Drucksache 755/8/06
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG) ... weiter aufzubürden, zumal (gesamt betrachtet) alleine die möglichen Haftungsansprüche für die Finanzierung der laufenden Versorgungen und die bisher aufgelaufenen Versorgungsanwartschaften für die Dienstordnungsangestellten, insbesondere im Bereich der Ortskrankenkassen, einen Kapitalwert erreicht haben, der die Finanzkraft einzelner Länder übersteigen könnte. Dies wäre insbesondere auch dann grundsätzlich denkbar, wenn im Falle künftiger Großfusionen das dann aufsichtsführende einzelne Land mehrfache Haftungslasten der anderen Länder nach § 12 Abs. 2 InsO für die Arbeitnehmeransprüche aller fusionsbeteiligten Krankenkassen übernehmen müsste (Schätzungen gehen davon aus, dass alleine der Gesamtwert aller laufenden und künftigen Versorgungsleistungen für die Dienstordnungsangestellten im AOK-System bundesweit eine Größenordnung von rund acht bis neun Milliarden Euro erreicht haben könnte, die nicht durch adäquate Rückstellungen abgedeckt sind, im Falle der Einführung der Insolvenzfähigkeit von den Krankenkassen aber mit ihrem Barwert bilanziert werden müssten).
Zu Artikel 1
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa:
Zu Dreifachbuchstabe bbb, ccc und ddd:
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
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