5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Gebietsbeschränkung"
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... Dafür gibt es viele Gründe. Sie beruhen zum Teil auf dem Urheberrecht und seiner gebietsbezogenen14 Anwendung. Die Territorialität solcher Rechte steht der Vergabe von Mehrgebiets-Lizenzen zwar nicht entgegen15, es gibt aber Fälle, in denen diese Rechte schwer oder gar nicht erhältlich sind. Die Rechteinhaber können für die Lizenzen an Diensteanbieter Gebietsbeschränkungen vorsehen, so dass die Dienste nur in einem oder nur bestimmten Ländern angeboten werden können. Diensteanbieter können auch von sich aus beschließen, einen Dienst nur in einem bestimmten Gebiet anzubieten, selbst wenn ihre Lizenz darüber hinaus und vielleicht sogar für die gesamte EU gilt oder sie eine solche Lizenz erhalten könnten. Ferner können erworbene Lizenzen insbesondere für Online-Rechte auch ungenutzt bleiben.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
Drucksache 728/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36 /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems* - COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11
... Der Bundesrat bedauert die Streichung von Artikel 21 Absatz 4. Diese Bestimmung erlaubt den Mitgliedstaaten derzeit, von der automatischen Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen abzuweichen (z.B. wenn ein Apotheker beabsichtigt, eine neue Apotheke zu eröffnen). Ohne diese Bestimmung könnten sich Apotheker aus Mitgliedstaaten, in denen Gebietsbeschränkungen gelten, in Deutschland niederlassen.
Drucksache 783/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2009) 532 endg.; Ratsdok. 14800/09
... Zwar haben alle Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht Urheberrechtsausnahmen vorgesehen das Vorgehen ist aber uneinheitlich, so dass eine gewisse Rechtsunsicherheit fortbesteht. Vor allem aber wird die grenzüberschreitende Übertragung des ohnehin geringen Angebots an zugänglichem Material durch die Gebietsbeschränkung der durch nationales Recht gewährten Ausnahmen behindert. Um ein konvertiertes Buch in einen anderen Mitgliedstaat zu exportieren, müsste eine Einrichtung die entsprechenden Lizenzrechte für das Zielland kaufen, was sehr kostspielig ist. Als zusätzliches Hindernis werden technische Schutzvorkehrungen genannt, denn sie verhindern, dass von Einrichtungen oder Privatpersonen rechtmäßig erworbene Werke in zugängliche Formate konvertiert werden. Aus allen diesen Gründen befürworten Behinderte eine umfassende, EU-weit einheitliche und rechtsverbindliche Urheberrechtsausnahme.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Grünbuch und öffentliche Konsultation
3. Nächste Schritte: Weiterentwicklung der Konsultationsergebnisse
3.1. Bibliotheken und Archive
3.2. Verwaiste Werke
3.3. Lehre und Forschung
3.4. Menschen mit Behinderungen
3.5. Nutzererstellte Inhalte
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 679/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Die herkömmliche Unterscheidung im nationalen Recht zwischen Flugdienstberatern mit und ohne Gebietsbeschränkung für das Verkehrsgebiet Europa ist aufgrund der zunehmenden internationalen Vernetzung und der erhöhten Leistungen der Luftfahrzeuge nicht mehr sinnvoll und daher aufzuheben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu 1. Buchstabe a § 112 Absatz 2 Nummer 2 :
Zu 1. Buchstabe b § 112 Absatz 3 :
Zu 1. Buchstabe c § 112 Absatz 5 Satz 1 :
Zu 1. Buchstabe d § 112 Absatz 6 :
Zu 2. § 113 Absatz 2 Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 950: Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Flugdienstberater
Drucksache 381/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt:: Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle - COM(2017) 228 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.