[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gleichstellungsmaßnahmen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 722/2/12

... Gemäß Artikel 157 Absatz 3 AEUV darf die Union Maßnahmen zur Gewährleistung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen treffen. Der Richtlinienvorschlag enthält in seinem Kern die Vorgabe, ein transparentes Auswahlverfahren für Aufsichtsratsmitglieder vorzusehen und bei gleicher Qualifikation im Grundsatz dem weiblichen Kandidaten den Vorzug einzuräumen, so dass spätestens zum 1. Januar 2020 die Zielvorgabe eines 40-prozentigen Frauenanteils in Aufsichtsräten erreicht wird. Damit enthält er positive Gleichstellungsmaßnahmen, die im Einzelfall zu einer Durchbrechung des Gleichbehandlungsgrundsatzes führen können. Positive Maßnahmen, die auf die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen gerichtet sind, können mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz in Einklang stehen. Ausweislich der Zuständigkeitsverteilung im AEUV sind hierzu aber nur die Mitgliedstaaten berufen. Das ergibt sich aus Artikel 157 Absatz 4 AEUV, der ausdrücklich nur den Mitgliedstaaten die Befugnis zuweist, positive Gleichstellungsmaßnahmen zum Ausgleich bestehender faktischer Benachteiligung zu erlassen.



Drucksache 132/10

... 2. steht der Tatsache, dass Programme zur Forderung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs im Wesentlichen auf von Männern dominierte Beschäftigungssektoren konzentriert sind, kritisch gegenüber; unterstreicht, dass Maßnahmen, die mehr der Forderung der beruflichen Zukunft von Männern anstatt von Frauen dienen, die Ungleichgewichte zwischen Männern und Frauen nur noch verstärken anstatt sie zu mindern, und betont die Notwendigkeit, Gleichstellungsmaßnahmen auch in europäische, nationale und internationale Pläne zur Forderung des Wiederaufschwungs und zur Bekämpfung der Krise einzubinden;



Drucksache 258/10

... 3. äußert seine Sorge angesichts der Diskriminierung der Roma in den Bereichen Bildung (insbesondere beim Unterricht in gesonderten Gruppen), Wohnen (insbesondere Zwangsräumungen und Lebensbedingungen unterhalb üblicher Standards, oft in Ghettos), Beschäftigung (besonders niedrige Beschäftigungsquote) und gleicher Zugang zu Gesundheitsversorgungssystemen und anderen öffentlichen Dienstleistungen sowie des erstaunlich geringen Maßes an politischer Teilhabe; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Gleichstellungsmaßnahmen bei der Durchführung der operationellen Programme genauestens zu befolgen sind, damit durch diese Projekte die Segregation und Ausgrenzung der Roma nicht direkt oder indirekt gefördert wird; betont, dass es am 10. Februar 2010 einen Standpunkt zu Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen festgelegt hat, in dem auf Wohnungsbauvorhaben für schutzbedürftige Gruppen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Bezug genommen wird, und fordert, dass die überarbeitete Verordnung rasch umgesetzt wird, so dass die Mitgliedstaaten diese Möglichkeit auch wirksam nutzen können; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Existenz von Wohnraum eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die soziale Integration tatsächlich gelingt; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die kürzlich angenommene Mikrofinanierungsfazilität für die Roma zugänglich wird, damit ihre Einbindung in den Arbeitsmarkt unterstützt wird;



Drucksache 266/08

... J. in der Erwägung, dass durch die Stärkung der Stellung der Frauen nachweislich die Verwirklichung der anderen MDG beschleunigt wird, da sie zur Armutsbekämpfung und zur Verbesserung der demographischen, sozialen und wirtschaftlichen Indikatoren beiträgt K. in der Erwägung, dass Gender Mainstreaming dazu beitragen kann, dass Gesellschaften gerechter und demokratischer werden und dass in ihnen Frauen und Männer als in allen Aspekten des Lebens gleich gelten, dass es aber spezielle Gleichstellungsmaßnahmen und positive Aktionen als Teil eines doppelten Ansatzes zur Verwirklichung der angestrebten Gleichstellung der Geschlechter nicht ersetzen kann,



