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"Glückspiel"
Drucksache 439/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
... Gegen die neu vorgesehene Obliegenheit, Schenkungen zur Hälfte und Glückspielgewinne in voller Höhe an den Treuhänder abzutreten, bestehen zunächst keine Bedenken.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO :
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 295 Absatz 1 Nummer 2 InsO :
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 296 Absatz 1a InsO :
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 301 Absatz 5 - neu - InsO , Artikel 2 Nummer 2 Artikel 107a Absatz 1 Satz 2 EGInsO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Artikel 107a Absatz 1 Satz 1 EGInsO
6. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten
Drucksache 439/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
... Gegen die neu vorgesehene Obliegenheit, Schenkungen zur Hälfte und Glückspielgewinne in voller Höhe an den Treuhänder abzutreten, bestehen zunächst keine Bedenken.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO :
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 295 Absatz 1 Nummer 2 InsO :
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 296 Absatz 1a InsO :
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 301 Absatz 5 - neu - InsO , Artikel 2 Nummer 2 Artikel 107a Absatz 1 Satz 2 EGInsO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 103k Absatz 2 Satz 2 Tabelle, Spalte 2 EGInsO
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Artikel 107a Absatz 1 Satz 1 EGInsO
7. Zu Artikel 5 Weitere Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 9 Inkrafttreten
8. Zu Artikel 5 Weitere Änderung der Insolvenzordnung
Hilfsempfehlung zu Ziffer 7 und Ziffer 8
9. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... § 265c Absatz 1 StGB-E setzt zudem voraus, dass die Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch eine auf den manipulierten Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette Teil der Unrechtsvereinbarung ist. Gegenleistung für den Vorteil ist die intendierte Manipulationshandlung, die den Vorteilsgeber oder einen anderen in die Lage versetzt, durch Platzierung einer Sportwette einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Sportwetten sind Wetten aus Anlass von Sportereignissen (§ 17 Absatz 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes). Darunter fallen insbesondere Wetten zu festen Quoten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen (vgl. § 3 Absatz 1 des Glückspielstaatsvertrages vom 15. Dezember 2011) sowie Wetten, bei denen ein Teil der Wetteinsätze unter den Gewinnern mit den jeweils richtigen Ergebnissen aufgeteilt wird, wie etwa bei Wetten auf Pferderennen und auf andere Leistungsprüfungen für Pferde (vgl. § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 265c Sportwettbetrug
§ 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265f Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 265c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265e
Zu § 265f
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 II.1
4 II.2
4 II.3
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)
Drucksache 437/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
... Durch die Festlegungen der maximalen Gewinn- und Verlustgrenzen pro Stunde konkretisiert die Spielverordnung das Ziel, Spieler vor unangemessen hohen Verlusten in kurzer Zeit zu schützen. Insgesamt soll durch die Gewinn- und Verlustgrenzen der Spielverordnung ein gewisser Vermögensschutz für Spieler erreicht werden. Zugleich dient die Begrenzung des Maximalgewinns als Schranke für spielsuchtfördernde Gewinnanreize. Die bestehenden Gewinn- und Verlustgrenzen werden u.a. von den Suchtfachstellen regelmäßig als zu hoch angesehen. Die präventiven Spielerschutzmaßnahmen stehen im Kontext zu dem Regulierungsziel, den Unterhaltungscharakter des gewerblichen Spiels wieder verstärkt hervorzuheben. Im Evaluierungsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Spielverordnung an den Bundesrat über die Auswirkungen der Novelle 2006, insbesondere im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glückspiels, heißt es außerdem:
Zu Artikel 1 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 - neu - SpielV
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a, Satz 2 SpielV , Artikel 3 SpielV , Artikel 5 SpielV und Artikel 7 Absatz 3 und 5 SpielV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 7 Absatz 1 SpielV
6. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 9
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 9
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 9
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SpielV
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV
11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a1 - neu - § 13 Nummer 01 - neu - SpielV
13. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 10
14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a4 - neu - § 13 Nummer 3 SpielV
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a5 - neu - § 13 Nummer 4 Satz 1 und Satz 2 - neu - SpielV
16. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 10
