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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gemeinschaftsverordnung"


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Drucksache 378/07 (Beschluss)

... Durch eine Gemeinschaftsverordnung wäre im Übrigen eine Vereinheitlichung der Vorschriften nur begrenzt möglich, da der Verordnungsvorschlag zahlreiche ergänzende nationale Vorschriften vorsieht (siehe insbesondere Artikel 3, 6 Abs. 1 Unterabs. 2, Abs. 3, Artikel 7 Abs. 2, Artikel 8 Abs. 2, 4 und 5, Artikel 9 Abs. 1 und 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/07 (Beschluss)




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Kapitel III

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 378/1/07

... Durch eine Gemeinschaftsverordnung wäre im Übrigen eine Vereinheitlichung der Vorschriften nur begrenzt möglich, da der Verordnungsvorschlag zahlreiche ergänzende nationale Vorschriften vorsieht (siehe insbesondere Artikel 3, 6 Abs. 1 Unterabs. 2, Abs. 3, Artikel 7 Abs. 2, Artikel 8 Abs. 2, 4 und 5, Artikel 9 Abs. 1 und 2).

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Drucksache 378/1/07




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Kapitel III

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 716/07

... Bei der Folgenabschätzung hat sich eine Gemeinschaftsverordnung als die vorzuziehende Option herauskristallisiert. Mit ihr sollen wasserstoffbetriebene Fahrzeuge der Klassen M1, M2, M3 und N1, N2, N3 in das EG-Typgenehmigungssystem einbezogen werden.

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Drucksache 716/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Allgemeine Vorschriften für Wasserstoffsysteme und Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 6
Vorschriften für Behälter für flüssigen Wasserstoff

Artikel 7
Vorschriften für sonstige flüssigen Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 8
Vorschriften für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff

Artikel 9
Vorschriften für sonstige gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 10
Allgemeine Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen

Artikel 11
Zeitplan für die Anwendung

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 13
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 14
Sanktionen bei Verstößen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang I
Typgenehmigungspflichtige Bauteile

Anhang II
Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für flüssigen Wasserstoff

Anhang III
Vorgeschriebene Prüfungen für andere flüssigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter

Anhang IV
Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff

Anhang V
Vorgeschriebene Prüfungen für andere gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter

Anhang VI
Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen

Anhang VII
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG


 
 
 


Drucksache 31/06

... Diesem Vorschlag ging eine umfassende Konsultation der Mitgliedstaaten, der übrigen EU-Institutionen und der Zivilgesellschaft auf der Grundlage des Grünbuchs vom 14. Januar 20037 voraus, gefolgt von einer öffentlichen Anhörung in Brüssel am 7. Januar 2004. In den etwa 80 Beiträgen zum Grünbuch8, die von staatlicher Seite sowie aus Lehre, Recht und Wirtschaft eingingen, wurde bestätigt, dass das Übereinkommen von Rom nicht nur allseits bekannt ist, sondern von der Fachwelt sehr geschätzt wird. Eine breite Mehrheit sprach sich für die Umwandlung dieses Übereinkommens in eine Gemeinschaftsverordnung aus, allerdings mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, bestimmte Vorschriften zu aktualisieren.

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Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 17/06

... Die Gleichwertigkeitsprüfung für die Einfuhr wird sich auf den internationalen Standard (Codex Alimentarius) oder die Vorschriften der Gemeinschaftsverordnung stützen. Soweit erforderlich, können die Drittländer ihre eigenen Regelungen ergänzend heranziehen. Das derzeitige System mit einer Gemeinschaftsliste von anerkannten Drittländern wird beibehalten. Vorgesehen sind eine jährliche Berichterstattung sowie unter Beteiligung der Mitgliedstaaten durchgeführte Besuche zur Nachkontrolle. Für Einzelerzeugnisse wird der Zugang zum EU-Markt entweder auf der Grundlage der Konformität mit den EU-Vorschriften und der Unterwerfung unter das EU-Kontrollsystem gewährt oder aber aufgrund von gleichwertigen Garantien in Form der Zertifizierung, die durch von der EU anerkannte Kontrollstellen erteilt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/06




Begründung

politische Rahmensituation

Ökologische/biologische Erzeugung

4 Forschung

Nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

Vereinfachung und bessere Rechtsetzung

3 VERORDNUNGSVORSCHLAG

Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung

4 Flexibilität

4 Kennzeichnung

4 Kontrollen

4 Einfuhren

Inkrafttreten und Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

4 Haushaltsauswirkungen

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen Erzeugung

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 6
Grundsätze für die Verarbeitung

Titel III
PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1
Landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 7
Allgemeine Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 8
Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung

