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"Gesetz- und Gleichmäßigkeit"


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Drucksache 40/11

... Das Bundesfinanzministerium hat eingeräumt, die untersuchte Steuervergünstigung sei besonders komplex und missbrauchsanfällig. Deshalb seien die Anspruchsvoraussetzungen einer effizienten maschinellen aber auch personellen Prüfung nur eingeschränkt zugänglich. Daneben hat es jedoch ausgeführt, es sei aus organisatorischer Sicht nicht vorstellbar, jeden Einzelfall zu prüfen. Das maschinelle Risikomanagement sei am besten geeignet, mit den gegebenen Mitteln die Ziele der Vollständigkeit, Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu erreichen. Ziel des maschinellen Risikomanagements sei nicht, jedes Risiko auszuschalten, sondern die höchstmögliche Balance zwischen Chancen und Risiken zu finden. Diesem Gedanken folge auch das Bundesverfassungsgericht, wenn es bei der Entscheidung der Finanzbehörden, ein Risikomanagementsystem einzuführen, Zweckmäßigkeitserwägungen zulasse. Die Risikoregeln zielten darauf ab, die risikoarmen Fälle – unter bewusster Inkaufnahme von Risiken – von den besonders risikobehafteten Fallkonstellationen zu trennen und die knappen personellen Ressourcen der Finanzbehörden auf die risikobehafteten Fälle zu konzentrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/11




Bericht

0 Zusammenfassung

1 Gegenstand der Untersuchung

2 Rechtslage

2.1 Kurzüberblick

Tabelle

2.2 Rechtsentwicklung und gesetzgeberische Zielsetzung

3 Feststellungen

3.1 Finanzielles Volumen

3.2 Bundesweite Inanspruchnahme der Steuerermäßigung

Tabelle

3.3 Art der Steuerermäßigung in den aufgesuchten Finanzämtern

3.3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Abbildung 1 - Anteil der Fälle mit Hausmeister- und Reinigungsdiensten

3.3.2 Handwerkerleistungen

Abbildung 2 - Anteil der Fälle mit Kaminkehrer und Wartungsarbeiten

3.4 Einsatz des maschinellen Risikomanagements bei der Steuerfestsetzung

3.5 Normenvollzug

3.5.1 Abgrenzen von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung

3.5.2 Ausschluss der Förderung bei Neubaumaßnahmen

3.5.3 Vermeiden einer Doppelförderung

3.5.4 Abgrenzen von Material- und Arbeitskosten

3.5.5 Vorrangprüfung

3.5.6 Barzahlungen, Abzug von Skonti oder von Erstattungsleistungen

3.5.7 Gemeinsamer Haushalt von Alleinstehenden

3.6 Evaluierung

4 Würdigung

4.1 Mitnahmeeffekte

4.2 Maschinelles Risikomanagement

4.3 Normenvollzug

4.4 Zielerreichung

5 Empfehlung

6 Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums

7 Abschließende Würdigung und Empfehlung


 
 
 


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