[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

977 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Futter"


⇒ Schnellwahl ⇒

0269/20
0386/20B
0061/20
0483/20
0280/1/20
0416/20B
0416/1/20
0121/20
0440/20B
0177/20
0088/1/20
0427/1/20
0531/20
0226/20
0157/20
0258/20B
0141/20
0258/1/20
0088/20
0386/20
0166/20B
0227/20
0098/20
0166/1/20
0258/20
0280/20B
0251/20
0658/1/19
0347/19
0410/19
0587/1/19
0658/19B
0347/19B
0587/2/19
0252/19
0213/19
0250/19
0587/19
0657/19
0593/19B
0243/19
0140/19
0378/19
0386/19
0593/19
0124/19
0429/1/19
0657/1/19
0213/1/19
0658/19
0043/19
0247/19
0124/19B
0124/1/19
0657/19B
0410/1/19
0115/19
0347/18
0400/2/18
0162/1/18
0345/1/18
0369/2/18
0468/18
0014/18
0223/18
0369/18
0300/18
0177/18B
0400/18
0498/18
0369/18B
0061/18
0246/18B
0223/18B
0178/18
0318/1/18
0223/1/18
0173/18
0061/1/18
0368/18
0345/18B
0400/18B
0400/1/18
0177/1/18
0162/18B
0178/18B
0369/1/18
0556/18
0352/18
0246/1/18
0252/17B
0388/17
0184/1/17
0180/17
0664/17
0637/17
0567/2/17
0189/1/17
0148/1/17
0568/17
0456/17
0213/1/17
0589/17
0131/17
0277/17
0220/1/17
0388/17B
0220/17B
0252/17
0129/1/17
0129/17
0189/17B
0129/17B
0637/1/17
0388/1/17
0742/17
0213/17B
0637/17B
0180/17B
0185/17
0340/16B
0211/1/16
0211/16B
0143/16B
0118/16
0673/1/16
0395/16
0109/16B
0476/16
0109/16
0645/1/16
0403/16
0673/16B
0476/1/16
0476/16B
0143/1/16
0258/16
0211/16
0340/16
0489/16
0650/1/16
0533/1/16
0533/16B
0657/16
0650/16
0403/1/16
0300/15B
0379/15
0317/15B
0321/15
0106/15
0317/15
0108/15B
0005/15B
0112/15B
0310/15
0112/1/15
0510/1/15
0298/15B
0218/15
0005/15
0630/15B
0410/15
0183/15
0108/1/15
0510/15B
0183/15B
0108/15
0321/15B
0119/15
0097/1/15
0311/15B
0630/1/15
0251/15B
0005/1/15
0321/1/15
0097/15B
0298/15
0251/1/15
0317/1/15
0310/15B
0106/15B
0183/1/15
0218/15B
0568/14
0113/1/14
0257/14
0077/14B
0113/14B
0112/14
0196/1/14
0308/14
0406/14
0630/14B
0376/1/14
0310/14
0196/14
0376/14B
0052/14
0566/14
0406/1/14
0196/14B
0406/14B
0417/14B
0233/14
0417/1/14
0514/14
0630/1/14
0049/1/14
0412/2/13
0151/13
0150/13
0768/13B
0032/13
0149/13B
0317/3/13
0768/1/13
0175/13
0427/13
0444/13B
0679/2/13
0098/13
0002/13B
0318/13
0002/13
0444/1/13
0151/2/13
0120/1/13
0412/13B
0623/13
0814/1/13
0151/1/13
0814/13B
0660/13
0704/13
0230/13
0004/1/13
0230/1/13
0752/13
0475/13
0412/1/13
0699/13
0262/13
0230/13B
0120/13B
0149/1/13
0149/13
0442/13
0151/13B
0444/13
0753/13
0757/13
0347/13
0570/1/13
0543/13
0276/13
0151/13neu
0136/1/12
0672/12
0569/12
0319/12X
0556/12
0095/12
0472/12
0458/1/12
0314/12B
0006/12B
0789/1/12
0445/12
0809/1/12
0519/12
0789/12B
0185/12
0323/12
0661/1/12
0611/1/12
0548/12
0618/12
0300/12
0300/1/12
0296/1/12
0313/12
0670/12
0789/12
0435/1/12
0006/12
0109/12
0005/1/12
0611/12B
0661/12
0095/12B
0809/12B
0300/12B
0611/12
0136/12B
0435/12B
0458/12B
0790/12
0618/1/12
0555/12B
0191/12
0487/12
0296/12
0466/12
0661/12B
0314/1/12
0248/12
0296/12B
0298/12
0618/12B
0555/12
0474/8/12
0555/1/12
0809/12
0801/12
0681/12
0126/12
0392/1/11
0052/11
0445/3/11
0627/11
0740/11B
0825/1/11
0520/1/11
0052/11B
0195/11
0744/11
0472/1/11
0825/11B
0005/11
0740/1/11
0303/11
0314/1/11
0320/11
0454/3/11
0314/11
0047/11
0047/11B
0519/11B
0740/11
0583/11
0217/1/11
0182/11
0519/1/11
0578/11B
0052/1/11
0809/11
0626/11
0216/11
0216/11X
0111/11
0661/11
0143/11
0302/11B
0047/1/11
0639/11
0627/11B
0286/11B
0654/11
0472/11B
0625/11
0286/11
0302/1/11
0578/1/11
0133/11
0253/11B
0623/11
0217/11B
0341/11B
0228/1/11
0636/11
0195/11B
0228/11B
0723/11
0197/11
0231/11
0747/11
0195/1/11
0590/11
0302/11
0825/11
0216/11B
0519/11
0529/11
0520/11B
0616/10
0502/10
0480/10
0744/1/10
0744/10B
0710/10
0295/10
0475/10
0703/10
0084/10B
0196/10
0870/10
0303/10B
0080/10
0529/10
0031/10B
0503/10B
0638/10B
0139/10
0744/10
0003/10
0815/1/10
0294/10
0440/10B
0303/1/10
0440/1/10
0153/10
0503/1/10
0679/10
0249/10
0815/10B
0393/10
0223/10
0146/10B
0256/10
0602/10
0638/10
0139/10B
0503/10
0504/10
0296/2/10
0304/10