Artikel 9
Vorschriften für die tierische Erzeugung

Artikel 10
Vorschriften für die Aquakultur

Artikel 11
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe in der ökologischen Landwirtschaft

Artikel 12
Umstellung

Kapitel 2
Erzeugung von Futtermitteln

Artikel 13
Vorschriften für die Erzeugung von Futtermitteln

Kapitel 3
HERSTELLUNG von VERARBEITETEN Erzeugnissen

Artikel 14
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

Artikel 15
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe bei der Verarbeitung

Kapitel 4
Flexibilität

Artikel 16
Weniger restriktive Produktionsvorschriften

Titel IV
Kennzeichnung

Artikel 17
Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf ökologische Erzeugung

Artikel 18
Verbindliche Angaben

Artikel 19
Gemeinschaftslogo für ökologische Erzeugung

Artikel 20
Aussagen in der Etikettierung und Werbung

Artikel 21
Besondere Kennzeichnungsvorschriften

Titel V
Kontrolle

Artikel 22
Kontrollsystem

Artikel 23
Teilnahme am Kontrollsystem

Artikel 24
Zertifizierung

Artikel 25
Maßnahmen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten

Artikel 26
Informationsaustausch

Titel VI
Handel mit Drittländern

Artikel 27
Einfuhren aus Drittländern

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Freier Warenverkehr

Artikel 29
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 30
Statistische Informationen

Artikel 31
Verwaltungsausschuss für ökologische Erzeugung

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Artikel 34
Übergangsmaßnahmen

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Angaben nach Artikel 17 Absatz 1

Anhang II
Angaben nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang III
Besondere Vorschriften


 
 
 


Drucksache 325/05

... Auf der anderen Seite ist es zur Zeit nicht wahrscheinlich, dass in einem absehbarem Zeitraum Beitrittsausgleichsbeträge erneut gezahlt werden sollen. Für den bevorstehenden Beitritt Rumäniens und Bulgariens wird -soweit bekannt - eine solche Maßnahme nicht erwogen. Zudem müsste - wie im Fall von Spanien und Portugal geschehen - eine neue Gemeinschaftsverordnung erlassen werden, die ggf. Änderungen in der bestehenden BeitrAusglV erfordern würde. Angesichts dieser Umstände sowie der Tatsache, dass eine neue BeitrAusglV als Ministerverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates sehr schnell wieder erlassen werden könnte, kann die Verordnung aufgehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet(105-15)

Artikel 2
Auflösung der Fünften Verordnung zur Änderung der Weinverordnung(2125-5-1/1)

Artikel 3
Auflösung der Zweiten Weinrechts-Änderungsverordnung(2125-5-5)

Artikel 4
Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung(2331-4)

Artikel 5
Aufhebung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern(2331-7)

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern vom 25. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 95)(2331-7-1)

Artikel 7
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank(7624-1-1)

Artikel 8
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank(7624-1-2)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt(7624-2)

Artikel 10
Aufhebung des Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung(7627-6)

Artikel 11
Aufhebung des Reichsnährstands-Abwicklungsgesetzes(780-2)

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung(780-8)

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und

Artikel 14
Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes(7810-1)

Artikel 15
Änderung des Landpachtverkehrsgesetzes(7813-3)

Artikel 16
Änderung des Hopfengesetzes(7821-2)

Artikel 17
Aufhebung der Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie(7832-1-23)

Artikel 18
Aufhebung der Verordnung über die Freistellung von fleischbeschaurechtlichen Vorschriften

Artikel 19
Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung(7833-3-11)

Artikel 20
Änderung der Tierschutzkommissions-Verordnung(7833-3-3)

Artikel 21
Änderung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung(7833-3-5)

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Fütterung von Schlachtvieh auf Schlachtviehmärkten und Schlachtviehhöfen(7843-3)

Artikel 23
Aufhebung der Verordnung über die Feststellung der Marktpreise für Rinder und Kälber nach Artikel 5 der Verordnung Nr. 14/64/EWG(7847-3-1)

Artikel 24
Aufhebung der Erstattungsverordnung Rindfleisch(7847-3-4)

Artikel 25
Aufhebung der Erstattungsverordnung Schweine/Eier/Geflügel(7843-4-2)

Artikel 26
Aufhebung der Verordnung über die Vorausfestsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Olivenöl aus Drittländern(7847-4-3)

Artikel 27
Aufhebung der Dritten Verordnung über Barerstattungen für die Ausfuhr von Mehl von Weichweizen nach dritten Ländern( - )

Artikel 28
Aufhebung der Verordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von Milcherzeugnissen( - )

Artikel 29
Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Denaturierung von Zucker zu Futterzwecken im Wirtschaftsjahr 1967/68(7847-5-3)

Artikel 30
Aufhebung der Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1967/68(7847-6-2)

