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"Geldwäscherichtlinie"
Drucksache 325/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - COM(2020) 2800 final; Ratsdok. 7870/20
... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass dazu eine bessere Umsetzung der bestehenden Vorschriften, ein harmonisiertes Regelwerk und eine vertiefte Zusammenarbeit auf EU-Ebene erforderlich sind, und begrüßt daher die Einrichtung eines integrierten EU-Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dazu sind entsprechende Legislativvorschläge für das erste Quartal 2021 vorgesehen, mit denen unter anderem die bestehende Geldwäscherichtlinie durch eine unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung teilweise ersetzt werden soll. Ferner plant die Kommission, eine zentrale Europäische Geldwäscheaufsicht einzurichten. Des Weiteren ist beabsichtigt, auch für den sogenannten Nichtfinanzsektor (zum Beispiel Notare, Versicherungsvermittler, Dienstleister, nicht verkammerte Rechtsbeistände, Güterhändler) eine EU-Aufsicht zu etablieren.
Drucksache 325/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... 4. Dazu sind entsprechende Legislativvorschläge für das erste Quartal 2021 vorgesehen, mit denen unter anderem die bestehende Geldwäscherichtlinie durch eine unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung teilweise ersetzt werden soll. Ferner plant die Kommission, eine zentrale Europäische Geldwäscheaufsicht einzurichten. Des Weiteren ist beabsichtigt, auch für den sogenannten Nichtfinanzsektor (zum Beispiel Notare, Versicherungsvermittler, Dienstleister, nicht verkammerte Rechtsbeistände, Güterhändler) eine EU-Aufsicht zu etablieren.
Drucksache 74/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetz es an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
... § 40 Absatz 2 der Prüfungsberichteverordnung vom 19. Juli 2017 (BGBl. I S. 28,6), die durch Artikel 7 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes vom ... [einsetzen: Datum und Fundstelle des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie [Richtlinie (EU) Nr. 2018/8,3]) geändert worden ist, wird durch die folgenden Absätze 2 und 2a ersetzt:
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
Teil 5 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
§ 152a Anwendungsbereich
§ 152b Ausgestaltung von Sanierungsplänen
§ 152c Bewertung von Sanierungsplänen
§ 152d Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
§ 152e Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
§ 152f Abwicklungsfähigkeit, Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen; Verordnungsermächtigung
§ 152g Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen
§ 152h Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 152i Zwecke der Instrumente der Vertragsbeendigung, der Minderung zu zahlender Gewinne und des zusätzlichen Barmittelabrufs
§ 152j Instrument der Vertragsbeendigung
§ 152k Instrument der Minderung zu zahlender Gewinne nichtausgefallener Clearingmitglieder
§ 152l Instrument des zusätzlichen Barmittelabrufs
§ 152m Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber, Gläubiger und Clearingmitglieder
§ 152n Rechtsschutz
Artikel 2 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 31 Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 5 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung
Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 10 Änderung der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung
Artikel 11 Änderung der Prüfungsberichteverordnung
Artikel 12 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Die jüngsten Weiterentwicklungen der Rechtsvorschriften zielten darauf ab, den EU-Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) zu stärken. Dazu gehörten die Änderung der vierten Geldwäscherichtlinie durch die fünfte Geldwäscherichtlinie4, ein verstärktes Mandat für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde5, ab Juni 2021 geltende neue Vorschriften für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 352/2/19
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Zu Artikel 13
Artikel 13a Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenzregister
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Gesetz
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 9 Gruppenweite Pflichten.
§ 11a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete
§ 23a Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle
§ 26a Abruf durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Strafverfolgungsbehörden
§ 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
§ 51a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 64y Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Artikel 3 Änderung des Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Unterabschnitt 5a Technische Infrastrukturleistungen
§ 58a Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 10 Änderung der Prüfungsberichteverordnung
Abschnitt 8a Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
§ 43a Zeitpunkt der Prüfung
§ 43b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Artikel 11 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 12 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 13 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 14 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 15 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 16 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 17 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
§ 26 Sperrfrist
Artikel 19 Folgeänderungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Zu Artikel 10 Nummer 3
Anlage (zu § 43b Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
A. Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen uriternehmenseidenen Risikoanalyse l 43b Abs. 8 PrüfV :
B. Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.
Drucksache 352/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe J § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG
15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG
17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 5 und 6 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 15b GWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG
23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG
24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV
25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG
26. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG
§ 50a Zentrale Beschwerdestelle des Bundes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
27. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG
Zu Artikel 1 Nummer 36
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
29. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG
30. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG
31. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG
32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu-
33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG
34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG
35. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG
36. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG
37. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG
Drucksache 598/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e § 9 Absatz 5, 6 - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG
Drucksache 598/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Drucksache 489/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF - Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung) der OECD wird in den Jahren 2020/2021 in einer vierten Evaluationsrunde die Effektivität der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland überprüfen. Der Fokus liegt stark auf einem "risk based approach", so dass in Vorbereitung dieser Prüfung derzeit eine Nationale Risikoanalyse (NRA) mit Blick auf Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche erstellt wird. Zugleich dient die NRA der Umsetzung von Artikel 7 der Vierten Geldwäscherichtlinie der EU, wonach jeder Mitgliedstaat "angemessene Schritte unternimmt, um die für ihn bestehenden Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie alle Datenschutz-Probleme in diesem Zusammenhang zu ermitteln, zu bewerten, zu verstehen und zu mindern."
