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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hauptregelungsgegenstand"


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Drucksache 354/08

... Hierdurch werden als Hauptregelungsgegenstand der vorliegenden Änderungsverordnung Bußgeldvorschriften statuiert, durch die Zuwiderhandlungen von Flughafenbetreibern, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern und -vermittlern gegen zentrale Verpflichtungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 gegenüber behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit beschränkter Mobilität als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Mit der Schaffung dieser Ordnungswidrigkeitstatbestände wird der wesentlichsten Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland als EG-Mitgliedstaat nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 entsprochen, nämlich Sanktionen für Verstöße gegen diese EG-Verordnung festzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 46a
Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 19

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 669/07

... Hierdurch werden als Hauptregelungsgegenstand der vorliegenden Änderungsverordnung Bußgeldvorschriften statuiert, durch die Zuwiderhandlungen von Flughafenbetreibern, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern und - vermittlern gegen zentrale Verpflichtungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 gegenüber behinderten Flugreisenden und Flugreisenden von beschränkter Mobilität als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Mit der Schaffung dieser Ordnungswidrigkeitstatbestände wird der wesentlichsten Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland als EG-Mitgliedstaat nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 entsprochen, nämlich Sanktionen für Verstöße gegen diese EG-Verordnung festzulegen. Dementsprechend wird der Ordnungswidrigkeitskatalog des § 108 durch Tatbestände erweitert, die sich aus der genannten EG-Verordnung als wesentliche Pflichten ergeben. Verstöße gegen die EG-Verordnung können gemäß § 58 Abs. 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 13 des

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Drucksache 669/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummern 6 bis 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.