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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"HOCHWASSERRICHTLINIE"


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Drucksache 757/17

... Hochwasserrichtlinie



Drucksache 120/17

... Hochwasserrichtlinie



Drucksache 93/15

... 4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE (HWR)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/15




Mitteilung

1. Einleitung

2. Nutzung der MÖGLICHKEITEN der Europäischen Wasserpolitik

3. Prüfung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission

3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte

3.2. Übermäßiger Wasserverbrauch durch übermäßige Wasserentnahme

3.3. Veränderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserkörpern

4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR

5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEBÜHRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Notwendigkeit einer soliden Grundlage für die Maßnahmenprogramme

Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der Änderungen

Bekämpfung der Gewässerverunreinigung

Quantitative Aspekte und Qualitätsbezug

Veränderungen des Abflussverhaltens und physikalische Veränderungen von Wasserkörpern

Vernünftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize

Vielfältige Vorteile durch koordinierte Durchführung

4 Investitionsmöglichkeiten


 
 
 


Drucksache 93/15 (Beschluss)

... Hochwasserrichtlinie



Drucksache 290/13

... Hochwasserrichtlinie



Drucksache 810/10

... Die Bewohner der Region müssen vor Katastrophen, wie etwa Überschwemmungen und Industrieunfällen, die - wie erst dieses Jahr(2010) wieder - zu erheblichen grenzüberschreitenden Schäden führen, geschützt werden, und zwar durch Katastrophenvorsorge- und -managementmaßnahmen, die gemeinsam durchgeführt werden, z.B. entsprechend der Hochwasserrichtlinie, der Seveso-Richtlinie, der Bergbauabfallrichtlinie und der Umwelthaftungsrichtlinie. Im Alleingang durchgeführte Arbeiten verlagern das Problem nur und führen zu Schwierigkeiten für Nachbarregionen. Auch die zunehmende Häufigkeit von Dürren ist ein Problem, ebenso wie die Anpassung an den Klimawandel. Die regionale Zusammenarbeit muss die Schaffung einer „grünen Infrastruktur“, die Anwendung langfristiger, auf dem Ökosystem aufbauender Lösungen und das Lernen aus vorangegangenen Ereignissen erleichtern



Drucksache 278/10

... , Hochwasserrichtlinie,



Drucksache 280/1/09

... und entspricht nicht den Vorgaben der EG-Hochwasserrichtlinie und damit nicht einer 1:1-Umsetzung.



Drucksache 280/09

... enthält insgesamt 15 Informationspflichten für die Verwaltung. Davon werden sieben aus bereits bestehenden Informationspflichten des geltenden Wasserhaushaltsgesetzes oder landesrechtlicher Vorschriften im Wesentlichen unverändert übernommen. Eine Be- oder Entlastung für die Verwaltung bei den Bürokratiekosten ist insoweit nicht zu erwarten. Acht Informationspflichten für die Verwaltung werden zwecks 1:1-Umsetzung der Vorgaben der Hochwasserrichtlinie neu in das nationale Wasserrecht aufgenommen.



Drucksache 280/09 (Beschluss)

... und entspricht nicht den Vorgaben der EG-Hochwasserrichtlinie und damit nicht einer 1:1-Umsetzung.



Drucksache 334/09

... 22 einen rechtlichen Rahmen vor, um Wasser bis 2015 in ganz Europa reinzuhalten bzw. zu reinigen und eine langfristige und nachhaltige Nutzung von Wasser sicherzustellen. Die gemäß der Richtlinie im Jahr 2009 fälligen Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete werden den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung tragen, und die nächste Generation von Bewirtschaftungsplänen, die 2015 vorliegen müssen, dürfte in jeder Hinsicht klimasicher sein. Außerdem muss der Aspekt Klimawandel auch bei der Durchführung der Hochwasserrichtlinie23 berücksichtigt werden.



Drucksache 280/09A

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie) in das deutsche Recht umgesetzt.



Drucksache 58/06

... . Die Kommission schlägt vor, die organisatorischen und institutionellen Aspekte sowie die zeitlichen Abläufe zwischen den beiden Richtlinien vollständig abzustimmen, gestützt auf die Flussgebietseinheiten, die zuständigen Behörden und den mit der Wasserrahmenrichtlinie eingesetzten Ausschuss. Die Zeitpläne werden vollständig synchronisiert6, wodurch auch sichergestellt ist, dass die öffentlichen Anhörungsverfahren eng koordiniert sind. Sobald die vorgeschlagene Hochwasserrichtlinie verabschiedet ist, ist die Durchführung der beiden Richtlinien, deren Zielsetzungen sich ergänzen, genau abzustimmen. Ferner wird die Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission zeitlich genau abgestimmt, und die Mitgliedstaaten können die Pläne für das Hochwasserrisikomanagement in die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete integrieren. Dies bedeutet, dass einige Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere in den Artikeln 4, 11 und 13, von Bedeutung für den Inhalt der Hochwasserrisikokarten und der Pläne für das Hochwasserrisikomanagement sein werden.



Drucksache 58/2/06

... und die für den Hochwasserschutz einschlägigen Bestimmungen gemäß §§ 31a ff. WHG. Sollte der Vorschlag für eine EU-Hochwasserrichtlinie in jetziger Form umgesetzt werden wären zwangsläufig Änderungen im



Drucksache 58/06 (Beschluss)

... und die für den Hochwasserschutz einschlägigen Bestimmungen gemäß §§ 31a WHG ff. Sollte der Vorschlag für eine EU-Hochwasserrichtlinie in jetziger Form umgesetzt werden wären zwangsläufig Änderungen im



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