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Erfüllungsaufwand
3. Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO
Zu Artikel 1 Nummer 1a
Zu Artikel 1 Nummer 1b
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO
12. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG
Drucksache 489/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF - Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung) der OECD wird in den Jahren 2020/2021 in einer vierten Evaluationsrunde die Effektivität der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland überprüfen. Der Fokus liegt stark auf einem "risk based approach", so dass in Vorbereitung dieser Prüfung derzeit eine Nationale Risikoanalyse (NRA) mit Blick auf Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche erstellt wird. Zugleich dient die NRA der Umsetzung von Artikel 7 der Vierten Geldwäscherichtlinie der EU, wonach jeder Mitgliedstaat "angemessene Schritte unternimmt, um die für ihn bestehenden Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie alle Datenschutz-Probleme in diesem Zusammenhang zu ermitteln, zu bewerten, zu verstehen und zu mindern."
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Erfüllungsaufwand
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1
5. Zum Titel des Gesetzes und
Zu Artikel 1 Nummer 1a
Artikel 1a Weitere Änderung der Abgabenordnung
§ 138l Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen
Artikel 2a Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 3a Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
3 Allgemein:
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 1 wird auf die Begründung zu Dreifachbuchstabe aaa verwiesen. Satz 2 entspricht der bereits an anderer Stelle in der Abgabenordnung verwendeten Formulierung. s.§ 154 Absatz 2a Satz AO .
Zu Buchstabe c
3 Allgemein:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4:
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Satz 1 bis 3:
Zu Satz 4:
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO
Zu Artikel 1 Nummer 1a
Zu Artikel 1 Nummer 1b
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
12. Zu Artikel 1Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO
14. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG
Drucksache 352/3/19
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 352/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG
14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG
15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG
16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG
17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG
18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG
22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG
23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG
24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG
25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV
26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG
27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG
§ 50a Zentrale Beschwerdestelle des Bundes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *
30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *
31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG
32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG
34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG
35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG
36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG
37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG
38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG
39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG
Drucksache 184/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
... Am 2. Februar 2016 nahm die Kommission einen Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung2 an, in dem sie darlegt, wie die Vierte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (Vierte Geldwäscherichtlinie)3 nachgebessert werden soll. In ihrem Aktionsplan fordert sie ferner eine Bestandsaufnahme der Faktoren, die den Informationszugang und -austausch, die Nutzung der Informationen und die operative Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen behindern, sowie die Ausarbeitung entsprechender Legislativvorschläge, sollte dies sinnvoll erscheinen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benennung der zuständigen Behörden
Kapitel II ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN
Artikel 4 Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen
Artikel 5 Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden
Artikel 6 Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden
Kapitel III DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN
Artikel 7 Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle
Artikel 8 Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden
Artikel 9 Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten
Kapitel IV EUROPOL
Artikel 10 Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen
Artikel 11 Datenschutzanforderungen
Kapitel V zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten
Artikel 12 Anwendungsbereich
Artikel 13 Verarbeitung sensibler Daten
Artikel 14 Aufzeichnung von Auskunftsersuchen
Artikel 15 Beschränkung der Rechte betroffener Personen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Überwachung
Artikel 17 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 18 Bewertung
Artikel 19 Umsetzung
Artikel 20 Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Drucksache 105/18
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (Gesellschafterlistenverordnung - GesLV )
... Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wurde unter anderem das vorherige Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäsche-gesetz) abgelöst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Nummerierung von Geschäftsanteilen
§ 2 Veränderungsspalte
§ 3 Wegfallen der Altangaben
§ 4 Prozentangaben
§ 5 Übergangsvorschriften
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 217/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final
... Artikel 7 Absatz 3 wird dahin gehend geändert, dass die den Mitgliedstaaten obliegende Pflicht, das OLAF durch die Übermittlung von Bankkontoinformationen zu unterstützen, präzisiert wird. Um die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF zu erhöhen, soll dies künftig die Übermittlung von in den nationalen zentralisierten Bankkontenregistern oder Datenabrufsystemen der Mitgliedstaaten gespeicherten Informationen über Kontoinhaber einschließen (siehe die fünfte Geldwäscherichtlinie, auf die sich die gesetzgebenden Organe der Union im Dezember 2017 geeinigt haben). In Fällen, in denen aufgrund der Vorgehensweise bei dem untersuchten Betrugsdelikt derartige Informationen benötigt werden, sollen künftig auch Informationen über finanzielle Transaktionen mitübermittelt werden. Dabei wird an dem bereits in der Verordnung verankerten Grundsatz festgehalten, dass diese Unterstützung nach Maßgabe des nationalen Rechts zu leisten ist.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013
Konsultation der Interessenträger
4 Folgenabschätzung
4 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
I. Beziehungen zur EUStA
Allgemeine Grundsätze
Bericht
Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen
Sonstige Bestimmungen
II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF
Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden
4 Bankkontoinformationen
4 Mehrwertsteuer
Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung
4 Koordinierungstätigkeiten
III. Präzisierungen und Vereinfachungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Externe Untersuchungen
Artikel 12a Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten
Artikel 12b Koordinierungstätigkeiten
Artikel 12c Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA
Artikel 12d Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Artikel 12e Unterstützung der EUStA durch das Amt
Artikel 12f Ergänzende Untersuchungen
Artikel 12g Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA
Artikel 2
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... -Grundverordnung und die Geldwäscherichtlinie enthalten grundlegende Garantien für den Schutz personenbezogener Daten und die Integrität des EU-Finanzsystems gegenüber Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ein technologiefähiger EU-Finanzmarkt setzt voraus, dass diese grundlegenden Garantien vollumfänglich erfüllt werden. Cyberrisiken untergraben das Vertrauen und gefährden die Stabilität des Finanzsystems. Die regelmäßig vorkommenden Sicherheitsverletzungen8 unterstreichen, dass Cyberangriffe mehr und mehr zum Problem werden. Um etwaige Negativfolgen für den Finanzsektor und seine Kunden abzuwenden bzw. abzumildern, sollte entschieden gegen solche Angriffe vorgegangen werden. Die Abwehrkraft des Finanzsektors gegen Cyberangriffe zu stärken, ist von überragender Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Finanzsektor EU-weit gut geschützt ist, Finanzdienstleistungen in der gesamten EU wirksam und reibungslos erbracht werden können und das Vertrauen der Verbraucher und Märkte erhalten bleibt.