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 13 Nummer 5a SpielV
18. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 10
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 13 Nummer 6 Satz 1 SpielV
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 13 Nummer 6 Satz 3 und 3a - neu - SpielV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb 13 Nummer 6 Satz 3 SpielV
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 und Ziffer 21
Zu Artikel 1 Nummer 10
23. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Nummer 6 Satz 5 - neu - SpielV
24. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV
25. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV *
26. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 SpielV
27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 6 Absatz 6 - neu - SpielV
28. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 12 Absatz 2 SpielV
29. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und b § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2 SpielV Nummer 2 Buchstabe a und b § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 1a SpielV
30. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 SpielV , Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 2 SpielV , Nummer 2 § 19 Absatz 1 Nummer 1, 1a SpielV
31. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 5 Nummer 1
Drucksache 437/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
... Stunde konkretisiert die Spielverordnung das Ziel, Spieler vor unangemessen hohen Verlusten in kurzer Zeit zu schützen. Insgesamt soll durch die Gewinn- und Verlustgrenzen der Spielverordnung ein gewisser Vermögensschutz für Spieler erreicht werden. Zugleich dient die Begrenzung des Maximalgewinns als Schranke für spielsuchtfördernde Gewinnanreize. Die bestehenden Gewinn- und Verlustgrenzen werden u.a. von den Suchtfachstellen regelmäßig als zu hoch angesehen. Die präventiven Spielerschutzmaßnahmen stehen im Kontext zu dem Regulierungsziel, den Unterhaltungscharakter des gewerblichen Spiels wieder verstärkt hervorzuheben. Im Evaluierungsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Spielverordnung an den Bundesrat über die Auswirkungen der Novelle 2006, insbesondere im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glückspiels, heißt es außerdem:
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3, § 2 Nummer 3, § 3 Absatz 1 Satz 1 SpielV , Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Nummer 3, § 2 Nummer 3 SpielV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 - neu - SpielV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 7 Absatz 1 SpielV
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SpielV
5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a1 - neu - § 13 Nummer 01 - neu - SpielV
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a2 - neu - 13 Nummer 3 SpielV a3 - neu - 13 Nummer 4 SpielV
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 13 Nummer 5a SpielV
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 13 Nummer 6 Satz 1 SpielV
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Nummer 6 Satz 3 bis 5 - neu - SpielV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV
13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 SpielV
14. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 12 Absatz 2 SpielV
15. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und b § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2 SpielV Nummer 2 Buchstabe a und b § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 1a SpielV
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... Kooperationsvereinbarungen sind ein nützliches Instrument in diesem Bereich und die Kommission fordert ihre Weiterentwicklung unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen (Glückspielveranstalter, Sportverbände, Regulierungsbehörden). Durch diese Vereinbarungen wird die Einrichtung nationaler Kontaktstellen, bei denen alle an der Bekämpfung von Spielabsprachen auf nationaler Ebene Beteiligten zusammenkommen, Informationen austauschen und Maßnahmen koordinieren können, effektiv erleichtert. Die nationalen Kontaktstellen sind ein wesentliches Element einer effizienten Zusammenarbeit die dazu dient, Probleme in Zusammenhang mit Spielabsprachen auf europäischer und globaler Ebene in den Griff zu bekommen.
3 Einleitung
1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen
1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
2. Fazit
Drucksache 176/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Hinsichtlich des illegalen Sportwettenmarkts muss ein Volumen von mindestens 2,7 Milliarden. Euro als realistisch erachtet werden (1,1 Milliarden Euro terrestrisch, 1,6 Milliarden Euro Internet). Dies entspricht bei den üblichen Margen einem Bruttospielertrag von rund 350 Millionen Euro Hinsichtlich der übrigen Bereiche können die behaupteten Angaben weder bestätigt noch widerlegt werden. Geht man davon aus, dass Sportwetten rund 60 Prozent und die übrigen Glückspielsegmente einen Anteil von rund 40 Prozent auf sich vereinen, so käme man für die Glücksspielsegmente (Online-Casinospiele, Online-Poker, Online-Lotterien und sonstige Online-Glücksspiele) zu einem Bruttospielertragsvolumen von knapp 250 Millionen Euro.
