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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gegenprobe"


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Drucksache 61/20

... Gegenproben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Kontaminanten-Verordnung

§ 5a
Homogenisierung und Entnahme von Parallelproben bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Mykotoxine

§ 5b
Probenahme und Analyse bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Nitrat

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 378/19

... Gegenproben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der BVL-Übertragungsverordnung

Artikel 2
Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Gegenproben-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung

Artikel 5
Änderung der Fischseuchenverordnung

Artikel 6
Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Artikel 7
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Nummer 1

Nummer 1

Nummer 2

Zu den Artikeln 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 17/16 (Beschluss)

... es). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Gegenprobensachverständige über ein akkreditiertes Prüflabor verfügen, das für die Untersuchung entsprechender Gegen- oder Zweitproben geeignet ist. Die weiteren Voraussetzungen für eine Zulassung als Gegenprobensachverständige im Tabakbereich werden von den zuständigen Landesbehörden festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/16 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - TabakerzV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 TabakerzV

4. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 PrüflabV


 
 
 


Drucksache 17/1/16

... es). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Gegenprobensachverständige über ein akkreditiertes Prüflabor verfügen, das für die Untersuchung entsprechender Gegen- oder Zweitproben geeignet ist. Die weiteren Voraussetzungen für eine Zulassung als Gegenprobensachverständige im Tabakbereich werden von den zuständigen Landesbehörden festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - TabakerzV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a - neu - TabakerzV

3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 TabakerzV

4. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 4 - neu - TabakerzV

5. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 TabakerzV

6. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 PrüflabV


 
 
 


Drucksache 623/13

Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gegenproben-Verordnung

§ 5
Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von Gegenprobensachverständigen

Artikel 2
Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung

§ 1
Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung privater Sachverständiger

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand der Landesbehörden

F. Weitere Kosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

H. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2507: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 623/13 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der



Drucksache 175/13 (Beschluss)

... Bei der Akkreditierung von Prüflaboratorien wird die Einhaltung der einschlägigen Normen, also das technische Können, durch die nationale Akkreditierungsstelle nach § 2 Absatz 1 AkkStelleG in Verbindung mit Artikel 5 der Verordnung (EG) Nummer 765/2008 geprüft. Eine zusätzliche Anerkennung der amtlichen Prüflaboratorien durch die Landesbehörden ist daher nicht mehr erforderlich. Dies soll durch die in § 4 Absatz 3 vorgenommene Streichung klargestellt werden. Die staatlichen/kommunalen Prüflaboratorien wurden bzw. werden nach wie vor von den Ländern benannt. Für die privaten Gegenprobensachverständigen ist in den Ländern ein Zulassungsverfahren nach der Gegenproben-Verordnung (GPV) eingerichtet. Dort wird für die privaten Prüflaboratorien als eine Zulassungsvoraussetzung auch eine Akkreditierung verlangt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/13 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 175/1/13

... Bei der Akkreditierung von Prüflaboratorien wird die Einhaltung der einschlägigen Normen, also das technische Können, durch die nationale Akkreditierungsstelle nach § 2 Absatz 1 AkkStelleG in Verbindung mit Artikel 5 der Verordnung (EG) Nummer 765/2008 geprüft. Eine zusätzliche Anerkennung der amtlichen Prüflaboratorien durch die Landesbehörden ist daher nicht mehr erforderlich. Dies soll durch die in § 4 Absatz 3 vorgenommene Streichung klargestellt werden. Die staatlichen/kommunalen Prüflaboratorien wurden bzw. werden nach wie vor von den Ländern benannt. Für die privaten Gegenprobensachverständigen ist in den Ländern ein Zulassungsverfahren nach der Gegenproben-Verordnung (GPV) eingerichtet. Dort wird für die privaten Prüflaboratorien als eine Zulassungsvoraussetzung auch eine Akkreditierung verlangt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 302/11

... Um die Möglichkeit des Herstellers zur Einholung einer Gegenprobe effektiv zu gewährleisten und gerade nicht (nur) den Vertragsbeziehungen und der Zuverlässigkeit der beteiligten Unternehmer zu überlassen (siehe dazu auch OVG Münster, Beschluss vom 29. 10. 2008, 13(B) 1317/08), wird – bußgeldbewehrt – angeordnet, dass der zunächst Unterrichtete unverzüglich den Hersteller oder seinen unmittelbaren Lieferanten schriftlich oder elektronisch zu informieren hat. Diese Verpflichtung wird auch jedem weiter Unterrichteten, der nicht der Hersteller ist, auferlegt. Verstöße gegen die Verpflichtung, den Hersteller oder den unmittelbaren Lieferanten unverzüglich zu unterrichten, können nach § 36a Absatz 3 Nummer 1 oder 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Einundvierzigste Verordnung

