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0492/05
0895/05
0569/05
0914/05
0002/1/05
0744/05
0817/05
0037/05
0108/05
0758/05
0726/05
0192/05
0586/05
0097/05
0575/05
0674/05
0636/05
0853/05
0898/05
0695/05
0947/05B
0913/05
0577/05
0520/05
0218/05B
0694/05
0423/05
0174/05B
0705/1/05
0183/05
0132/05
0233/05
0590/1/05
0221/05
0219/05
0574/05
0330/05
0758/1/05
0934/05
0576/05
0715/05
0237/05
0817/05B
0285/05B
0809/05
0107/05
0672/05
0942/05
0174/05
0493/05
0348/05
0485/05
0848/05
0275/05
0287/1/05
0581/05
0607/05
0764/05
0569/04
0872/04B
0969/04
0571/04B
0618/04
0565/04B
0267/04
0408/04B
0821/04B
0807/04
0917/04
0361/04
0166/04
0678/04
0565/04
0336/04
0983/04
0737/04
0806/04
0408/1/04
0872/1/04
0466/04
0622/04
0967/1/04
0687/1/04
0821/1/04
0576/04
1002/04
0438/04
0782/04
0860/04
0868/04
0565/1/04
0408/04
0687/04B
0874/04
0945/04
1012/04
0907/04
0882/04
0327/04
0578/04
1006/04
0907/1/04
0571/04
0429/04
0380/04
0904/04
0939/04
0301/04
0967/04B
0361/04B
0025/04B
0870/04
0105/04
0702/04
0865/04
0687/04
1011/04
0365/04
0985/1/04
0821/04
0165/04B
0804/04
0945/04B
0613/04
0850/04
0967/04
0915/04
0872/04
0907/04B
0923/03B
0546/03
0450/03
0504/03
0332/03B
0661/03B
0849/03
0856/03
Drucksache 544/20

... "(5) Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes sind das Grundstück und das Gebäude, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/20




Gesetz

Artikel 1
Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

Teil 1
Wohnungseigentum

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

Abschnitt 3
Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9a
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9b
Vertretung

Abschnitt 4
Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

§ 13
Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum

§ 14
Pflichten des Wohnungseigentümers

§ 15
Pflichten Dritter

§ 16
Nutzungen und Kosten.

§ 18
Verwaltung und Benutzung

§ 19
Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

§ 20
Bauliche Veränderungen

§ 21
Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen

§ 22
Wiederaufbau

§ 26
Bestellung und Abberufung des Verwalters

§ 26a
Zertifizierter Verwalter

§ 27
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

§ 28
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht

§ 29
Verwaltungsbeirat

§ 30
Wohnungserbbaurecht.

Teil 3
Verfahrensvorschriften

§ 43
Zuständigkeit

§ 44
Beschlussklagen

§ 45
Fristen der Anfechtungsklage

§ 46
Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung.

§ 47
Auslegung von Altvereinbarungen

§ 48
Übergangsvorschriften

§ 49
Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554
Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz

Artikel 3
Änderung des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 6
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 8
Änderung der Wohnungsgrundbuchverfügung

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 49
Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 15
Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Artikel 16
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 83/20

... Der Europäische Verteidigungsfonds (EVF) hat das Potenzial, ein wichtiger Katalysator für eine zunehmend stärker integrierte europäische Verteidigungsindustrie zu werden und wird durch die Förderung von gemeinschaftlichen Entwicklungen auch die Interoperabilität zwischen den Streitkräften verbessern. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dieses Instrument auch zur weiteren Vertiefung des europäischen Verteidigungsgütermarktes in Richtung des politischen Fernziels eines Verteidigungsbinnenmarktes zu nutzen. Hierzu gehört auch eine künftige Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Finanzierung von Verteidigungsprojekten.



Drucksache 61/20

... des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 37 vom 13.2.1993, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung,



Drucksache 431/1/20

... es eine föderale staatliche Kernaufgabe von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung darstellt, die nur bei gemeinschaftlicher Aufgabenwahrnehmung und wechselseitiger Unterstützung des Bundes und der Länder unter Rückgriff auf leistungsfähige operative Aufgabenträger in den Verwaltungen von Bund und Ländern gelingen kann.