Drucksache 761/11
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
... Der geringere Steuersatz für Sportwetten ist geeignet, dieses Ziel zu fördern, indem er den Spielraum für die auf den Bruttoeinsatz bezogenen Ausschüttungsquoten erhöht, die das wichtigste Kriterium im Wettbewerb der Anbieter darstellen. Die Ausschüttungsquoten des illegalen Sportwettenmarktes orientieren sich an dem gegenüber dem bisherigen deutschen Satz deutlich niedrigeren internationalen Niveau der Glückspielbesteuerung. Die Beibehaltung des bisherigen Steuersatzes würde demgegenüber dazu führen, dass auch bei einer Vollausschüttung der Nettospieleinsätze (d.h. ohne Berücksichtigung von Kosten und Gewinnmarge) lediglich eine geringere Ausschüttungsquote möglich wäre. Ein niedriger Steuersatz ist deshalb geeignet, die Veranstaltung legaler Sportwetten attraktiver zu machen, da er es ermöglicht, international übliche Ausschüttungsquoten anzubieten. Es ist anzunehmen, dass Spieler nur dann in großem Umfang illegale Wettanbieter nutzen, wenn der legale Anbieter nur erheblich unattraktivere Wettquoten anbieten kann. Ein niedriger Steuersatz ist deshalb geeignet, das Ziel zu erreichen, dass die illegalen Wettanbieter auch tatsächlich in den legalen Bereich wechseln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
§ 17 Steuerpflicht
§ 19 Steuerschuldner, Steuerentstehung
§ 20 Aufzeichnungspflichten
§ 24 Zerlegung des Aufkommens
§ 26 Offenbarungsbefugnis
§ 27 Mitteilungspflicht
Artikel 2 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Drucksache 761/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten - Antrag des Landes Sachsen-Anhalt -
... "Darüber hinaus soll den Ländern im Wege einer Öffnungsklausel ermöglicht werden, in diesem Zusammenhang notwendige ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen. Zudem gilt es im aktuellen Prozess der Fortentwicklung des Glückspielrechts in Deutschland im Hinblick auf die Pferdewetten den Zielen des Tierzuchtrechts gerecht zu werden und möglichst eine Stärkung der Pferdezucht zu erreichen. Dieses Ziel kann mit der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Pferdewetten in einem kohärenten System des Glückspielwesens erreicht werden."
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu -, 02 - neu - und 7a - neu - § 1 Absatz 4 - neu -, § 3 und § 25 Absatz 3 - neu - RennwLottG Artikel 2 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 5 Satz 2 und § 8 Absatz 1 Satz 1 der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
§ 3
Zu Nummer 02
Zu Nummer 02
2. Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 3 FAG
Artikel 2a Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Online-Gewinnspieldienste werden in der EU in großem Umfang angeboten und genutzt; die wirtschaftliche Bedeutung des Sektors steigt ständig. Online-Angebote sind das am schnellsten wachsende Segment des Gewinnspielemarkts. Im Jahr 2008 wurden hier 7,5% der Jahreseinnahmen des gesamten Sektors erzielt; bis 2013 wird eine Verdopplung des Umfangs erwartet. Gleichzeitig sind bei der Regulierung von Gewinnspielen deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten festzustellen. In einigen Ländern ist das Anbieten bestimmter Glückspiele beschränkt oder verboten, in anderen sind die Märkte dagegen offener. Viele Mitgliedstaaten haben angesichts des Wachstums bei den Online-Gewinnspielen ihre einschlägigen Bestimmungen unlängst überarbeitet oder sind dabei, dies zu tun.
Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt
1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts
1.1. Zweck dieser Konsultation
1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage
Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU
2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation
2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen
5 Definitionen
2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen
2.3. Ziele des Allgemeininteresses
2.3.1. Verbraucherschutz
Problematisches Spielverhalten
5 Spielsucht
Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen
Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen
- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen
- Andere gefährdete Spielertypen
2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung
Verhinderung von Geldwäsche
Vermeidung anderer Arten der Kriminalität
2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind
Verwendung der Einnahmen
Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses
Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen
2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen
Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten
5 Verwaltungszusammenarbeit
Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten
Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter
Drucksache 176/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Hinsichtlich des illegalen Sportwettenmarkts muss ein Volumen von mindestens 2,7 Milliarden Euro als realistisch erachtet werden (1,1 Milliarden Euro terrestrisch, 1,6 Milliarden Euro Internet). Dies entspricht bei den üblichen Margen einem Bruttospielertrag von rund 350 Millionen Euro Hinsichtlich der übrigen Bereiche können die behaupteten Angaben weder bestätigt noch widerlegt werden. Geht man davon aus, dass Sportwetten rund 60 Prozent und die übrigen Glückspielsegmente einen Anteil von rund 40 Prozent auf sich vereinen, so käme man für die Glücksspielsegmente (Online-Casinospiele, Online-Poker, Online-Lotterien und sonstige Online-Glücksspiele) zu einem Bruttospielertragsvolumen von knapp 250 Millionen Euro.
