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"Gesellschaftsrecht-Richtlinie"


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Drucksache 797/09

... Das Gemeinschaftsrecht enthält mehrere obligatorische Anforderungen für die Übertragung von Rechten auf die Aktionäre. Hierzu gehören Vorkaufsrechte und die Anforderung, dass jede Erhöhung oder Verringerung des Aktienkapitals auf der Generalversammlung der Aktionäre genehmigt wird. Solange die Unternehmenstätigkeit fortgeführt wird, genießen Aktionäre in der EU gleichwertige Mindestrechte. Die im Gemeinschaftsrecht gewährten Aktionärsrechte dürften einer Sanierung im Rahmen eines ordentlichen Insolvenzverfahrens im Normalfall nicht im Wege stehen. Genauso wenig werfen diese Rechte zwangsläufig Probleme für einen Abwicklungsmechanismus auf, der darauf ausgelegt ist, in einem abgestuften Konzept die Zustimmung der Aktionäre zu Umstrukturierungsmaßnahmen einzuholen, sofern die erforderliche Zeit zur Verfügung steht. Schwierigkeiten entstehen, wenn die Sanierung im Rahmen eines Abwicklungsmechanismus erfolgt, der sich auf Zwangsmaßnahmen ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre stützt. In einem solchen Fall könnten die in den Gesellschaftsrecht-Richtlinien der EU gewährten Rechte aufgrund ihres obligatorischen Charakters Versuche der Behörden, eine Bankenkrise schnell zu überwinden, untergraben. Deshalb müssen diese Richtlinien gegebenenfalls geändert werden. Bei diesen Änderungen muss gewährleistet sein, dass die nationalen Behörden weiterhin zu einem raschen Eingreifen unter genau definierten Umständen in der Lage sind, d. h. dass sie bei Vorliegen bestimmter auslösender Elemente oder Bedingungen ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre tätig werden können, um die Kontinuität wesentlicher Dienstleistungen der Bank zu gewährleisten und systemische Auswirkungen eines Zusammenbruchs zu verhindern, indem etwa ein Kauf durch den Privatsektor in die Wege geleitet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziel und Struktur der Mitteilung

2.1. Ziel

2.2. Struktur

2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen

3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden

3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen

5 Fragen8

3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe

4. Abwicklung von Banken

4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?

Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften

Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte

4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor

4.3. Welche Instrumente werden benötigt?

4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente

4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor

4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor

5 Aktionäre

Gläubiger und Gegenparteien

4.7. Abwicklung von Bankengruppen

4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung

Finanzierung durch den Privatsektor

5 Lastenteilung

5. Insolvenz

Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen

Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken

6. Folgemassnahmen


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.