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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geldwäschestraftaten"


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Drucksache 279/17 (Beschluss)

... 4. Neu aufgenommen wurde in das EU-Justizbarometer zudem ein Schaubild über die Dauer von Gerichtsverfahren zur Bestrafung von Geldwäschetaten (Schaubild 19). Damit wurden im nunmehr fünften EU-Justizbarometer erstmals auch strafgerichtliche Verfahren in den Blick genommen. Zwar ist zuzugeben, dass sich die wirksame Verfolgung von Geldwäschestraftaten mittelbar positiv auf ein investitions-, unternehmens- und bürgerfreundliches Umfeld auswirken kann. Gleichzeitig verstärkt sich jedoch der Eindruck, dass die Kommission mithilfe des Justizbarometers einen Vergleich der Justizsysteme auf allgemeiner Grundlage vornehmen will. Hinzu kommt, dass das Schaubild keine Aussagekraft entfaltet, da unterschiedliches Datenmaterial "verglichen" wird: Dies reicht von Stichproben, über die theoretische Höchstdauer bis zu Datenausschnitten (nur Verurteilungen). Wie auch an zahlreichen anderen Stellen im Justizbarometer wird nicht ansatzweise sichergestellt, dass Gleiches mit Gleichem verglichen wird, wie den Anmerkungen zu entnehmen ist. Hier wird besonders offensichtlich, dass ein "Ranking" der Mitgliedstaaten keinen Sinn macht.



Drucksache 681/17

... Der Bundesrat stellt fest, dass sich die wirksame Verfolgung von Geldwäschestraftaten mittelbar positiv auf ein investitions-, unternehmens- und bürgerfreundliches Umfeld auswirken kann. Er ist zudem der Ansicht, dass die Kommission mit Hilfe des neu aufgenommenen Schaubilds zur Geldwäsche einen Vergleich der Justizsysteme auf allgemeiner Grundlage vornehmen will. Die Kommission möchte den Bundesrat darauf hinweisen, dass das EU-Justizbarometer nicht dazu dient, einen allgemeinen Vergleich der Justizsysteme anzustellen. Gegenstand von Schaubild 19 ist die durchschnittliche Dauer der erstinstanzlichen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Geldwäschestraftaten. Die wirksame Strafverfolgung in diesem Bereich des Unionsrechts ist - wie der Bundesrat allgemein anerkennt - nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität, sondern stärkt auch die Solidität, Integrität und Stabilität des Finanzsektors, das Vertrauen in das Finanzsystem und den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt. Was die Bedenken des Bundesrats hinsichtlich der Datenlücke angeht, stimmt die Kommission zu, dass nach wie vor bestimmte Daten fehlen, einschließlich Daten für Deutschland. Da die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche die Mitgliedstaaten verpflichtet, einschlägige Daten aus diesem Bereich bereitzustellen, ist die Kommission zuversichtlich, dass sie diese Datenlücke künftig weiter schließen kann.



Drucksache 279/1/17

... 4. Neu aufgenommen wurde in das EU-Justizbarometer zudem ein Schaubild über die Dauer von Gerichtsverfahren zur Bestrafung von Geldwäschetaten (Schaubild 19). Damit wurden im nunmehr fünften EU-Justizbarometer erstmals auch strafgerichtliche Verfahren in den Blick genommen. Zwar ist zuzugeben, dass sich die wirksame Verfolgung von Geldwäschestraftaten mittelbar positiv auf ein investitions-, unternehmens- und bürgerfreundliches Umfeld auswirken kann. Gleichzeitig verstärkt sich jedoch der Eindruck, dass die Kommission mithilfe des Justizbarometers einen Vergleich der Justizsysteme auf allgemeiner Grundlage vornehmen will. Hinzu kommt, dass das Schaubild keine Aussagekraft entfaltet, da unterschiedliches Datenmaterial "verglichen" wird: Dies reicht von Stichproben, über die theoretische Höchstdauer bis zu Datenausschnitten (nur Verurteilungen). Wie auch an zahlreichen anderen Stellen im Justizbarometer wird nicht ansatzweise sichergestellt, dass Gleiches mit Gleichem verglichen wird, wie den Anmerkungen zu entnehmen ist. Hier wird besonders offensichtlich, dass ein "Ranking" der Mitgliedstaaten keinen Sinn macht.