0817/10
0185/10
0146/10
0393/10B
0771/10
0238/10
0711/10
0393/1/10
0693/10
0145/10
0031/1/10
0691/10
0084/10
0084/1/10
0582/10
0813/10
0303/10
0440/10
0177/10
0273/09
0808/09
0617/1/09
0084/09B
0340/09
0319/09
0228/09
0508/09
0817/09B
0022/09
0274/09
0084/1/09
0081/09B
0859/09
0515/09B
0652/09
0275/09
0535/09
0082/09
0617/09B
0751/09
0499/09
0572/09
0171/09B
0081/1/09
0399/09
0894/09
0287/09
0340/1/09
0769/09
0338/09
0340/09B
0684/09
0171/09
0398/09
0528/09B
0754/09B
0817/09
0172/09
0341/1/09
0677/09
0171/1/09
0081/09
0817/1/09
0528/1/09
0084/09
0754/09
0508/09B
0754/1/09
0515/1/09
0178/08
0029/08
0009/1/08
0294/1/08
0574/08
0340/08
0692/08
0433/08
0797/08
0165/08
0105/1/08
0001/08
0038/08B
0361/1/08
0766/1/08
0162/08
0766/08
0185/08
0185/1/08
0185/08B
0643/08
0004/08
0710/08
0235/08
0515/08
0101/08
0625/08
0007/1/08
0294/08B
0052/2/08
0877/08
0891/08
0105/08B
0367/08C
0367/08
0008/1/08
0513/08
0294/08
0367/08D
0052/08
0770/1/08
0008/08B
0655/08
0010/08B
0418/2/08
0433/08B
0770/08B
0490/08
0074/08
0433/1/08
0052/1/08
0030/08
0991/08B
0165/1/08
0883/08
0340/08B
0232/08
0358/08
0626/08
0211/08
0293/08
0029/1/08
0009/08B
0007/08B
0010/08C
0261/08
0279/08
0493/08
0165/08B
0991/08
0163/08
0050/08
0160/1/08
0029/08B
0105/08
0038/1/08
0770/08
0624/08
0340/1/08
0575/1/08
0853/08
0708/08
0142/08B
0506/08
0052/08B
0393/08
0338/08
0830/08
0357/08
0470/08
0231/08
0873/08
0694/08
0418/08
0361/08B
0879/08
0142/1/08
0253/08
0010/08
0010/1/08
0831/07
0838/07
0084/07B
0113/2/07
0273/2/07
0796/07
0416/07
0796/1/07
0285/07
0834/07
0064/1/07
0136/07B
0059/07B
0446/07
0337/07
0752/07
0271/07
0806/07
0628/07
0475/07
0601/07
0069/07
0824/07
0800/07
0059/2/07
0563/1/07
0253/07
0113/07
0113/07B
0535/07
0064/07B
0337/07B
0546/07
0534/07B
0361/07
0752/1/07
0265/07
0889/07
0072/07
0064/07
0136/1/07
0628/07B
0129/07
0888/07
0576/07
0563/07B
0915/07
0796/2/07
0534/1/07
0072/1/07
0135/07
0071/07
0337/1/07
0511/07
0059/1/07
0355/1/07
0535/07B
0299/07
0273/07
0355/07B
0355/07
0534/07
0340/07
0701/07
0134/07
0535/1/07
0682/07
0267/07
0752/07B
0796/07B
0336/07B
0136/07
0604/07
0530/1/07
0536/07
0059/07
0808/07
0072/07B
0469/07
0530/07B
0084/1/07
0278/07
0336/1/07
0807/07
0859/07
0563/07
0365/06
0718/2/06
0751/06
0365/4/06
0267/06
0584/06B
0572/06
0247/06
0096/06
0664/1/06
0590/06
0308/06
0631/06
0786/1/06
0789/1/06
0651/06
0054/06
0111/1/06
0119/1/06
0510/06
0786/06B
0936/06
0711/06
0108/2/06
0017/06B
0002/06B
0288/06
0107/06
0016/06
0002/06
0527/06B
0290/1/06
0584/2/06
0455/06
0588/06
0111/06B
0138/06
0789/06
0349/1/06
0920/06
0119/3/06
0933/1/06
0677/06
0290/06
0119/06
0017/06
0686/06
0073/06
0081/06
0584/1/06
0527/1/06
0515/06
0524/06
0570/06
0910/06
0634/06
0290/06B
0364/06
0516/06
0789/06B
0909/06
0215/06
0015/06
0178/06
0264/06
0657/06
0119/06B
0685/06
0398/06
0604/1/06
0933/06B
0664/06B
0589/06
0696/06
0017/1/06
0873/06
0527/06
0712/05B
0189/1/05
0355/05
0755/05
0361/1/05
0466/05
0908/05
0325/05
0283/1/05
0170/05B
0827/05
0703/05B
0286/1/05
0819/05
0170/1/05
0283/2/05
0719/05
0283/05
0780/05
0795/05
0190/1/05
0017/05
0191/05
0712/05
0062/05
0057/05B
0286/05B
0057/1/05
0495/05B
0490/05
0746/05
0759/05
0466/05B
0725/05
0555/05
0819/05B
0610/05
0348/05B
0834/05
0908/1/05
0908/05B
0449/05
0283/05B
0189/05
0809/05B
0917/05
0795/05B
0296/05
0602/05
0017/1/05
0819/1/05
0495/05
0817/05
0758/05
0726/05
0712/1/05
0361/4/05
0608/05
0017/05B
0703/1/05
0348/1/05
0795/1/05
0204/05
0219/05
0703/05
0237/05
0602/05B
0466/1/05
0809/05
0672/05
0348/05
0771/05
0936/05
0872/04B
0780/2/04
0565/04B
0500/04B
0413/04B
0728/04B
0482/04B
0487/04B
0872/1/04
0635/04B
0708/04B
0482/04
0922/1/04
0565/1/04
0763/04
0429/2/04
0734/04
0780/04B
0482/1/04
0429/04
0708/1/04
0763/04B
0728/2/04
0728/1/04
0429/04B
0922/04B
0487/1/04
0709/04
0635/1/04
0488/04B
0915/04
0872/04
0061/3/03
0401/03
0061/03B
0574/03B
0661/03B
0061/4/03
0061/2/03
0061/5/03
0061/1/03
Drucksache 345/1/18

