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101 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gebietseinheiten"


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Drucksache 58/06

... . Die Kommission schlägt vor, die organisatorischen und institutionellen Aspekte sowie die zeitlichen Abläufe zwischen den beiden Richtlinien vollständig abzustimmen, gestützt auf die Flussgebietseinheiten, die zuständigen Behörden und den mit der Wasserrahmenrichtlinie eingesetzten Ausschuss. Die Zeitpläne werden vollständig synchronisiert6, wodurch auch sichergestellt ist, dass die öffentlichen Anhörungsverfahren eng koordiniert sind. Sobald die vorgeschlagene Hochwasserrichtlinie verabschiedet ist, ist die Durchführung der beiden Richtlinien, deren Zielsetzungen sich ergänzen, genau abzustimmen. Ferner wird die Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission zeitlich genau abgestimmt, und die Mitgliedstaaten können die Pläne für das Hochwasserrisikomanagement in die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete integrieren. Dies bedeutet, dass einige Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere in den Artikeln 4, 11 und 13, von Bedeutung für den Inhalt der Hochwasserrisikokarten und der Pläne für das Hochwasserrisikomanagement sein werden.



Drucksache 404/06

... (6) Die Bundesagentur ist berechtigt, für ausschließlich statistische Zwecke den zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände für ihren Zuständigkeitsbereich Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik sowie anonymisierte und pseudonymisierte Einzeldaten zu übermitteln, soweit die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 5 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes gegeben sind. Bei der Übermittlung von pseudonymisierten Einzeldaten sind die Namen durch jeweils neu zu generierende Pseudonyme zu ersetzen. Dabei dürfen nur Angaben zu kleinräumigen Gebietseinheiten, nicht aber die genauen Anschriften übermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/06




I. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

V. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt:

VI. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

VII. Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:

VIII. Nach Artikel 10 wird folgender Artikel 10a eingefügt:

IX. Artikel 14 wird wie folgt geändert:

X. Artikel 16 wird wie folgt gefasst:


 
 
 


Drucksache 58/2/06

... müssen viele Materien durch Landesrecht zwingend ausgefüllt werden. Insbesondere gilt dies für Vorschriften für die Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten gemäß § 1b Abs. 2 und 3



Drucksache 58/06 (Beschluss)

... müssen viele Materien durch Landesrecht zwingend ausgefüllt werden. Insbesondere gilt dies für Vorschriften für die Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten gemäß § 1b Abs. 2 und 3



Drucksache 30/06

... Umfasst ein Staat mehrere Gebietseinheiten, die jeweils ihre eigenen Rechtsnormen für Unterhaltspflichten haben, so gilt für die Bestimmung des nach dieser Verordnung anzuwendenden Rechts jede Gebietseinheit als Staat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Vorgeschichte

1.1.1. Auf Ebene der Europäischen Union

1.1.2. Auf internationaler Ebene

1.2. Ziele

1.2.2. Größere Rechtssicherheit

1.2.3. Gewährleistung einer efektiven, regelmäßigen Unterhaltszahlung

2. Anhörung Interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip

3.3. Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Allgemeine Zuständigkeit

Artikel 4
Gerichtsstandsvereinbarung

Artikel 5
Durch Einlassung begründete Zuständigkeit

Artikel 6
Restzuständigkeit

Artikel 7
Rechtshängigkeit

Artikel 8
Konnexität von Verfahren

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Einstweilige und sichernde Maßnahmen

Artikel 11
Prüfung der Zuständigkeit

Kapitel III
Anwendbares Recht

Artikel 12
Keine Wirkung in Bezug auf das Familienverhältnis

Artikel 13
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 14
Freie Rechtswahl

Artikel 15
Nichtanwendbarkeit des nach dieser Verordnung geltenden Rechts auf Antrag des

