[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geschlechterproblematik"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 181/10

... (15) Jeder Mitgliedstaat sollte Verfahren zur Verhütung von Menschenhandel einführen und/oder stärken, einschließlich Maßnahmen, um der Nachfrage, die jegliche Form von Ausbeutung begünstigt, entgegenzuwirken; des weiteren sollten Forschungs-, Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefahr, dass Menschen Opfer von Menschenhandel werden, zu verringern. Bei solchen Initiativen sollte jeder Mitgliedstaat der Geschlechterproblematik und den Rechten des Kindes Rechnung tragen. Beamte, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht dass sie mit Opfern oder potenziellen Opfern in Kontakt kommen werden, sollten Schulungen erhalten, damit sie wissen, wie Opfer und potenzielle Opfer von Menschenhandel zu erkennen sind und wie mit ihnen umzugehen ist. Diese vorgeschriebenen Schulungen würden in erster Linie Polizei- und Grenzschutzbeamte, Arbeitsaufsichtsbeamte, Fachkräfte im Gesundheitswesen und Konsularbedienstete betreffen könnten aber je nach den örtlichen Umständen auch für andere Gruppen von Beamten, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit mit Menschenhandelsopfern zu tun haben werden, durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts

3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer

3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren

3.1.5. Prävention

3.1.6. Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

8.2. Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 3
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 4
Strafen

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 8
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 9
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 10
Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels

Artikel 11
Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 12
Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind

Artikel 13
Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

Artikel 14
Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 15
Prävention

Artikel 16
Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen

Artikel 17
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten


 
 
 


Drucksache 298/09

... (11) Jeder Mitgliedstaat sollte Verfahren zur Verhütung des Menschenhandels einführen und/oder stärken, einschließlich Forschungs-, Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen, um der Nachfrage, die jegliche Form von Ausbeutung begünstigt, entgegenzuwirken. Bei solchen Initiativen sollte jeder Mitgliedstaat der Geschlechterproblematik und den Rechten des Kindes Rechnung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

A Bestimmungen des materiellen Strafrechts

B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

C Opferrechte im Strafverfahren

D Unterstützung der Opfer

E Prävention

F Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 2
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 3
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 4
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 5
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 6
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 7
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 8
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 9
Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren

Artikel 10
Unterstützung der Opfer

Artikel 11
Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder

Artikel 12
Prävention

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 15
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 266/08

... F. in der Erwägung, dass von den 1,3 Milliarden in absoluter Armut lebenden Menschen 70 % Frauen sind und Armut nicht nur ein Symptom, sondern auch eine Ursache von ungleicher Verteilung von Einkommen, Besitz, Ressourcen, Marktmacht und Verfügungsgewalt über Eigentum ist; in der Erwägung, dass die Europäische Union die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen in ihrer Entwicklungszusammenarbeit über den zweigleisigen Ansatz fördert, der einerseits die systematische Einbeziehung der Geschlechterproblematik in alle Projekte und Programme (Gender Mainstreaming) und andererseits bestimmte Maßnahmen vorsieht, die auf die Förderung der Frauenrechte und die Teilhabe der Frauen abzielen,



Drucksache 787/07

... 3. ersucht die Regierungen der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zu den Ländern Lateinamerikas sowie die europäischen Institutionen im Rahmen ihrer strategischen Partnerschaft mit diesen Ländern, die Politiken zur Gewaltprävention und zum Schutz von Frauen gegen Gewalt, wie z.B. die Ausarbeitung bzw. den Ausbau von Sensibilisierungs- und Fortbildungsprogrammen im Bereich der Geschlechterproblematik, durch Kooperationsprogramme und mit finanziellen und technischen Mitteln zu unterstützen, die Mittel der mit den Mordermittlungen beauftragten Stellen aufzustocken, wirksame Systeme für den Schutz der Zeugen, der Opfer und ihrer Familienangehörigen zu schaffen, die Leistungsfähigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane und der Generalstaatsanwaltschaften zu stärken, damit die Täter verfolgt und abgeurteilt werden können, sowie den Drogenhandel und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen; fordert darüber hinaus die Förderung einer besseren institutionellen Koordinierung in diesen Bereichen auf allen Regierungsebenen;



Drucksache 187/06

... • im Rahmen des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010, indem Sie Frauen - im Einklang mit dem europäischen Ziel, das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in diesem Feld zu beseitigen - beim Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Karrieren unterstützt; durch die Erstellung eines europäischen Best Practice-Leitfadens zum Thema „IKT und die Geschlechterproblematik“ (2007);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/06




2 Einleitung

Teil I
AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung

1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer

1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie

1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede

1.3 Frauen als Unternehmerinnen

1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung

1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen

1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten

Zentrale Aktionen

2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben

2.1 Flexible Arbeitsregelungen

2.2 Ausbau der Betreuungsangebote

2.3 Bessere Vereinbarkeit

Zentrale Aktionen

3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

3.1 Frauen in der Politik

3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen

3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik

Zentrale Aktionen

4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels

4.1 Geschlechterbezogene Gewalt

4.2 Menschenhandel

Zentrale Aktionen

5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft

5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur

5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt

5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien

Zentrale Aktionen

6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU

6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15

6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik ENP , der Außen- und der Entwicklungspolitik

Zentrale Aktionen

Teil II
politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung

Zentrale Aktionen

Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 188/05

... - Verbreitung von Informationen an die Stakeholder und die Bürgerinnen und Bürger durch ein Dokumentationszentrum, eine Website, Veröffentlichungen usw. (Buchstabe h). In die Sammlung und Analyse von Informationen einbezogen werden sollten auch internationale Organisationen und Drittländer, einschließlich der EFTA-Länder und der Bewerberländer. Dies soll dazu dienen, das Verständnis der Geschlechterproblematik außerhalb der EU zu vertiefen und die Gemeinschaft in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Geschlechtergleichstellung in die Politikbereiche Außenbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren. Unterschiedliche Ansätze erschweren die Erhebung durchgehend objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Daten zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Mitgliedstaaten. Um hier optimale Ergebnisse zu erzielen, wird das Institut eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit begründen mit den relevanten nationalen Stellen in jedem einzelnen Mitgliedstaat in den Bereichen Universitäten, Forschung, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen (Buchstabe a).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/05




ERLÄUTERUNG der Artikel

Vorschlag

Haben folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Aufgaben

Artikel 4
Tätigkeitsbereiche und Arbeitsmethoden

Artikel 5
Unabhängigkeit des Instituts

Artikel 6
Rechtspersönlichkeit und Geschäftsfähigkeit

Artikel 7
Zugang zu Dokumenten

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Organisationen auf nationaler und auf europäischer Ebene sowie mit internationalen Organisationen und mit Drittländern

Artikel 9
Verwaltungsstruktur des Instituts

Artikel 10
Verwaltungsrat

Artikel 11
Direktor/in

Artikel 12
Beirat

Artikel 13
Personal

Artikel 14
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 15
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 16
Sprachen

Artikel 17
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 18
Haftung

Artikel 19
Beteiligung von Drittländern

Artikel 20
Bewertung

Artikel 21
Überprüfungsklausel

Artikel 22
Verwaltungskontrolle

Artikel 23
Tätigkeitsaufnahme des Instituts

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.