Drucksache 306/2/20

... 4. Auch der Umstand, dass der Ausbruch von COVID-19 im europäischen Raum die Mitgliedstaaten wie die Union vor ungeahnte Herausforderungen stellt, legitimiert nicht das Abrücken vom Grundsatz der Subsidiarität. Danach ist ein Tätigwerden der Union nur dann zulässig, sofern der Katastrophenschutz von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und eine gemeinschaftliche Verwirklichung effektiver wäre. Das Herausgreifen eines - wenn auch drastischen - Ereignisses wie der COVID-19-Krise ist nicht geeignet, einen derartigen Schluss zu ziehen. Vielmehr müssen sich die existierenden nationalen wie gemeinschaftlichen Mechanismen im Schatten dieses Ereignisses erst bewähren und im Anschluss entsprechend weiterentwickelt werden. Das erst im Jahr 2019 mit der damaligen Neufassung eingeführte rescEU-Konzept der EU stellt hierfür eine angemessene und rechtskonforme Basis dar.



Drucksache 431/20 (Beschluss)

... es eine föderale staatliche Kernaufgabe von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung darstellt, die nur bei gemeinschaftlicher Aufgabenwahrnehmung und wechselseitiger Unterstützung des Bundes und der Länder unter Rückgriff auf leistungsfähige operative Aufgabenträger in den Verwaltungen von Bund und Ländern gelingen kann.



Drucksache 9/20

... aa) In dem Satzteil vor Buchstabe a werden die Wörter "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" durch die Wörter "Bundesamt für Justiz" ersetzt und werden das Wort "innergemeinschaftlichen" und die Wörter "die zur Umsetzung oder Durchführung" gestrichen.



Drucksache 37/20

... Konzept, Struktur, Gegenstand und Zeitplan der Konferenz müssen das Ergebnis einer echten gemeinschaftlichen Zusammenarbeit von Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission sein. Diese Zusammenarbeit sollte die Form einer Gemeinsamen Erklärung der drei Organe annehmen, der sich auch andere Unterzeichner, einschließlich weiterer Institutionen, Organisationen und Interessenträger, anschließen können. Nationalen und regionalen Parlamenten und Akteuren kommt auf der Konferenz eine wichtige Rolle zu. Sie sollten dazu ermutigt werden, Veranstaltungen abzuhalten, die im Zusammenhang mit der Konferenz stehen. Durch ihre Beteiligung soll sichergestellt werden, dass die Konferenz in ihrer Wirkung nicht in den Hauptstädten Europas Halt macht, sondern weit darüber hinaus alle Ecken der Union erreicht.



Drucksache 33/20

... bbbb) In Dreifachbuchstabe bbb werden die Wörter "am Tag des innergemeinschaftlichen Verbringens" durch die Wörter "innerhalb von 24 Stunden vor dem innergemeinschaftlichen Verbringen" ersetzt.



Drucksache 295/1/20

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den von der Kommission vorgelegten, vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie überarbeiteten Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2021 sowie den damit zusammenhängenden Vorschlag für die Schaffung eines gemeinschaftlichen Instruments ("Next Generation EU") zur Bewältigung der ökonomischen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie.



Drucksache 173/20

... (1) Ungeachtet des geltenden Verlaufs der Staatsgrenze gilt der örtliche Bereich des Vorhabens hinsichtlich der Anwendung des Mehrwertsteuerrechts als Hoheitsgebiet der Republik Polen, soweit es sich um Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen sowie den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Waren handelt, die für die Durchführung des Vorhabens bestimmt sind.



Drucksache 157/20

Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 157/1/20

Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 295/20 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den von der Kommission vorgelegten, vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie überarbeiteten Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2021 sowie den damit zusammenhängenden Vorschlag für die Schaffung eines gemeinschaftlichen Instruments ("Next Generation EU") zur Bewältigung der ökonomischen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie.



Drucksache 213/20

... "(1) Diese Verordnung regelt die Genehmigung von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, das Recht von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, innergemeinschaftliche Flugdienste durchzuführen, und die Preisfestsetzung für innergemeinschaftliche Flugdienste. Sie enthält ferner befristete Vorschriften für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen der Union."