Artikel 16
Öffentliche Stellen

Artikel 17
Wirkungsbereich des anwendbaren Rechts

Artikel 18
Anwendung des Rechts eines Drittstaates

Artikel 19
Rückverweisung

Artikel 20
Ordre public

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel IV
Gemeinsame Verfahrensvorschriften

Artikel 22
Zustellung

Artikel 24
Entscheidung und Überprüfung

Kapitel V
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 25
Vollstreckbarkeit

Artikel 26
Vorläufige Vollstreckung

Kapitel VI
Vollstreckung

Artikel 27
Vollstreckungsverfahren

Artikel 28
Schriftstücke

Artikel 29
Prozesskostenhilfe

Artikel 30
Sicherheitsleistung und Hinterlegung

Artikel 31
Beglaubigung oder vergleichbare Formalität

Artikel 32
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 33
Verweigerung oder Aussetzung der Vollstreckung

Artikel 34
Anordnung monatlicher Pfändungen

Artikel 35
Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

Artikel 36
Rang der Unterhaltsforderungen

Kapitel VII
Öffentliche Urkunden und Vereinbarungen

Artikel 37
Vollstreckbarkeit von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen

Artikel 38
Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen

Kapitel VIII
Zusammenarbeit

Artikel 39
Zentrale Behörden

Artikel 40
Allgemeine Aufgaben

Artikel 41
Zusammenarbeit in konkreten Fällen

Artikel 42
Arbeitsweise

Artikel 43
Zusammenkünfte

Artikel 44
Informationszugang

Artikel 45
Übermittlung der Informationen

Artikel 46
Verwendung der Informationen

Artikel 47
Benachrichtigung des Unterhaltspflichtigen

Kapitel IX
Allgemeine Vorschriften und Schlussbestimmungen

Artikel 48
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft

Artikel 49
Verhältnis zu sonstigen Rechtsinstrumenten

Artikel 50
Änderung der Anlagen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Übergangsbestimmung

Artikel 53
Inkrafttreten

2 Anhänge

Anlage I
Kurzfassung einer IN einer Unterhaltssache ausgestellten Urkunde

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Antragsgegner

5. Entscheidung

Anlage II
Kurzfassung einer IN einer Unterhaltssache ausgestellten Urkunde

1. Mitgliedstaat

2. Art der Urkunde:

3. Unterhaltsberechtigter

4. Unterhaltspflichtiger

5. Inhalt der Urkunde

Anlage III
ANORDNUNG Monatlicher PFÄNDUNGEN

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Unterhaltspflichtiger

5. Antrag auf automatische Pfändung

6. Pfändungsanordnung

Anlage IIIa
Belehrung des unterhaltspflichtigen, gegen den eine PFÄNDUNGSANORDNUNG ergangen IST

1. Überprüfung

2. Vollstreckung

Anlage IV
ANORDNUNG einer vorübergehenden Kontensperrung

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Unterhaltspflichtiger

5. Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

6. Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

Anlage V
Informationsgesuch

1. Mitgliedstaat

2. Antragsteller

3. Adressat - um Auskunft ersuchte Zentrale Behörde:

4. Erbetene Auskünfte

5. Beigefügte Unterlagen


 
 
 


Drucksache 194/05

... Die regionale Ebene der Gemeinden spielt auch in Hinsicht auf die WRRL zunehmend eine wichtige Rolle. Sie dient der Zuordnung zu dem gemeindlichen Entsorgungsgebiet und zu den Flussgebietseinheiten, die im Erhebungsverfahren automatisch über sogenannte Leitbänder erfolgen. Damit können aufwändige Zusatzerhebungen vermieden werden. Zukünftig werden die Wasserentnahmeseite und die Abwasserseite immer stärker nach Flussgebieten zu analysieren und Informationen darüber zu veröffentlichen sein. Daten über die öffentliche Wassergewinnung und Abwassereinleitung auf Flussgebietsebene spielten beispielsweise eine wichtige Rolle bei der Erstellung der wirtschaftlichen Analysen. Als neuer Stichtag wird bei den Bevölkerungsdaten aus erhebungstechnischen Gründen statt des 31. Dezember der 30. Juni gewählt. Bei der Bildung von Kennzahlen, z.B. der Relation der Kanalnetzlänge (erhoben zum 31. Dezember) pro neu angeschlossenem Einwohner (erhoben zum 30. Juni), können sich durch das Auseinanderfallen der Stichtage Ungenauigkeiten ergeben. Es ist aber davon auszugehen, dass diese marginal und daher hinnehmbar sind.