Drucksache 623/05

... Der Text enthält die erforderliche redaktionelle Anpassung des Übereinkommens an das Protokoll vom 30. November 2000, erstellt aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) zur Änderung von Artikel 2 und des Anhangs jenes Übereinkommens (BGBl. 2002 II S. 2138), mit dem Europol die Kompetenzen für Geldwäschestraftaten übertragen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zu dem Protokoll

Artikel 2
Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1

1. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Folgender Artikel wird eingefügt:

5. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:

7. Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 16 erhält folgende Fassung:

9. Artikel 18 wird wie folgt geändert:

10. Artikel 21 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

11. In Artikel 22 wird folgender Absatz hinzugefügt:

12. In Artikel 24 Absatz 6 erhält der Satzteil:

13. In Artikel 26 Absatz 3 wird der Passus

14. Artikel 28 wird wie folgt geändert:

15. In Artikel 29 Absatz 3 erhält Nummer 6 folgende Fassung:

16. In Artikel 30 Absatz 1 wird die Formulierung

17. Der folgende Artikel wird eingefügt:

18. Artikel 34 erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

1. Artikel 1 Nr. 1 zu Artikel 2 Europol-Übereinkommen

1.1 Artikel 2 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

1.2 Artikel 2 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

1.3 Artikel 2 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

1.4 Streichung von Artikel 2 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

2. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a zu Artikel 3 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

3. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b zu Artikel 3 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

4. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a zu Artikel 4 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

6. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c zu Artikel 4 Abs. 7 Europol-Übereinkommen

7. Artikel 1 Nr. 4 zu Artikel 6a Europol-Übereinkommen

8. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c zu Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 Europol-Übereinkommen

9. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b zu Artikel 9 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

10. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a zu Artikel 10 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

11. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

12. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 2 Europol-Übereinkommen

13. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d zu Artikel 10 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

14. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e zu Artikel 10 Abs. 8 Europol-Übereinkommen

15. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f zu Artikel 10 Abs. 9 Europol-Übereinkommen

16. Artikel 1 Nr. 7 zu Artikel 12 Europol-Übereinkommen

17. Artikel 1 Nr. 8 zu Artikel 16 Europol-Übereinkommen

18. Artikel 1 Nr. 9 zu Artikel 18 Abs. 1 Nr. 3 Europol-Übereinkommen

19. Artikel 1 Nr. 10 zu Artikel 21 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

20. Artikel 1 Nr. 11 zu Artikel 22 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

21. Artikel 1 Nr. 12 zu Artikel 24 Abs. 6 Europol-Übereinkommen

22. Artikel 1 Nr. 13 zu Artikel 26 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

23. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a zu Artikel 28 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

24. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 4a Europol-Übereinkommen

25. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 7 Europol-Übereinkommen

26. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe d zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 14a Europol-Übereinkommen

27. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe e zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 22 Europol-Übereinkommen

28. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe f zu Artikel 28 Abs. 10 Europol-Übereinkommen

29. Artikel 1 Nr. 15 zu Artikel 29 Abs. 3 Nr. 6 Europol-Übereinkommen

30. Artikel 1 Nr. 16 zu Artikel 30 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

31. Artikel 1 Nr. 17 zu Artikel 32a Europol-Übereinkommen

32. Artikel 1 Nr. 18 zu Artikel 34 Europol-Übereinkommen

33. Artikel 1 Nr. 19 zu Artikel 35 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

34. Artikel 1 Nr. 20 zu Artikel 39 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

35. Artikel 1 Nr. 21 zu Artikel 42 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

36. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a zu Artikel 43 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

37. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b zu Artikel 43 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

38. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a zum ersten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

39. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b zum zweiten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

40. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

41. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe d zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

42. Artikel 1 Nr. 24

43. Artikel 2

44. Artikel 3

45. Artikel 4

46. Artikel 5

47. Erklärung des Rates Anlage

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 284/16 PDF-Dokument



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