Drucksache 157/20 (Beschluss)

Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 521/19

... Absatz 1 Satz 1 und 2 definieren in Verbindung mit Anlage 1 die Sektoren, für die - in der Regel jährlich - absinkende Emissionsmengen festgelegt werden, um die nationalen Klimaschutzziele nach § 3 zu erreichen. Das Sektorprinzip und die Sektorziele für das Jahr 2030 wurden bereits im November 2016 mit der nach dem Übereinkommen von Paris hinterlegten Langfriststrategie für die Minderung von Treibhausgasen in Deutschland, dem Klimaschutzplan 2050, festgelegt und werden zugrunde gelegt. Die Zuordnung von Emissionen zu bestimmten Sektoren folgt dem internationalen Standard, mit dem die der Bundesrepublik Deutschland zugerechneten Emissionen nach völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Vorgaben berichtet werden (vgl. Begründung zu § 5 und zu Anlage 1). Die neben den staatlichen Klimaschutzzielen bestehende Verpflichtung Privater zur gemeinschaftlichen Emissionsminderung im Rahmen des Europäischen Emissionshandels wurde bereits bei der Festlegung der Sektorziele im Klimaschutzplan 2050 berücksichtigt.



Drucksache 577/1/19

... Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption dient ausweislich seines Titels und seiner Begründung gerade der Beseitigung der BVerfG kritisierten und als verfassungswidrig angesehenen derzeitigen Rechtslage. Der im Gesetzentwurf vorgesehene § 1766a BGB beseitigt diese Rechtslage zwar im Hinblick auf die Stiefkindadoption, ließe aber im Hinblick auf die Fremdkindadoption eine verfassungswidrige Rechtslage bestehen. Der vorgesehene § 1766a BGB ist daher nicht weitgehend genug und wie vorgeschlagen zu ändern. Zur Herstellung einer verfassungskonformen Rechtslage ist erforderlich, dass die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Annahme des Kindes insgesamt auf nichteheliche aber verfestigte Lebensgemeinschaften ausgeweitet wird. Dies wird durch die vorgeschlagene, geänderte Fassung des § 1766a Absatz 1 BGB erreicht.



Drucksache 347/19

... Für den Einbau von Leitungen und Anschlüssen für Ladestellen in Garagen und auf Stellplätzen in Wohnungseigentümergemeinschaften, selbst wenn sie im Sondereigentum stehen, ist regelmäßig eine bauliche Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum erforderlich. Denn tragende Wände und Außenwände einer Garage, durch die Kabel gezogen und an denen Steckdosen angebracht werden müssen, sind nicht sondereigentumsfähig, vgl. § 5 Absatz 2 Weg. Bauliche Veränderungen und Aufwendungen am gemeinschaftlichen Eigentum werden in der Regel als Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, eingeordnet (vgl. Dötsch, ZfIR 2017, 261, 263). Für diese Maßnahmen ist nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Weg die Zustimmung jedes Wohnungseigentümers erforderlich, dessen Rechte durch die Maßnahme über das in § 14 Nummer 1 Weg bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Einer solchen Maßnahme müssen nur die Wohnungseigentümer nicht zustimmen, deren Rechte in völlig belangloser und bagatellartiger Weise beeinträchtigt werden (Bärmann/Merle, Weg, 14. Auflage 2018, § 22 Rn. 174 m.w. N.). Dies bedeutet im Ergebnis, dass dem Einbau einer Ladestelle in einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen. Diese Einstimmigkeit wird jedoch kaum einmal zu erreichen sein.



Drucksache 170/19

... /EG /EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energie18 die Einführung einer CO



Drucksache 578/1/19

... c) Der Bundesrat stellt fest, dass § 21 des Verpackungsgesetzes zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte bereits jetzt zu Innovation, Investition und branchenübergreifender Zusammenarbeit bei der ökologischeren Gestaltung von Verpackungen geführt hat. Die zu beobachtenden Veränderungen zeigen, dass neben der Vermeidung von Verkaufsverpackungen durch Mehrweglösungen auch die bessere stoffliche Verwertung durch Design for Recycling möglich ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, die Vorgaben des § 21 Verpackungsgesetz bei einer weiteren Änderung des Gesetzes dahingehend zu konkretisieren, dass objektiv Vorteile, auch finanzielle, für diejenigen Inverkehrbringer entstehen, die mehr Sekundärrohstoffe einsetzen und gleichzeitig technisch machbare, schad- und störstofffreie sowie für eine gemeinschaftliche Kreislaufführung nach der Verpackungsnutzung optimierte Verpackungen einsetzen.