Drucksache 509/05 (Beschluss)

... 3. Das von der Kommission zur Rechtfertigung staatlicher Beihilfen entwickelte Kriterium des Marktversagens stellt einen interessanten Ansatz für eine Einschätzung der Auswirkungen staatlicher Beihilfen auf den Wettbewerb dar. Der Bundesrat wendet sich allerdings dagegen, dass das Marktversagen im Beihilferecht eine zentrale Bedeutung als Kriterium für die Prüfung der Zulässigkeit von Beihilfen erhält. Um im Einzelfall einsetzbar zu sein, bedarf dieses Kriterium jedoch einer Präzisierung, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes von Beihilfen zuverlässig beurteilen zu können. Auch sollten den Mitgliedstaaten eine Mitwirkungsmöglichkeit und ein Beurteilungsspielraum bei der Definition eines Marktversagens eingeräumt werden. Vor allem die Auswahl der Mittel, um einem erkannten Marktversagen zu begegnen, sollte grundsätzlich ausschließlich den Mitgliedstaaten und ihren Gebietseinheiten überlassen bleiben. Für eine Zweckmäßigkeitskontrolle staatlicher Wirtschaftsförderung hat die Kommission kein Mandat.



Drucksache 946/05

... “ auf alle relevanten Ebenen von Gebietseinheiten unterhalb der staatlichen Ebene;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 946/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll
über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5
Grund- und Leitsätze

Artikel 6
Ziele und Zieldaten

Artikel 7
Überprüfung und Bewertung von Fortschritten

Artikel 8
Reaktionssysteme

Artikel 9
Bewusstsein der Öffentlichkeit, Aus- und Fortbildung, Forschung und Entwicklung und Information

Artikel 10
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 11
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 12
Gemeinsame und aufeinander abgestimmte internationale Maßnahmen

Artikel 13
Zusammenarbeit in Bezug auf grenzüberschreitende Gewässer

Artikel 14
Internationale Unterstützung für nationale Maßnahmen

Artikel 15
Überprüfung der Einhaltung des Protokolls

Artikel 16
Tagung der Vertragsparteien

Artikel 17
Sekretariat

Artikel 18
Änderungen des Protokolls

Artikel 19
Stimmrecht

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung

Artikel 22
Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Rücktritt

Artikel 25
Verwahrer

Artikel 26
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11 bis 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18 bis 26


 
 
 


Drucksache 509/1/05

... Vor allem die Auswahl der Mittel, um einem erkannten Marktversagen zu begegnen, sollte grundsätzlich ausschließlich den Mitgliedstaaten und ihren Gebietseinheiten überlassen bleiben. Für eine Zweckmäßigkeitskontrolle staatlicher Wirtschaftsförderung hat die Kommission kein Mandat.



