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"Gesundheits"
Drucksache 380/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Ambulante Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern
... 1. Der Bundesrat betont, dass die COVID-19-Pandemie für alle medizinischen Leistungserbringer eine erhebliche Belastung darstellt. Ziel aller Maßnahmen muss es sein, die bewährten Strukturen der gesundheitlichen Versorgung in ihrer gesamten Breite zu erhalten.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Ambulante Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern
§ 3a Ausgleichszahlungen für Einrichtungen der ambulanten Vorsorge und Rehabilitation
Drucksache 133/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2020
Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Haushaltsgesetz 2020 über die beabsichtigte Einwilligung in eine weitere außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1503 Titel 684 03 - Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus - bis zur Höhe von 650.000 T Euro
... gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) seine Einwilligung nach Artikel 112
Drucksache 141/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... Grundsätzlich wird die gesundheitspolitische Intention des Bundes, durch eine Regelung von Kräuter- und Früchtetees den Zuckerverzehr von Säuglingen und Kleinkindern zu senken, unterstützt. Die zusätzlichen Regelungen zur Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge und Kleinkinder werden ausdrücklich begrüßt.
Drucksache 202/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Ungefährliche und sortenreine Abfälle sind Sekundärrohstoffe, für die es etablierte globale Märkte gibt, die die Kreislaufwirtschaft und das Recycling voranbringen. Sofern die Abfälle im Empfangsstaat umweltgerecht behandelt werden, sind Exporte solcher Abfälle rechtlich zulässig und auch materiell nicht zu beanstanden. Gleichwohl sollten Exporte, die zu Umwelt- und Gesundheitsschäden in Drittstaaten führen können, unbedingt vermieden werden.
1. Zu Nummer 4, Nummer 5
2. Zu Nummer 5
3. Zu Nummer 5a - neu -
4. Zu Nummer 6
5. Zu Nummer 6
6. Zu Nummer 8 - neu -
7. Zu Nummer 8 - neu -
Drucksache 520/20
Verordnungsantrag des Landes Hessen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV )
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Befristung
D. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung des § 6 Pflichten weiterer Personen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
d Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1
Zu Art. 2:
Drucksache 164/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... Nimmt die Kassenärztliche Vereinigung diese Berichtigung vor, so hätte dies zur Folge, dass die Kassenärztliche Vereinigung berichtigte Daten an die Krankenkasse übersenden würde. Verlangen Versicherte anschließend Auskunft, zum Beispiel in Gestalt einer Patientenquittung nach § 305 SGB V, so würde diese Leistungsübersicht die berichtigten Daten beinhalten. Erfolgt die Berichtigung der Daten rechtzeitig, bevor die Datensätze im Rahmen des Risikostrukturausgleichs an das Forschungsdatenzentrum übermittelt werden, so würde zudem sichergestellt, dass der Gesundheitsdatenforschung nur richtige Diagnosedaten geliefert werden. Eine Einschränkung für den Berichtigungsanspruch ergäbe sich lediglich in zeitlicher Hinsicht. Eine Berichtigung der Abrechnungsdaten könnten Versicherte nur so lange von der Kassenärztlichen Vereinigung verlangen, wie diese die Abrechnungsdaten bei sich aufbewahren darf.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 1 Satz 6, Satz 7, Satz 8 - neu - und Satz 9 - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 303 Absatz 3 Satz 1 SGB V , Buchstabe b - neu - § 303 Absatz 4 Satz 1 SGB V und Nummer 30 Buchstabe c § 305 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 3 bis 5 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 5 Satz 2 und 3 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 308 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 10 SGB V und § 325 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 6 Satz 4a - neu - SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 312 Absatz 1 Satz 2 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 317 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 318 Absatz 2 Satz 2 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 325 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 1 einleitender Satzteil SGB V
17. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 2 SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V
19. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 2 SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 3 und § 340 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 3 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 5 Satz 5 SGB V
25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 345 SGB V
26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 352 Nummer 16 und 17 SGB V
27. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 4 SGB V
28. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 5 Satz 4 SGB V
29. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 6 Satz 5 SGB V
30. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 8 SGB V
31. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 375 Absatz 1 SGB V
32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 378 Absatz 2 Satz 1 SGB V
33. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Das Coronavirus erschüttert Europa und die Welt bis in die Grundfesten und stellt unsere Gesundheits- und Sozialsysteme, unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften sowie die Art, wie wir zusammen leben und arbeiten auf eine harte Probe. Menschen haben ihre Angehörigen und ihre Arbeitsplätze verloren, und Pläne und Zukunftsperspektiven sind plötzlich ungewiss geworden. Europa war mit einer Herausforderung für die öffentliche Gesundheit konfrontiert, die sich rasch zur dramatischten Wirtschaftskrise in seiner Geschichte auswuchs. Und wir erkennen bereits die unauslöschlichen Spuren, die das Virus in unseren Beziehungen, unserer Politik und Geopolitik hinterlassen wird. Allerdings liegt in der Krise häufig auch eine Chance. Jetzt ist es an der Zeit, dass unsere Europäische Union wieder auf die Beine kommt und gemeinsam voranschreitet, um die Schäden durch die Krise zu beheben und Perspektiven für die nächste Generation zu eröffnen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 380/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Ambulante Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern - Antrag des Landes Hessen -
... Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in der nachstehenden Fassung anzunehmen:
‚Entschließung des Bundesrates - Ambulante Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern
§ 3a Ausgleichszahlungen für Einrichtungen der ambulanten Vorsorge und Rehabilitation
Drucksache 21/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... 33. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Familie und Senioren, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
Drucksache 125/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
1. Zu Nummer 1
2. Zu Nummern 4 - neu -
3. Zu Nummer 5 - neu -
4. Zu Nummer 6 - neu -
5. Zu Nummer 7 - neu -
6. Zu Nummer 8 - neu -
7. Zu Nummer 9 - neu -
8. Zu Nummer 10 - neu -
Drucksache 95/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 35. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen, der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
Drucksache 140/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 508/2014
im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) - COM(2020) 113 final
... im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) - COM(2020) 113 final
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013
Artikel 2 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
Artikel 3 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
Artikel 4
Drucksache 380/20
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Ambulante Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern
... 1. Der Bundesrat betont, dass die COVID-19 Pandemie für alle medizinischen Leistungserbringer eine erhebliche Belastung darstellt. Ziel aller Maßnahmen muss es sein, die bewährten Strukturen der gesundheitlichen Versorgung in ihrer gesamten Breite zu erhalten.
Drucksache 386/20 (Beschluss)
... Tiergesundheitsgesetz
Drucksache 469/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Drucksache 248/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)
... (1) Um die Ausbreitung des SARS-CoV-2 (Coronavirus) und damit der am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zur Pandemie erklärten Erkrankung COVID-19 einzudämmen, haben die Mitgliedstaaten eine Reihe beispielloser Maßnahmen eingeführt, insbesondere Ausgangsbeschränkungen und Maßnahmen zur räumlichen Trennung von Personen.
Drucksache 86/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 1 Satz 8 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 3 Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 3 Satz 2 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 6b - neu - § 68c - neu - SGB V
§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 111 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 132l Absatz 1 Satz 2 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d - neu - § 275b Absatz 2a - neu - SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 5 Satz 7 SGB V
9. Zu Artikel 4a - neu - § 7 Absatz 6 PflBG
‚Artikel 4a Änderung des Pflegeberufegesetzes
Drucksache 18/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen - Antrag der Länder Hessen und Baden-Württemberg -
... Die derzeit überwiegend im Gebrauch befindlichen Einweg-Kunststoffflaschen für Frucht- und Gemüsesäfte sowie Milch- und Milchmischgetränke weisen eine abweichende stoffliche Zusammensetzung gegenüber sonstigen Kunststoff-Einwegflaschen auf. Sie enthalten Sauerstoffbarrieren, um insbesondere eine ausreichend lange Haltbarkeit der Produkte sowie die Gewährleistung der Qualität erreichen zu können. Bislang sind Verpackungen, die solche Getränke enthalten, gemäß § 31 Absatz 4 des Verpackungsgesetzes von der Pfandpflicht befreit. Sollten diese zukünftig mit anderen Einweg-Kunststoffflaschen zusammen zurückgenommen werden, so wäre beim Recycling ein besonderer Aufwand erforderlich. Im Rahmen des Recyclingprozesses führen die Sauerstoffbarrieren dazu, dass das gewonnene Granulat sich verfärbt. Die Vermischung dieser Kunststoffflaschen mit den sonstigen Kunststoffflaschen in den Rücknahmeautomaten könnte zu einer erheblichen Verschlechterung der Qualität des gewonnen Rezyklats führen und damit dessen stoffliche Wiederverwendung erschweren oder unmöglich machen. Insofern ist die vollständige Einbeziehung aller Kunststoff-Einwegflaschen in das Einweg-Pfandsystem derzeit nicht möglich bzw. führt auch zu umweltpolitisch nicht erwünschten Ergebnissen. Weiter ist zu beachten, dass es bei Restflüssigkeiten bestimmter Getränkearten in den Kunststoffflaschen bzw. in den Rücknahmeautomaten zu Fäulnis- oder Gärungsprozessen kommen kann, die hygienisch und damit gesundheitspolitisch bedenklich sind.
