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"Heranziehungsformen"


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Drucksache 648/05

... Die Vorgaben in den §§ 91 ff. SGB VIII führen nicht nur zu einer neuen Bemessung der Kostenbeiträge. Sie führen vielmehr verschiedene Verfahren der Kostenbeteiligung (Heranziehung durch öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag', Überleitung vom Unterhaltsansprüchen, gesetzlicher Forderungsübergang) zu einem einheitlichen Verfahren der Heranziehung zusammen. Bei diesem Konzentrationsprozess werden die unterschiedlichen Strukturprinzipien der bisherigen einzelnen Heranziehungsformen sichtbar, die ihrerseits zu einer je nach Heranziehungsmethode unterschiedlichen Belastung führten. Die z.T. erheblichen Unterschiede in der Belastung, die mitunter willkürlich erscheinen, werden nun bei der Harmonisierung der Heranziehung beseitigt. So sind bislang für dieselbe Leistung Elternteile mit demselben Einkommen je nach Lebenssituation und/oder Art der Leistung unterschiedlich belastet worden. Die Kostenbelastung getrennt lebender Eltern reichte bis zum Doppelten der Belastung von zusammen lebenden Eltern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Für den Bund:

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung des Kostenbeitrags

§ 2
Wahl der Beitragsstufe bei vollstationären Leistungen

§ 3
Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen

§ 4
Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten

§ 5
Behandlung hoher Einkommen

§ 6
Heranziehung der Eltern bei Leistungen für junge Volljährige

§ 7
Einsatz des Kindergelds

§ 8
Übergangsregelung für Altfälle

§ 9
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

C. Finanzieller Teil


 
 
 


Suchbeispiele:


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