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"IASVerordnung"


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Drucksache 901/04

... Um zu bestimmen, wer eine nahe stehende Person ist, schlägt die Kommission vor, die Definitionen zu integrieren, die in IAS 24 dargelegt werden, so wie sie in der IASVerordnung1 anerkannt wurden. Die Anwendung der Definitionen unter IAS impliziert nicht, daß nicht börsennotierte Unternehmen genau den gleichen Offenlegungsanforderungen unterliegen würden wie börsennotierte. Unnötige Lasten sollten auf zwei Arten vermieden werden: die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/04




Begründung

1 Zusammenhang des Vorschlags

Allgemeiner Zusammenhang

Bestehende Bestimmungen auf dem Gebiet des Vorschlags

Übereinstimmung mit anderen Politiken

2 Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten und der Verträglichkeitsprüfung

Konsultationen der Beteiligten

Allgemeines Profil der Antwortenden.

Zusammenfassung von Antworten und wie sie berücksichtigt worden sind.

Sammlung und Nutzung von Fachwissen

3 Verträglichkeitsprüfung

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

A. KLÄRUNG von Verantwortung und Haftung von Organmitgliedern für Jahresabschlüsse und nichtfinanzielle Schlüsselinformationen

B. ERHÖHTE Transparenz ­ Transaktionen mit NAHESTEHENDEN Personen und Nichtbilanzierte Geschäfte einschliesslich der Nutzung von speziellen Finanzierungsgesellschaften und Offshore-Zentren

Transaktionen mit nahe stehenden Personen

Transparenz bei der Nutzung von nichtbilanzierten Geschäften

C. OFFENLEGUNG von CORPORATE Governance Praktiken von Emittenten, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt GEHANDELT werden

5 Subsidiaritätsprinzip

5 Proportionalitätsprinzip

Wahl von Instrumenten

4 Haushaltsauswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

1. In Artikel 43 1 werden die folgenden Punkten 7a und 7b eingefügt:

2. Der folgende Artikel 46a wird eingefügt:

3. Der folgende Abschnitt 10A wird eingefügt:

4. Der folgende Artikel 60a wird eingefügt:

Artikel 2

1. In Artikel 34 die folgenden Punkte 7a und 7b werden eingefügt:

2. In Artikel 36 2 wird der folgende Punkt f hinzugefügt:

3. Der folgende Abschnitt 3A wird eingefügt:

4. In Artikel 41 soll der folgende Absatz 1a eingefügt werden:

5. Der folgende Artikel 48 wird eingefügt:

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 419/10 PDF-Dokument




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