... Die Dauer des mit Durchführungsbeschluss 2014/150/EU der Kommission vom 18. März 2014 über die Organisation eines zeitlich befristeten Versuchs, bei dem bestimmte Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Populationen der Pflanzenarten Weizen, Gerste, Hafer und Mais gemäß der Richtlinie 66/402/EWG des Rates gewährt werden (ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 29) begonnenen Versuches ist durch einstimmigen Beschluss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Saatgut und Vermehrungsmaterial, am 2. Juli 2018 über den 31. Dezember 2018 hinaus verlängert worden bis zum 28. Februar 2021.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/1/18




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV

2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV

‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 369/2/18

... - und Futtermittelgesetzbuches

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/2/18




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 468/18

... Unter Wirtschaftlichkeit (Nummer 2) wird insbesondere das Verhältnis zwischen Leistung und Aufwand verstanden, wobei Faktoren wie zum Beispiel die Futterverwertung, die regelmäßige Abkalbung, Abferkelung oder Lammung und die Widerstandfähigkeit gegen Krankheiten berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§ 5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

§ 6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§ 8
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 9
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10
Monitoring

§ 11
Verordnungsermächtigungen

§ 12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 13
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14
Abgabe von Samen

§ 15
Verwendung des Samens

§ 16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17
Verwendung von Embryonen

§ 18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

§ 19
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26
Übergangsvorschriften

§ 27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 14/18

... 10. Die energetische Nutzung umfasst Rohstoffe, die für die Verbrennung oder die Herstellung von Lebens- und Futtermitteln verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft

Abbildung 1: Materialströme innerhalb der Wirtschaft EU-28, 2014 9, 10

3. Erste Ergebnisse

Herstellung und Verbrauch

4 Abfallbewirtschaftung

4 Sekundärrohstoffe

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 223/18

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 369/18

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 300/18

... Die Regelung, dass nur solche Kosten auf den Mieter umlegt werden dürfen, die für die Modernisierungsmaßnahme auch notwendig gewesen sind, entspricht der bisherigen Rechtsprechung und ist insoweit nur klarstellender Natur. Unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen dürfen nicht angesetzt werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 84/08, Rn. 19, zit. nach juris). Die Vermieterinnen und Vermieter sind jedoch weder verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen auszuschreiben (LG Hamburg, Urteil vom 21. März 1986 - 11 S 268/85), noch müssen sie sich stets für die preiswerteste Alternative entscheiden. Sie haben vielmehr einen gewissen Einschätzungsspielraum bei der Frage, was nötig ist (vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 559 Rn. 59). Die Vermieterinnen und Vermieter tragen die Beweislast dafür, dass es sich um notwendige Kosten handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 558e
Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 177/18 (Beschluss)

