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36 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"HABITAT-Richtlinie"


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Drucksache 285/18 (Beschluss)

... /EWG /EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung des natürlichen Lebensraums sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie) und der Richtlinie



Drucksache 252/18

... (13) Die Durchführung von Infrastrukturvorhaben im TEN-V-Kernnetz sollte auch durch Leitlinien der Kommission unterstützt werden, die für mehr Klarheit bei der Durchführung bestimmter Arten von Vorhaben unter Beachtung des Besitzstands der Union sorgen. So sieht beispielsweise der Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft23 solche Leitlinien vor, um mehr Klarheit im Hinblick auf die Einhaltung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie zu schaffen. Für Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollte direkte Unterstützung in Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge bereitgestellt werden, um für die Verwendung öffentlicher Gelder das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu gewährleisten24. Darüber hinaus sollte im Rahmen der für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 entwickelten Mechanismen geeignete technische Hilfe bereitgestellt werden, um TEN-V-Vorhaben von gemeinsamem Interesse finanziell zu unterstützen.



Drucksache 242/1/18

... /EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und



Drucksache 285/1/18

... /EWG /EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung des natürlichen Lebensraums sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie) und der Richtlinie



Drucksache 543/1/17

... 114. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bereiche Naturschutz und EU-Naturschutzfinanzierung in dem Reflexionspapier nicht ausdrücklich benannt werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass es ein allgemein akzeptiertes Ziel ist, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten sowie Arten und Lebensraumtypen durch Naturschutzmaßnahmen in einen guten Erhaltungszustand zu versetzen. Dafür bedarf es beispielsweise der konsequenten Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (



Drucksache 120/17

... - Lediglich sieben Mitgliedstaaten14 haben die Ausweisung von "Schutzgebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung" im Sinne der Habitat-Richtlinie (nahezu) abgeschlossen. 17 Mitgliedstaaten haben die meisten terrestrischen Schutzgebiete ausgewiesen, es gibt jedoch Mängel bei der Ausweisung mariner Schutzgebiete. Bei den übrigen vier Mitgliedstaaten bestehen Mängel, sowohl was terrestrische Schutzgebiete als auch was Meeresschutzgebiete anbetrifft.



Drucksache 701/16

... Der Schutz der Umwelt ist unerlässlich für die Lebensqualität gegenwärtiger und künftiger Generationen. Mehrere Nachhaltigkeitsziele enthalten eine starke umweltpolitische Dimension. Dazu zählen die Ziele Nr. 6 (Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten), Nr. 14 (Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen) und Nr. 15 (Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen). Die in den letzten Jahren in der EU erreichten Umweltverbesserungen wurden durch neue Rechtsvorschriften der EU vorangetrieben, die ein hohes Schutzniveau in Bereichen wie der Wasserqualität und dem Naturschutz bewirkt haben. Die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie schützen Ökosysteme, und die Ausweitung des Naturschutzgebiete-Netzes "Natura 2000" auf 18 % der Fläche der EU hat viel bewirkt. Jedoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um - wie von der EU angestrebt - dem Verlust der Artenvielfalt bis 2020 Einhalt zu gebieten und mindestens 15 % der geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen. Die lange unter Überfischung leidenden Fischbestände der EU sind dank der massiv an wissenschaftlichen Grundsätzen ausgerichteten Gemeinsamen Fischereipolitik im Begriff, sich wieder zu erholen. Die vor kurzem angenommene Gemeinsame Mitteilung über internationale Meerespolitik12 enthält einen Maßnahmenkatalog zur Förderung sicherer, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Weltmeere.



Drucksache 25/15

... /EG vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 06.12.2008 S. 28). Hiernach ist jedes vorsätzliche oder zumindest grob fahrlässige Verhalten unter Strafe zu stellen, das eine erhebliche Schädigung eines Lebensraums innerhalb eines geschützten Gebiets verursacht. Die entsprechenden Lebensräume und Lebensraumtypen werden unter anderem in der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7; sogenannte FaunaFlora-Habitat-Richtlinie) im Einzelnen genannt. Diese Richtlinie wurde zuletzt durch Artikel 1 in Verbindung mit Anhang Teil B der Richtlinie



