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"Gesamatanlandungen"


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Drucksache 834/05

... Nach der geltenden Gemeinschaftsvorschrift müssen die Mitgliedstaaten der Kommission monatliche Daten über die Menge und den Wert der Anlandungen von Fischereierzeugnissen in ihren Häfen übermitteln. Eine Analyse der Datenerhebungs- und -verarbeitungsverfahren der einzelstaatlichen Behörden und der Verwendung, die diese Daten durch die Kommissionsdienststellen erfahren, ließ erkennen, dass Verbesserungen möglich sind, die die Belastung der Mitgliedstaaten verringern und die Nützlichkeit der Daten erhöhen würden. Die Verordnung weicht von der geltenden Vorschrift ab. Zum ersten sind die Daten jährlich, statt monatlich, zu übermitteln. Zum zweiten soll die Datenübermittlung anhand der Flagge (oder Staatsangehörigkeit) der Fischereifahrzeuge, die anlanden, erfolgen. Im Gegensatz zur derzeitig geforderten Übermittlung anhand der großen Gruppen „EU-Fahrzeuge“, „EFTA-Fahrzeuge“ und „sonstige Fahrzeuge“ sind so genauere Analysen der Daten möglich, ohne die Belastung der einzelstaatlichen Behören, die diese Daten bereits erheben, wesentlich zu erhöhen. Schließlich erlaubt die Verordnung eine flexiblere Vorgehensweise beim Einsatz von Stichproben zur Schätzung der Gesamatanlandungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Ergänzende Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 3
Verarbeitung der Statistiken

Artikel 4
Daten

Artikel 5
Übermittlung von statistischen Daten

Artikel 6
Methodik

Artikel 7
Übergangsfrist

Artikel 8
Ausnahmeregelungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Aufhebung

Artikel 11
Inkrafttreten

Anhang I
Format der übermittelten Daten

Anhang II
Liste der Länderkodes

Anhang III
Kodeliste für die Handelsformen

Teil
A Liste

Teil
B Anmerkungen

Anhang IV
Liste des Kodes für den Verwendungszweck

Teil
A Liste

Teil
B Anmerkungen


 
 
 


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