... a) Nach den Wörtern "Saatgutmischungen von Futterpflanzen" sind die Wörter "und Getreide" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/18 (Beschluss)




Zu Artikel 2 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 400/18

... In diesem Jahr herrscht in Deutschland in vielen Gebieten eine außergewöhnliche Trockenheit. Auf lokaler Ebene sind auch andere Extremwetterereignisse (Starkregen, Hagel) zu verzeichnen. Die Witterungssituation ist in diesem Jahr vielfach derart, dass es angesichts der bestehenden und absehbaren weiteren Schwierigkeiten bei der Futterversorgung ausnahmsweise angebracht erscheint, noch bestehende Spielräume für eine Erweiterung der Möglichkeiten der Futtererzeugung auf den ökologischen Vorrangflächen zu eröffnen Bei den Vorschriften über das Greening bestehen Spielräume, ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau, die durch Aussaat einer Kulturpflanzenmischung angelegt werden, mehr für die Möglichkeit der Futtererzeugung zu öffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4564, BMEL: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 498/18

... - und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung

§ 1
Aufgaben und Befugnisse

§ 1a
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 369/18 (Beschluss)

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4a Satz 2 - neu - LFGB

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 61/18

... Eine weitere Änderung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, nun festzulegen, dass unter Dauergrünland nur solche Flächen erfasst werden, die zum Anbau von Gras oder Grünfutterpflanzen genutzt werden und innerhalb der letzten 5 Jahre nicht nur kein Bestandteil der Fruchtfolge waren sondern auch nicht umgepflügt worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 246/18 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im folgenden Sinne auf EU-Ebene für eine klarstellende Begriffsdefinition "landwirtschaftliche Fläche" und "Dauergrünland" einzusetzen: In die Definition von Dauergrünland sind auch Bäume und Sträucher einzubeziehen, soweit dies fachlich geboten ist. In Weidegebieten müssen auch die Areale, auf denen Grünfutterpflanzen nicht vorhanden sind, sowie wiedervernässte landwirtschaftliche Flächen, die mittels Paludikulturen genutzt werden, Bestandteile der förderfähigen Hektarfläche sein. Insbesondere sollten extensiv genutzte Flächen wie Almweiden, Schafhutungen und Streuwiesen in vollem Umfang, ohne bürokratische Hürden und ohne Abzüge, im Rahmen der 1. und 2. Säule der GAP förderfähig sein, da diese Flächen erheblich zum Erhalt der Biodiversität beitragen.



Drucksache 223/18 (Beschluss)

... 8. Auch in weiteren Bereichen sind nach Auffassung des Bundesrates die Mindestanforderungen nicht hinreichend ambitioniert und insbesondere nicht konsistent. So ist es nicht überzeugend, dass nach Anhang II Tabelle 1 des Verordnungsvorschlags Schweine nicht mit Futter in Berührung kommen dürfen, das mit aufbereitetem Wasser bewässert wurde, es sei denn, es ist durch hinreichende Daten belegt, dass die Risiken im spezifischen Fall beherrschbar sind. Eine derartige Regelung für andere Tiere oder den Menschen fehlt jedoch.



Drucksache 178/18

... - und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. 1 S. 1426), von denen § 35 im Satzteil vor Nummer 1 durch Artikel 67 Nummer 6 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. 1 S. 1474) und § 62 Absatz 1 im Satzteil vor Nummer 1 durch Artikel 10 Nummer 6 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. 1 S. 1966) geändert worden sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 49a
Übergangsregelungen

Artikel 2
Weitere Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 3
Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 318/1/18

... 1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und Fette, Nachwachsende Rohstoffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/1/18




1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und Fette, Nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 223/1/18

... 12. Auch in weiteren Bereichen sind nach Auffassung des Bundesrates die Mindestanforderungen nicht hinreichend ambitioniert und insbesondere nicht konsistent. So ist es nicht überzeugend, dass nach Anhang II Tabelle 1 des Verordnungsvorschlags Schweine nicht mit Futter in Berührung kommen dürfen, das mit aufbereitetem Wasser bewässert wurde, es sei denn, es ist durch hinreichende Daten belegt, dass die Risiken im spezifischen Fall beherrschbar sind. Eine derartige Regelung für andere Tiere oder den Menschen fehlt jedoch.