Drucksache 347/19 (Beschluss)

... Für den Einbau von Leitungen und Anschlüssen für Ladestellen in Garagen und auf Stellplätzen in Wohnungseigentümergemeinschaften, selbst wenn sie im Sondereigentum stehen, ist regelmäßig eine bauliche Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum erforderlich. Denn tragende Wände und Außenwände einer Garage, durch die Kabel gezogen und an denen Steckdosen angebracht werden müssen, sind nicht sondereigentumsfähig, vergleiche § 5 Absatz 2 Weg. Bauliche Veränderungen und Aufwendungen am gemeinschaftlichen Eigentum werden in der Regel als Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, eingeordnet (vergleiche Dötsch, ZfIR 2017, 261, 263). Für diese Maßnahmen ist nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Weg die Zustimmung jedes Wohnungseigentümers erforderlich, dessen Rechte durch die Maßnahme über das in § 14 Nummer 1 Weg bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Einer solchen Maßnahme müssen nur die Wohnungseigentümer nicht zustimmen, deren Rechte in völlig belangloser und bagatellartiger Weise beeinträchtigt werden (vergleiche Bärmann/Merle, Weg, 14. Auflage 2018, § 22 Rn. 174 m.w. N.). Dies bedeutet im Ergebnis, dass dem Einbau einer Ladestelle in einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen. Diese Einstimmigkeit wird jedoch kaum einmal zu erreichen sein.



Drucksache 351/19 (Beschluss)

... Mit den Änderungen an dem vorgelegten Gesetzentwurf wird bezweckt, die Erstellung dieser Bundesstatistik zur Zahl und Struktur der Leistungsempfängerinnen und -empfänger sowie zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung den hierfür fachlich zuständigen statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt zuzuweisen. Diese Fachbehörden nehmen den ihnen unter anderem durch das Bundestatistikgesetz (BStatG) übertragenen Generalauftrag zur Gewinnung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten unter Beachtung der jeweils aktuellen Bedarfe eines sozialen, föderativ gegliederten Bundesstaates sowie spezifischer rechtlicher und fachlicher Regelungen als gemeinschaftliche Aufgabe wahr. Insofern erübrigen sich bei sachgerechter Aufgabenzuweisung auch spezielle Vorgaben zur Abschottung der Statistikstelle, Veröffentlichung von Ergebnissen sowie Datennutzung durch obere und oberste Bundes- und Landesbehörden. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass die im



Drucksache 463/1/19

... Mit den für den Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen wird bezweckt, die Erstellung dieser Bundesstatistik den hierfür fachlich zuständigen Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zuzuweisen. Diese Fachbehörden nehmen den ihnen unter anderem durch das Bundestatistikgesetz übertragenen Generalauftrag zur Gewinnung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten unter Beachtung der jeweils aktuellen Bedarfe eines sozialen, föderativ gegliederten Bundesstaates sowie spezifischer rechtlicher und fachlicher Regelungen in bewährter Aufgabenteilung als gemeinschaftliche Aufgabe wahr.



Drucksache 196/19 (Beschluss)

... Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes sind die Eigenanteile für Schülerbeförderungskosten (§ 34 Absatz 4 Satz 1 SGB XII), sowie Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen (§ 34 Absatz 6 Satz 1 SGB XII) gestrichen worden. Auch für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach § 42b Absatz 2 SGB XII ist zunächst ein Eigenanteil vorgesehen gewesen, welcher konsequenterweise dann ebenfalls durch das Starke-Familien-Gesetz wieder herausgenommen worden ist.



Drucksache 196/1/19

... Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes sind die Eigenanteile für Schülerbeförderungskosten (§ 34 Absatz 4 Satz 1 SGB XII), sowie Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen (§ 34 Absatz 6 Satz 1 SGB XII) gestrichen worden. Auch für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach § 42b Absatz 2 SGB XII ist zunächst ein Eigenanteil vorgesehen gewesen, welcher konsequenterweise dann ebenfalls durch das Starke-Familien-Gesetz wieder herausgenommen worden ist.



Drucksache 358/1/19

... (Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern) gefordert wird. Die Kosten wären danach gemäß § 4 AsylbLG von den Ländern zu tragen, obwohl es sich hier nicht um den persönlichen Impfschutz des Einzelnen, sondern um den Gesundheitsschutz der allgemeinen Bevölkerung handelt. Auch hier kommen auf die Länder noch nicht näher quantifizierbare Kosten zu.