Drucksache 509/2/05

... 5. Das von der Kommission zur Rechtfertigung staatlicher Beihilfen entwickelte Kriterium des Marktversagens stellt einen interessanten Ansatz für eine Einschätzung der Auswirkungen staatlicher Beihilfen auf den Wettbewerb dar. Der Bundesrat wendet sich allerdings dagegen, dass das Marktversagen im Beihilferecht eine zentrale Bedeutung als Kriterium für die Prüfung der Zulässigkeit von Beihilfen erhält. Um im Einzelfall einsetzbar zu sein, bedarf dieses Kriterium jedoch einer Präzisierung, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes von Beihilfen zuverlässig beurteilen zu können. Auch sollten den Mitgliedstaaten eine Mitwirkungsmöglichkeit und ein Beurteilungsspielraum bei der Definition eines Marktversagens eingeräumt werden. Vor allem die Auswahl der Mittel, um einem erkannten Marktversagen zu begegnen, sollte grundsätzlich ausschließlich den Mitgliedstaaten und ihren Gebietseinheiten überlassen bleiben. Für eine Zweckmäßigkeitskontrolle staatlicher Wirtschaftsförderung hat die Kommission kein Mandat.



Drucksache 944/05

... (1) Umfasst ein Staat zwei oder mehr Gebietseinheiten, in denen auf die durch dieses Übereinkommen geregelten Angelegenheiten unterschiedliche Rechtsordnungen angewendet werden, so kann er bei der Unterzeichnung, der Ratifikation, der Annahme, der Genehmigung oder dem Beitritt erklären, dass dieses Übereinkommen sich auf alle seine Gebietseinheiten oder nur auf eine oder mehrere derselben erstreckt; er kann seine Erklärung jederzeit durch eine neue Erklärung ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 944/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Schiffseigentümers

Artikel 4
Ausschlüsse

Artikel 5
Ereignisse, an denen mehrere Schiffe beteiligt sind

Artikel 6
Haftungsbeschränkung

Artikel 7
Pflichtversicherung oder finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Ausschlussfristen

Artikel 9
Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

Artikel 11
Vorrangsklausel

Artikel 12
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 13
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Kündigung

Artikel 16
Revision oder Änderung

Artikel 17
Verwahrer

Artikel 18
Übermittlung an die Vereinten Nationen

Artikel 19
Sprachen

Anlage

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

1. Entstehung des Bunkeröl-Übereinkommens

2. Inhalt des Bunkeröl-Übereinkommens

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 12


 
 
 


Drucksache 268/04

Kooperation in den Flussgebietseinheiten



Drucksache 618/04

... 1 geschaffenen Flussgebietseinheiten. Eine wirksame Umsetzung und Überwachung solcher Maßnahmen erfordern interoperable Raumdaten, die grenzüberschreitend genutzt werden können, sowie effiziente Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für alle Beteiligten. Die vorgeschlagene Richtlinie verfolgt in diesem Zusammenhang mehrere Ziele: kohärent und gemeinschaftsweit dokumentierte Raumdaten und Datenqualität, mehr kohärente, gemeinschaftsweite Raumdaten, integrierte gemeinschaftsweite Dienste für Datensuche und -zugang und gemeinschaftsweit geltende Regeln für Zugang und gemeinsame Nutzung der Informationen. Ohne diese Richtlinie hätten die Mitgliedstaaten größte Schwierigkeiten, ihre Systeme interoperabel, zugänglich und grenzüberschreitend nutzbar zu machen. Dies würde zu Doppelarbeit und einer ineffizienten Datenerfassung führen und die Formulierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung nationaler und gemeinschaftlicher politischer Maßnahmen mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Umwelt erschweren.



Drucksache 565/04

... " eine Gebietseinheit, die der Ebene 1 oder 2 der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS 1 oder 2) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 20031 entspricht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/04




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für Förderinterventionen

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Auftrag und Instrumente

Artikel 4
Ziele

Kapitel III
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 5
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 6
Partnerschaft

Artikel 7
Subsidiarität

Artikel 8
Gleichstellung von Männern und Frauen

Titel II
Der strategische Ansatz für die Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft

Artikel 9
Inhalt und Beschlussfassung

Artikel 10
Revision

Kapitel II
Einzelstaatlicher Strategieplan

Artikel 11
Inhalt

Artikel 11a
Vorbereitung

Kapitel III
Strategiebegleitung

Artikel 12
Jährliche zusammenfassende Berichte der Mitgliedstaaten

Artikel 13
Jahresbericht der Kommission

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
Inhalt der Programmplanung

Artikel 14
Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 15
Inhalt der Programme