Drucksache 173/18

... Schließlich wird der Vorschlag in Bezug auf Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit und Wohlergehen der Tiere, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Wettbewerb, Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Daten und Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen zur Stärkung der wirksamen Durchführung einer Reihe von EU-Maßnahmen mit direkten Auswirkungen auf die Vollendung das Binnenmarkts beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 61/1/18

... "Als Dauergrünland im Sinne von Satz 1 gelten auch Flächen, die abgeweidet werden können, wo Gras und andere Grünfutterpflanzen nicht in Weidegebieten vorherrschen oder dort nicht vorkommen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/18




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 368/18

... Die seit 2005 nur noch auf Grund der Übergangsbestimmung des § 1 Absatz 1 Nummer 6 des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653) anwendbare Strafbewehrung des sogenannten negativen Milchbezeichnungsschutzes soll erneut dauerhaft in Gesetzesrecht überführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

§ 12
Einziehung

Artikel 2
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

§ 4a

§ 8
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und luttermittelrecht

Artikel 4
Bekanntmachung

Artikel 5
Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 345/18 (Beschluss)

... Die Dauer des mit Durchführungsbeschluss 2014/150/EU der Kommission vom 18. März 2014 über die Organisation eines zeitlich befristeten Versuchs, bei dem bestimmte Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Populationen der Pflanzenarten Weizen, Gerste, Hafer und Mais gemäß der Richtlinie 66/402/EWG des Rates gewährt werden (ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 29) begonnenen Versuches ist durch einstimmigen Beschluss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Saatgut und Vermehrungsmaterial, am 2. Juli 2018 über den 31. Dezember 2018 hinaus verlängert worden bis zum 28. Februar 2021.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Vierten Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV

2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV

‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung

Anlage 2

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 400/18 (Beschluss)

... (4) Abweichend von Absatz 3 können die zuständigen Behörden der Länder im Jahr 2018 allgemein oder im Einzelfall zulassen, dass in Gebieten, in denen auf Grund ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird, eine Fläche mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird, im Jahr 2018 durch Be-weidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/18 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Zu Artikel 1

‚Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung


 
 
 


Drucksache 400/1/18

... "Abweichend von Satz 1 können die zuständigen Behörden der Länder für das Jahr 2018 allgemein zulassen, dass in Gebieten, in denen auf Grund ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird, für Betriebsinhaber, die dies anzeigen, an die Stelle des in Satz 1 genannten Zeitraums ein Zeitraum von acht Wochen tritt, der frühestens mit Ablauf des letzten Tages beginnt, an dem die Aussaat der Kulturpflanzenmischung auf allen gemäß Satz 1 ausgewiesenen Flächen des Betriebs erfolgt ist. Der Betriebsinhaber hat in der Anzeige nach Satz 2 den letzten Tag, an dem die Aussaat der Kulturpflanzenmischung auf allen gemäß Satz 1 ausgewiesenen Flächen des Betriebs erfolgt ist, zu benennen sowie, wenn der Zeitraum von acht Wochen nicht mit Ablauf dieses Tages beginnen soll, den davon abweichenden späteren Tag, mit dessen Ablauf dieser Zeitraum beginnen soll." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 31 Absatz 2 Satz 2, 3 DirektZahlDurchfV , Nummer 2 § 31 Absatz 3 Satz 2 DirektZahlDurchfV , Nummer 3 - neu - § 31 Absatz 4 - neu - DirektZahlDurchfV , Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 AgrarZahlVerpflV , Nummer 2 § 5 Absatz 6 Satz 5 AgrarZahlVerpflV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 31 Absatz 3 Satz 3 - neu - DirektZahlDurchfV , Artikel 2 Nummer 2 § 5 Absatz 6 Satz 5 AgrarZahlVerpflV


 
 
 


Drucksache 177/1/18

... a) Nach den Wörtern "Saatgutmischungen von Futterpflanzen" sind die Wörter "und Getreide" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/1/18




Zu Artikel 2 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 162/18 (Beschluss)

... [genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel], der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 178/18 (Beschluss)

... Futtermittelverordnung



Drucksache 369/1/18

... - und Futtermittelgesetzbuches

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/1/18




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 556/18

... Absatz 2b enthält die Maßnahmen, die die zuständige Behörde im Kerngebiet zusätzlich anordnen kann. Den Erfahrungen der Tschechischen Republik folgend umfassen die anzuordnenden Maßnahmen eine Beschränkung oder ein Verbot des Fahrzeug- oder Personenverkehrs oder eine Absperrung des Gebietes. Dabei muss die Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs unerlässlich sein mit der Folge, dass z.B. Betriebe, die im Kerngebiet gelegen sind, auch weiterhin wirtschaften können (z.B. muss es weiterhin möglich sein, dass aus im Kerngebiet gelegenen Schweine haltenden Betrieben Schweine unter den in § 14f aufgeführten Kriterien verbracht werden können, dass im Kerngebiet gelegene Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte oder aber auch Futtermittelbetriebe weiter betrieben werden können oder dass die Post zugestellt wird). Eine Einschränkung der Berufsfreiheit für im Kerngebiet gelegene Betriebe bzw. im Kerngebiet arbeitende Personen ist insoweit nicht Ziel der Regelung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schweinepest-Verordnung

