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33 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Güter- und Personenverkehrs"


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Drucksache 54/20

... mit Wirkung vom 1. Januar 1995 ist die Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MS PT) als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet worden. Ihre Aufgabe ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen. Die MS PT wird größtenteils durch jährliche Zuschüsse der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG finanziert.



Drucksache 74/15

... mit Wirkung vom 1. Januar 1995 ist die Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MS PT) als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet worden. Ihre Aufgabe ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen. Die MS PT wird größtenteils durch jährliche Zuschüsse der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG finanziert.



Drucksache 302/10

... Ihre Aufgabe ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks wurden der Museumsstiftung die Vermögensgegenstände des Sondervermögens der Deutschen Bundespost übertragen, die bis dahin dem Museumswesen dienten. Die MusStiftPT wird nahezu vollständig durch jährliche Zuschüsse der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG finanziert (siehe anliegendes Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation), Leitendes Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Es besteht aus 12 Mitgliedern und deren Stellvertretern (siehe anliegendes Mitgliederverzeichnis); davon werden jeweils drei als Stimmberechtigte Vertreter von der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und dem Bund entsandt, während aus dem technischen und allgemeinen Museumswesen zwei bestellt werden und seitens des Bundesrates ein Vertreter nebst Stellvertreter vorgeschlagen und bestellt werden kann (letztere nur in beratender Funktion). Die Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums hat für alle Mitglieder automatisch am 31. Januar 2010 geendet. Mithin sind ab dem 1. Februar 2010 die Mitglieder und deren Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren vom Bundesministerium der Finanzen neu zu bestellen. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.



Drucksache 118/10

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenverkehrs18 beschließt der Rat über die Bedingungen für die Erhebung des Datensatzes B1 ("

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Drucksache 118/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Bestimmungen auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

Option 1: Beibehaltung der geltenden Rechtsvorschrift

Option 2: Änderung der geltenden Rechtsvorschrift

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 130/09

... In erster Linie jedoch sind europaweite Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel notwendig, um Europas führende Rolle in der Welt zu untermauern. Die Bereiche Verkehr und die dazugehörige Infrastruktur bieten reichlich Möglichkeiten für positive Beiträge. Die Klimaschutzziele sollten künftig ins Zentrum der TEN-V-Politik gestellt werden und sich in einem wahrhaft europäischen Ansatz widerspiegeln. Durch einen Prozess, der wirtschaftliche und ökologische Ziele umfasst, klar auf die Anforderungen eines effizienten Güter- und Personenverkehrs auf intermodaler Grundlage ausgerichtet ist und Innovation einschließt, sollte die künftige TEN-V-Politik eine solide Grundlage für einen wirksamen Beitrag zu den Gemeinschaftszielen zum Klimaschutz bilden.

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Drucksache 130/09




Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik

1. Einführung

2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik

EG-Vertrag

Besonderheiten

Bislang erzielte Erfolge

Stärken und Schwächen

5 Netzplanung

Realisierung des Netzes

Erwartete Verkehrsnachfrage

3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V

3.1 Netzplanung

Die Zukunft des Gesamtnetzes

Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?

Eine konzeptionelle Säule

Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau

Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr

Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt

Verkehr auf Wasserwegen in der EU

5 Güterverkehrslogistik

Intelligente Verkehrssysteme

Innovation

Ein TEN-V-Kernnetz?

3.2. Durchführungsebene

In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung

Methode der offenen Koordinierung

4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau

5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch


 
 
 


Drucksache 490/09

... J. in der Erwägung, dass eine effiziente und nachhaltige Politik für den städtischen Nahverkehr zum Nutzen der europäischen Bürger und der europäischen Wirtschaft nur durch eine gerechte Behandlung des Güter- und Personenverkehrs sowie der verschiedenen Verkehrsträger gewährleistet ist,

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Drucksache 490/09




Beschleunigung der europäischen Forschung und Innovation im Bereich der städtischen Mobilität

Förderung der Optimierung der verschiedenen Fortbewegungsarten durch verbesserte Stadtentwicklung

Der zusätzliche Nutzen des Handelns auf europäischer Ebene: ein Anreiz für eine nachhaltige Mobilität in Stadtgebieten

Der städtische Nahverkehr: ein Wirtschaftszweig und europäische Technologien, die im Rahmen der Lissabon-Strategie und des europäischen Konjunkturprogramms berücksichtigt werden müssen


 
 
 


Drucksache 800/08

... 21. hält es für wichtig, ein hohes Niveau der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu gewährleisten, die Erreichbarkeit und Vernetzung von Berggebieten zu verbessern und die erforderliche Infrastruktur bereitzustellen, vor allem im Bereich des Güter- und Personenverkehrs, der Bildung, der wissensgestützten Wirtschaft und der Kommunikationsnetze (einschließlich des Breitbandzugangs), um die Verbindungen zwischen den Märkten in Berggebieten und den städtischen Gebieten zu erleichtern; fordert die zuständigen Behörden auf, dazu öffentlich-private Partnerschaften zu fördern;



Drucksache 681/07

... Die europäischen Städte sind mit einer konstanten Zunahme des Güter- und Personenverkehrsflusses konfrontiert. Der Ausbau der Infrastruktur, die zur Bewältigung dieses Verkehrswachstums nötig ist, stößt jedoch an Grenzen, die mit dem Mangel an Flächen und mit Umwelteinschränkungen verbunden sind. Vor diesem Hintergrund haben die Beteiligten hervorgehoben, dass Anwendungen für Intelligente Verkehrssysteme (IVS) derzeit noch zu wenig genutzt werden, um die Mobilität in der Stadt effizient zu verwalten, oder ohne ausreichende Berücksichtigung der Interoperabilität entwickelt werden.

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Drucksache 681/07




Grünbuch Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

1. Einleitung

Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt.

2. Die Herausforderung annehmen

2.1. Hin zu einem flüssigen Verkehr in der Stadt

2.2. Hin zu grüneren Städten

2.3. Hin zu einem intelligenteren Nahverkehr

2.4. Hin zu einem zugänglichen Nahverkehr

2.5. Hin zu einem sicheren Nahverkehr

3. Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

3.1. Mehr Wissen ...

3.2. ... und Erhebung von Daten

4. Finanzielle Mittel

5. Anhörungen


 
 
 


Drucksache 541/05

... Anstatt des Erfassungsbogens nach Anlage 4 verwenden die Kontrollbehörden den bundeseinheitlichen "Erhebungsbogen für Schwerpunktkontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs", in so fern kann die Anlage 4 aufgehoben werden. Da dieser Erfassungsbogen nicht amtlicht veröffentlicht ist, kann in der Verordnung kein Bezug darauf genommen werden. Die Länder stellen bei der regelmäßigen Aktualisierung sicher, dass dieser Erhebungsbogen mindestens die nach Anlage 5 geforderten Angaben enthält. In Absatz 2 erfolgt eine redaktionelle Anpassung.

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Drucksache 541/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

4. Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

1. Gefahrenkategorie I

2. Gefahrenkategorie II

3. Gefahrenkategorie III

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Nr. 1: (§ 3 Abs. 3): Nr. 2: (§ 3 Abs. 7): Nr. 3: (§ 5 Abs. 1 und 2): Nr. 4: (Anlage 1): Nr. 5: (Anlage 2): Nr. 6: (Anlage 3): Nr. 7 (Anlage 4): Nr. 8: (Anlage 5):

 
 
 


Drucksache 961/04

des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und



Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 105/17 PDF-Dokument



Drucksache 264/18 PDF-Dokument



Drucksache 531/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.