Drucksache 436/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
... Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 57 Absatz 1 Nummer 8 PStV , Artikel 6 Nummer 3 § 25 BEEG
3. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 108a Absatz 3, 4 SGB IV
4. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 108a Absatz 4 SGB IV
Drucksache 30/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
... Der federführende Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Januar 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Drucksache 274/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16 . BImSchV )
... Die Bürgerinnen und Bürger sind einer Vielzahl von Lärmquellen ausgesetzt, wobei unterschiedliche Lärmquellen häufig gleichzeitig einwirken. Der Schutz vor Gesamtlärm ist jedoch gesetzlich nicht zufriedenstellend geregelt. Dies ist für die Betroffenen nicht vermittelbar und aus der Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes auch nicht zu rechtfertigen.
Drucksache 497/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit nicht rechtskonformen E-Zigaretten
... E-Zigaretten haben sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit erfreut. Ein erheblicher Teil des E-Zigarettenabsatzes entfällt auf den Online-Handel. Produkte aus dem Ausland -insbesondere aus Nicht-EU-Staaten- entsprechen besonders häufig nicht den rechtlichen Vorgaben. Verbotene Inhaltsstoffe, fehlerhafte Kennzeichnungen oder nicht vorliegende Informationen über toxikologische Wirkungen sind typische Mängel und können die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefährden.
Entschließung
a. Verstärkte Kontrollen des Zolls gegen die Einfuhr nicht konformer E-Zigaretten und E-Liquids
b. Einführung einer Rechtsverpflichtung, Angebote im Online-Handel genauso zu kennzeichnen wie Produkte im stationären Handel
c. Einführung einer Rechtsverpflichtung für Betreiber von Online-Marktplätzen, Eigenkontrollen zur Überprüfung des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und nicht rechtskonforme Erzeugnisse ggf. vom Marktplatz zu entfernen
d. Verpflichtung von länderübergreifend tätigen Online-Händlern von E-Zigaretten und E-Liquids, eine verantwortliche Person zu benennen
e. Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und E-Liquids
Drucksache 256/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr
... Verkehrsfeindliches Verhalten, insbesondere solches mit Todesfolge, ist in jüngerer Zeit wiederholt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Außerhalb des Bereichs verbotener Kraftfahrzeugrennen ergeben sich im geltenden Recht jedoch erhebliche Defizite und Ungereimtheiten, weil die Erfolgsqualifikation der einschlägigen Strafbestimmungen zwar die schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen sowie die Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, nicht aber die Todesfolge umfasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 75/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... b) Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er bereits im Kontext des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) deutlich gemacht hat, dass er die deutliche Tendenz, im Gesundheitsbereich Aufgaben auf die Bundesebene zu verlagern und zu zentralisieren, mit Sorge sieht. Die föderale Struktur sichert nach Überzeugung des Bundesrates anders als zentrale Vorgaben eine passgenaue Versorgung und ist Motor für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.
Anlage Entschließung zum Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
1. Zu Artikel 0 Änderung des AMG und Artikel 5 Nummer 9a § 129 Absatz 4c SGB V
2. Zu Artikel 5 § 125 SGB V
3. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V
4. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV
Drucksache 255/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... 2. Er teilt insbesondere auch die Auffassung der Kommission, dass digitalen Technologien und Daten bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eine wichtige Rolle zukommen kann. Smartphone-Apps, die eine Ermittlung von Kontaktpersonen ermöglichen, können einen Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus leisten, indem sie die Gesundheitsämter bei der Rückverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten unterstützen.
