine Einwohnermeldeabfrage durchführen und auf diese Weise die tatsächliche Anschrift der vermeintlichen Schuldner ermitteln. Sodann werden die Schuldner mit Mahnungen konfrontiert, die häufig in kurzen Zeitabständen erfolgen und offensiv formuliert sind. Oft erfolgt parallel dazu bereits eine Meldung an die SCHUFA Holding AG, die zwar die Adressabweichung feststellt, hieraus aber nicht die Notwendigkeit ableitet, weitere Informationen einzuholen. Stattdessen kommt es zu einem Eintrag und einer Absenkung des Scores. In der Regel erfahren die betroffenen Verbraucher von dem SCHUFA-Eintrag erst dann, wenn sie z.B. einen Mobilfunkvertrag oder einen Mietvertrag abschließen, ein Kraftfahrzeug leasen oder eine Immobilie erwerben möchten, eine Kreditkarte oder einen Dispo-Kredit benötigen.



Drucksache 418/19 (Beschluss)

... Seit geraumer Zeit sehen sich die Strafverfolgungsbehörden mit einer Zunahme von Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Gewalt und beleidigender bzw. verleumderischer Hetze im Internet und in den sozialen Medien (facebook, twitter etc.) konfrontiert.



Drucksache 611/19

... Bei Maßnahmen im weiteren Verlauf des Lebenszyklus einer Gesellschaft muss der zugrundeliegende Sachverhalt in Bezug auf die Vergangenheit ermittelt werden, während die Gründung einer Gesellschaft keine derartige Ermittlung voraussetzt. Weiter sind Maßnahmen im weiteren Verlauf des Lebenszyklus einer Gesellschaft, etwa Gesellschafterbeschlüsse, Umwandlungsverträge oder Geschäftsanteilsabtretungen, oftmals stärker von widerstreitenden Interessen Beteiligter und von einer kontroversen Verhandlungslage geprägt als die regelmäßig mit einem Interessengleichlauf einhergehende Gesellschaftsgründung. Gerade bei konfrontativeren Verhandlungssituationen ist aber die Präsenz der Beteiligten beim Notar notwendig, damit er seiner Beratungs- und Betreuungspflicht im Wege der unmittelbaren Kommunikation umfassend nachkommen kann.



Drucksache 351/19 (Beschluss)

... Leistungen aus einer Hand insbesondere in der Krankenbehandlung, Hilfsmittelversorgung und Pflege nach einem einheitlichen Leistungskatalog ermöglichen eine optimal abgestimmte Versorgung und verhindern, dass sich Antragstellende mit verschiedenen Trägern und Verwaltungsverfahren konfrontiert sehen. Dazu kann entweder auf den Leistungskatalog und die Träger der Gesetzlichen Kranken- und



Drucksache 343/1/19

... Daher müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Verbrauchs dieser sogenannten Coffeetogo-Becher führen. Durch die Einführung einer angemessenen Lenkungsabgabe kann dieser Effekt erzielt werden, da die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines Getränks direkt mit einer deutlichen Preiserhöhung konfrontiert werden. Dadurch werden sie motiviert, auf Einwegbecher zu verzichten und stattdessen Mehrwegbecher zu verwenden.



Drucksache 154/19

... , der zum Schutz der Außenbeziehungen (Neutralität) der Bundesrepublik Deutschland die Anwerbung für fremde Dienste untersagt. Als ausländische Macht im Sinne dieser Vorschrift werden nicht nur Staaten angesehen, sondern auch zwischenstaatliche Machtgebilde oder sonstige militärische Mächte wie Bürgerkriegsparteien oder Volksfronten).



Drucksache 663/19

... Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (zum Beispiel Schwimmbadabsorber).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen

§ 2
Anforderung an ein Fachunternehmen

§ 3
Inkrafttreten

Anlage 1
Wärmedämmung von Wänden

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 2
Wärmedämmung von Dachflächen

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 3
Wärmedämmung von Geschossdecken

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 4
Erneuerung der Fenster oder Außentüren

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 5
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Anlage 6
Erneuerung der Heizungsanlage

6.1 Solarkollektoranlagen

6.2 Biomasseanlagen

6.3 Wärmepumpen

Technische Fördervoraussetzungen für effiziente Wärmepumpen

6.4 Gasbrennwerttechnik Renewable Ready

6.5 Hybridanlagen

6.6 Brennstoffzellen

6.7 Mini-Kraft-Wärmekopplung - Mini KWK Blockheizkraftwerke

6.8 Anschluss an ein Wärmenetz

Anlage 7
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Anlage 8
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 589/1/19

... Die Studierenden sollen mit nur einer simulierten, realistisch anmutenden Situation konfrontiert werden und müssen unmittelbar handeln und ihr Wissen und ihre Kompetenzen im situativen Handeln unter Beweis stellen.