Artikel 16
Gleichgewicht der Schwerpunkte

Kapitel II
Vorbereitung, Genehmigung und Revision

Artikel 17
Vorbereitung und Genehmigung

Artikel 18
Revision

Titel IV
Schwerpunkte der Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Schwerpunkte

Abschnitt 1
Schwerpunktachse 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 19
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur stärkung der Humanressourcen

Artikel 20
Berufsbildung und Informationsmaßnahmen

Artikel 21
Niederlassung von Junglandwirten

Artikel 22
Vorruhestand

Artikel 23
Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten

Artikel 24
Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Umstrukturierung und Anpassung des physischen Potenzials

Artikel 25
Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe

Artikel 26
Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder

Artikel 27
Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung

Artikel 28
Verbesserung und Ausbau der mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Infrastruktur

Unterabschnitt 3
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse

Artikel 29
Einhaltung von Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen

Artikel 30
Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen

Artikel 31
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Unterabschnitt 4
Bedingungen für Übergangsmaßnahmen

Artikel 32
Semi-Subsistenzbetriebe

Artikel 33
Erzeugergemeinschaften

Abschnitt 2
Schwerpunkt 2: Landmanagement

Artikel 34
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 35
Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen

Artikel 36
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 37
Zahlungen für Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen

Artikel 38
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen bewirtschaftung bewaldeter Flächen

Artikel 39
Allgemeine Bedingungen

Artikel 40
Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 41
Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen

Artikel 42
Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen

Artikel 43
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 44
Zahlungen für Wald-Umweltmaßnahmen

Artikel 45
Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials und Einführung vorbeugender Aktionen

Artikel 46
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 3
Gebietsausweisung

Artikel 47
Beihilfefähige Gebiete

Unterabschnitt 4
Einhaltung von Normen

Artikel 48
Kürzung oder Ausschluss von Zahlungen

Abschnitt 3
Schwerpunktachse 3: Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 49
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Artikel 50
Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Artikel 51
Förderung von Unternehmensgründung und -entwicklung

Artikel 52
Förderung des Fremdenverkehrs

Artikel 53
Schutz, Aufwertung und Bewirtschaftung des natürlichen Erbes

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 54
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

Artikel 55
Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes

Unterabschnitt 3
Berufsbildung, Kompetenzentwicklung und Animation

Artikel 56
Berufsbildung

Artikel 57
Kompetenzentwicklung und Animation

Unterabschnitt 4
Umsetzung der Schwerpunktachse

Artikel 58
Lokale Entwicklungsstrategien

Artikel 59
Abgrenzung

Kapitel II
Schwerpunktachse LEADER

Abschnitt I
Das LEADER-Konzept

Artikel 60
Definitionen

Artikel 61
Lokale Aktionsgruppen

Abschnitt 2
Interventionsbereiche

Artikel 62
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen

Artikel 63
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien

Artikel 64
Zusammenarbeit

Artikel 65
Kompetenzentwicklung

Unterabschnitt 2
Umsetzung des Schwerpunkts

Artikel 66
Förderbetrag für die Schwerpunktachse

Kapitel III
Technische Hilfe

Artikel 67
Finanzmittel für technische Hilfe

Artikel 68
Europäisches Netzwerk für ländliche Entwicklung

Artikel 69
Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

Titel V
Finanzielle Beteiligung des Fonds

Artikel 70
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 71
Beteiligung des Fonds

Artikel 72
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Artikel 73
Dauerhaftigkeit investitionsbezogener Operationen

Titel VI
Verwaltung, Kontrolle und Information

Kapitel I
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 74
Aufgaben der Kommission

Artikel 75
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 76
Benennung der Behörden