2 Einführung
1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen
Kasten 1
1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken
Kasten 2
1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern
Kasten 3
2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen
Kasten 4
2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen
Kasten 5
2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen
Kasten 6
2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab
Kasten 7
2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen
3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN
Kasten 8
Schlussfolgerungen
ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor
Anhang Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen
INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN
Drucksache 389/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
Drucksache 403/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister (Indexdatenübermittlungsverordnung - IDÜV )
... 2. Daher bekräftigt der Bundesrat seine Forderung an die Bundesregierung, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie (RL (EU) Nr.
Drucksache 403/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister (Indexdatenübermittlungsverordnung - IDÜV )
... b) Daher bekräftigt der Bundesrat seine Forderung an die Bundesregierung, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie (RL (EU) Nr.
Drucksache 182/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG
Drucksache 389/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Drucksache 403/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister (Indexdatenübermittlungsverordnung - IDÜV )
... Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom ... [einfügen: Ausfertigungsdatum des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen] (BGBl. ... [einfügen: Fundstelle des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen]) sieht in § 18 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen Im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister
§ 2 Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister
§ 3 Art der Datenübermittlung
§ 4 Form der Indexdaten
§ 5 Änderung und Aktualisierung der Daten
§ 6 Sicherheit
§ 7 Übergangsregelung
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 392/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2015/849
zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101 /EG
/EG - COM(2016) 450 final; Ratsdok. 10678/16
... zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, sogenannte Vierte Geldwäscherichtlinie, mit Besorgnis zur Kenntnis. Am 7. März 2017 wurde der Bericht (A8-0056/2017) der gemeinsam federführenden Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (ECON) und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments veröffentlicht. Nach Artikel 1 Randziffer 12a soll in die Vierte Geldwäscherichtlinie ein neuer Artikel 32b eingefügt werden. Dieser sieht eine Einbeziehung der nationalen Grundbücher in das Instrumentarium der Geldwäschebekämpfung vor. Konkret wurde beschlossen, öffentliche Register zur Identifizierung von natürlichen oder juristischen Personen, die an Grundstücken oder Gebäuden dinglich oder wirtschaftlich berechtigt sind, einzurichten und über das System des "European Land Information Service" (EULIS) miteinander zu verknüpfen. Vor diesem Hintergrund steht insbesondere auch eine Erweiterung des deutschen Grundbuchs um das Kriterium des "wirtschaftlich Berechtigten" (zum Beispiel aufgrund Miete oder Pacht) sowie um Angaben zu Lebensversicherungen (Datum des Vertragsschlusses, Höhe der Versicherungssumme) zu befürchten.
Drucksache 165/2/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter - COM(2014) 212 final; Ratsdok. 8842/14
... 7. Die Manipulations- und Missbrauchsgefahren einer solchen Verfahrensgestaltung liegen auf der Hand. Damit würde sich die SUP vor allem für unredliche Gründer anbieten, die als Gesellschafter anonym bleiben und nicht für zweifelhafte Aktivitäten ihrer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen werden wollen. Gefährdet würden dadurch nicht nur Geschäftspartner, namentlich Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Risiken der neuen Rechtsform nicht durchschauen, wobei die Gläubigersicherung über die Durchgriffshaftung (Artikel 18 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags) faktisch leer liefe, da auch deren Durchsetzung die Kenntnis von der Person des Geschäftsführers bzw. der Gesellschafterin oder des Gesellschafters voraussetzt. Die SUP würde darüber hinaus zur idealen Plattform kriminellen Handelns, etwa für banden- und gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Insolvenzstraftaten, denn eine wirksame Strafverfolgung wäre kaum möglich, wenn die handelnden Personen nur mit großen Schwierigkeiten zu ermitteln sind. [Damit würden nicht zuletzt die derzeitigen Bemühungen um eine Revision der europäischen Geldwäscherichtlinie konterkariert.] Schließlich könnte die Konzerntauglichkeit der SUP (vgl. Artikel 6 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags) im Extremfall zu einer "Infizierung" ganzer Konzerne führen, sofern diese durch eine einzige Gesellschaft gesteuert würden, deren Hintermänner letztlich im Dunkeln bleiben. Damit könnte auch das Vertrauen, das der Rechtsverkehr etablierten Gesellschaftsformen entgegenbringt, in Mitleidenschaft gezogen werden.