Drucksache 631/19

... Während die aufschiebende Wirkung die Bieter am Vollzug der Genehmigung hindert, läuft die Frist nach § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EEG weiter, sodass sich die Bieter in der Regel mit der Strafzahlung konfrontiert sehen. Die übliche Dauer der Gerichtsverfahren von mehreren Jahren verstärkt diesen Effekt zusätzlich.



Drucksache 368/1/19

... Dadurch ist eine erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen, die eine zeitnahe Konfrontation mit der Tat voraussetzt, nicht mehr gewährleistet. Jugendstrafverfahren, die grundsätzlich beschleunigt zu bearbeiten sind, würden unnötigerweise und auch entgegen den Interessen und dem Wohl des Beschuldigten in die Länge gezogen.



Drucksache 631/19 (Beschluss)

... Während die aufschiebende Wirkung die Bieter am Vollzug der Genehmigung hindert, läuft die Frist nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EEG weiter, sodass sich die Bieter in der Regel mit der Strafzahlung konfrontiert sehen. Die übliche Dauer der Gerichtsverfahren von mehreren Jahren verstärkt diesen Effekt zusätzlich.



Drucksache 641/19

... 3. Vor allem sieht der Bundesrat mit Sorge, dass das außerordentlich niedrige Zinsniveau alle Anstrengungen der Bevölkerung, zu sparen und privat für das Alter vorzusorgen, konterkariert. Gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen sind zum Teil lebenslang aufgebaute Sparguthaben eine wesentliche Säule ihrer Altersabsicherung, die angesichts enormer Zinsverluste mehr und mehr an realem Wert verlieren. Darüber hinaus geben einige Banken die Negativzinsen bereits heute als Verwahrentgelte bei höheren Anlagebeträgen auch an Privatanleger weiter. Da aktuell kein Ende der Niedrigzinsphase in Sicht ist, werden absehbar auch Kleinsparer mit der Belastung konfrontiert werden.



Drucksache 368/19 (Beschluss)

... Dadurch ist eine erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen, die eine zeitnahe Konfrontation mit der Tat voraussetzt, nicht mehr gewährleistet. Jugendstrafverfahren, die grundsätzlich beschleunigt zu bearbeiten sind, würden unnötigerweise und auch entgegen den Interessen und dem Wohl des Beschuldigten in die Länge gezogen.



Drucksache 351/1/19

... Leistungen aus einer Hand insbesondere in der Krankenbehandlung, Hilfsmittelversorgung und Pflege nach einem einheitlichen Leistungskatalog ermöglichen eine optimal abgestimmte Versorgung und verhindern, dass sich Antragstellende mit verschiedenen Trägern und Verwaltungsverfahren konfrontiert sehen. Dazu kann entweder auf den Leistungskatalog und die Träger der Gesetzlichen Kranken- und



Drucksache 411/19

... Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die in erheblichem Maße an das Vereinigte Königreich gebunden sind, könnten infolge des Verlusts des einfachen Marktzugangs in Schwierigkeiten geraten oder mit schwierigeren Handelsbeziehungen konfrontiert sein. Dadurch könnten auch Arbeitsplätze verloren gehen. Durch die Einführung von Beihilferegelungen, die betroffenen Unternehmen helfen, die Veränderungen zu bewältigen, oder von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus könnten die Mitgliedstaaten versuchen, negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt aufzufangen.



Drucksache 158/18

... Doch KI macht uns nicht nur das Leben leichter, sondern kann auch dazu beitragen, einige der größten Herausforderungen zu meistern, mit denen wir weltweit konfrontiert sind - von der Behandlung chronischer Krankheiten oder der Senkung der Zahl der Straßenverkehrstoten1 bis hin zum Kampf gegen den Klimawandel oder der Antizipation von Bedrohungen für die Cybersicherheit.



