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44 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gesetzbüchern"


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Drucksache 246/3/20

... g) Der Bundesrat begrüßt, dass die Regelungen vorsehen, dass die Prämie mit Forderungen der Pflegeeinrichtung oder Arbeitgeber nicht aufgerechnet werden darf und auch unpfändbar ist. Der Bundesrat geht weiterhin davon aus, dass auch eine Anrechnung auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern nicht zulässig ist und bittet, dies klarzustellen.



Drucksache 246/20 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat begrüßt, dass die Regelungen vorsehen, dass die Prämie mit Forderungen der Pflegeeinrichtung oder Arbeitgeber nicht aufgerechnet werden darf und auch unpfändbar ist. Der Bundesrat geht weiterhin davon aus, dass auch eine Anrechnung auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern nicht zulässig ist und bittet, dies klarzustellen.



Drucksache 2/20

... IV, aber auch für andere Sozialgesetzbücher, Sozialgesetze und Verordnungen. Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich beispielsweise aus Vorgaben der Rechtsprechung oder aus Beschlüssen des Rechnungsprüfungsausschusses. Außerdem sollen Ziele des Koalitionsvertrages umgesetzt und Anregungen der Praxis aufgegriffen werden. Die Neuregelungen dienen auch der Kernzielsetzung des Sozialgesetzbuches, dass Leistungsberechtigte die ihnen zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhalten. Schließlich müssen zur Rechtsbereinigung abgelaufene Übergangs- und sonstige Bestimmungen aufgehoben und redaktionelle Anpassungen durchgeführt werden.



Drucksache 366/18 (Beschluss)

... Mit den Aufschubtatbeständen des § 18 Absatz 2 SGB III wollte der Gesetzgeber den Zugang zur Eingliederungsförderung auf Personengruppen erweitern, bei denen ein Ausschluss von der Förderung unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten sachlich nicht zu begründen ist. Die Einfügung einer entsprechenden Regelung in Bezug auf die in den Sozialgesetzbüchern nicht definierte Fördervoraussetzung des Langzeitleistungsbezuges erscheint vor diesem Hintergrund nur folgerichtig. Für den Ausschluss förderungsbedürftiger Personen von der Förderung nach § 16i SGB II-E, bei denen der geforderte SGB II-Langzeitleistungsbezug nur wegen eines gesetzlichen Leistungsausschlusses auf Grund stationärer Unterbringung zeitlich begrenzt unterbrochen war, ist nach Auffassung des Bundesrates ein sachlicher Grund nicht erkennbar.



Drucksache 366/2/18

... III wollte der Gesetzgeber den Zugang zur Eingliederungsförderung auf Personengruppen erweitern, bei denen ein Ausschluss von der Förderung unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten sachlich nicht zu begründen ist. Die Einfügung einer entsprechenden Regelung in Bezug auf die in den Sozialgesetzbüchern nicht definierte Fördervoraussetzung des Langzeitleistungsbezuges erscheint vor diesem Hintergrund nur folgerichtig. Für den Ausschluss förderungsbedürftiger Personen von der Förderung nach § 16i SGB II-E, bei denen der geforderte SGB II - Langzeitleistungsbezug nur wegen eines gesetzlichen Leistungsausschlusses auf Grund stationärer Unterbringung zeitlich begrenzt unterbrochen war, ist nach Auffassung des Bundesrates ein sachlicher Grund nicht erkennbar.



Drucksache 673/17

... es und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017 (BGBl. I. S. 2541). Weitere Anpassungen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, einschließlich der sozialdatenschutzrechtlichen Regelungen in den übrigen Sozialgesetzbüchern, sollen mit dem Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) vollzogen werden. Da eine Anpassung von Rechtsverordnungen an die Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 66/16 (Beschluss)

... Die ganzheitliche Betreuung der Bedarfsgemeinschaft sowie die interdisziplinäre und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Einzelfall erfordern eine Koordinierung der inhaltlichen Leistungsangebote nach den Sozialgesetzbüchern und damit die Zusammenarbeit aller an der Betreuung beteiligten Stellen. In diesem Zusammenhang ist eine rechtskreisübergreifende Gesamtfinanzierung passgenauer Maßnahmen erforderlich.