§ 14d
Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 352/18

... aa) In Nummer 1 werden die Wörter "Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand" durch die Wörter "Bestand mit gehaltenen Vögeln, Futtermittel dürfen nicht aus einem solchen Bestand" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 246/1/18

... 32. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im folgenden Sinne auf EU-Ebene für eine klarstellende Begriffsdefinition "landwirtschaftliche Fläche" und "Dauergrünland" einzusetzen: In die Definition von Dauergrünland sind auch Bäume und Sträucher einzubeziehen, soweit dies fachlich geboten ist. In Weidegebieten müssen auch die Areale, auf denen Grünfutterpflanzen nicht vorhanden sind, sowie wiedervernässte landwirtschaftliche Flächen, die mittels Paludikulturen genutzt werden, Bestandteile der förderfähigen Hektarfläche sein. Insbesondere sollten extensiv genutzte Flächen wie Almweiden, Schafhutungen und Streuwiesen in vollem Umfang, ohne bürokratische Hürden und ohne Abzüge, im Rahmen der 1. und 2. Säule der GAP förderfähig sein, da diese Flächen erheblich zum Erhalt der Biodiversität beitragen.



Drucksache 252/17 (Beschluss)

... Futtermittelverordnung



Drucksache 388/17

... futtermittel



Drucksache 184/1/17

... Der somit begrenzte Anwendungsbereich der Generalklausel des § 40 Absatz 3 - neu - in Verbindung mit der Beschränkung des Anwendungsbereichs der neuen Spezialermächtigungen auf formal gelistete invasive Arten dürfte zudem dazu führen, dass die Bereitschaft, freiwillige Selbstverpflichtungen bezüglich nicht gelisteter Arten einzugehen, entfällt. Vereinbarungen zum Beispiel mit dem Futtermittel- oder Gartenhandel haben sich in der Vergangenheit aber als wirksames Mittel erwiesen, um die Verbreitung invasiver Arten zu verhindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 180/17

... In anderen EU-Staaten gibt es bereits gesetzliche Initiativen, mittels derer Lebensmittelverluste verringert werden sollen: So sind bspw. Supermärkte in Frankreich ab einer Größe von 400 Quadratmeter verpflichtet, unverkaufte Nahrungsmittel zu spenden, zu Tierfutter zu verarbeiten oder in die Kompostierung oder energetische Verwertung zu geben. Ein ähnliches Gesetz in Finnland gilt nicht nur für Supermärkte, sondern auch für die Außer-Haus-Verpflegung und Großverbraucher wie zum Beispiel Restaurants, Krankenhäuser und Cafés. In Italien wiederum werden die bürokratischen Vorgaben für die Spende von noch verzehrfähigen Lebensmitteln für Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich vereinfacht und zugleich steuerliche Anreize geschaffen.



Drucksache 664/17

... Soweit es sich um die erforderlichen Anpassungen an geltendes EU-Recht handelt, ergeben sich aus der Verordnung keine eigenständigen Aspekte der Nachhaltigkeit. Die in der Verordnung vorgesehenen weiteren Regelungen zur Ausgestaltung des Greening leisten einen Beitrag zur stärkeren Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte bei den Direktzahlungen. Damit wird zur Sicherung einer nachhaltigen Landwirtschaft beigetragen. Gleichwohl ist zu erwarten, dass das sich aus dem EU-Recht ergebende Pflanzenschutzmittelverbot auf bestimmten ökologischen Vorrangflächen zu einem reduzierten Anbau von Körnerleguminosen führen wird. Ihre positiven Umwelt- und Klimaleistungen sowie ihr Potenzial, importierte Eiweißfuttermittel aus nicht nachhaltigem Anbau zu substituieren, werden damit signifikant eingeschränkt.



Drucksache 637/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken



Drucksache 567/2/17

... Die Stoffstrombilanzverordnung sieht in der bisherigen Fassung zwar die Erfassung der Brutto-Bilanzwerte gemäß den Anlagen 2 und 3 vor. Parallel dazu ist aber in Anlage 4 ein betriebsindividuell zu ermittelnder Bilanzwert zu berechnen, der dann als Bezugswert für die Bewertung der Stoffstrombilanz nach Anlage 2 und 3 herangezogen wird. Hierbei sind jedoch diverse Abschläge für unvermeidbare Stickstoffverluste (z.B. bei Wirtschaftsdünger, Grobfutter, Weidehaltung) in Anlage 4 zu berücksichtigen, die dann zu unrealistisch hohen zulässigen Bilanzsalden führen und somit wenig Aussagekraft über die tatsächliche Nährstoffsituation des Betriebes haben. Darüber hinaus noch eine Überschreitung von bis zu 10 Prozent zuzulassen, ist fachlich ebenfalls nicht nachzuvollziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/2/17




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 - neu -

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 - neu -

6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1

§ 7
Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 6 Überschrift, Absatz 2 bis 6 - neu -, § 7

§ 6
Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 *

10. Zu Artikel 1 Anlage 3 Tabelle 2 Fußnote 01 - neu -


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... e aus Nahrungs- und Futterpflanzen im Verkehrssektor bisher den größten Beitrag zur Zielerreichung leisten. Zum Erhalt dieses Beitrages regt er an, heimische und importierte herkömmliche



Drucksache 148/1/17

... § 4 regelt die Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat für Ackerland, Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau.