Artikel 1

§ 2
Probenahme

§ 3
Unterrichtung des Herstellers

§ 10
Inverkehrbringen bestimmter Diätfuttermittel

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

4 Bürokratiekosten

a Informationspflicht für Unternehmen

b Informationspflicht für die Verwaltung

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1691: Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung


 
 
 


Drucksache 515/09 (Beschluss)

Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Nummer 2 GPV

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2, 3 GPV


 
 
 


Drucksache 515/1/09

Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/1/09




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Nummer 2 GPV

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2, 3 GPV


 
 
 


Drucksache 795/05

... § 10 Gegenproben-Sachverständiger

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Qualitätsmanagementsystem

§ 3
Erlaubnis und GMP-Zertifikat

§ 4
Inspektionen

§ 5
Probenahme

§ 6
Qualitätsmängel und Rückrufe

§ 7
Überwachung der Heilmittelwerbung

§ 8
Sachkenntnis der mit der Überwachung und der Durchführung von Inspektionen beauftragten Personen

§ 9
Arzneimitteluntersuchungsstellen

§ 10
Gegenproben-Sachverständiger

§ 11
Verfahren bei Anfragen zur Zulassungspflicht oder Registrierungspflicht

§ 12
Informationsaustausch

§ 13
Zusammenarbeit der Behörden

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Folgen und finanzielle Auswirkungen

4. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Drucksache 795/05 (Beschluss)

... (4) Die Untersuchungsstellen haben Anfragen der mit der Untersuchung der Gegenprobe und Zweitprobe betrauten Sachverständigen über die Art der Untersuchung zu beantworten, soweit dies mit dem Zweck der Überwachung im Einzelfall vereinbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/05 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1

2. Zu § 1 Abs. 4 - neu -Dem § 1 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

3. Zu § 3 Abs. 3 Satz 3

4. Zu § 4 Abs. 4 Satz 3

5. Zu § 4 Abs. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu § 5 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1, 7, 9, 10, 11 und 12

7. Zu § 8 Abs. 3 Satz 1

8. Zu § 8 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3

9. Zu § 8 Abs. 6 Satz 1, Satz 1a - neu -

10. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz anzufügen:

11. Zu § 11 Satz 2a - neu -In § 11 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

12. Zu § 13a - neu -Nach § 13 ist folgender § 13a einzufügen:


 
 
 


Drucksache 795/1/05

... (4) Die Untersuchungsstellen haben Anfragen der mit der Untersuchung der Gegenprobe und Zweitprobe betrauten Sachverständigen über die Art der Untersuchung zu beantworten, soweit dies mit dem Zweck der Überwachung im Einzelfall vereinbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/1/05




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1

2. Zu § 1 Abs. 4 - neu -Dem § 1 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

3. Zu § 3 Abs. 3 Satz 3

4. Zu § 4 Abs. 4 Satz 3

5. Zu § 4 Abs. 8

6. Zu § 4 Abs. 8

7. Zu § 5 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1, 7, 9, 10, 11 und 12

8. Zu § 8 Abs. 3 Satz 1

9. Zu § 8 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3

10. Zu § 8 Abs. 6 Satz 1,

11. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz anzufügen:

12. Zu § 11 Satz 2a - neu -In § 11 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

13. Zu § 13a - neu -Nach § 13 ist folgender § 13a einzufügen:


 
 
 


Drucksache 429/04

... Gegenprobensachverständigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorschriften zum Geltungsbereich

Abschnitt 2
Verkehr mit Lebensmitteln

§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 6
Verbote für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 7
Ermächtigungen für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 8
Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung

§ 9
Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel

§ 10
Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 11
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 12
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 13
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 14
Weitere Ermächtigungen

§ 15
Deutsches Lebensmittelbuch

§ 16
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Abschnitt 3
Verkehr mit Futtermitteln

§ 17
Verbote

§ 18
Verfütterungsverbot und Ermächtigungen

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 20
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 21
Weitere Verbote sowie Beschränkungen