Drucksache 88/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers - COM(2013) 44 final
... Der Rahmen, der die Solidität, Integrität und Stabilität der Kredit- und Finanzinstitute und das Vertrauen in das Finanzsystem als Ganzes vor den Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung schützen soll, wird durch die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung3 (nachstehend "dritte Geldwäscherichtlinie") abgesteckt.
Drucksache 418/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... Der Vorschlag steht im Einklang mit der Politik der Europäischen Union auf dem Gebiet der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Verbraucher müssen vor Eröffnung eines Kontos nach wie vor den in der dritten Geldwäscherichtlinie10 festgelegten Anforderungen an den Identitätsnachweis genügen. Allerdings wird es nicht mehr möglich sein, die Eröffnung eines Zahlungskontos zu verweigern, weil infolge des bloßen Umstands, dass ein Verbraucher nicht Gebietsansässiger des Mitgliedstaats ist, in dem er ein Konto eröffnen möchte, Bedenken bezüglich einer möglichen Geldwäsche bestünden.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren
Artikel 3 Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie
Artikel 4 Gebühreninformation und Glossar
Artikel 5 Gebührenaufstellung
Artikel 6 Vertrags- und Geschäftsinformationen
Artikel 7 Vergleichswebsites
Artikel 8 Kontopakete
Kapitel III Kontowechsel
Artikel 9 Bereitstellung eines Kontowechsel-Service
Artikel 10 Kontowechsel-Service
Artikel 11 Gebühren für den Kontowechsel-Service
Artikel 12 Finanzielle Verluste für Verbraucher
Artikel 13 Informationen zum Kontowechsel-Service
Kapitel IV Zugang zu Zahlungskonten
Artikel 14 Nichtdiskriminierung
Artikel 15 Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
Artikel 16 Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
Artikel 17 Gebühren
Artikel 18 Rahmenverträge und Kündigung
Artikel 19 Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Kapitel V Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung
Artikel 20 Zuständige Behörden
Artikel 21 Alternative Streitbeilegung
Kapitel VI Sanktionen
Artikel 22 Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Delegierte Rechtsakte
Artikel 24 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25 Durchführungsrechtsakte
Artikel 26 Bewertung
Artikel 27 Überprüfungsklausel
Artikel 28 Umsetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
Drucksache 89/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - COM(2013) 45 final
... 9. Eine genaue Differenzierung ist insbesondere im Hinblick auf die sehr heterogene Gruppe der Glücksspielanbieter erforderlich. Manche Glücksspielarten, wie das Glücksspiel im Internet, bergen ein höheres Risiko, für Geldwäschezwecke ausgenutzt zu werden, andere hingegen sind bereits aufgrund der Ausgestaltung des Spiels für Geldwäsche ungeeignet, da beispielsweise das Spielkapital gering und eine Gewinnbeschränkung vorgesehen ist oder es sich um karitative Lotterien handelt. Das Gewinnsparen etwa ist nicht zur Geldwäsche geeignet (siehe Ziffer 4 der BR-Drucksache 459/12(B)). Der umfassende Ansatz der 4. Geldwäscherichtlinie, der eine Ausdehnung auf sämtliche Sektoren des Glücksspiels vorsieht, birgt die Gefahr einer Relativierung und Nivellierung des Schutzes auch in den Sektoren mit höherem Risiko.
Drucksache 89/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - COM(2013) 45 final
... 9. Eine genaue Differenzierung ist insbesondere im Hinblick auf die sehr heterogene Gruppe der Glücksspielanbieter erforderlich. Manche Glücksspielarten, wie das Glücksspiel im Internet, bergen ein höheres Risiko, für Geldwäschezwecke ausgenutzt zu werden, andere hingegen sind bereits aufgrund der Ausgestaltung des Spiels für Geldwäsche ungeeignet, da beispielsweise das Spielkapital gering und eine Gewinnbeschränkung vorgesehen ist oder es sich um karitative Lotterien handelt. Das Gewinnsparen etwa ist nicht zur Geldwäsche geeignet (siehe Ziffer 4 der BR-Drucksache 459/12(B)). Der umfassende Ansatz der 4. Geldwäscherichtlinie, der eine Ausdehnung auf sämtliche Sektoren des Glücksspiels vorsieht, birgt die Gefahr einer Relativierung und Nivellierung des Schutzes auch in den Sektoren mit höherem Risiko.
