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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gegenproben-Verordnung"


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Drucksache 623/13

Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gegenproben-Verordnung

§ 5
Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von Gegenprobensachverständigen

Artikel 2
Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung

§ 1
Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung privater Sachverständiger

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand der Landesbehörden

F. Weitere Kosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

H. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2507: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 623/13 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der



Drucksache 175/13 (Beschluss)

... Bei der Akkreditierung von Prüflaboratorien wird die Einhaltung der einschlägigen Normen, also das technische Können, durch die nationale Akkreditierungsstelle nach § 2 Absatz 1 AkkStelleG in Verbindung mit Artikel 5 der Verordnung (EG) Nummer 765/2008 geprüft. Eine zusätzliche Anerkennung der amtlichen Prüflaboratorien durch die Landesbehörden ist daher nicht mehr erforderlich. Dies soll durch die in § 4 Absatz 3 vorgenommene Streichung klargestellt werden. Die staatlichen/kommunalen Prüflaboratorien wurden bzw. werden nach wie vor von den Ländern benannt. Für die privaten Gegenprobensachverständigen ist in den Ländern ein Zulassungsverfahren nach der Gegenproben-Verordnung (GPV) eingerichtet. Dort wird für die privaten Prüflaboratorien als eine Zulassungsvoraussetzung auch eine Akkreditierung verlangt.

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Drucksache 175/13 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 175/1/13

... Bei der Akkreditierung von Prüflaboratorien wird die Einhaltung der einschlägigen Normen, also das technische Können, durch die nationale Akkreditierungsstelle nach § 2 Absatz 1 AkkStelleG in Verbindung mit Artikel 5 der Verordnung (EG) Nummer 765/2008 geprüft. Eine zusätzliche Anerkennung der amtlichen Prüflaboratorien durch die Landesbehörden ist daher nicht mehr erforderlich. Dies soll durch die in § 4 Absatz 3 vorgenommene Streichung klargestellt werden. Die staatlichen/kommunalen Prüflaboratorien wurden bzw. werden nach wie vor von den Ländern benannt. Für die privaten Gegenprobensachverständigen ist in den Ländern ein Zulassungsverfahren nach der Gegenproben-Verordnung (GPV) eingerichtet. Dort wird für die privaten Prüflaboratorien als eine Zulassungsvoraussetzung auch eine Akkreditierung verlangt.

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Drucksache 175/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 491/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.