Drucksache 510/1/15

... 68. Für das Jahr 2016 sieht die Kommission die Folgemaßnahmen der Evaluierung der EU-Naturschutzrichtlinien vor. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang erneut auf seine Stellungnahme vom 10. Oktober 2014 (BR-Drucksache 272/14(B)), in der er sich gegen den Abbau von bestehenden Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Sozialschutz ausgesprochen hat. Er nimmt die am 20. November 2015 im Rahmen des Überprüfungsprozesses vorgestellten Ergebnisse der Evaluationsstudie für den Fitness-Check der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, die keine Notwendigkeit für eine Änderung der Richtlinien ergeben haben, zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bestehenden Defizite beim Erhalt der biologischen Vielfalt spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass der bestehende Rechtsrahmen der EU-Naturschutzrichtlinien gesichert werden sollte. Für eine Änderung des Rechtsrahmens wird keine Notwendigkeit gesehen.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 44. Für das Jahr 2016 sieht die Kommission die Folgemaßnahmen der Evaluierung der EU-Naturschutzrichtlinien vor. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang erneut auf seine Stellungnahme vom 10. Oktober 2014 (BR-Drucksache 272/14(B)), in der er sich gegen den Abbau von bestehenden Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Sozialschutz ausgesprochen hat. Er nimmt die am 20. November 2015 im Rahmen des Überprüfungsprozesses vorgestellten Ergebnisse der Evaluationsstudie für den Fitness-Check der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, die keine Notwendigkeit für eine Änderung der Richtlinien ergeben haben, zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bestehenden Defizite beim Erhalt der biologischen Vielfalt spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass der bestehende Rechtsrahmen der EU-Naturschutzrichtlinien gesichert werden sollte. Für eine Änderung des Rechtsrahmens wird keine Notwendigkeit gesehen.



Drucksache 193/13

... -Rahmenrichtlinie 5, die Richtlinie über erneuerbare Energien 6, die Initiative zu Hochgeschwindigkeitsseewegen 7 und die Habitat-Richtlinie8. Es wird davon ausgegangen, dass die EU 2013 eine reformierte Gemeinsame Fischereipolitik und im Rahmen der neuen finanziellen Vorausschau überarbeitete Strukturfonds (den Gemeinsamen Strategischen Rahmen) verabschiedet. Hauptziel dieses Vorschlags ist es, die kohärente und nachhaltige Umsetzung dieser Initiativen durch ein oder mehrere integrierte Verfahren zu erleichtern. Der vorliegende Vorschlag ändert den Besitzstand in keinem Politikbereich des AEUV.



Drucksache 27/12

... Wie in der Stellungnahme des Bundesrates angemerkt; müssen alle Zielvorgaben den geltenden EU-Rechtsvorschriften (wie der Habitat-Richtlinie, der Gewässer-Rahmenrichtlinie und der UVP-/SUP-Richtlinie) und Vereinbarungen (insbesondere dem Gemeinsamen Standpunkt zur



Drucksache 508/12

... , die Badegewässerrichtlinie, die Habitat-Richtlinie und seit kurzem die



Drucksache 58/11

... Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) enthält Vorgaben zur Ausweisung bestimmter Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete.



Drucksache 309/11

... Die vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie (d.h. Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands sämtlicher Lebensräume und Arten von europäischer Bedeutung und geeigneter Populationen natürlich vorkommender Wildvogelarten) ist zur Vermeidung des weiteren Verlustes und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Europa unerlässlich. Ein quantifiziertes Ziel mit festem Zeitrahmen wird die Umsetzung der Richtlinien und die Verwirklichung der darin vorgesehenen Ziele beschleunigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/11




1. Einleitung

2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU

2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat

2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile

2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage

3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt

3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur

Einzelziel 1

3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen

Einzelziel 2

3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei

Einzelziel 3*

Einzelziel 4

3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Einzelziel 5

3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise

Einzelziel 6

3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen

4. Wir sitzen alle im selben Boot

4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität

4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen

4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU

5. Folgemassnahmen

Anhang

Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie

Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung

Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete

Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung

Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung

Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen

Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU

Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen

Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen

Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität

Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität

Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft

Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer

Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne

Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen

Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände

Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme

Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU

Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten

Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes

Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes

Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität

Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit

Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung


 
 
 


Drucksache 269/11

... Zur Ausweitung der Natura-2000-Förderung ist zu betonen, dass der Vorschlag - zusätzlich zu den in den Habitat-Richtlinien ausgewiesenen Natura 2000-Agrar- und Waldgebieten - die Förderfähigkeit abgegrenzter Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Beschränkungen vorsieht, was zur Umsetzung von Artikel 10 der Richtlinie 92/43/EWG beiträgt. Um sicherzustellen, dass die Zahlungen weiterhin vor allem für Natura-2000-Standorte verwendet werden, ist es angezeigt, den Umfang der angrenzenden landwirtschaftlichen Fördergebiete auf 5% der gesamten ausgewiesenen (land- und forstwirtschaftlichen) Natura-2000-Gebiete zu begrenzen. Diese Regel gewährleistet sowohl für die Verwaltung als auch für künftige Begünstigte eine transparente und korrekte Bestimmung der Gebiete, die für Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 in Betracht kommen.