Artikel 77
Verwaltungsbehörde

Artikel 78
Zahlstelle

Artikel 79
Bescheinigende Stelle

Kapitel II
Information und Publizität

Artikel 80
Information und Publizität

Titel VII
Begleitung, Bewertung und Reserve

Kapitel I
Begleitung

Artikel 81
Begleitausschuss

Artikel 82
Aufgaben des Begleitausschusses

Artikel 83
Modalitäten der Begleitung

Artikel 84
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Artikel 85
Indikatoren

Artikel 86
Jährlicher Fortschrittsbericht

Artikel 87
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel II
Bewertung

Artikel 88
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 89
Ex-ante-Bewertung

Artikel 90
Laufende Bewertung

Artikel 91
Synthesedarstellung über die Ex-post-Bewertungen

Kapitel III
Reserve

Artikel 92
Gemeinschaftsreserve für die Schwerpunktachse LEADER

Titel VIII
Staatliche Beihilfen

Artikel 93
Anwendung der Regeln staatliche Beihilfen

Artikel 94
Einzelstaatliche zusätzliche Förderung

Titel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 95
Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raums

Artikel 96
Durchführungsbestimmungen

Artikel 97
Übergangsbestimmungen

Artikel 98
Aufhebung

Artikel 99
Inkrafttreten

Anhang I
Förderbeträge und -prozentsätze

Anhang II
Jährliche Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen über den Zeitraum 2007–2013 (gemäß Artikel 70, Absatz 1)


 
 
 


Drucksache 805/04

... Artikel 8 legt die Kriterien fest, nach denen bestimmt wird, welche Gebietseinheiten der Mitgliedstaaten und Partnerländer an der grenzübergreifenden Zusammenarbeit teilnehmen können. Dazu gehören sämtliche Gebietseinheiten der NUTS-Ebene III, die an Landgrenzen oder wichtigen Seeverbindungen liegen, sowie alle Küstengebiete der NUTS-Ebene II, die an einem gemeinsamen Meeresbecken liegen. Auch die an diese Gebiete angrenzenden Regionen können an der Zusammenarbeit beteiligt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 645/04

... (1) Durch Landesrecht wird bestimmt, dass Pläne für die Gewährleistung eines schadlosen Wasserabflusses, den technischen Hochwasserschutz und die Gewinnung, insbesondere Rückgewinnung von Rückhalteflächen sowie weitere dem Hochwasserschutz dienende Maßnahmen (Hochwasserschutzpläne) aufzustellen sind. Die Hochwasserschutzpläne dienen dem Ziel, die Gefahren, die mindestens von einem statistisch einmal in zweihundert Jahren zu erwartenden Hochwasser ausgehen, so weit wie möglich zu minimieren. In die Hochwasserschutzpläne sind insbesondere Maßnahmen zum Erhalt oder zur Rückgewinnung von Rückhalteflächen, zu deren Flutung und Entleerung nach den Anforderungen des optimierten Hochwasserabflusses in Flussgebietseinheiten, zur Rückverlegung von Deichen, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Auen sowie zur Rückhaltung von Niederschlagswasser aufzunehmen.



Drucksache 571/04

... (16) Es ist notwendig, objektive Kriterien für die Bestimmung der förderfähigen Regionen und Gebiete festzulegen. Hierbei ist es angebracht, die Ausweisung der vorrangigen Regionen und Gebiete auf Gemeinschaftsebene auf der Grundlage des gemeinsamen Einstufungssystems für die Regionen vorzunehmen, welches unter der Bezeichnung "Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik" (NUTS) durch die Verordnung (EG) Nr 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 26. Mai 2003 geschaffen worden ist1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/04




Begründung

1. Einleitung: Notwendigkeit die Verordnungen zu überarbeiten

2. Die NEUE Architektur für die EU-Zusammenhaltspolitik nach 2006

2.1. Konvergenz

2.2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: Antizipation und Förderung von Veränderung

