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"Hochwasseraktionspläne"
Drucksache 58/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006) 15 endg.; Ratsdok. 5540/06
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass an vielen internationalen Gewässern bereits abgestimmte Hochwasseraktionspläne bestehen, die die in der EU-HWR dargestellten Ziele erfüllen. Diese existierenden Pläne müssen Bestand haben und müssen von den formalen Bestimmungen der Richtlinie ausgenommen werden. Der Bundesrat hält an seiner Forderung im Beschluss des Bundesrates vom 14. Mai 2004 (BR-Drucksache 372/04 (Beschluss)) fest, wonach bereits frühzeitig darauf hingewiesen wurde, dass durch die EU-HWR international abgestimmte Konzepte nicht in Frage gestellt werden dürfen. In Artikel 9 ist somit eine entsprechende Ausnahmeregelung aufzunehmen, nach der es keiner neuen Pläne nach Kapitel IV der Richtlinie bedarf, sofern in den Mitgliedstaaten (international abgestimmte) Managementpläne existieren, die geeignet sind, die Ziele gemäß Artikel 1 und Artikel 9 Abs. 2 zu erreichen. Auf die Begründung in der BR-Drucksache 372/04 (Beschluss) wird Bezug genommen.
Drucksache 58/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006) 15 endg.; Ratsdok. 5540/06
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass an vielen internationalen Gewässern bereits abgestimmte Hochwasseraktionspläne bestehen, die die in der EU-HWR dargestellten Ziele erfüllen. Diese existierenden Pläne müssen Bestand haben und müssen von den formalen Bestimmungen der Richtlinie ausgenommen werden. Der Bundesrat hält an seiner Forderung im Beschluss des Bundesrates vom 14. Mai 2004 (BR-Drucksache 372/04 (Beschluss)) fest, wonach bereits frühzeitig darauf hingewiesen wurde, dass durch die EU-HWR international abgestimmte Konzepte nicht in Frage gestellt werden dürfen. In Artikel 9 ist somit eine entsprechende Ausnahmeregelung aufzunehmen, nach der es keiner neuen Pläne nach Kapitel IV der Richtlinie bedarf, sofern in den Mitgliedstaaten (international abgestimmte) Managementpläne existieren, die geeignet sind, die Ziele gemäß Artikel 1 und Artikel 9 Abs. 2 zu erreichen. Auf die Begründung in der BR-Drucksache 372/04 (Beschluss) wird Bezug genommen.
Drucksache 268/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
... bauen auf den bestehenden Regelungen zum Hochwasserschutz und zum wasserrechtlichen Vollzug auf. Für den Bund und die Kommunen sind deshalb keine erhöhten Kosten zu erwarten. Die Länder waren bisher schon verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Regelungen zum Schutz vor Hochwassergefahren zu erlassen. Diese Vorgaben werden nun präzisiert und erweitert. Den Ländern wird durch die Fristsetzung für die flächendeckende Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erhöhter Aufwand auf Grund der dafür erforderlichen technischen Vorarbeiten und infolge erhöhten Personalbedarfs entstehen. Dies trifft auch auf die Ermittlung und Kartierung von überschwemmungsgefährdeten Gebieten, die Zulassung von Ausnahmen vom Ackerbauverbot und Umsetzung der damit korrespondierenden Bewirtschaftungsauflagen sowie die Erarbeitung von nationalen oder internationalen Hochwasseraktionsplänen zu. Weiterhin könnte die ausreichende Information der Bevölkerung über die Hochwassergefahren zusätzliche Kosten verursachen. Die Kosten sind nicht abschließend quantifizierbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 31a Grundsätze des Hochwasserschutzes
§ 31b Überschwemmungsgebiete
§ 31c Überschwemmungsgefährdete Gebiete
§ 31d Hochwasserschutzpläne
§ 32 Kooperation in den Flussgebietseinheiten
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Raumordnungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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