Drucksache 568/17

... - und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 456/17

... 1. sie Grund zu der Annahme hat, dass ein Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht, das Tierschutzrecht oder das Tierseuchenrecht vorliegt, die Daten nach den §§ 58a bis 58d an die für die Verfolgung von Verstößen zuständigen Behörden übermitteln, soweit diese Daten für die Verfolgung des Verstoßes erforderlich sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 142b
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 21a
Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung

§ 34
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

§ 41e
Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz

Artikel 5
Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Artikel 6
Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung

§ 2
Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens

§ 4
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 6a
Änderung des HIV-Hilfegesetzes

§ 2
Mittel für finanzielle Hilfe

Artikel 7
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120
Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen

Artikel 8
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8a
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9a
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 213/1/17

... vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der Kommission die Befugnis übertragen werden soll, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs der Verordnung im Hinblick auf seine Anpassung an den technischen Fortschritt sowie zur Ergänzung der Verordnung durch Festlegung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln, unterhalb derer die Kennzeichnungsanforderungen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nicht gelten, zu erlassen. Der Kommission soll außerdem die Befugnis übertragen werden, festzulegen, ob ein Lebensmittel oder Futtermittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sowie Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Maßnahmen, die die Unternehmer treffen müssen, um den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen, den Kennzeichnungsanforderungen nachzukommen, und Bestimmungen zur Erleichterung der einheitlichen Anwendung einiger Bestimmungen zu regeln. Auf Grund der hohen politischen Bedeutung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie der unmittelbaren Betroffenheit der amtlichen Überwachung sieht der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen als "wesentlich" an und hält die Übertragung in delegierte Rechtsakte daher für nicht akzeptabel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 589/17

... - und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. 1 S. 1426), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. 1 S. 420) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Aufgaben und Befugnisse

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 131/17

... 1. dem Betrieb zugeführt werden, insbesondere durch Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8, Futtermittel, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftliche Nutztiere sowie den Anbau von Leguminosen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/17




§ 13a
Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern


 
 
 


Drucksache 277/17

... Hier erfolgt eine nachträgliche Korrektur, da nach Artikel 13 der zugrunde liegenden Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (ABl. L 125 vom 11.7.1966, S. 2298) auch entsprechende Saatgutmischungen mit Gemüsearten erlaubt s i.d.R. chtsgrundlage: § 26

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

§ 5
Überwachung durch Sichtkontrollen und Prüfungen

Artikel 4
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Länder

b Bund

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

VII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 220/1/17

... - und Futtermittelgesetzbuches darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/1/17




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz LMIDV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Nummer 2 LMIDV

3. Zu Artikel 16 Nummer 4 § 53 Absatz 2 Nummer 21 bis 24 - neu - WeinV 1995

4. Zu Artikel 17 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 MargMFV

5. Zu Artikel 25 Nummer 1 Buchstabe b § 8 Absatz 7 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung , Buchstabe c § 8 Absatz 8 einleitender Satzteil, Nummer 2 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung


 
 
 


Drucksache 388/17 (Beschluss)

... futtermittel



Drucksache 220/17 (Beschluss)

... - und Futtermittelgesetzbuches darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz LMIDV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Nummer 2 LMIDV

3. Zu Artikel 16 Nummer 4 § 53 Absatz 2 Nummer 21 bis 24 - neu - WeinV 1995

4. Zu Artikel 17 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 MargMFV

5. Zu Artikel 25 Nummer 1 Buchstabe b § 8 Absatz 7 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung , Buchstabe c § 8 Absatz 8 einleitender Satzteil, Nummer 2 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung


 
 
 


Drucksache 252/17

... sorgen die Futtermittelunternehmer dafür, dass Betriebe, die unter ihrer Kontrolle stehen und unter die Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 1

§ 46a
Ordnungswidrigkeiten bei bestimmten Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2015/786

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 129/1/17

... Zudem ist die Angabe des ersten Jahres, ab der eine Nutzung als Gras oder andere Grünfutterpflanzen ununterbrochen angegeben wurde, nicht immer ausreichend. Dies gilt z.B. bei der Beurteilung der Dauergrünlandentstehung in den Fällen, in denen die dafür erforderliche 5-Jahresfrist durch eine Brache als Ökologische Vorrangfläche unterbrochen wurde.