Drucksache 263/19 (Beschluss)

... Zu nennen sind beispielsweise Investitionen in Hagelschutznetze oder vergleichbare Schutzmaßnahmen und in (gemeinschaftliche) Einrichtungen der Wasserinfrastruktur (Bewässerung und Frostschutzberegnung).



Drucksache 577/19

... 2. als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Sie liegt nicht vor, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist."



Drucksache 502/19

... 3. die Räumlichkeiten, die vorrangig zur gemeinschaftlichen Nutzung der leistungsberechtigten Person und anderer Bewohner bestimmt sind (Gemeinschaftsräume), mit einem Anteil, der sich aus der Anzahl der vorgesehenen Nutzer bei gleicher Aufteilung ergibt.



Drucksache 572/19

... noch gegen das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 140



Drucksache 463/19 (Beschluss)

... Mit den für den Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen wird bezweckt, die Erstellung dieser Bundesstatistik den hierfür fachlich zuständigen Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zuzuweisen. Diese Fachbehörden nehmen den ihnen unter anderem durch das Bundestatistikgesetz übertragenen Generalauftrag zur Gewinnung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten unter Beachtung der jeweils aktuellen Bedarfe eines sozialen, föderativ gegliederten Bundesstaates sowie spezifischer rechtlicher und fachlicher Regelungen in bewährter Aufgabenteilung als gemeinschaftliche Aufgabe wahr.



Drucksache 274/1/19

... a) Die Annahme, beim Zusammenleben fremder erwachsener Menschen in Gemeinschaftsunterkünften ergäben sich im Alltagsleben Synergieeffekte, die der Situation einer ehelichen, eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Bedarfsgemeinschaft entsprächen und damit niedrigere Leistungen entsprechend der Regelbedarfsstufe 2 bzw. niedrigere Grundleistungen rechtfertigen könnten, entbehrt jeder empirischen Grundlage. Gerade bei gemeinschaftlicher Unterbringung von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Nationalitäten und sozialer Hintergründe ist die Annahme entsprechenden gemeinschaftlichen Wirtschaftens in hohem Maße unrealistisch und auch geeignet, zusätzliches Konfliktpotential in den Unterkünften zu schaffen. Angesichts der damit einhergehenden Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums begegnet die Regelung verfassungsrechtlichen Bedenken. Darüber hinaus ist kein sachlicher Grund ersichtlich, der eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu alleinstehenden erwachsenen Leistungsberechtigten, die in einer Wohnung leben, rechtfertigen könnte.



Drucksache 213/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen von Veterinärbescheinigungen mit Drittländern verstärkt die gemeinschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz beim Transport erörtert und unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, zukünftig Anforderungen an den Tierschutz in die bilateral neu abzustimmenden sowie in bereits abgestimmte Export-Veterinärbescheinigungen aufzunehmen.



Drucksache 532/19

... Das gerichtliche Strafverfahren soll beschleunigt und verbessert werden. So sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt werden können. Durch die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens für den Besetzungseinwand soll zeitnah Rechtssicherheit über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts geschaffen werden. Die Nebenklagevertretung soll durch die Bestellung oder Beiordnung eines gemeinschaftlichen Nebenklagevertreters gebündelt werden können. Auch sollen künftig gesetzlicher Mutterschutz und Elternzeit Gründe dafür sein, die Fristen für die Unterbrechung der Hauptverhandlung so weit wie strafverfahrensrechtlich vertretbar, nämlich bis zu einer Dauer von zwei Monaten, zu hemmen. Schließlich soll in Gerichtsverhandlungen das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 29
Verfahren nach Ablehnung eines Richters

§ 397b
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung

Artikel 2
Weitere Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)

§ 1
Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher

§ 2
Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung

§ 3
Antrag auf allgemeine Beeidigung

§ 4
Alternativer Befähigungsnachweis

§ 5
Beeidigung des Dolmetschers

§ 6
Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher

§ 7
Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf

§ 8
Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde

§ 9
Datenverarbeitung

§ 10
Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Kosten

Artikel 6
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse

3. Stärkung des Opferschutzes

4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 578/19 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat stellt fest, dass § 21 des Verpackungsgesetzes zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte bereits jetzt zu Innovation, Investition und branchenübergreifender Zusammenarbeit bei der ökologischeren Gestaltung von Verpackungen geführt hat. Die zu beobachtenden Veränderungen zeigen, dass neben der Vermeidung von Verkaufsverpackungen durch Mehrweglösungen auch die bessere stoffliche Verwertung durch Design for Recycling möglich ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, die Vorgaben des § 21 Verpackungsgesetz bei einer weiteren Änderung des Gesetzes dahingehend zu konkretisieren, dass objektiv Vorteile, auch finanzielle, für diejenigen Inverkehrbringer entstehen, die mehr Sekundärrohstoffe einsetzen und gleichzeitig technisch machbare, schad- und störstofffreie sowie für eine gemeinschaftliche Kreislaufführung nach der Verpackungsnutzung optimierte Verpackungen einsetzen.