Drucksache 720/1/16

... Der Bundesrat hat bereits mit seinen Beschlüssen vom 25. September und 18. Dezember 2015 (vgl. BR-Drucksache 354/15 und 567/15) zum Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die seit dem Jahr 2009 von den Ländern geforderte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und das damit verbundene neue Begutachtungsverfahren ausdrücklich begrüßt werden. Insbesondere haben die Länder aber bereits im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes auch ihr Unverständnis in Bezug auf die rechtssystematisch und sozialpolitisch nicht nachvollziehbare Entkoppelung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes hingewiesen, der in zwei Sozialgesetzbüchern - dem



Drucksache 567/1/15

... Das vorliegende Gesetz entkoppelt die Umsetzung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes, der in zwei Sozialgesetzbüchern - dem



Drucksache 354/15 (Beschluss)

... Der vorliegende Gesetzentwurf entkoppelt die Umsetzung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes, der in zwei Sozialgesetzbüchern - dem SGB XI als "Teilleistungssystem" und dem SGB XII als ergänzendes, "bedarfsdeckendes System" - geregelt ist. Der Gesetzentwurf enthält zudem einseitig Berechnungen zur Entlastung der Sozialhilfe, die nicht nachvollzogen werden können und einer validen Datengrundlage entbehren, und lässt die Wechselwirkung der zukünftigen Belastung der Sozialhilfe durch die Einführung "pflegerischer Betreuungsmaßnahmen" als Regelleistung der Pflege vollkommen außer Betracht.



Drucksache 195/15 (Beschluss)

... Erforderlich ist daher, die Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern unter Beachtung der Belange der Betroffenen auf den Prüfstand zu stellen.



Drucksache 567/15 (Beschluss)

... Das vorliegende Gesetz entkoppelt die Umsetzung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes, der in zwei Sozialgesetzbüchern - dem



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... sind sämtlich ordnungsbehördlich geprägt und dienen der Durchsetzung gesetzlicher Verbote gegenüber Privaten. Insoweit gehört das Kartellrecht zum Polizei- und Ordnungsrecht im Sinne klassischen Gefahrenabwehrrechts. Polizeiliche Maßnahmen gegenüber Körperschaften öffentlichen Rechts, die ihrerseits Teil der Staatsgewalt sind, wären aber nicht nur vor dem Hintergrund des Grundsatzes der öffentlichrechtlichen Selbstverantwortlichkeit verfassungsrechtlich bedenklich. Die Übertragung polizeirechtlicher Prinzipien auf das Aufsichtsverhältnis nach den Sozialgesetzbüchern liefe auch dem in der Sozialversicherung herrschenden Prinzip der Selbstverwaltung unter der Rechtsaufsicht des Staates zuwider, ohne dass es hierfür eine Rechtfertigung gibt.



Drucksache 183/14

... Bosnien und Herzegowina ist Signatarstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Die Todesstrafe ist abgeschafft, wenngleich in der Verfassung der Republika Srpska in Artikel 11 für Kapitalverbrechen redaktionell weiterhin enthalten. Beide Entitäten haben die Todesstrafe aus ihren Strafgesetzbüchern gestrichen.



Drucksache 541/14

... In verschiedenen Sozialgesetzbüchern werden Regelungen mit Wirkung für die Zukunft rechtsbereinigend aufgehoben, die keine praktische Wirkung mehr entfalten, sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Die Aufhebung erleichtert die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht und die Rechtsanwendung.



Drucksache 392/14 (Beschluss)

... Unabhängig davon, dass schon Zweifel daran bestehen, dass sich eine solche Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Ausländergruppierungen sowie einer Teilung zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und den Leistungssystemen nach den Sozialgesetzbüchern vornehmen lässt, nimmt der Gesetzentwurf der Bundesregierung Differenzierungen vor, die auch bei Einräumung einer großzügigen Einschätzungsprärogative nicht mehr nachvollziehbar sind. Sie müssen im Einzelnen so verändert werden, dass sie zumindest nicht offensichtlich den verfassungsgemäßen Rahmen überschreiten.



