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"Gesamt- und Einheitsjugendstrafen"


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Drucksache 72/08 (Beschluss)

... Die Einfügung bewirkt, dass die bisherige Frist von fünf Jahren (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BZRG) auch für die Aufnahme in das Führungszeugnis für Verurteilungen wegen einer bislang nicht aufgeführten Katalogtat des § 72a SGB VIII zu mehr als einem Jahr Jugend- oder Freiheitsstrafe auf zehn Jahre verlängert wird. In Verbindung mit § 34 Abs. 2 Satz 1 BZRG führt dies dazu, dass die Dauer der Aufnahme in das Führungszeugnis in diesen Fällen nunmehr mindestens 11 Jahre ab dem Tag des Urteils (§ 36 BZRG) beträgt. Wegen der Möglichkeit von Gesamt- und Einheitsjugendstrafen (vgl. § 35 Abs. 1 BZRG) wurden auch solche Katalogtaten aufgenommen, deren Strafrahmen nach allgemeinem Strafrecht ein Jahr nicht übersteigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 32

Zu § 34

Zu § 41

Zu § 46

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu § 97

Zu § 100

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 72/08

... Die Einfügung bewirkt, dass die bisherige Frist von fünf Jahren (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BZRG) auch für die Aufnahme in das Führungszeugnis für Verurteilungen wegen einer bislang nicht aufgeführten Katalogtat des § 72a SGB VIII zu mehr als einem Jahr Jugend- oder Freiheitsstrafe auf zehn Jahre verlängert wird. In Verbindung mit § 34 Abs. 2 Satz 1 BZRG führt dies dazu, dass die Dauer der Aufnahme in das Führungszeugnis in diesen Fällen nunmehr mindestens 11 Jahre ab dem Tag des Urteils (§ 36 BZRG) beträgt. Wegen der Möglichkeit von Gesamt- und Einheitsjugendstrafen (vgl. § 35 Abs. 1 BZRG) wurden auch solche Katalogtaten aufgenommen, deren Strafrahmen nach allgemeinem Strafrecht ein Jahr nicht übersteigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.