Drucksache 17/19 (Beschluss)

... Nach aktueller Rechtslage besteht kein Leistungsanspruch zur Übernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler in nicht der schulischen Verantwortung unterliegenden Einrichtungen im Sinne von § 22 SGB VIII. Der Anspruch bleibt damit für diese Schülerinnen und Schüler verwehrt, während Kindern in



Drucksache 518/19

... Nach den Zahlen des Vierten Deutschen Freiwilligensurveys 2014 engagieren sich deutschlandweit rund 30 Millionen Menschen. Dieses beeindruckende Engagement ist der Garant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine wesentliche Bedingung für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement bedeuten gemeinsame Gestaltung im erlebbaren Umfeld und fördern das gegenseitige Vertrauen und die Identifikation mit der Gesellschaft. Sie sind damit wesentliche Bestandteile eines offenen und partizipativen gemeinschaftlichen Lebens, wirken in hohem Maß zugehörigkeitsstiftend und integrativ und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens und der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Allerdings zeigt sich, dass dieses Engagement bundesweit betrachtet nicht in allen Regionen gleich stark ausgeprägt und besonders in einigen Regionen zunehmend fragil ist.



Drucksache 272/19

... Hierbei geht es darum, die landwirtschaftlichen Unternehmen dabei zu unterstützen, sich durch eine an die Klimaentwicklung angepasste Weiterentwicklung der Betriebsorganisation sowie technische Maßnahmen an die veränderte Risikosituation anzupassen und Schäden - wo möglich - zu verhindern. Hier sind beispielsweise Investitionen in Hagelschutznetze und in (gemeinschaftliche) Einrichtungen der Bewässerungsinfrastruktur gegen Frost- und Trockenheitsschäden zu nennen.



Drucksache 213/1/19

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen von Veterinärbescheinigungen mit Drittländern verstärkt die gemeinschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz beim Transport erörtert und unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, zukünftig Anforderungen an den Tierschutz in die bilateral neu abzustimmenden sowie in bereits abgestimmte Export-Veterinärbescheinigungen aufzunehmen.



Drucksache 127/19

... (2) Für die Mehraufwendungen bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung wird ein Mehrbedarf anerkannt



Drucksache 351/1/19

... Mit den Änderungen an dem vorgelegten Gesetzentwurf wird bezweckt, die Erstellung dieser Bundesstatistik zur Zahl und Struktur der Leistungsempfängerinnen und -empfänger sowie zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung den hierfür fachlich zuständigen statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt zuzuweisen. Diese Fachbehörden nehmen den ihnen unter anderem durch das Bundestatistikgesetz (BStatG) übertragenen Generalauftrag zur Gewinnung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten unter Beachtung der jeweils aktuellen Bedarfe eines sozialen, föderativ gegliederten Bundesstaates sowie spezifischer rechtlicher und fachlicher Regelungen als gemeinschaftliche Aufgabe wahr. Insofern erübrigen sich bei sachgerechter Aufgabenzuweisung auch spezielle Vorgaben zur Abschottung der Statistikstelle, Veröffentlichung von Ergebnissen sowie Datennutzung durch obere und oberste Bundes- und Landesbehörden. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass die im



Drucksache 577/2/19

... § 1741 Absatz 2 Satz 2 BGB lässt nur eine gemeinschaftliche Kindesannahme zu, wohingegen bei Annahme von Ziffer 1 der BR-Drucksache 577/1/19 für Nichtverheiratete eine Wahlmöglichkeit entstünde zwischen einer Annahme nur allein (so bislang § 1741 Absatz 2 Satz 1 BGB) oder als nichtverheiratetes Paar.