Drucksache 135/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union COM(2012) 85 final
... Dieser Vorschlag steht im Einklang mit den Geldwäsche-Vorschriften der EU, insbesondere mit der Dritten Geldwäscherichtlinie25 und den weiteren Initiativen, die die Kommission, die anderen EU-Organe und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich verfolgen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU
1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
2.3. Rechtsgrundlage
2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
2.5. Wahl des Instruments
2.6. Erläuterung der Artikel
- Gegenstand Artikel 1
- Begriffsbestimmungen Artikel 2
- Einziehung Artikel 3
- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4
- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5
- Dritteinziehung Artikel 6
- Sicherstellung Artikel 7
- Garantien Artikel 8
- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9
- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10
- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11
Vorschlag
Titel I Gegenstand Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Sicherstellung Einziehung
Artikel 3 Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung
Artikel 4 Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten
Artikel 5 Einziehung ohne vorherige Verurteilung
Artikel 6 Dritteinziehung
Artikel 7 Sicherstellung
Artikel 8 Garantien
Artikel 9 Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung
Artikel 10 Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 11 Statistik
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Berichterstattung
Artikel 14 Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 459/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetz es (GwGErgG)
... Nach ihrem Wortlaut gilt die so genannte Geldwäscherichtlinie (2005/60/EG) für Kasinos. Andere Glücksspiele sind nicht benannt. Es darf bezweifelt werden, dass auch Lotterien unter "Kasinos" zu verstehen sind. Die so genannte
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 GwG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Nummer 12 GwG , Nummer 6 § 9d Absatz 1 Satz 2 GwG , Nummer 8 Buchstabe b § 16 Absatz 7 GwG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Nummer 11a - neu - GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Nummer 3, 5, 9, 10 und 12 GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 9a Absatz 7 Nummer 2 GwG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 9c Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG , Nummer 8 Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 8a -neuGwG , Buchstabe b § 16 Absatz 7 Satz 1 und 2 - neu - GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
8. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 160a - neu - GwG
§ 160a Geldwäscherechtliche Aufsicht über den Betrieb von Spielhallen
Zu Artikel 2
Drucksache 317/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Die Neufassung des § 6 Absatz 2 Nummer 1 GwG hätte zur Folge, dass künftig die verpflichteten Institute bei ihrem Vertragspartner und dem wirtschaftlich Berechtigten auch prüfen müssten, ob es sich um eine inländische politisch exponierte Person (PEP) handelt. Die Erfassung auch deutscher PEP sowie die Erstreckung der Abklärungspflicht des PEP-Status auch auf wirtschaftlich Berechtigte gehen über den Wortlaut des Artikels 13 Absatz 4 der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie jedoch deutlich hinaus. Außerdem ist – anders als in der Gesetzesbegründung angegeben – im FATF-Prüfbericht keine Forderung enthalten, alle deutsche Kunden auf eine PEP-Eigenschaft zu überprüfen. Vielmehr betrifft das FATF-Monitum die Tatsache, dass auf Grund der Regelung in Artikel 13 Absatz 4 der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie im deutschen GwG richtigerweise auf den Wohnsitz des PEP abgestellt wird. Auch die Überprüfung von wirtschaftlich Berechtigten auf eine PEP-Eigenschaft ist im EU-Recht bislang nicht vorgesehen. Ein Hinausgehen über den internationalen Standard würde deutsche Institute unnötig belasten und ist auch nicht durch besondere Vorkommnisse geboten. Es würde dazu führen, dass jeder Kunde auf seinen PEP-Status überprüft werden müsste. Es sind jedoch keine Fälle bekannt, in denen deutsche PEP, zum Beispiel Mitglieder des Deutschen Bundestages, bisher ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dargestellt hätten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 12 GwG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 2 2. Halbsatz GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Nummer 1 GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c GWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 und Absatz 4 nach Satz 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 GwG
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a und c, Nummer 19 Buchstabe a § 16 Absatz 1, 3 und 7 - neu -, § 17 Absatz 1 Nummer 9 und 10 GWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 5 GwG
10. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 6 Satz 1 GwG
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 8 - neu - GwG
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a und b § 17 Absatz 2 und 3 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 317/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Die Neufassung des § 6 Absatz 2 Nummer 1 GwG hätte zur Folge, dass künftig die verpflichteten Institute bei ihrem Vertragspartner und dem wirtschaftlich Berechtigten auch prüfen müssten, ob es sich um eine inländische politisch exponierte Person (PEP) handelt. Die Erfassung auch deutscher PEP sowie die Erstreckung der Abklärungspflicht des PEP-Status auch auf wirtschaftlich Berechtigte gehen über den Wortlaut des Artikels 13 Absatz 4 der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie jedoch deutlich hinaus. Außerdem ist – anders als in der Gesetzesbegründung angegeben – im FATF-Prüfbericht keine Forderung enthalten, alle deutsche Kunden auf eine PEP-Eigenschaft zu überprüfen. Vielmehr betrifft das FATF-Monitum die Tatsache, dass auf Grund der Regelung in Artikel 13 Absatz 4 der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie im deutschen GwG richtigerweise auf den Wohnsitz des PEP abgestellt wird. Auch die Überprüfung von wirtschaftlich Berechtigten auf eine PEP-Eigenschaft ist im EU-Recht bislang nicht vorgesehen. Ein Hinausgehen über den internationalen Standard würde deutsche Institute unnötig belasten und ist auch nicht durch besondere Vorkommnisse geboten. Es würde dazu führen, dass jeder Kunde auf seinen PEP-Status überprüft werden müsste. Es sind jedoch keine Fälle bekannt, in denen deutsche PEP, zum Beispiel Mitglieder des Deutschen Bundestages, bisher ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dargestellt hätten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 12 GwG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 2 2. Halbsatz GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 1 Satz 1 GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Nummer 1 GwG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b, Buchstabe c Doppelbuchstabe bb und cc § 9 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 3 und 4 GwG
7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 und Absatz 4 nach Satz 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 GwG
Zu Buchstabe a
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 GwG
10. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a und c, Nummer 19 Buchstabe a § 16 Absatz 1, 3 und 7 - neu -, § 17 Absatz 1 Nummer 9 und 10 GWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 5 GwG
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 5 GwG
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 6 Satz 1 GwG
14. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 8 - neu - GwG
15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a und b § 17 Absatz 2 und 3 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Die dritte Geldwäscherichtlinie81 gilt für den Finanzsektor sowie andere Bereiche, einschließlich (materieller und Online-) Kasinos.
Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt
1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts
1.1. Zweck dieser Konsultation
1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage
Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU
2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation
2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen
5 Definitionen
2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen
2.3. Ziele des Allgemeininteresses
2.3.1. Verbraucherschutz
Problematisches Spielverhalten
5 Spielsucht
Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen
Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen
- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen
- Andere gefährdete Spielertypen
2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung
Verhinderung von Geldwäsche
Vermeidung anderer Arten der Kriminalität
2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind
Verwendung der Einnahmen
Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses
Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen
2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen
Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten
5 Verwaltungszusammenarbeit
Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten
Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Darüber hinaus wurde in Deutschland Artikel 37 der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung), der auf den FATF-Standards basiert, nicht vollständig umgesetzt. Defizite bestehen in Deutschland in Bezug auf die Beaufsichtigung von Unternehmen wie Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Juweliere, Finanzunternehmen, Spielbanken sowie Personen, die gewerblich mit Gütern handeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
§ 14 Meldepflicht von Behörden
Abschnitt 4 Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 25f Absatz 1 und 2 KWG
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VII. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VIII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
2. Verdachtsmeldewesen
3. Bewertung des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Drucksache 667/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Eine entschlossenere Reaktion auf das Drogenproblem KOM (2011) 689 endg.
... Die Kommission wird die dritte Geldwäscherichtlinie überarbeiten, um der EU zu ermöglichen, noch entschlossener gegen die Wäsche von Erträgen vorzugehen, die die organisierte Kriminalität aus Straftaten einschließlich Drogenhandel erlangt hat.
Mitteilung
1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem
2. Drogenhandel
3. Drogenausgangsstoffe
4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten
5. Neue psychoaktive Substanzen
6. Nachfrageverringerung
7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen
8. Internationale Zusammenarbeit
9. Fazit
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... (§§ 6a, 24c, 25c Absatz 1 Satz 3, Absätze 4 und 5, 25d Absatz 1 und 2, 25f und 25h) soll die Einhaltung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie sowie der 409 Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) in Deutschland auch in Bezug auf die diesem Gesetz unterfallenden Institute sichergestellt werden. Von der FATF wurden im Deutschland-Bericht vom 18. Februar 2010 Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung identifiziert und Deutschland aufgefordert, die einschlägigen FATF-Empfehlungen, zu deren Einhaltung sich Deutschland politisch verpflichtet hat, zur Änderung der einschlägigen Gesetze zu implementieren. Die Änderungen in diesem Gesetz dienen insbesondere der Umsetzung der FATF-Empfehlungen 5, 7, 11, 15 und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute
§ 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts
§ 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 9a Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13a Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
§ 17a Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
§ 23a Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
§ 23b Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
§ 23c Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
§ 28a Beschwerden über E-Geld-Emittenten
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 30a E-Geld-Instituts-Register
§ 30b Werbung
§ 36 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen
§ 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80g Verstärkte Sorgfaltspflichten
Artikel 4 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 8 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 340m Strafvorschriften
Artikel 9 Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 11 Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung
Abschnitt 1 Angemessenheit
Abschnitt 2 Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten
Abschnitt 3 Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten
§ 6a Berechnung der Eigenkapitalanforderungen
§ 6b Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
§ 6c Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
Abschnitt 4 Melde- und Anzeigepflichten
Artikel 12 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 13 Änderung der Liquiditätsverordnung
Artikel 14 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
Anlage 6 (zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG
2. Weitere Änderungen
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 36
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu § 24a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu § 21
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... /EG (Solvabilität-II-Richtlinie), ABl. L 335 vom 17.12.2009; Richtlinie 2003/71/EG (Prospektrichtlinie), ABl. L 345 vom 31.12.2003; Richtlinie 2002/92/EG (Versicherungsvermittlungsrichtlinie), ABl. L 9 vom 15.1.2003; Richtlinie 2005/60/EG (Geldwäscherichtlinie), ABl. L 309 vom 25.11.2005; Richtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor
2.1. Schlüsselbegriffe
2.2. Der EU-Rechtsrahmen
3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen
3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen
3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen
4. VORGESCHLAGENE Massnahmen
4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen
4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung
• Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen
• Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen
• Ausreichend hohe Bußgelder
• Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute
• Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen
• Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße
• Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Ob Finanzmittel aus krimineller Quelle stammen und wohin die Mittel fließen, lässt sich anhand von Informationen über Unternehmenseigner und über die Treuhandkonten, über die die Mittel transferiert werden, feststellen. In der Praxis ist es für die Strafverfolgungs- und Justizbehörden, andere Untersuchungsbehörden wie das OLAF sowie für Fachleute des Privatsektors nicht leicht, an solche Informationen heranzukommen. Die EU sollte daher in Erwägung ziehen, die Geldwäscherichtlinien der EU spätestens 2013 zu ändern, um Rechtspersonen und rechtliche Regelungen transparenter zu machen, wie es in den Gesprächen mit den internationalen Partnern der EU im Rahmen der Financial Action Task Force gefordert wurde. Um die Bewegungen von Schwarzgeld besser nachverfolgen zu können, haben die Mitgliedstaaten ein Bankkonten-Zentralregister eingerichtet. Damit solche Register für Strafverfolgungszwecke optimal genutzt werden, wird die Kommission 2012 einschlägige Leitlinien ausarbeiten. Um die kriminelle Herkunft von Geldern aufdecken zu können, sollten die Strafverfolgungs- und Justizbehörden die nötigen Mittel für die Erfassung, Auswertung und gegebenenfalls Weitergabe von Informationen erhalten und in diesen Verfahren geschult werden, wobei nach Möglichkeit die Fortbildungsprogramme der nationalen Exzellenzzentren für Finanzkriminalität und der Europäischen Polizeiakademie (EPA) genutzt werden sollten. Die Kommission wird 2012 hierfür eine Strategie vorschlagen.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... • 2005/60/EG: Geldwäscherichtlinie
Drucksache 684/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Evaluierung der EU-Sanktionen als Teil der Aktionen und Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte (2008/2031(INI))
... 44. fordert Maßnahmen, um die Anwendung gezielter finanzieller Sanktionen der EU zu verbessern und sicherzustellen, dass die genannten Personen und Organisationen in der Praxis keinerlei Zugang zu Finanzdienstleistungen im Gebiet der Zuständigkeit der EU- haben, einschließlich der Transaktionen, die über EU-Clearingbanken abgewickelt werden oder anderweitig Finanzdienstleistungen im Gebiet der Zuständigkeit der EU in Anspruch nehmen können; betont, dass eine größere Flexibilität bei der Verteilung der Sanktionslisten an Personen in der EU und in den Mitgliedstaaten nötig ist, die nach der dritten Geldwäscherichtlinie25 bestimmten Verpflichtungen unterliegen; schlägt vor, dass jeder Mitgliedstaat eine Stelle bestimmt, die für die Verbreitung dieser Informationen verantwortlich ist;
Allgemeine Überlegungen mit Blick auf eine wirksame Sanktionspolitik der EU
Sanktionen als Teil einer umfassenden Menschenrechtsstrategie
Koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft
Festlegung klarer Beschlussfassungsverfahren, Ziele, Bezugsnormen und Kontrollmechanismen
Gezielte Sanktionen als wirksameres Instrument?
Achtung der Menschenrechte bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus
Für eine kombinierte Sanktionspolitik
Empfehlungen in Bezug auf die EU-Organe und die Mitgliedstaaten
Drucksache 168/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (im folgenden: Dritte EG-Geldwäscherichtlinie) und die Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Begriffsbestimmung von "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und Verpflichtete
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtete
Abschnitt 2 Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen
§ 3 Allgemeine Sorgfaltspflichten
§ 4 Durchführung der Identifizierung
§ 5 Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 6 Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 7 Ausführung durch Dritte
§ 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 9 Interne Sicherungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
§ 11 Anzeige von Verdachtsfällen
§ 12 Verbot der Informationsweitergabe
§ 13 Freistellung von der Verantwortlichkeit
§ 14 Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden
§ 15 Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen
Abschnitt 4 Aufsicht und Bußgeldvorschriften
§ 16 Aufsicht
§ 17 Bußgeldvorschriften
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 25d Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 25e Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
§ 25f Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten
§ 25h Verbotene Geschäfte
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80c Verpflichtete Unternehmen
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80e Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 80f Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
Artikel 5 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 9 Änderung der Monatsausweisverordnung
Artikel 10 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
Neufassung des Geldwäschegesetzes
Änderung des Kreditwesengesetzes
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
a Bürokratiekosten infolge geänderter Informationspflichten
b Bürokratiekosten infolge neuer Informationspflichten
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
4. Informationspflichten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
§ 1 (Begriffsbestimmungen)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
§ 2 (Verpflichtete)
Zu Absatz 1
Absatz 2
§ 3 (Allgemeine Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 4 (Durchführung der Identifizierung)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
§ 5 (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Absatz 4
§ 6 (Verstärkte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Absatz 3
§ 7 (Ausführung durch Dritte)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 8 (Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 9 (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 10 (Zentralstelle für Verdachtsanzeigen)
§ 11 (Anzeige von Verdachtsfällen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
§ 12 (Verbot der Informationsweitergabe)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 13 (Freistellung von der Verantwortlichkeit)
§ 14 (Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden)
§ 15 (Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen)
§ 16 (Aufsicht)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 17 (Bußgeldvorschriften)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 25c (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
§ 25d (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 2
§ 25e (Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung)
§ 25f (Verstärkte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 25g (Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)
§ 25h (Verbotene Geschäfte)
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
§ 80c (Verpflichtete Unternehmen)
§ 80d (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 80e (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 80f (Vereinfachungen bei der Kundenidentifizierung)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Januar 2008: NKR-Nr. 165: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Drucksache 168/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse Entwurf
eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Gleichwohl ist festzustellen, dass der Entwurf der Bundesregierung in Einzelpunkten keine 1:1-Umsetzung der Anforderungen der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie vornimmt sondern darüber hinaus geht. Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren die über die Anforderungen der Richtlinien hinausgehenden Vorschriften auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GwG
3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG
6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG
7. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 3 GwG *
8. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG
9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG
10. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG
11. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
12. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
13. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2 Satz 1 GwG entfällt bei Annahme von Ziffer 11
