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"Inkraftsetzen"


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Drucksache 818/04

... Die Neuregelung des Befristungsrechts in den §§ 57a bis 57e ist identisch mit den durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften vom 16. Februar 2002 (BGBl. I S. 693) geschaffenen Regelungen. Diese waren am 23. Februar 2002 in Kraft getreten. Die Nichtigerklärung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 27. Juli 2004 hat dazu geführt, dass die Befristungsregelungen rückwirkend wieder entfallen sind. Damit wurde den seit 23. Februar 2002 auf Basis des Hochschulrahmengesetzes abgeschlossenen befristeten Arbeitsverträgen nachträglich die Rechtsgrundlage entzogen. Die in Bezug auf diese Arbeitsverträge hierdurch entstandene Rechtsunsicherheit wird durch die vorgesehene Wiederinkraftsetzung der Befristungsregelungen mit Rückwirkung auf das ursprüngliche Inkrafttretensdatum beseitigt. Die hierzu in § 57f getroffenen Regelungen werden ergänzt um eine Übergangsregelung für diejenigen befristeten Arbeitsverträge, die seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 auf Basis des wiederaufgelebten "alten" Befristungsrechts abgeschlossen worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 2
Aufhebung bisherigen Rechts

Artikel 3
Anpassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Anpassung des Abgeordnetengesetzes

Artikel 5
Anpassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes

Artikel 6
Anpassung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 7
Anpassung der Erholungsurlaubsverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Neufassung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

a Gesetzgebungskompetenz

b Erforderlichkeit im Sinne von Artikel 75 Abs. 2 GG

c Erforderlichkeit im Sinne von Artikel 72 Abs. 2 GG

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Vollzugsaufwand


 
 
 


Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 252/10 PDF-Dokument



Drucksache 302/18 PDF-Dokument



Drucksache 360/06 PDF-Dokument



Drucksache 401/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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