§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23
Weitere Ermächtigungen

§ 24
Gewähr für die handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit

§ 25
Mitwirkung bestimmter Behörden

Abschnitt 4
Verkehr mit kosmetischen Mitteln

§ 26
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 27
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 28
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 29
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 5
Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen

§ 30
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 31
Übergang von Stoffen auf Lebensmittel

§ 32
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 33
Ermächtigung zum Schutz vor Täuschung

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse

§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 35
Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung

§ 36
Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen

§ 37
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Überwachung

§ 38
Zuständigkeit für die Überwachung

§ 39
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden

§ 40
Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen

§ 41
Durchführung der Überwachung

§ 42
Probenahme

§ 43
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 44
Schiedsverfahren

§ 45
Ermächtigungen

§ 46
Weitere Ermächtigungen

§ 47
Landesrechtliche Bestimmungen

§ 48
Verwendung bestimmter Daten

Abschnitt 8
Monitoring

§ 49
Monitoring

§ 50
Durchführung des Monitorings

§ 51
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9
Verbringen in das und aus dem Inland

§ 52
Verbringungsverbote

§ 53
Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 54
Mitwirkung von Zollstellen

§ 55
Ermächtigungen

§ 56
Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 57
Strafvorschriften

§ 58
Strafvorschriften

§ 59
Bußgeldvorschriften

§ 60
Einziehung

§ 61
Ermächtigungen

Abschnitt 11
Schlussbestimmungen

§ 62
Gebühren und Auslagen

§ 63
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen

§ 64
Aufgabendurchführung

§ 65
Statistik

§ 66
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten

§ 67
Zulassung von Ausnahmen

§ 68
Zulassung weiterer Ausnahmen

§ 69
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 70
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 71
Außenverkehr

§ 72
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

§ 1
Weitere Anwendung von Vorschriften

§ 2
Geltung von Vorschriften

§ 3
Anpassung von Vorschriften

§ 4
Verweisungen

§ 5
Ermächtigung

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Artikel 4
Änderung weinrechtlicher Vorschriften

§ 1
Änderung des Weingesetzes

§ 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 5
Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Aufheben von Vorschriften

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Anlage
(zur Fußnote)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes; Befristung

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 429/04 (Beschluss)

... Artikel 1 § 42 Abs. 1 Satz 2 regelt die Einzelheiten der Zurücklassung der Gegenprobe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/04 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 3 LFGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a LFGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 LFGB

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 4 LFGB

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 8 - neu - , § 5 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 LFGB

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 LFGB

8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 LFGB

9. Zu Artikel 1 § 5 Satz 1 Nr. 1, 2 LFGB

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 LFGB

11. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 3 - neu - LFGB

12. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1a - neu -, § 57 Abs. 1 Nr. 4a - neu - LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 LFGB

14. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 LFGB

15. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 LFGB

16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a - neu - LFGB

17. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 Satz 2 LFGB

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1a - neu - LFGB

19. Zu Artikel 1 § 33, § 58 Abs. 1 Nr. 16a - neu - LFBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 Nr. 3 LFGB

21. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift

22. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 1 Satz 1 LFGB

23. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 LFGB

24. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 2, Abs. 5 LFGB

Zu Buchstabe a

Zu § 39

Zu § 39

Zu § 39

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 4 LFBG

26. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 7 - neu - LFGB

27. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 8 - neu - LFGB

28. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 1 LFGB

29. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 5 LFGB

31. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 4 und § 43 LFGB

32. Zu Artikel 1 § 45 Abs. 3 LFGB

33. Zu Artikel 1 § 47 Satz 2, 3 - neu -LFGB

34. Zu Artikel 1 § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e LFGB

35. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 9 - neu - LFGB

36. Zu Artikel 1 § 58 Abs. 1 Nr. 12a - neu - LFGB

37. Zu Artikel 1 § 59 Abs. 2 Nr. 23a - neu - und Nr. 24 Buchstabe a LFBG

38. Zu Artikel 1 § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 2 und § 59 Abs. 3 LFGB

39. Zu Artikel 1 § 69 Abs. 7 LFGB

40. Zu Artikel 1

41. Zu Artikel 2 - § 2 Abs. 3 - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

42. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Nr. 1a - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue

43. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Nr. 4 - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht § 26 Abs. 1 Nr. 10a - neu - ChemG

44. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 16 Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht Anlage 3 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

45. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 1 Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht


 
 
 


Drucksache 17/16 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 630/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.