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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geld- oder Freiheitsstrafe"


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Drucksache 368/18

... es sind entsprechend den Vorgaben im o.g. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts neu zu regeln. Dabei soll künftig davon abgesehen werden, Verstöße gegen die Etikettierungsvorschriften für Rindfleisch mit Strafnormen zu ahnden. Da - mit Ausnahme des Falles, der zu o.g. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geführt hat - Geld- oder Freiheitsstrafen in der Vergangenheit praktisch nicht verhängt wurden, erscheint dies bei der Gesamtwürdigung der bisherigen Vollzugserfahrungen mit der betreffenden Norm verhältnismäßig und wird dem Charakter der Strafnormen als "ultima ratio" besser gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

§ 12
Einziehung

Artikel 2
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

§ 4a

§ 8
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und luttermittelrecht

Artikel 4
Bekanntmachung

Artikel 5
Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 792/2/16

... Jedoch bestehen Bedenken im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen allgemeinen Gleichheitssatz, der es dem Gesetzgeber untersagt, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln. Anders als Geld- oder Freiheitsstrafe kann eine Nebenstrafe "Fahrverbot" lediglich denjenigen treffen und daher auch nur gegen denjenigen verhängt werden, der über eine Fahrerlaubnis - und sinnvoller, wenn auch nicht zwingender Weise, über ein Fahrzeug - verfügt. Das Fahrverbot als Nebenstrafe ist also - bereits nach geltender Rechtslage - eine Sonderstrafe für Kraftfahrer, für deren Ausweitung auf alle Deliktsfelder es - und hierin liegt der Unterschied zum geltenden Recht - keine sachliche Rechtfertigung gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 67/09

... (3) Wird auf Ersuchen die Vollstreckung einer Geld- oder Freiheitsstrafe bewilligt darf die Tat nach deutschem Recht nicht mehr verfolgt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 39/08 (Beschluss)

... In der Praxis kommen immer wieder Konstellationen vor, in denen die herkömmliche Geld- oder Freiheitsstrafe ein zielgenaues Strafen nicht hinreichend ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 15a
Fahrverbot

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 39/1/08

... Die Bandbreite strafrechtlicher Sanktionen erweist sich zuweilen als nicht ausreichend. In der Praxis kommen immer wieder Konstellationen vor, in denen die herkömmliche Geld- oder Freiheitsstrafe ein zielgenaues Strafen nicht hinreichend ermöglicht. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten eine Geldstrafe allein nicht geeignet ist, die mit ihr verfolgten Zwecke zu erfüllen, andererseits aber eine Freiheitsstrafe nach Lage des Falles unangemessen hart erscheint. Ein weiteres Beispiel sind nicht ganz schwer wiegende Taten mit extremistischem Hintergrund auch unter Anwendung von Gewalt, unter deren Tätern sich nach den Erfahrungen ein großer Anteil junger Menschen findet. Hier kommt dem Gebot "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/1/08




1. Zum Vorblatt Abschnitt A und B und zur Allgemeinen Begründung Ziffer I und II

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 44 Abs. 1 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 51 Abs. 5 StGB

5. Zu Artikel 3 § 15a - neu - JGG

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 15a
Fahrverbot


 
 
 


Drucksache 39/08

... "(1) Das Gericht kann dem Verurteilten anstelle oder neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verbieten, für die Dauer von einem Monat bis zu einem Jahr im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen; bei Verurteilungen wegen der in § 69 Abs. 1 bezeichneten Taten beträgt die Höchstdauer des Fahrverbots sechs Monate."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 44
Verhängung eines Fahrverbots

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 128/07 (Beschluss)

... 6. Der EuGH betont in seiner Entscheidung vom 13. September 2005 ferner, dass eine Kompetenz der Gemeinschaft, die strafrechtliche Sanktionierung bestimmter Verhaltensweisen in der ersten Säule vorzusehen, nur insoweit besteht, als die Gemeinschaft die Strafbarkeit - als solche - regeln könne, den Mitgliedstaaten aber die Wahl der anwendbaren strafrechtlichen Sanktionen überlassen bleiben muss. Folglich legitimiert die Einschätzung der Kommission, es bedürfe gemeinschaftsrechtlicher Strafnormen, nicht jede Regelungstiefe. Damit sind gemeinschaftsrechtliche Regelungen nicht vereinbar, die entweder Mindest- bzw. Höchststrafen verbindlich vorsehen oder auch nur die Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafe) verbindlich regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/07 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 137/07 (Beschluss)