Artikel 31
Aufhebung der Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1968/69(7847-6-11)

Artikel 32
Aufhebung der Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1969/70(7847-6-16)

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse für die Erteilung von Vorausfestsetzungsbescheinigungen(7847-8-3)

Artikel 34
Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen(7847-11)

Artikel 35
Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung(7847-11-1-5)

Artikel 36
Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung(7847-11-1-7)

Artikel 37
Aufhebung der KRS-Behörde-Verordnung(7847-11-1-8)

Artikel 38
Aufhebung der Verordnung über die Zusammenstellung von Informationen hinsichtlich der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Tafelwein(7847-11-2-1)

Artikel 39
Aufhebung der Verordnung zur Anpassung von Zinsregelungen in Verordnungen zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen(7847-11-3-1)

Artikel 40
Änderung der Subventionsverordnung Zucker(7847-11-4-15)

Artikel 41
Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung von Milchkuhbeständen zur Fleischerzeugung(7847-11-4-25)

Artikel 42
Aufhebung der Öllein-Verordnung(7847-11-4-26)

Artikel 43
Aufhebung der Ausfuhr-Währungsausgleichs-Verordnung(7847-11-4-37)

Artikel 44
Änderung der Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl(7847-11-4-40)

Artikel 45
Aufhebung der Beitrittsausgleich-Verordnung(7847-11-4-42)

Artikel 46
Aufhebung der Verordnung über die Zahlung des Mindestankaufspreises und der Beihilfe bei der Destillation von Tafelwein gemäß Artikel 15 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr.337/79(7847-11-4-47)

Artikel 47
Aufhebung der Hopfen-Umstellungsbeihilfeverordnung(7847-11-4-62)

Artikel 48
Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von Äpfeln sowie des Verbrauchs von Zitrusfrüchten(7847-11-4-63)

Artikel 49
Magermilch-Sonderbeihilfen-Verordnung(7847-11-4-65)

Artikel 50
Aufhebung der Verbrauchsbeihilfe-Olivenöl-Verordnung(7847-11-4-77)

Artikel 51
Aufhebung der Zweiten Rinder-Erzeugerbeihilfe-Verordnung(7847-11-4-84)

Artikel 52
Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels(7847-11-4-86)

Artikel 53
Aufhebung der Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung(7847-11-5-3)

Artikel 54
Aufhebung der Verordnung über die obligatorische Destillation von Tafelwein im Wirtschaftsjahr 1992/93(7847-11-6-13)

Artikel 55
Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei der Absatzförderung von Milch und Milcherzeugnissen(7847-11-8-1)

Artikel 56
Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung neuer Verwendungszwecke für Erzeugnisse des Weinsektors(7847-11-8-5)

Artikel 57
Aufhebung der Verordnung über die Überwachung bestimmter pflanzlicher Öle und Fette(7847-11-14-2)

Artikel 58
Aufhebung des Milchaufgabevergütungsgesetzes(7847-13)

Artikel 59
Aufhebung der Milchaufgabevergütungsverordnung(7847-13-1)

Artikel 60
Aufhebung der Landwirtschaftsförderungsverordnung(7847-16-1)

Artikel 61
Aufhebung des Flächenstillegungsgesetzes 1991(7847-17)

Artikel 62
Aufhebung der Flächenstillegungsverordnung 1991(7847-17-1)

Artikel 63
Aufhebung des Agrarstrukturerhebungsgesetzes(7860-3)

Artikel 64
Aufhebung der Agrarberichterstattung-Zusatzprogrammverordnung(7860-7-2)

Artikel 65
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags der Forstwirtschaft(790-15-2)

Artikel 66
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1985(790-15-3)

Artikel 67
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in den Forstwirtschaftsjahren 1990 und 1991(790-15-4)

Artikel 68
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1992(790-15-5)

Artikel 69
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2000(790-15-6)

Artikel 70
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2001(790-15-7)

Artikel 71
Aufhebung des Reichsjagdgesetzes(792-1-a)

Artikel 72
Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung des Reichsjagdgesetzes(792-1-b)

Artikel 73
Aufhebung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Molkereifachmann(806-21-1-16)

Artikel 74
Änderung der Molkereifachmann-Ausbildungsverordnung(806-21-1-166)

Artikel 75
Aufhebung der Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung(VI-2-1)

Artikel 76
Aufhebung der Ersten Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1992(VI-2-2)

Artikel 77
Aufhebung der Zweiten Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1992(VI-2-3)

Artikel 78
Aufhebung der Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1993 bis 1995(VI-2-4)

Artikel 79
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 80
Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Wirkung der Rechtsbereinigung