Drucksache 284/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... geregelten Tatbestände gilt die Nichtanwendbarkeit also nicht für Tätigkeiten nach §§ 30 (Gesundheitsdienstleistung), §§ 34 oder 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a bis 3 (Finanzdienstleistungen), §§ 33c, 33d oder § 60a (gewerbliches Glückspiel) sowie für Tätigkeiten nach § 34a und nach §§ 34d und 34e, wobei für die beiden letztgenannten Bereiche aufgrund der Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie bzw. der Versicherungsvermittlerrichtlinie ohnehin eigene Regelungen zu Anzeigepflichten bestehen. Die Pflicht zur Gewerbeanzeige gilt nicht nur für die in der Gewerbeordnung geregelten Tätigkeiten, sondern für alle gewerbsmäßigen Tätigkeiten, soweit diese nicht gemäß § 6 Absatz 1 ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind. Daher muss die Ausnahmevorschrift sich auch auf alle gewerbsmäßigen Tätigkeiten beziehen, die vom Anwendungsbereich der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 4 Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung
§ 6a Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion
§ 6b Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 6c Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
§ 13b Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen
§ 36a Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
§ 20a Verfahren über eine einheitliche Stelle
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 6a
Zu § 6b
Zu § 6c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Absatz 1
Absatz 5
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 873: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments
Drucksache 655/05
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
... - Über die Auswirkungen dieser neuen Bestimmungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glückspiels, wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung einen Bericht vorlegen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Artikel 1
1. § 3 wird wie folgt gefasst:
2. § 6 wird wie folgt geändert:
3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:
4. § 7 wird wie folgt gefasst:
5. § 9 wird wie folgt gefasst:
6. § 12 wird wie folgt geändert:
7. § 13 wird wie folgt gefasst:
8. § 14 wird wie folgt geändert:
9. § 15 wird wie folgt geändert:
10. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
11. § 19 wird wie folgt geändert:
12. § 20 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Ziel einer Neuregelung
B. Besonderer Teil
Zu Nr. 1
Zu Absatz l
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nr. 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Nr. 3
Zu Nr, 4 § 7 :
Zu den Absätzen 1 bis 3:
Zu Absatz 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 7
Zu Nummer l
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 479/2/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag des Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -
... Darüber hinaus soll auch im Glückspielbereich sichergestellt werden, dass ausländische Anbieter nun unter den gleichen Voraussetzungen der Besteuerung wie deutsche Anbieter unterliegen und nicht mehr wie im bisherigen § 21 RennwLottG mit einer höheren Steuer belastet werden. Die EG-rechtlich zumindest bedenkliche Vorschrift des § 21 RennwLottG wird daher nicht übernommen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes(Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Änderung der Spielverordnung
Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 - neu - SpEStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2
4. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2 Abs. 3 - neu -
Drucksache 663/05
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt
... 3. Dabei weist er erneut besonders darauf hin, dass die Bereiche audiovisuelle Dienstleistungen und hier insbesondere der Rundfunk und die Filmförderung, das Glückspiel, der Steuerbereich und die Tätigkeit von Rechtsanwälten und Notaren aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen werden sollten, da für diese Bereiche besondere Bedingungen bestehen. Zur weiteren Begründung weist er auf seine ausführlichen Darlegungen zu diesen Bereichen in der Stellungnahme vom 02. April 2004 hin (BR-Drucksache 128/04 (Beschluss)).
Drucksache 479/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 56 der 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Darüber hinaus soll auch im Glückspielbereich sichergestellt werden, dass ausländische Anbieter nun unter den gleichen Voraussetzungen der Besteuerung wie deutsche Anbieter unterliegen und nicht mehr wie im bisherigen § 21 RennwLottG mit einer höheren Steuer belastet werden. Die EG-rechtlich zumindest bedenkliche Vorschrift des § 21 RennwLottG wird daher nicht übernommen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Änderung der Spielverordnung
Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 128/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt KOM (2004) 2 endg.; Ratsdok. 6174/04
... Eine Liberalisierung im Bereich der Glücksspiele widerspricht auch den Zielen, die im Ordnungsrecht einschließlich des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland (Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere Schutz der Spieler und des Verbraucherschutzes) und im Strafrecht mit den Vorschriften zum unerlaubten Glücksspiel verfolgt werden. Gerade die Verbraucher würden von der Liberalisierung des Glücksspielrechts nicht profitieren. Vielmehr würden einerseits durch die EU-weite Liberalisierung des Glücksspielsektors unbegrenzte Spielmöglichkeiten für den Verbraucher entstehen und der Wettbewerb unter den europäischen Glücksspielunternehmen gefördert. Andererseits würde die damit verbundene Anheizung des Glückspiels zu mehr Angeboten mit immer höheren Gewinnsummen führen und nicht allein die Spieler, sondern auch die öffentlichen Haushalte mit den finanziellen Folgen unkontrollierter Spielsucht konfrontieren.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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