... "Bei mehreren Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen im Sinne von Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 sind diese zusammen zu zählen, es sei denn, es wurde eine niedrigere Gesamtstrafe gebildet; treffen Geld- und Freiheitsstrafe zusammen, entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. Übersteigt die Strafe oder die Summe der Strafen geringfügig den Rahmen nach Satz 1 und 2, so wird im Einzelfall entschieden, ob diese außer Betracht bleiben kann. Ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden, so wird im Einzelfall entschieden, ob die Maßregel der Besserung und Sicherung außer Betracht bleiben kann."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 128/1/07

... 9. Der EuGH betont in seiner Entscheidung vom 13. September 2005 ferner, dass eine Kompetenz der Gemeinschaft, die strafrechtliche Sanktionierung bestimmter Verhaltensweisen in der ersten Säule vorzusehen, nur insoweit besteht, als die Gemeinschaft die Strafbarkeit - als solche - regeln könne, den Mitgliedstaaten aber die Wahl der anwendbaren strafrechtlichen Sanktionen überlassen bleiben muss. Folglich legitimiert die Einschätzung der Kommission, es bedürfe gemeinschaftsrechtlicher Strafnormen, nicht jede Regelungstiefe. Damit sind gemeinschaftsrechtliche Regelungen nicht vereinbar, die entweder Mindest- bzw. Höchststrafen verbindlich vorsehen oder auch nur die Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafe) verbindlich regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 137/07

... "Bei mehreren Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen im Sinne von Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 sind diese zusammen zu zählen, es sei denn, es wurde eine niedrigere Gesamtstrafe gebildet; treffen Geld- und Freiheitsstrafe zusammen entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 65/07

... Eine über die Mittel des Verwaltungsrechts hinausgehende Bußgeldbewehrung ist erforderlich, da die Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen die Gefährdung der außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht. Es handelt sich dabei um hochrangige Schutzgüter deren Verletzung einen erheblichen innen- und außenpolitischen Schaden nach sich ziehen kann. Insbesondere der präventive Charakter einer Androhung von Bußgeld (und Geld- oder Freiheitsstrafen nach § 29) ist geeignet zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften aufzurufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
. Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
. Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

§ 3
Genehmigung

§ 4
Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Dokumentationspflicht

§ 6
Anzeigepflicht

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 9
Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 10
Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme

Teil 3
. Verbreiten von Daten

Kapitel 1
. Allgemeine Voraussetzungen

§ 11
Zulassung

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen

§ 13
Anzeigepflicht

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Kapitel 2
. Verfahren des Verbreitens von Daten

§ 17
Sensitivitätsprüfung

§ 18
Dokumentationspflicht

§ 19
Erlaubnis

§ 20
Sammelerlaubnis

Teil 4
. Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland

§ 21
Verpflichtung des Datenanbieters

§ 22
Verpflichtung des Betreibers

§ 23
Vergütung

Teil 5
. Durchführungsvorschriften

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Verfahren

§ 26
Gebühren und Auslagen

§ 27
Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Teil 6
. Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Straftaten

§ 30
Auslandstaten Deutscher

§ 31
Straf- und Bußgeldverfahren

Teil 7
. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 32
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 33
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

§ 34
Übergangsregelung

§ 35
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35


 
 
 


Drucksache 752/05

... Verstöße des Kapitäns oder des Reeders gegen die Arbeitsschutzvorschriften des Seemannsgesetzes oder hierauf beruhender Verordnungen können mit Geldbuße geahndet werden (§§ 126 bis 128 SeemG). In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden (§§ 121 bis 123a SeemG). Im Übrigen wird auf die Anmerkungen zu Artikel 9 und 10 verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 180 Übereinkommen über die Arbeitszeit der Seeleute und die Besatzungsstärke der Schiffe Übersetzung

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Teil II
Arbeits- und Ruhezeit der Seeleute

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Teil III
Besatzungsstärke der Schiffe

Artikel 11

Artikel 12

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Reeder und der Kapitäne

Artikel 13

Teil V
Durchführung

Artikel 14

Artikel 15

Teil VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Teil II
Arbeits- und Ruhezeit der Seeleute

Teil III
Besatzungsstärke der Schiffe

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Reeder und der Kapitäne

Teil V
Durchführung

Teil VI
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 224/07 PDF-Dokument



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