Drucksache 444/18

... Obwohl erhebliche Fortschritte gemacht wurden und es Beispiele für eine erfolgreiche grenzübergreifende Zusammenarbeit gibt, fehlt es der Union an Möglichkeiten zur umfassenden Ahndung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten auf europäischer Ebene, angefangen bei der Ermittlung über die Strafverfolgung bis hin zur Anklageerhebung. Auch wenn in den letzten Jahren nicht alle Mitgliedstaaten in gleichem Maße mit terroristischen Bedrohungen konfrontiert waren7‚ können innerhalb des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Lücken bei Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in einem Mitgliedstaat zu Opfern oder Risiken in einem anderen Mitgliedstaat oder in der Union insgesamt führen.



Drucksache 219/18

... Mehrere EU-Mitgliedstaaten und ihre Nachbarländer sind gegenwärtig mit beispiellosen Ausbrüchen von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten konfrontiert, deren Ursache in der unzureichenden Durchimpfung der Bevölkerung liegt. Allein 2017 gab es in der EU 14 000 Neuansteckungen mit Masern, das sind dreimal so viele wie 2016. In den letzten beiden Jahren starben 50 Menschen an Masern und zwei an Diphtherie. Europa schafft es nicht, gemäß den vereinbarten Zielen der WHO die Masern zu eliminieren.



Drucksache 193/18

... Nachdem es eine schwere Finanzkrise überstanden hat, ist Europa nun mit einer Zunahme von sozialer Ungleichheit, Bevölkerungsdiversität, Populismus, Radikalisierung und Terrorismus konfrontiert. Neue Technologien und die digitale Kommunikation verändern die Gesellschaften, die Lebensweise und das Konsumverhalten der Menschen sowie die Machtverhältnisse in der Wertschöpfungskette. Vor diesem Hintergrund des Wandels ist die Kultur wichtiger denn je. Laut einer Eurobarometer-Umfrage von 2017 waren 53 % der Befragten der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten viele gemeinsame Werte teilen, gegenüber 40 %, die meinten, dass die Mitgliedstaaten einander im Hinblick auf gemeinsame Werte nicht nahe sind. Die Kultur kann helfen, diese Kluft zu überwinden, denn sie gilt als einer der wichtigsten Faktoren für das Entstehen eines Gemeinschaftsgefühls.6 Eurostat-Daten zeigen jedoch auch, dass mehr als ein Drittel der Europäerinnen und Europäer nie an kulturellen Aktivitäten teilnehmen.7 Es bestehen also eindeutig der Bedarf und das Potenzial, die Teilhabe an der Kultur zu verbessern und den Europäerinnen und Europäerin vor Augen zu führen, was sie eint (und nicht, was sie trennt). Fragmentierte Märkte, unzureichender Zugang zu Finanzierung und prekäre Verträge behindern jedoch nach wie vor die Kultur- und Kreativwirtschaft und drücken die Einkommen der Kunst- und Kulturschaffenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen und das Ziel

3. Rechtsgrundlage und erste Schritte

4. Strategische Ziele und Maßnahmen

4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen

4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen

4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken

5. Bereichsübergreifende Maßnahmen

5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

5.2 Digital4Culture

6. Umsetzung der neuen Agenda

6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 21. Der Bundesrat erkennt deshalb an, dass angesichts der zahlreichen Herausforderungen, mit denen die Union in den vergangenen Jahren konfrontiert war, die Notwendigkeit einer höheren Flexibilität innerhalb des Finanzrahmens deutlich geworden ist. Insbesondere müssen ausreichende finanzielle Spielräume für außergewöhnliche Krisenereignisse bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 170/18

... Zwar bietet die Online-Plattformwirtschaft europäischen Unternehmen im Hinblick auf einen effizienten Zugang zu (grenzüberschreitenden) Märkten enorme Möglichkeiten, doch können die Unternehmen diese Möglichkeiten wegen verschiedener potenziell schädlicher Handelspraktiken und fehlender wirksamer Rechtsschutzinstrumente in der Union nicht voll ausschöpfen. Gleichzeitig sehen sich im gesamten Binnenmarkt tätige Online-Dienstleister aufgrund der entstehenden Fragmentierung mit Schwierigkeiten konfrontiert.