14. Zu Artikel 2 § 6 GwG
15. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG
16. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
17. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
18. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG
19. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG
20. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG
21. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG
22. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG
Artikel 7a Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
23. Zu Artikel 2 § 16 GwG
24. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG
25. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 KWG
26. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 168/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Gleichwohl ist festzustellen, dass der Entwurf der Bundesregierung in Einzelpunkten keine 1:1-Umsetzung der Anforderungen der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie vornimmt sondern darüber hinaus geht. Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren die über die Anforderungen der Richtlinien hinausgehenden Vorschriften auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GWG
3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG
5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG
6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG
7. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG
8. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG
9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
10. Zu Artikel 2 § 6 GwG
11. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG
12. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
14. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG
15. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG
16. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG
17. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG
18. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG Artikel 7a - neu - Abgabenordnung
Artikel 7a Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
19. Zu Artikel 2 § 16 GwG
20. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG
21. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... Nummer 4 entspricht weitgehend dem Regelungsinhalt des für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute anwendbaren § 25c KWG. Damit soll Artikel 91 der Zahlungsdiensterichtlinie in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe d und Artikel 34 Abs. 1 der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2005/60/EG) für Zahlungsinstitute umgesetzt werden, wonach auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen angemessene und geeignete Verfahren einzuführen sind, um diese Geschäftsbeziehungen, einschließlich der in ihrem Verlauf abgewickelten Transaktionen, kontinuierlich zu überwachen, und um sicherzustellen, dass diese Transaktionen mit dem Kenntnisstand des Instituts oder der Person über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Risikoprofil kohärent ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung sonstiger Gesetze
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten
Drucksache 900/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch bessere Koordinierung auf nationaler Ebene und größere Transparenz des gemeinnützigen Sektors KOM (2005) 620 endg.; Ratsdok. 15203/05
... 3.1. Maßnahmen, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, in Erfahrung zu bringen, ob eine von einer Untersuchung betroffene Person ein Bankkonto (gehabt) hat und in Übereinstimmung mit Artikel 32 der dritten Geldwäscherichtlinie13 nähere Informationen über derartige Bankkonten und die betreffenden Kontovorgänge einzuholen. Einige Mitgliedstaaten haben in ihren Antworten zu dem oben genannten Fragebogen die Vorzüge betont, die ein nationales Bankkontenregister im Hinblick auf die rasche Ermittlung verdächtiger Geldmittel und Konten mit sich bringt. Bei diesen Registern handelt es sich beispielsweise um zentrale, ständig aktualisierte Datenbanken oder um verschlüsselte Kundenlisten der Finanzeinrichtungen. Durch einen auf der Grundlage eines Berichts über eine verdächtige Offenlegung erfolgenden Zugriff der Finanzermittlungsgruppe könnte möglicherweise festgestellt werden, ob eine verdächtige Person ein Bankkonto bei einer bestimmten Finanzeinrichtung (gehabt) hat. Ein anderes Modell bestünde darin, dass Strafverfolgungsdienste, die einem Verdacht auf Terrorismusfinanzierung nachgehen, die Finanzermittlungsgruppe ersuchen könnten, bei den Finanzeinrichtungen nachzufragen, ob der Verdächtige ein Bankkonto (gehabt) hat. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Privatsektor weitere Arbeiten zur Ermittlung von Modellen zur Umsetzung von Artikel 32 der dritten Geldwäscherichtlinie durchführen.
2 Einleitung
Teil I - nationale Koordinierungsstrukturen
1. HORIZONTALE Koordinierungsstrukturen für ALLE Beteiligten
2. Die Koordinierung zwischen bestimmten Beteiligten
Förderung des gegenseitigen Verständnisses aller Beteiligten
Optimale Nutzung von Finanzinformationen
Kombinierung von Fähigkeiten
Einbindung der breiten Öffentlichkeit
3. Die Beteiligten und der Privatsektor
Zugang zu Finanzinformationen des Privatsektors
Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor
Teil II - Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten
1. europäischer und internationaler Kontext
2. Umsetzung auf europäischer Ebene
Anhang
1. Einleitung
2. Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Anfälligkeit des gemeinnützigen Sektors für dessen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und ZU anderen Straftaten
2.1. Überwachung des gemeinnützigen Sektors
2.2 Einhaltung des Verhaltenskodexes
2.3 Sensibilisierung der für einen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und zur Begehung anderer Straftaten anfälligen gemeinnützigen Organisationen
2.4 Untersuchungen über den Missbrauch gemeinnütziger Organisationen
3. Vorschläge für den gemeinnützigen Sektor - Entwurf eines Verhaltenskodexes für gemeinnützige Organisationen zur FÖRDERUNG bewährter Transparenz- und Buchführungspraktiken
Drucksache 116/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche COM(2016) 826 final
Drucksache 158/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
Drucksache 182/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Drucksache 245/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher: bessere Produkte, mehr Auswahl - COM(2017) 139 final
Drucksache 254/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
Drucksache 279/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Drucksache 284/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
Drucksache 294/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2019 - COM(2019) 198 final
Drucksache 389/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Drucksache 416/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2018
Drucksache 421/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Drucksache 465/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetz es an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
Drucksache 524/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16 /EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle - COM(2017) 335 final
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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