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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geld- oder geldwerte"


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Drucksache 243/11 (Beschluss)

... Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führen (vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des



Drucksache 243/1/11

... Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führen (vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des

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Drucksache 243/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1793 Absatz 1a Satz 2, 3 - neu - BGB

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 4 SGB VIII


 
 
 


Drucksache 537/1/10

... Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führt (vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/1/10




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1793 Absatz 1a Satz 2, 3 - neu - BGB

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 2a - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII

Zu Artikel 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 537/10 (Beschluss)

... Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führt (vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/10 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1793 Absatz 1a Satz 2, 3 - neu - BGB

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 2a - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 55 Absatz 2 SGB VIII


 
 
 


Drucksache 655/05

... 2. Die sog. Fun Garnes werden verboten, somit mit ihnen direkt oder indirekt Geld- oder geldwerte Vorteile gewonnen werden können.

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Drucksache 655/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung

Artikel 1

1. § 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

4. § 7 wird wie folgt gefasst:

5. § 9 wird wie folgt gefasst:

6. § 12 wird wie folgt geändert:

7. § 13 wird wie folgt gefasst:

8. § 14 wird wie folgt geändert:

9. § 15 wird wie folgt geändert:

10. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

11. § 19 wird wie folgt geändert:

12. § 20 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Ziel einer Neuregelung

B. Besonderer Teil

Zu Nr. 1

Zu Absatz l

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nr. 3

Zu Nr, 4 § 7 :

Zu den Absätzen 1 bis 3:

Zu Absatz 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 7

Zu Nummer l

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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