III. Zur Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Artikel 53

Zu Artikel 54

Zu Artikel 55

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 60

Zu Artikel 61

Zu Artikel 62

Zu Artikel 63

Zu Artikel 65

Zu Artikel 71

Zu Artikel 72

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zu Artikel 79

Zu Artikel 80


 
 
 


Drucksache 806/04

... Artikel 7 sieht vor, dass die Kommission Finanzierungsbeschlüsse über jährliche Aktionsprogramme für die einzelnen Länder und Regionen fasst. Dies steht im Einklang mit den Grundsätzen, die in den in jüngster Zeit angenommenen Gemeinschaftsverordnungen neu eingeführt wurden1 Da es sich hierbei um Kommissionsbeschlüsse handelt, die nach Maßgabe der von den Mitgliedstaaten genehmigten Mehrjahresprogrammierungsdokumente gefasst werden (d.h. der Strategiepapiere und der Mehrjahresrichtprogramme für die Partnerländer- und Regionen sowie der thematischen Strategiepapiere), ist nicht vorgesehen, die Aktionsprogramme dem "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


Drucksache 805/04

... Artikel 12 sieht vor, dass die Kommission Finanzierungsbeschlüsse über jährliche Aktionsprogramme für die einzelnen Länder und Regionen fasst. Dies steht im Einklang mit den Grundsätzen, die in den in jüngster Zeit angenommenen Gemeinschaftsverordnungen neu eingeführt wurden.1 Da es sich hierbei um Kommissionsbeschlüsse handelt, die nach Maßgabe der von den Mitgliedstaaten genehmigten Mehrjahresprogrammierungsdokumente gefasst werden, ist nicht vorgesehen, die Aktionsprogramme dem "

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Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 450/03

... Eine Gemeinschaftsverordnung, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar wäre, würde ebenfalls nicht dazu beitragen, die Lage zufriedenstellend zu bereinigen. Den verschiedenen Rechtstraditionen und der spezifischen Situation in jedem einzelnen Mitgliedstaat muss Rechnung getragen werden. Es geht folglich darum, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum überall in der Gemeinschaft sicherzustellen, allerdings in dem bestehenden nationalen Kontext. Aus diesem Grund dürfte die gemeinschaftliche Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften über die Instrumente zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum ausreichen, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Damit die Harmonisierung wirklich wirksam ist, muss sie sich an den nationalen Vorschriften orientieren, die für die Erfordernisse der Geschädigten als besonders geeignet erscheinen, wenngleich hierbei den berechtigten Interessen der Beklagten ebenfalls Rechnung zu tragen ist. Durch diese Harmonisierung wird es möglich, einen homogenen, wirksamen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum in der ganzen Gemeinschaft zu gewährleisten, mehr Transparenz bei den Sanktionsregelungen zu schaffen und die wirksame Anwendung der Instrumente zu überwachen, die den Rechteinhabern an die Hand gegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/03




Begründung

3 Einleitung

A Ziel des Gemeinschaftsvorhabens

B Vorgeschichte: Sondierung der Kommission

TEIL I Vollendung des Binnenmarkts im Bereich des geistigen Eigentums

A Durchsetzung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums

B Erleichterung der Freizügigkeit und Gewährleistung eines fairen und gleichberechtigten Wettbewerbs im Binnenmarkt

C Vervollständigung der Maßnahmen an der Außengrenze und gegenüber Drittländern

TEIL II Bedürfnisse einer modernen Wirtschaft Schutz der Gesellschaft

A Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

B Förderung des Erhalts und der Weiterentwicklung des kulturellen Sektors

C Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa

D Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte

E Schutz des Verbrauchers

F Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

TEIL III Modalitäten Merkmale der Geplanten Maßnahme

A Grenzen des TRIPs-Übereinkommens

B Geltendes Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des Schutzes von geistigem Eigentum

C Rechtslage in den Mitgliedstaaten

D Bedarf an Harmonisierung der nationalen Rechtsnormen

E Rechtsgrundlage

TEIL IV Erläuterung der Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugungsmaßnahmen

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Maßnahmen Verfahren Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Abschnitt 2
Beweis

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Abschnitt 3
Recht auf Auskunft

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Abschnitt 4
Einstweilige Maßnahmen Sicherungsmaßnahmen

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen Aufgrund einer Entscheidung in der Sache

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugung

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Abschnitt 6
SCHADENSERSATZ Rechtskosten

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Abschnitt 7
Veröffentlichung

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Kapitel III
STRAFRECHTLICHE Bestimmungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Kapitel IV
TECHNISCHE Maßnahmen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Kapitel V
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Anhang Verzeichnis
der gemeinschaftlichen und europäischen Rechtsakte zum Schutz geistigen Eigentums (gemäß Artikel 2 Absatz 1)


 
 
 


Drucksache 224/11 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.