Drucksache 129/17

... vor, dass die Flächen ab dem Tag der Umwandlung bzw. Rückumwandlung als Dauergrünland gelten und mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre ab diesem Zeitpunkt zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden müssen. Nach Sinn und Zweck hat dies notwendigerweise auch bei Rückumwandlungen nach den §§ 21 und 22 Anwendung zu finden. Da die genannten EU-Vorschriften dem Wortlaut nach die Fälle der §§ 21 und 22 im Rahmen der Genehmigungsregelung nicht unmittelbar betreffen, sollte vorsorglich jeweils die entsprechende Anwendung des - hier jeweils näherliegenden - Artikels 44 Absatz 3 Unterabsatz 5 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 189/17 (Beschluss)

... e aus Nahrungs- und Futterpflanzen im Verkehrssektor bisher den größten Beitrag zur Zielerreichung leisten. Zum Erhalt dieses Beitrages regt er an, heimische und importierte herkömmliche



Drucksache 129/17 (Beschluss)

... Zudem ist die Angabe des ersten Jahres, ab der eine Nutzung als Gras oder andere Grünfutterpflanzen ununterbrochen angegeben wurde, nicht immer ausreichend. Dies gilt z.B. bei der Beurteilung der Dauergrünlandentstehung in den Fällen, in denen die dafür erforderliche 5-Jahresfrist durch eine Brache als Ökologische Vorrangfläche unterbrochen wurde.



Drucksache 637/1/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken



Drucksache 388/1/17

... futtermittel



Drucksache 742/17

... "5. Sofern es für die ordnungsgemäße Anwendung der Maßnahmen gemäß diesem Artikel erforderlich ist, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission im Rahmen des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel Informationen über die Seuchenlage und die durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen.";

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 742/17




Vorschlag

1. RECHTLICHER Rahmen dieser Richtlinie

2. Konsultationen VOR Annahme dieser Richtlinie

3. Rechtsgrundlage dieser Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 92/66/EWG

Artikel 21

Artikel 25

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Übergangsbestimmungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 213/17 (Beschluss)

... vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der Kommission die Befugnis übertragen werden soll, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs der Verordnung im Hinblick auf seine Anpassung an den technischen Fortschritt sowie zur Ergänzung der Verordnung durch Festlegung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln, unterhalb derer die Kennzeichnungsanforderungen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nicht gelten, zu erlassen. Der Kommission soll außerdem die Befugnis übertragen werden, festzulegen, ob ein Lebensmittel oder Futtermittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sowie Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Maßnahmen, die die Unternehmer treffen müssen, um den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen, den Kennzeichnungsanforderungen nachzukommen, und Bestimmungen zur Erleichterung der einheitlichen Anwendung einiger Bestimmungen zu regeln. Auf Grund der hohen politischen Bedeutung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie der unmittelbaren Betroffenheit der amtlichen Überwachung sieht der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen als "wesentlich" an und hält die Übertragung in delegierte Rechtsakte daher für nicht akzeptabel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 637/17 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken



Drucksache 180/17 (Beschluss)

... In anderen EU-Staaten gibt es bereits gesetzliche Initiativen, mittels derer Lebensmittelverluste verringert werden sollen: So sind beispielsweise Supermärkte in Frankreich ab einer Größe von 400 Quadratmeter verpflichtet, unverkaufte Nahrungsmittel zu spenden, zu Tierfutter zu verarbeiten oder in die Kompostierung oder energetische Verwertung zu geben. Ein ähnliches Gesetz in Finnland gilt nicht nur für Supermärkte, sondern auch für die Außer-HausVerpflegung und Großverbraucher wie zum Beispiel Restaurants, Krankenhäuser und Cafés. In Italien wiederum werden die bürokratischen Vorgaben für die Spende von noch verzehrfähigen Lebensmitteln für Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich vereinfacht und zugleich steuerliche Anreize geschaffen.



Drucksache 185/17

... vorgelegt4. In diesem Bericht wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die Verordnung es der Kommission ermöglicht hat, von ihren Durchführungsbefugnissen unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten wirksam Gebrauch zu machen. Der vorliegende Vorschlag zielt nicht auf eine Änderung des Ausschussverfahrens als solchem ab. In dem Bericht wird jedoch auch eine gewisse Zahl von problematischen Fällen angeführt, insbesondere in Bezug auf die Entscheidungsfindung hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO). In diesen Fällen haben die Mitgliedstaaten nie eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen einen Beschlussentwurf der Kommission zur Zulassung von genetisch veränderten Organismen (GVO) und genetisch veränderten (GV) Lebens- und Futtermitteln erzielen können. Da im Ausschuss keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Rechtsaktentwurf zustande kam, konnte der Ausschuss infolge der Abstimmung jeweils keine Stellungnahme abgeben. Dieses Ergebnis "keine Stellungnahme" wiederholte sich dann stets im Berufungsausschuss, der eigentlich die Entscheidungsfindung bei sensiblen und problematischen Fällen erleichtern soll. Infolgedessen mussten die Beschlüsse in diesem Bereich systematisch ohne die Unterstützung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten im Ausschuss erlassen werden.5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Änderungen der Abstimmungsregeln für den Berufungsausschuss

- Erneute Befassung des Berufungsausschusses auf Ministerebene

- Abstimmungsverhalten der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss öffentlich zugänglich machen

- Einführung der Möglichkeit, den Rat um Stellungnahme zu ersuchen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.