Drucksache 601/10

... Gemäß Artikel 10 der Habitat-Richtlinie werden sich Mitgliedstaaten dort, wo sie dies im Rahmen ihrer Landnutzungs- und Entwicklungspolitik, insbesondere zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz von Natura 2000, für erforderlich halten, bemühen, die Pflege von Landschaftselementen, die von ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind, zu fördern.



Drucksache 224/09

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie)2,



Drucksache 254/09

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (Habitat-Richtlinie)2,



Drucksache 947/07

... I. in der Erwägung, dass bei der Prüfung der Petitionen erneut Defizite bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu Tage getreten sind, und in der Erwägung, dass es strukturelle Probleme in Bezug auf die Durchsetzung bestimmter Umweltstandards zu geben scheint, insbesondere in Bezug auf Artikel 6 der Richtlinie des Rates 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie)1 und auf Artikel 4 der Richtlinie des Rates



Drucksache 915/07

... 31. hält es für ganz wesentlich, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und sicherzustellen, dass das Sechste Umweltaktionsprogramm und die EU-Rechtsvorschriften im Umweltbereich, wie die Habitat-Richtlinie, die



Drucksache 797/07

... Deshalb müssen die Ziele der EU-Umweltvorschriften, insbesondere der Habitat-Richtlinie12 sowie der vorgeschlagenen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt, verwirklicht werden. Auch der gemeinschaftliche Besitzstand in den Bereichen Sicherheit auf See und Vermeidung der durch Schiffe verursachten Umweltverschmutzung ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Die zügige Annahme der Vorschläge des dritten Seeverkehrspakets wird hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.



Drucksache 414/06

... -Richtlinie13 und die Habitat-Richtlinie14 (die so genannten "



Drucksache 505/06

... In diesem Zusammenhang ist dafür zu sorgen, dass die Entwicklung des maritimen Verkehrs mit der Erhaltung der Umwelt (Beschränkungen aufgrund der EU-Rechtsvorschriften im Rahmen von Natura 2000 sowie der Vogel- und der Habitat-Richtlinie



Drucksache 924/06

... und in der Habitat-Richtlinie10 verwendet werden, aufeinander abgestimmt sind, um die Klarheit zu erhöhen und die Koordinierung zwischen diesen Richtlinien zu erleichtern;



Drucksache 494/06

... Eine weitere Frage, die durch eine Informationsreise in der vergangenen Wahlperiode geklärt werden sollte, betraf den Bau des finnischen Hafens Vuosaari (873/2002). Es war festgestellt worden, dass die finnischen Behörden wichtige Bestimmungen der Habitat-Richtlinie und der



Drucksache 194/05

... Durch die Neuaufnahme der Berichtspflichten aus der Richtlinie 092/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (ABl. EG (Nr.) L 206 S. 7) (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - FFH-RL) erfolgt in diesem Bereich eine Harmonisierung der amtlichen Statistik mit den Anforderungen im Rahmen der europäischen Berichtspflicht. Die Erhebungen zu Landschaftsplanungen liefern notwendige Kenntnisse über das Erreichen des Flächendeckungsprinzips, das zur Unterstützung einer Reihe von Bundesaufgaben (z.B. die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen des Bundes) angestrebt wird.



Drucksache 817/1/05

... Der Bundesrat kann die Priorisierung insofern nicht nachvollziehen, als weder die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), die



Drucksache 788/05

... - Beschreibung der Populationsdynamik, des natürlichen und tatsächlichen Verbreitungsraums und des Zustands aller Meeressäugetierarten in der Region/Unterregion. Für Arten, die unter EU-Rechtsvorschriften (Habitat-Richtlinie) oder internationale Übereinkommen fallen, sind ferner die wichtigsten Gefahren und bestehenden Schutz-/Bewirtschaftungsmaßnahmen zu beschreiben.



Drucksache 913/05

... , der Habitat-Richtlinie und der



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 282/18 PDF-Dokument



Drucksache 285/18 PDF-Dokument



Drucksache 439/15 PDF-Dokument



Drucksache 544/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.