Drucksache 392/1/14

... Unabhängig davon, dass schon Zweifel daran bestehen, dass sich eine solche Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Ausländergruppierungen sowie einer Teilung zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und den Leistungssystemen nach den Sozialgesetzbüchern vornehmen lässt, nimmt der Gesetzentwurf der Bundesregierung Differenzierungen vor, die auch bei Einräumung einer großzügigen Einschätzungsprärogative nicht mehr nachvollziehbar sind. Sie müssen im Einzelnen so verändert werden, dass sie zumindest nicht offensichtlich den verfassungsgemäßen Rahmen überschreiten:



Drucksache 446/12

... X und damit zum Teil auch kürzere Aufbewahrungszeiten. Um die gesetzlichen Regelungen in den Sozialgesetzbüchern mit der vorliegenden Regelung des § 30 Absatz 2 Satz 6 zu harmonisieren, wird zeitnah eine entsprechende Gesetzesänderung angestrebt.



Drucksache 557/12

... Diese Kollisionsregelung stellt klar, dass dieses Gesetz dann gilt, soweit nicht Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Regelungen enthalten. Solche Regelungen gehen diesem Gesetz vor. Soweit also die entsprechende Rechtsvorschrift etwa eine Bestimmung zur elektronischen Verwaltung enthält, hat diese Vorrang. Damit soll sichergestellt werden, dass die aufgrund der jeweiligen Besonderheiten für bestimmte Rechtsgebiete getroffenen Regelungen zur elektronischen Verwaltung (z.B. in den Sozialgesetzbüchern oder in den Steuergesetzen) Gültigkeit behalten. Soweit



Drucksache 576/12

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Zwölftes Buch



Drucksache 576/12 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Zwölftes Buch - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen, Nordrhein-Westfalen -



Drucksache 576/1/12

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Zwölftes Buch - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen -



Drucksache 670/09

... XII in Anspruch nehmen wollen. Dies entspricht Artikel 14 Absatz 2 Freizügigkeitsrichtlinie. Der Bezug von Leistungen nach den genannten Sozialgesetzbüchern darf jedoch nicht automatisch zur Verlustfeststellung führen.



Drucksache 760/08

... IX) geht an mehreren Stellen ausdrücklich auf die Situation behinderter Kinder ein und verankert gesetzlich, die Bedürfnisse behinderter Kinder zu respektieren und ihnen so weit wie möglich ein Leben in ihrem familiären Umfeld zu ermöglichen. Kinder sollen gemäß ihrem Alter und ihrer Entwicklung an der Planung und Gestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt werden. Dies gilt ebenso für ihre Eltern. Dabei soll den besonderen Bedürfnissen der Eltern und Kinder Rechnung getragen werden. Die jeweiligen speziellen Sozialgesetzbücher sehen vielfältige Leistungen vor, die Familien mit behinderten Kindern unterstützen und den Kindern ermöglichen, in ihrem sozialen Umfeld zu verbleiben.



Drucksache 564/07

... IX in verschiedenen Gesetzbüchern des Sozialgesetzbuchs geregelten Vorschriften des Rechts der medizinischen Reha und der Teilhabe am Arbeitsleben werden im SGB IX zusammengefasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV

2 I.

2 II.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu I.

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 17

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 24

Zu Nr. 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

C. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)


 
 
 


Drucksache 718/2/07

... b) diesen gesetzlichen Anspruch in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern entsprechend zu regeln.



Drucksache 873/07

... Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen in Familien lebt, die auf staatliche Transferleistungen insbesondere nach den Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind. Kinderarmut äußert sich in vielfältigen Formen und beeinflusst entscheidend die gesundheitliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ihre Chancen auf Teilhabe an Bildung, Gesundheit und späteren beruflichen Perspektiven. Zur Bekämpfung von Kinderarmut ist eine umfassende Strategie nötig, die Anstrengungen unter anderen auf den Gebieten der Sozial-, der Familien-, der Arbeitsmarkt- und der Gesundheitspolitik erfordert.



Drucksache 901/06

... 35. ermutigt die Mitgliedstaaten, die dies nicht getan haben, alle Formen der Gewalt gegen Frauen und Kinder, insbesondere Zwangsehen, Polygamie, so genannte Ehrenverbrechen und Genitalverstümmelungen bei Frauen, in ihren Strafgesetzbüchern mit wirksamen und abschreckenden Strafen zu belegen und Polizei und Gerichte für diese Erscheinungen mehr zu sensibilisieren;



Drucksache 66/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 410/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 410/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 428/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 428/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 535/15 PDF-Dokument



Drucksache 641/1/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.