Drucksache 316/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 - COM(2020) 443 final
... Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Union im Falle einer plötzlichen und weitreichenden Krise wie der COVID-19-Pandemie binnen Tagen reagieren muss. Sie muss auf Grundlage des Solidaritätsprinzips schnelle, flexible und direkte Unterstützung leisten, um die schwerwiegenden Folgen der Pandemie für die öffentliche Gesundheit in der Union abzufedern und die Bemühungen und die Kapazitäten der am schwersten betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen zu unterstützen.
Europäische Kommission Brüssel, den 28.5.2020 COM 2020 443 final 2018/0166 APP Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Ein ehrgeiziger und innovativer EU-Haushalt für den Wiederaufbau in Europa
1.2. Notwendige Änderungen am Entwurf der MFR-Verordnung und am Entwurf der Interinstitutionellen Vereinbarung
2. Rechtliche Aspekte
2.1. Artikel 2 und Erwägungsgrund 3 des Entwurfs der Verordnung
2.2. Artikel 6 und Erwägungsgrund 8 des Entwurfs der Verordnung
2.3. Artikel 8 des Entwurfs der Verordnung
2.4. Artikel 9 des Entwurfs der Verordnung
2.5. Artikel 10 des Entwurfs der Verordnung
2.6. Artikel 11, Artikel 13 und Erwägungsgrund 7 des Entwurfs der Verordnung, Nummer 11 des Entwurfs der Interinstitutionellen Vereinbarung
2.7. Anhang des Entwurfs der Verordnung
2.8. Nummer 15a des Entwurfs der Interinstitutionellen Vereinbarung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
Artikel 8 Anpassungen aufgrund neuer Regelungen oder Programme mit geteilter Mittelverwaltung
Artikel 11 Solidaritäts- und Soforthilfereserve
Anhang
Drucksache 504/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Mit der Corona-Krise haben sich in Deutschland erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens, aber auch bei der Aufgabenerfüllung der Verwaltung ergeben. In den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder musste zum Teil in erheblichem Umfang Personal für andere Aufgaben - zum Beispiel zur Unterstützung der Gesundheitsämter - abgezogen werden und die Vorbereitungsarbeiten für den Zensus 2021 konnten nicht wie geplant durchgeführt werden. Eine planmäßige Durchführung des Zensus im Mai 2021 kann daher nicht mehr sichergestellt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
§ 16a Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Zensusgesetzes 2021
§ 36a Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 62c Ergänzende Vorbereitungshaft
Artikel 4 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 5368, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
Änderung des Aufenthaltsgesetzes
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 105/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI
... Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der damit einhergehenden steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger sowie einem gleichzeitig wachsenden Fachkräftemangel, steht die Pflege vor großen Herausforderungen, für die es innovative Lösungen braucht. Die mit der Digitalisierung verknüpften Potenziale sind dabei unter anderem eine Möglichkeit, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu erhöhen, pflegende Angehörige zu entlasten und häusliche Pflegearrangements zu stabilisieren. Technische Assistenzsysteme leisten einen Beitrag zu mehr Sicherheit und Teilhabe. Durch ihren Einsatz kann Selbständigkeit länger erhalten und/oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands verzögert werden. Vor diesem Hintergrund sollten insbesondere technische Unterstützungsangebote in den Blick genommen werden, die bei einem möglichst langen Verbleib in der Häuslichkeit unterstützen. Hierbei sollten nicht nur einzelne technische Lösungen und Pflegehilfsmittel, sondern auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen berücksichtigt werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 144/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft - COM(2020) 111 final
... Die Art der derzeitigen Umstände macht es schwierig, mit einem gewissen Maß an Sicherheit vorherzusagen, wann die öffentliche Gesundheitslage wieder zur Normalität zurückkehren wird und wann die Verbraucher wieder Vertrauen fassen. Eine Verlängerung der vorgeschlagenen Maßnahme auf die gesamte Sommersaison 2020 (die am 24. Oktober 2020 endet) könnte im Hinblick auf das klar definierte Ziel unverhältnismäßig sein, sollte sich die Lage in der Zwischenzeit wieder normalisieren. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Kommission zu ermächtigen, die Geltungsdauer der Maßnahmen soweit erforderlich durch delegierte Rechtsakte zu verlängern. Die Kommission sollte sich bei derartigen Entscheidungen auf die neuesten verfügbaren Informationen stützen, die vom EU-Netzmanagement bei der Europäischen Organisation für Flugsicherung ("Eurocontrol") veröffentlicht werden, sowie auf einschlägige wissenschaftliche Gutachten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex\-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 10a