Drucksache 116/18

... Außerdem muss ein Ansatz zum Schutz landwirtschaftlicher Erzeuger und ihrer Vereinigungen (Genossenschaften und andere Erzeugerorganisationen) auch indirekten negativen Auswirkungen Rechnung tragen, denen sie aufgrund unlauterer Handelspraktiken auf den nachfolgenden Stufen der Lebensmittelversorgungskette ausgesetzt sind, d.h. gegenüber Markteilnehmern, die zwar keine Landwirte sind, die aber durch ihre schwache Verhandlungsposition in der nachgeschaltete Kette häufiger unlauteren Handelspraktiken ausgesetzt sind. Durch den Schutz gegen unlautere Handelspraktiken für in der Lebensmittelkette nachfolgende Lieferanten werden ungewollte Folgen für die Landwirte verhindert, die darauf zurückzuführen sind, dass - z.B. auf der Verarbeitungsstufe - ein Handelsgeschäft auf Wettbewerber verlagert wird, die im Besitz von Investoren sind und die keinen Schutz genießen würden (z.B. geringeres rechtliches Risiko für Käufer, mit Anschuldigungen wegen unlauterer Handelspraktiken konfrontiert zu werden).



Drucksache 127/18

... Einzelhändler sind mit einer Vielzahl unterschiedlich starker Beschränkungen für Geschäftsniederlassungen (z.B. Größe und Lage der Verkaufsfläche oder Verfahren für bestimmte Genehmigungen) und den Betrieb (z.B. Öffnungszeiten, Verkaufsförderung und Vertriebskanäle, Besteuerung und Beschaffung) konfrontiert. Viele dieser Beschränkungen sind durch berechtigte Gemeinwohlziele gerechtfertigt, jedoch stellen sie in ihrer Gesamtheit ein unverhältnismäßig großes Hindernis für neue Marktteilnehmer dar und beeinträchtigen auf diese Weise die Produktivität der Branche. Einzelhändler betonen, dass die Regelungsrahmen zukunftsfähig und flexibel sein sollten, um Unternehmen so eine schnelle Anpassung an sich wandelnde Umstände zu ermöglichen.27



Drucksache 223/18

... Das allgemeine Ziel ist, - vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel - einen Beitrag zur Entschärfung des Problems der Wasserknappheit in der EU zu leisten, und zwar insbesondere durch einen verstärkten Rückgriff auf die Wasserwiederverwendung vor allem zum Zwecke der landwirtschaftlichen Bewässerung, wann immer dies zweckdienlich und kostenwirksam ist, und gleichzeitig den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt in hohem Maße zu gewährleisten. Die Festlegung harmonisierter Mindestanforderungen (insbesondere von wichtigen Parametern zu Referenzpathogenen) an die Qualität von aufbereitetem Wasser und an die Überwachung zusammen mit harmonisierten Aufgaben für das Risikomanagement würde gleiche Rahmenbedingungen für die an der Wasserwiederverwendung Beteiligten und die Betroffenen sicherstellen, potenziellen Hindernissen im freien Verkehr der Agrarerzeugnisse, die mit aufbereitetem Wasser bewässert wurden, vorbeugen sowie den Schutz der Gesundheit und der Umwelt sicherstellen und somit das Vertrauen in die Praxis der Wasserwiederverwendung erhöhen. Schätzungen zufolge könnten durch das vorgeschlagene Instrument bis zu 6,6 Mrd. m3 Wasser pro Jahr für die landwirtschaftliche Bewässerung wiederverwendet werden, im Vergleich zu 1,7 Mrd. m3 pro Jahr ohne einen solchen EU-Rechtsrahmen. Eine Wiederverwendung von mehr als 50 % der gesamten Wassermenge, die aus Abwasserbehandlungsanlagen in der EU theoretisch für die Bewässerung bereitsteht, hätte zur Folge, dass mehr als 5 % der Direktentnahmen aus Gewässern und Grundwasser vermieden werden könnten, was den Wasserstress insgesamt um mehr als 5 % verringern würde. Ein Handeln zum jetzigen Zeitpunkt würde helfen, den Wasserstress dort zu lindern, wo er in der EU bereits Realität ist, sowie Wirtschaftsbeteiligte und Landwirte darauf vorzubereiten, in diesen Teilen der EU zu handeln, die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zunehmend mit Wasserstress konfrontiert sein werden.



Drucksache 300/18

... Die zunehmende Anspannung auf den Wohnungsmärkten in vielen Städten und Ballungszentren wirkt sich auch auf bestehende Mietverhältnisse aus. Die Mieterinnen und Mieter sind schon deshalb auf den Fortbestand eines Mietverhältnisses angewiesen, weil alternative Wohnungsangebote fehlen. Mieterinnen und Mieter in den Bestandsmietverhältnissen werden zunehmend mit Mieterhöhungen konfrontiert, die über die allgemeine Entwicklung der Verbraucherpreise und der Löhne hinausgehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um Erhöhungen an die ortsübliche Vergleichsmiete geht.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.