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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Höchstspannungsbereich"


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Drucksache 129/1/15

... Anders als der Einsatz von Erdverkabelung bei Drehstromleitungen im Höchstspannungsbereich entspricht der Einsatz von Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen jedoch bereits gegenwärtig dem Stand der Technik. Die durch Artikel 4 dieses Gesetzes vorgesehenen Änderungen des EnLAG lassen jedoch auch weiterhin nur in Ausnahmefällen eine Erdverkabelung zu. Es ist daher erforderlich, die seit dem Jahr 2009 weitgehend unverändert geltenden Kriterien der Erdverkabelung an den durch das Bundesbedarfsplangesetz stark erweiterten Anwendungsbereich sowie an die Besonderheiten der Gleichstromtechnologie anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EnLAG

7. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

9. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 129/15 (Beschluss)

... Anders als der Einsatz von Erdverkabelung bei Drehstromleitungen im Höchstspannungsbereich entspricht der Einsatz von Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen jedoch bereits gegenwärtig dem Stand der Technik. Die durch Artikel 4 dieses Gesetzes vorgesehenen Änderungen des EnLAG lassen jedoch auch weiterhin nur in Ausnahmefällen eine Erdverkabelung zu. Es ist daher erforderlich, die seit dem Jahr 2009 weitgehend unverändert geltenden Kriterien der Erdverkabelung an den durch das Bundesbedarfsplangesetz stark erweiterten Anwendungsbereich sowie an die Besonderheiten der Gleichstromtechnologie anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

§ 43g
Projektmanager

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

7. Zu Artikel 5 Nummer 02 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

8. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb Nummer 6 und 7 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Bundesbedarfsplan

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 32/1/11

... Grundsätzlich entsprechen Erdkabel im Höchstspannungsbereich nicht dem Stand der Technik. Sie sind, weil sie ein Risiko für die Versorgungssicherheit darstellen, im Planfeststellungsverfahren nicht genehmigungsfähig. Sie sind darüber hinaus auch nicht genehmigungsfähig, weil ihre Errichtung und ihr Betrieb gegen das Kostengünstigkeitsgebot nach § 1

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Drucksache 32/1/11




1. Zu Artikel 3 § 8 Absatz 4 Nummer 9 VwKostG

2. Zu Artikel 5 § 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 EnLAG


 
 
 


Drucksache 559/1/08

... Hinzu kommen bei hohen Übertragungsspannungen nachteilige Betriebseigenschaften von Erdkabeln gegenüber Freileitungen, die eine aufwändige zusätzliche Technik erfordern, und versorgungstechnische Probleme in erheblichem Umfang. Die Verfügbarkeit von Erdkabeln ist wegen deutlich längerer Reparaturzeiten bei Schadensfällen gegenüber Freileitungen erheblich reduziert. Die Lebensdauer von Erdkabeln, bei denen es zudem keine ausreichende Betriebserfahrung im Höchstspannungsbereich gibt, wird mit ca. 40 Jahren angenommen und ist damit deutlich geringer als die von Freileitungen mit rund 80 Jahren.

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Drucksache 559/1/08




1. Zu Artikel 1 § 2 EnLAG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 5 - neu -, Abs. 2 Satz 2 EnLAG , Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b, c - neu - § 43 Satz 3, 4 EnWG entfällt bei Annahme von Ziffer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EnLAG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 - neu - EnLAG

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu - EnLAG

7. Zu Artikel 2 Nr. 7 118 Abs. 9 Satz 2 EnWG

8. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 118 Abs. 9 Satz 3 - neu - EnWG

9. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO

10. Zu Artikel 3a - neu - Anlage 3 Nr. 1.10 - neu - UVPG

Artikel 3a
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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