Artikel 12a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 2
Drucksache 234/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
... 1. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Drucksache 175/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) - COM(2020) 139 final
... Seit die ersten Fälle von COVID-19 aufgetreten sind, arbeitet die Europäische Union unermüdlich daran, die Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Die Kommission hat ihr allgemeines Frühwarnsystem "ARGUS" für die Krisenkoordinierung aktiviert, und der Krisenkoordinierungsausschuss trifft regelmäßig zusammen, um die Maßnahmen der einschlägigen Abteilungen und Dienststellen der Kommission und der EU-Agenturen zu koordinieren. Außerdem hat die Kommission einen Krisenstab eingesetzt, der auf politischer Ebene die Koordinierung übernimmt. Dieser Stab setzt sich aus den fünf Kommissionsmitgliedern zusammen, die für die von der Krise am stärksten betroffenen Politikbereiche zuständig sind. Nach den Videokonferenzen der EU-Führungsspitzen vom 10., 17. und 26. März 2020 hat die Kommission ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs an allen Fronten weiter intensiviert. Am 13. März 2020 veröffentlichte sie eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe ("Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie"). Im Bereich Wirtschaft hat die Kommission die "Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise" vorgeschlagen, um durch einen flexiblen Einsatz der EU-Strukturfonds auf den dringlichen Handlungsbedarf in den am stärksten gefährdeten Bereichen wie dem Gesundheitswesen, bei KMU und auf den Arbeitsmärkten zu reagieren und den am heftigsten betroffenen Gebieten und den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Der Vorschlag wurde inzwischen angenommen, die entsprechende Regelung trat am 30. März in Kraft. Die Kommission hat ferner einen vorübergehenden Unionsrahmen für staatliche Beihilfen angenommen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften die in den Beihilfevorschriften vorgesehene Flexibilität voll auszuschöpfen. Zudem hat sie den Rat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Unionsorgane die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts aktivieren; die Unionsorgane werden diese Klausel im Rahmen der Unionsstrategie zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie durch rasche, energische Maßnahmen und eine koordinierte Fiskalpolitik anwenden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Schaffung des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (im Folgenden das Instrument)
Artikel 2 Komplementarität des Instruments
Artikel 3 Bedingungen für die Inanspruchnahme des Instruments
Artikel 4 Form des finanziellen Beistands
Artikel 5 Obergrenze des finanziellen Beistands
Artikel 6 Verfahren für die Beantragung finanziellen Beistands
Artikel 7 Auszahlung des Darlehens
Artikel 8 Anleihe- und Darlehenstransaktionen
Artikel 9 Aufsichtsvorschriften für das Darlehensportfolio
Artikel 10 Verwaltung der Darlehen
Artikel 11 Beiträge in Form von Garantien der Mitgliedstaaten
Artikel 12 Verfügbarkeit des Instruments
Artikel 13 Kontrollen und Prüfungen
Artikel 14 Berichterstattung
Artikel 15 Anwendbarkeit
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 280/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem ("Farmto-Fork"). Der Bundesrat unterstreicht insbesondere in Anbetracht der COVID-19-Krise den hohen Stellenwert einer funktionierenden Lebensmittelproduktion und resilienter Versorgungsstrukturen. Er anerkennt, dass dies nur unter verstärkter Beachtung der Wechselwirkungen zwischen Gesundheit, Versorgungsketten, Verbrauchsmustern, Ernährungsgewohnheiten, Ökosystemen und Belastungsgrenzen der Erde erreichbar ist.
Drucksache 176/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014
in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise - COM(2020) 141 final
... Um schließlich zu gewährleisten, dass die gesamte Unterstützung aus dem Fonds mobilisiert werden kann, um die Auswirkungen der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf die am stärksten benachteiligten Personen so gering wie möglich zu halten, ist es unbeschadet der unter normalen Umständen geltenden Vorschriften notwendig, ausnahmsweise und vorübergehend eine Kofinanzierung in Höhe von 100 % aus dem EU-Haushalt vorzusehen.
