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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Holzhandels-Verordnung"


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Drucksache 611/13

... es in Verkehr gebracht. Diese sind dann als Marktteilnehmer zu überwachen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Waldbesitzer dazu eigene Arbeiter oder Unternehmer einsetzt. Auch wenn das Holz von Dritten, z.B. von einem forstlichen Zusammenschluss, für den Waldbesitzer vermarktet wird, ist der Waldbesitzer der Marktteilnehmer. Verkauft der Waldbesitzer Holz allerdings auf dem Stock, so ist in der Regel der Käufer, der dieses Holz einschlägt und in Verkehr bringt ("Selbstwerber"), der Marktteilnehmer. Dies ist darin begründet, dass der Waldbesitzer in diesem Fall kein Holz, sondern stehende Bäume verkauft und diese nicht der EU-Holzhandels-Verordnung unterliegen. In diesem Fall überwacht die zuständige Landesbehörde daher den Selbstwerber, der regelmäßig über den jeweiligen Waldbesitzer ermittelt werden kann. Eine beim Verkauf auf dem Stock nach den Umständen des Einzelfalls möglicherweise bestehende Verantwortlichkeit des Waldbesitzers, die nicht an die Einstufung als Marktteilnehmer anknüpft, insbesondere nach Privatrecht, bleibt hiervon unberührt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Waldbesitzer die zu fällenden Bäume konkret vorgegeben hat, z.B. durch Markierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiGVwV)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zweck

Abschnitt 2
Überwachung der Marktteilnehmer

§ 2
Bestimmung der Marktteilnehmer

§ 3
Allgemeine Grundsätze für die Überwachung der Marktteilnehmer

§ 4
Überwachung des Verbots des Inverkehrbringens

§ 5
Überwachung der Anwendung der Sorgfaltspflichtregelung

Abschnitt 3
Überwachung in sonstigen Fällen

§ 6
Überwachung der Händler, Rückverfolgung

§ 7
Überwachung der Überwachungsorganisationen

Artikel 2
Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2605: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz und zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 154/1/13

... Die EU-Holzhandels-Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 662/1/12

... Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Übertragung von Aufgaben beim nationalen Vollzug der EU-Holzhandels-Verordnung (Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 662/12

... Durch die EU-Holzhandels-Verordnung entstehen der Wirtschaft Mehrkosten aufgrund von Auskunfts- und Duldungspflichten sowie insbesondere aufgrund der Verpflichtung zur Anwendung einer Sorgfaltspflichtregelung, die sich aus Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Sachverhalt

III. Alternativen

IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte

V. Gesetzesfolgen

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund Länder

4 Kommunen

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Weitere Kosten

VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

VII. Inkrafttreten und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2232: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 662/12 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Übertragung von Aufgaben beim nationalen Vollzug der EU-Holzhandels-Verordnung (Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 4 und 5 HolzSiG

3. Zu Artikel 1 § 9 HolzSiG


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.