Drucksache 263/1/19

... Zu nennen sind beispielsweise Investitionen in Hagelschutznetze oder vergleichbare Schutzmaßnahmen und in (gemeinschaftliche) Einrichtungen der Wasserinfrastruktur (Bewässerung und Frostschutzberegnung).



Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen oder Spätaussiedlern untergebracht sind, werden unter Umständen mehrfach zwischen derartigen Einrichtungen verlegt, beispielsweise von Einrichtungen des Landes in kommunale Einrichtungen oder zwischen den verschiedenen Einrichtungen des Landes bzw. der Kommune. Nach § 20 Absatz 11 IfSG ist dabei vier Wochen nach jeder Verlegung der aufnehmenden Einrichtung innerhalb von weiteren vier Wochen ein Impfnachweis gemäß § 20 Absatz 9 Satz 1 IfSG vorzulegen.



Drucksache 584/19

... 1. der Energieverbrauch der Benutzer von heizungs-, kühl- oder raumlufttechnischen oder der Versorgung mit Warmwasser dienenden gemeinschaftlichen Anlagen oder Einrichtungen erfasst wird,



Drucksache 279/18 (Beschluss)

... e) Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorgesehenen SBBS von Ratingagenturen die Bestnote ("AAA") erhalten würden. Selbst die Senior-Tranchen würden bei einer vorgesehenen Aufteilung der Tranchen von 70 Prozent (Senior) zu 30 Prozent (Junior) wohl nicht mit der Bestnote bewertet. Zur Begründung wird auf die starke Korrelation zwischen den Staatsanleihen und auf das Fehlen gemeinschaftlicher Garantien durch die Eurostaaten hingewiesen.



Drucksache 257/18

... /EU /EU bestimmte tierseuchenrechtliche Maßnahmen erlassen; diese beziehen sich jedoch im Wesentlichen auf das innerstaatliche und innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Ausfuhr. Die Erkenntnisse der Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik zeigen, dass für eine erfolgreiche Bekämpfung der Seuche das bisher vorhandene Instrumentarium, insbesondere die Ermächtigungsgrundlagen im



Drucksache 83/1/18

... a) Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, einem stigmatisierenden Ausschluss von Kindern von der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen,



Drucksache 83/18

... ) im Rahmen der Existenzsicherung Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistungen ist die Übernahme der Mehraufwendungen bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen, in



Drucksache 468/18 (Beschluss)

... , Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vorschreiben zu können. Durch die Kontrollen soll sichergestellt werden, dass beim innergemeinschaftlichen Verbringen sowie bei der Einfuhr und Ausfuhr die Einhaltung der tierzuchtrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist und die ausgestellten Dokumente dem Status der Tiere oder Herkunftsbetriebe sowie den tatsächlichen Eigenschaften der Tiere entsprechen. Aufzeichnungen über die Herkunft, den Empfänger, den Status und die weiteren Bestimmungen der gehandelten Tiere oder des gehandelten Zuchtmaterials erleichtern diese Kontrollen.



Drucksache 279/1/18

... e) Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorgesehenen SBBS von Ratingagenturen die Bestnote ("AAA") erhalten würden. Selbst die Senior-Tranchen würden bei einer vorgesehenen Aufteilung der Tranchen von 70 Prozent (Senior) zu 30 Prozent (Junior) wohl nicht mit der Bestnote bewertet. Zur Begründung wird auf die starke Korrelation zwischen den Staatsanleihen und auf das Fehlen gemeinschaftlicher Garantien durch die Eurostaaten hingewiesen.



Drucksache 468/18

... Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr



Drucksache 153/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hält insoweit an seiner bisherigen Haltung fest, dass die Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz nicht zu einer Absenkung des Verbraucherschutzniveaus führen darf, sondern vielmehr die Chance genutzt werden sollte, bestehende Lücken zu schließen und Inkon-sistenzen zu beheben (vergleiche die Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 2007, BR-Drucksache 112/07(B), Ziffer 1).



Drucksache 376/18 (Beschluss)

... (2) Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, sowie nicht unter Absatz 1 oder § 23 Absatz 5 Satz 1 fallende Einrichtungen, Wohngruppen und sonstige gemeinschaftliche Wohnformen zur Intensivpflege (ambulante Intensivpflegeeinrichtungen) können durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden."



Drucksache 612/18

... "b) Staatsangehörigkeit, Tag der Geburt und Geschlecht der Ehegatten, Tag der Eheschließung oder im Falle einer Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft, Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder,".



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Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.