2.3 Europäische territoriale Zusammenarbeit

3. eine integrierte Antwort auf spezifische territoriale Merkmale

4. eine bessere Organisation der Instrumente, die IN ländlichen Gegenden

5. Vereinfachung und Dezentralisierung: Ein reformiertes Durchführungssystem

5.1 Stärkere strategische Ausrichtung auf die Prioritäten der Union

5.2 Programmplanung

5.3 Finanzmanagement und Kontrolle

5.4 Konzentration von Ressourcen

5.5 Stärkerer Akzent auf Leistung und Qualität

6. FINANZMITTEL

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für die

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Instrumente und Aufgaben

Kapitel III
Geografische Abgrenzung der Förderfähigkeit

Artikel 5
Konvergenz

Artikel 6
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Artikel 7
Europäische territoriale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Partnerschaft

Artikel 11
Intervention nach den Grundsätzen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 12
Geteilte Mittelverwaltung

Artikel 13
Zusätzlichkeit

Artikel 14
Gleichstellung von Männern und Frauen

Kapitel V
Finanzrahmen

Artikel 15
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 16
Haushaltsmittel für das Ziel Konvergenz

Artikel 17
Haushaltsmittel für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Artikel 18
Haushaltsmittel für das Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit

Artikel 19
Nichtübertragbarkeit von Mittelzuweisungen

Artikel 20
Mittelzuweisungen für die Reserve für Leistung und Qualität

Artikel 21
Mittelzuweisungen für technische Hilfe

Artikel 22
Plafond für Mittelzuweisungen

Titel II
strategisches Kohäsionskonzept

Kapitel I
STRATEGISCHE Kohäsionsleitlinien

Artikel 23
Inhalt

Artikel 24
Verabschiedung und Überarbeitung

Kapitel II
EINZELSTAATLICHER strategischer Rahmenplan

Artikel 25
Inhalt

Artikel 26
Vorbereitung und Annahme

Kapitel III
STRATEGISCHE Begleitung und jährliche Aussprache

Artikel 27
Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Jahresbericht der Kommission

Artikel 29
Jährliche Überprüfung

Artikel 30
Kohäsionsbericht

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen über die Strukturfonds UND

Artikel 31
Vorbereitung und Genehmigung der operationellen Programme

Artikel 32
Überarbeitung der operationellen Programme

Artikel 33
Einsatzbereiche der Fonds

Artikel 34
Geografischer Geltungsbereich

Artikel 35
Beteiligung der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds

Kapitel II
Inhalt der Programmplanung

Abschnitt 1
OPERATIONELLE Programme

Artikel 36
Operationelle Programme für die Ziele Konvergenz und „Regionaler Wettbewerb

Artikel 37
Operationelle Programme des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit

Abschnitt 2
Grossprojekte

Artikel 38
Inhalt

Artikel 39
An die Kommission zu übermittelnde Angaben

Artikel 40
Entscheidung der Kommission

Abschnitt 3
Globalzuschüsse

Artikel 41
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt 4
Technische Hilfe

Artikel 43
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 44
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Titel IV
Effizienz

Kapitel I
Evaluierung

Artikel 45
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 46
Verantwortung der Mitgliedstaaten

Artikel 47
Verantwortung der Kommission

Kapitel II
Reserven

Artikel 48
Qualitäts- und leistungsgebundene Gemeinschaftsreserve

Artikel 49
Einzelstaatliche Reserve für Unvorhergesehenes

Titel V
finanzielle Beteiligung der Fonds

Kapitel I
Beteiligung der Fonds

Artikel 50
Differenzierung der Beteiligungssätze

Artikel 51
Beteiligung der Fonds

Artikel 52
Erhöhung der Beteiligungssätze

Artikel 53
Andere Bestimmungen

Kapitel II
Einnahmen schaffende Projekte

Artikel 54
Einnahmen schaffende Projekte

Kapitel III
ZUSCHUSSFÄHIGKEIT der Ausgaben

Artikel 55
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Kapitel IV
Beständigkeit der Operationen