Drucksache 996/08

... Der Frauenanteil war in den Gesundheitsberufen schon immer hoch und steigt weiter an. Drei Viertel der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der EU sind Frauen; in einigen Ländern beträgt die Zahl der Studienanfänger im Fach Medizin schon mehr als 50 %.8 Deshalb ist es besonders wichtig, die Personalplanungsstrategien auf eine Förderung von Gleichstellungsmaßnahmen auszurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 996/08




Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit

1. Einleitung

Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa

2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs

3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene

4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme

4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte

Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060

4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit

4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung

4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU

4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens

4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung

5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen

6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen

7. Kohäsionspolitik

8. Anhörung


 
 
 


Drucksache 681/08

... 32. dringt darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Mitwirkung von Männern an der Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen insbesondere im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben fördern;



Drucksache 783/07

... B. in der Erwägung, dass die demografische Herausforderung, vor der Europa steht, eine klare geschlechtsbezogene Dimension aufweist und Gleichstellungsmaßnahmen ein wesentliches Instrument sind, um dieser Herausforderung zu begegnen,



Drucksache 896/06

... besonders hervorzuhebende Beispiele für Gleichstellungsmaßnahmen zitiert. Zum Beispiel handelt es sich dabei um:



Drucksache 485/05

... Die Durchführung von Gleichstellungsmaßnahmen fällt natürlich nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Behörden. Damit die Zielsetzungen wirksam umgesetzt werden, sollen in das Europäische Jahr alle relevanten Akteure eingebunden werden, die die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung fördern, d.h. Sozialpartner, Vertreter der Zivilgesellschaft usw. Es gilt, diese Akteure zu sensibilisieren, zu mobilisieren, ihre Beteiligung und ihr langfristiges Engagement für das Europäische Jahr zu erreichen, damit sie aktiv an der Durchführung des Europäischen Jahres mitwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz

3. Ausrichtung auf die politischen Herausforderungen der Zukunft

3.1. Anhaltende Ungleichheiten bekämpfen

3.2. Dem Wandel in der europäischen Gesellschaft Rechnung tragen

4. EIN Europäisches JAHR der Chancengleichheit für ALLE

4.1. Allgemeine Ziele

4.2. Besondere Zielsetzungen: Rechte - Gesellschaftliche Präsenz - Anerkennung - Respekt

4.2.1. Rechte - für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren

4.2.2. Gesellschaftliche Präsenz - eine Debatte anregen über Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken

4.2.3. Anerkennung - die Vielfalt als Wert anerkennen und würdigen

4.2.4. Respekt und Toleranz - den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern

4.3. Einen Wandel herbeiführen

4.3.1. Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft mit den teilnehmenden Ländern

4.3.2. Zusammenarbeit auf breiter Basis

5. KOMPLEMENTARITÄT

6. ZUSÄTZLICHER Nutzen AUF EU-Ebene Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. EXTERNE Konsultation

8. EX-ANTE-Bewertung

9. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Vorschlag

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

3 beschliessen:

Artikel 1
Ausrufung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle

Artikel 2
Zielsetzungen

Artikel 3
Gegenstand der Aktionen

Artikel 4
Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene

Artikel 5
Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Antrags- und Auswahlverfahren

Artikel 9
Übereinstimmung und Komplementarität

Artikel 10
Teilnehmende Länder

Artikel 11
Haushalt

Artikel 12
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 13
Begleitung und Evaluierung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang

Art der Aktionen gemäß Artikel 3

I GEMEINSCHAFTSWEITE Aktionen

1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen

2. Informations- und Förderkampagnen, einschließlich:

3. Sonstige Aktionen

4. Finanzmittel können bereitgestellt werden für:

II Aktionen auf nationaler Ebene

III Aktionen, die nicht IM Rahmen des Gemeinschaftshaushaltsplans unterstützt werden


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.