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"Gesamatanlandungen"
Drucksache 834/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Übermittlung von Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten KOM (2005) 566 endg.; Ratsdok. 14571/05
... Nach der geltenden Gemeinschaftsvorschrift müssen die Mitgliedstaaten der Kommission monatliche Daten über die Menge und den Wert der Anlandungen von Fischereierzeugnissen in ihren Häfen übermitteln. Eine Analyse der Datenerhebungs- und -verarbeitungsverfahren der einzelstaatlichen Behörden und der Verwendung, die diese Daten durch die Kommissionsdienststellen erfahren, ließ erkennen, dass Verbesserungen möglich sind, die die Belastung der Mitgliedstaaten verringern und die Nützlichkeit der Daten erhöhen würden. Die Verordnung weicht von der geltenden Vorschrift ab. Zum ersten sind die Daten jährlich, statt monatlich, zu übermitteln. Zum zweiten soll die Datenübermittlung anhand der Flagge (oder Staatsangehörigkeit) der Fischereifahrzeuge, die anlanden, erfolgen. Im Gegensatz zur derzeitig geforderten Übermittlung anhand der großen Gruppen „EU-Fahrzeuge“, „EFTA-Fahrzeuge“ und „sonstige Fahrzeuge“ sind so genauere Analysen der Daten möglich, ohne die Belastung der einzelstaatlichen Behören, die diese Daten bereits erheben, wesentlich zu erhöhen. Schließlich erlaubt die Verordnung eine flexiblere Vorgehensweise beim Einsatz von Stichproben zur Schätzung der Gesamatanlandungen.
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