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 26a
Artikel 26b
Artikel 26c
Artikel 2
Drucksache 242/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen gegen Cyberangriffe"
... gewährt wird, ist unzureichend. Kritische Infrastrukturen sind nach der allgemeinen Definition der KRITIS-Strategie der Bundesregierung "Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden". Damit sind nicht nur die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen erfasst, sondern auch die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur. Kritische Infrastrukturen können also zum Beispiel nicht nur Krankenhäuser, Kernkraftwerke, Flughäfen oder Banken, sondern auch Regierungs-, Verwaltungs- oder Justizbehörden, der Deutsche Bundestag oder Rundfunkeinrichtungen sein. Diese Infrastrukturen sind besonders schutzwürdig, da sie aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung in hohem Maße und gerade in Zeiten einer krisenhaften Zuspitzung wie in einer Pandemie auf informationstechnische Systeme angewiesen sind und unberechtigte Zugriffe auf diese Systeme schwerwiegende Folgen auch für die Allgemeinheit haben können.
Drucksache 300/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 441 final
... 5. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
Drucksache 2/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
1. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d § 85 Absatz 3b Satz 1 Nummer 2, 3, 4 - neu -, Satz 2 - neu - SGB IV
2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB II Artikel 4 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB III
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 3 SGB VI
4. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
5. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 9 Absatz 2b - neu - SGB VII
6. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 3a Satz 7 - neu - SGB VII
7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe e § 9 Absatz 4 SGB VII
8. Zu Artikel 7 Nummer 3a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII
‚Artikel 19a Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 69 Absatz 6 - neu - SGB X Nummer 2b - neu - § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB X
10. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 74a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB X Doppelbuchstabe cc - neu - § 74a Absatz 1 Satz 4 SGB X
11. Zu Artikel 8 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 94 Absatz 1a Satz 2 und 3 SGB X
12. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 29 Absatz 4 Nummer 3 SGG
13. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 75 Absatz 2b Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGG
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 164/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 1 Satz 6, Satz 7, Satz 8 - neu - und Satz 9 - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 303 Absatz 3 Satz 1 SGB V , Buchstabe b - neu - § 303 Absatz 4 Satz 1 SGB V und Nummer 30 Buchstabe c § 305 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 3 bis 5 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 5 Satz 2 und 3 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 308 SGB V
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 31
8. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 10 SGB V und § 325 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 6 Satz 4a - neu - SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 312 Absatz 1 Satz 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 317 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 - neu - SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 318 Absatz 2 Satz 2 SGB V
17. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 325 SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 1 einleitender Satzteil SGB V
19. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 2 SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 31 §§ 334 ff. SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 2 SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 3 und § 340 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V
24. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V
25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c SGB V
26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 3 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 5 Satz 5 SGB V
28. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 345 SGB V
29. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 352 Nummer 16 und 17 SGB V
30. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 4 SGB V
31. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 5 Satz 4 SGB V
32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 6 Satz 5 SGB V
33. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 8 SGB V
34. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 375 Absatz 1 SGB V
35. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 378 Absatz 2 Satz 1 SGB V
36. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 5/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
... "Den Staat trifft ein Schutzauftrag, auch diese Personen vor den negativen Auswirkungen von Konversionsbehandlungen auf ihre Gesundheit und Persönlichkeit zu schützen."
Drucksache 416/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrecht s, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
... Der Finanzausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2
Zu § 6
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu § 6
3. Zu § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b AVV RÜb
4. Zu Anlage 1 Nummer 5.3.5 Tabelle Erreichbarkeit der Risikoklassen für die Betriebs-Risikokategorien AVV RÜb
5. Zu § 7 Absatz 5 AVV RÜb
6. Zu § 10 Absatz 4 AVV RÜb
Drucksache 141/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des
Drucksache 211/20
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren
... Die Corona-Pandemie zeigt, dass die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung der richterlichen Anhörungspflichten im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren zu einer ernsten gesundheitlichen Gefahr für besonders vulnerable Personen führen kann.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 97/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... 8. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen, der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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