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"Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungstypologien"


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Drucksache 900/05

... ergriffen wurden, um einen solche Ausnutzung zu verhindern. Terroristen und terroristische Vereinigungen haben Zugang zu unterschiedlichen Geldquellen. Geld kann über Finanzeinrichtungen, per telegrafischer Geldüberweisung, über alternative Überweisungssysteme oder über Bargeldkuriere transferiert werden - aber eben auch unter dem Deckmantel einer gemeinnützigen Einrichtung gesammelt und bewegt werden. So schreibt die FATF in ihrem Bericht über die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungstypologien 2003-2004, die vorgestellten Beispielfälle für die diesjährigen Typologien zeigten, dass gemeinnützige Einrichtungen auf unterschiedliche Weise und für unterschiedliche Zwecke zur Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können. Vor allem könnten sie von Terroristen und terroristischen Vereinigung dazu missbraucht werden, Geld zu sammeln, wie es bei vielen großen gemeinnützigen Organisationen der Fall gewesen sei, deren Vermögen anschließend auf der Grundlage der Entschließung 1373 (2001) des UN-Sicherheitsrates eingefroren worden sei. Einige Sachverständige haben auf die Bedeutung formloser Geldsammlungen verwiesen, wie sie viele ethnische oder religiöse Gemeinschaften durchführen, und auf die Schwierigkeit hingewiesen, diese Gelder genau zu überwachen. Weiter heißt es, dass gemeinnützige Organisationen auch für Geldbewegungen, die direkte logistische Unterstützung von Terroristen oder als Fassade für deren Machenschaften missbraucht werden können20.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 900/05




2 Einleitung

Teil I
- nationale Koordinierungsstrukturen

1. HORIZONTALE Koordinierungsstrukturen für ALLE Beteiligten

2. Die Koordinierung zwischen bestimmten Beteiligten

Förderung des gegenseitigen Verständnisses aller Beteiligten

Optimale Nutzung von Finanzinformationen

Kombinierung von Fähigkeiten

Einbindung der breiten Öffentlichkeit

3. Die Beteiligten und der Privatsektor

Zugang zu Finanzinformationen des Privatsektors

Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor

Teil II
- Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten

1. europäischer und internationaler Kontext

2. Umsetzung auf europäischer Ebene

Anhang

1. Einleitung

2. Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Anfälligkeit des gemeinnützigen Sektors für dessen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und ZU anderen Straftaten

2.1. Überwachung des gemeinnützigen Sektors

2.2 Einhaltung des Verhaltenskodexes

2.3 Sensibilisierung der für einen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und zur Begehung anderer Straftaten anfälligen gemeinnützigen Organisationen

2.4 Untersuchungen über den Missbrauch gemeinnütziger Organisationen

3. Vorschläge für den gemeinnützigen Sektor - Entwurf eines Verhaltenskodexes für gemeinnützige Organisationen zur FÖRDERUNG bewährter Transparenz- und Buchführungspraktiken


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.