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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geschmacksmusterinhaber"


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Drucksache 702/1/04

... 3. Der Richtlinienvorschlag schränkt - entgegen den Ausführungen der Kommission bei der Erläuterung zu Artikel 1 (Ziffer 3 der Begründung des Richtlinienvorschlags; BR-Drucksache 702/04, Seite 10) - die Rechte der Geschmacksmusterinhaber jedenfalls in den Mitgliedstaaten ein, die bisher keine Reparaturklausel für Ersatzteile eingeführt haben. Diese Einschränkung bedarf einer Rechtfertigung. Dabei ist es nicht ausreichend, auf die Monopolstellung der Rechteinhaber - hier der Kraftfahrzeughersteller - zu verweisen; jedes gewerbliche Schutzrecht verleiht eine Monopolstellung. Auch die Differenzierung zwischen einem Primärmarkt für Neuteile und einem Anschlussmarkt für Ersatzteile ist dem gewerblichen Rechtsschutz zunächst einmal fremd. Im Ergebnis geht es darum, die Interessen der Rechteinhaber mit den Interessen der unabhängigen Ersatzteilhersteller und der Verbraucher abzuwägen. Hier fällt auf, dass die Kommission den Interessen der Rechteinhaber deutlich weniger Aufmerksamkeit schenkt. Auch werden vermittelnde Lösungen, wie z.B. eine Schutzdauerbeschränkung oder eine Vergütungsregelung, mit sehr knapper Begründung abgelehnt.



Drucksache 702/04 (Beschluss)

... Der Richtlinienvorschlag schränkt - entgegen den Ausführungen der Kommission bei der Erläuterung zu Artikel 1 (Ziffer 3 der Begründung des Richtlinienvorschlags; BR-Drucksache 702/04, Seite 10) - die Rechte der Geschmacksmusterinhaber jedenfalls in den Mitgliedstaaten ein, die bisher keine Reparaturklausel für Ersatzteile eingeführt haben. Diese Einschränkung bedarf einer Rechtfertigung. Dabei ist es nicht ausreichend, auf die Monopolstellung der Rechteinhaber - hier der Kraftfahrzeughersteller - zu verweisen; jedes gewerbliche Schutzrecht verleiht eine Monopolstellung. Auch die Differenzierung zwischen einem Primärmarkt für Neuteile und einem Anschlussmarkt für Ersatzteile ist dem gewerblichen Rechtsschutz zunächst einmal fremd. Im Ergebnis geht es darum, die Interessen der Rechteinhaber mit den Interessen der unabhängigen Ersatzteilhersteller und der Verbraucher abzuwägen. Hier fällt auf, dass die Kommission den Interessen der Rechteinhaber deutlich weniger Aufmerksamkeit schenkt. Auch werden vermittelnde Lösungen, wie z.B. eine Schutzdauerbeschränkung oder eine Vergütungsregelung, mit sehr knapper Begründung abgelehnt.



Drucksache 702/04

... Die Reparaturklausel schränkt die Rechte der Geschmacksmusterinhaber nicht ein, verhindert jedoch Monopole auf dem Ersatzteilmarkt. Das Recht an der Erscheinungsform eines Primärproduktes wird nicht auf das Produkt auf dem Sekundärmarkt ausgedehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/04




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Interessierten Kreisen und Folgenabschätzungen

2.1 Beschreibung des Marktes

2.2. Konsultation, Untersuchung, Folgenabschätzung

2.3. Voraussichtliche Vorteile Des Vorschlags

· Vorteile für die Verbraucher

· Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Wettbewerb

· Beschäftigung

· Sicherheit und Gesundheit

2.4. Fazit

3. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Finanzbogen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.