Artikel 56
Beständigkeit der Operationen

Titel VI
Verwaltung, Begleitung und Kontrollen

Kapitel I
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 57
Allgemeine Grundsätze der Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 58
Benennung der Behörden

Artikel 59
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 60
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 61
Aufgaben der Prüfbehörde

Kapitel II
Begleitung

Artikel 62
Begleitausschuss

Artikel 63
Zusammensetzung

Artikel 64
Aufgaben

Artikel 65
Modalitäten der Begleitung

Artikel 66
Jährlicher und abschließender Durchführungsbericht

Artikel 67
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel III
Information und Publizität

Artikel 68
Information und Publizität

Kapitel IV
Kontrollen

Abschnitt 1
Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 69
Wirtschaftliche Haushaltsführung

Artikel 70
Durchführungs- und Kontrollsysteme

Abschnitt 2
Verantwortlichkeiten der Kommission

Artikel 71
Aufgaben der Kommission

Artikel 72
Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Bestimmungen der Vehältnismäßigkeit im Bereich der

Artikel 73
Vom Kofinanzierungsanteil abhängige Kontrollregelungen

Titel VII
finanzielle Abwicklung

Kapitel I
finanzielle Abwicklung

Abschnitt 1
Mittelbindungen

Artikel 74
Mittelbindungen

Abschnitt 2
gemeinsame Bestimmungen über die Zahlungen

Artikel 75
Gemeinsame Bestimmungen über die Zahlungen

Artikel 76
Bestimmungen über die Berechnung der Zwischenzahlungen und des zu

Artikel 77
Ausgabenerklärung

Artikel 78
Akkumulation von Vorschuss- und Zwischenzahlungen

Artikel 79
Vollständigkeit der Zahlungen gegenüber den Begünstigten

Artikel 80
Verwendung des Euro

Abschnitt 3
Vorschuss

Artikel 81
Zahlung

Artikel 82
Zinsen

Artikel 83
Verrechnung

Abschnitt 4
Zwischenzahlungen

Artikel 84
Zwischenzahlungen

Artikel 85
Annehmbarkeit der Zahlungsanträge

Artikel 86
Zeitpunkt der Vorlage der Zahlungsanträge und Zahlungsziel

Abschnitt 5
Zahlung des Restbetrags und Programmabschluss

Artikel 87
Voraussetzungen für die Zahlung des Restbetrages

Artikel 88
Bewahrung von Belegen

Abschnitt 6
Unterbrechung, ZURÜCKHALTUNG und Einstellung VON

Artikel 89
Unterbrechung

Artikel 90
Zurückhaltung

Artikel 91
Einstellung

Abschnitt 7
AUTOMATISCHE Aufhebung von Mittelbindungen

Artikel 92
Grundsätze

Artikel 93
Fristen für Großprojekte und Beihilferegelungen

Artikel 94
Fristunterbrechung für Gerichtsverfahren und Verwaltungsbeschwerden

Artikel 95
Ausnahmen von der automatischen Aufhebung von Mittelbindungen

Artikel 96
Verfahren

Abschnitt 8
Teilabschluss

Artikel 97
Teilabschluss

Artikel 98
Bewahrung von Belegen

Kapitel II
Finanzkorrekturen

Abschnitt 1
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 99
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Abschnitt 2
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 100
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 101
Verfahren

Artikel 102
Rückzahlung

Artikel 103
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Titel VIII
Ausschüsse

Artikel 104
Ausschuss und Verfahren

Kapitel II
Ausschuss NACH Artikel 147 des Vertrags

Artikel 105
Ausschuss nach Artikel 147 des Vertrags

Titel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 106
Übergangsvorschriften

Artikel 107
Revisionsklausel

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Anhang
Strukturfonds und Kohäsionsfonds


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.