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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Gewerbesteuer- und Gemeindewirtschaftssteuermessbeträge"


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Drucksache 736/03

... „(1) Für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge ist bei der Grundsteuer das Lagefinanzamt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1) und bei der Gewerbesteuer und der Gemeindewirtschaftssteuer das Betriebsfinanzamt (§ 18 Abs. 1 Nr. 2) örtlich zuständig. Abweichend von Satz 1 ist für die Festsetzung und Zerlegung der Gewerbesteuer- und Gemeindewirtschaftssteuermessbeträge bei Unternehmen, die Bauleistungen im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/03




Entwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 5a
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.