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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Insolvenz- oder Vergleichsverfahren"


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Drucksache 915/08

... (11) Die Mitgliedstaaten sollten die unbedingte Verfügbarkeit aller Vorräte sicherstellen, die gemäß den Gemeinschaftsvorschriften gehalten werden müssen. Damit diese Verfügbarkeit gesichert ist, dürfen die Eigentumsrechte an den Vorräten in keiner Weise eingeschränkt oder begrenzt werden. Erdölerzeugnisse von Unternehmen, die einem beträchtlichen Risiko der Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen ausgesetzt sind, dürften nicht berücksichtigt werden. Werden Unternehmen Bevorratungsverpflichtungen auferlegt, könnte die Einleitung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens auf die Existenz eines solchen Risikos hinweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/08




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsgrundsatz

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Zusätzliche Informationen

5 Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Sicherheitsvorräte – Berechnung der Bevorratungsverpflichtungen

Artikel 4
Bestimmung der gehaltenen Vorratsmengen

Artikel 5
Verfügbarkeit der Vorräte

Artikel 6
Verzeichnis der Sicherheitsvorräte - Jahresbericht

Artikel 7
Einrichtung zentraler Bevorratungsstellen

Artikel 8
Aufgabenübertragung durch Unternehmen

Artikel 9
Anlage spezifischer Vorräte

Artikel 10
Verwaltung der spezifischen Vorräte

Artikel 11
Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und zentralen Bevorratungsstellen über spezifische

Artikel 12
Wirkung der Übertragungen und Vereinbarungen

Artikel 13
Statistische Erfassung der Vorräte gemäß Artikel 3

Artikel 14
Statistische Erfassung der spezifischen Vorräte

Artikel 15
Statistiken über kommerzielle Vorräte

Artikel 16
Datenverarbeitung

Artikel 17
Biokraftstoffe und Zusatzstoffe

Artikel 18
Koordinierungsgruppe für Erdöl und Erdölerzeugnisse

Artikel 19
Kontrollen durch die Kommission

Artikel 20
Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung

Artikel 21
Notfallverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Ausschuss

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Adressaten

Anhang I
Methode zur Berechnung des Rohöläquivalents der Einfuhren von Erdölerzeugnissen

Anhang II
Methode zur Berechnung des Rohöläquivalents des Inlandsverbrauchs:

Anhang III
Methoden zur Berechnung der gehaltenen Vorräte:

Anhang IV
Modalitäten der Erstellung von Statistiken über die Höhe der gemäß Artikel 3 zu haltenden Bestände und deren Übermittlung an die Kommission:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 404/05

... (4) Forderungen von Trägern im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats aus Beitragsrückständen haben bei der Zwangsvollstreckung sowie im Insolvenz- oder Vergleichsverfahren im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats die gleichen Vorrechte wie entsprechende Forderungen im Hoheitsgebiet dieses Vertragsstaats.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

1. auf die deutschen Rechtsvorschriften über die

2. auf die rumänischen Rechtsvorschriften über

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Gleichstellung des gewöhnlichen Aufenthalts

Artikel 6
Versicherungspflicht von Arbeitnehmern

Artikel 7
Versicherungspflicht bei Entsendung in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats

Artikel 8
Versicherungspflicht von Seeleuten

Artikel 9
Versicherungspflicht anderer Personen

Artikel 10
Versicherungspflicht von Beschäftigten bei diplomatischen oder konsularischen Vertretungen

Artikel 11
Ausnahmen von den Bestimmungen über die Versicherungspflicht

Teil II
Besondere Bestimmungen

Kapitel 1
Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Artikel 12
Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

Artikel 13
Berücksichtigung gesundheitsgefährdender Beschäftigungen

Kapitel 2
Rentenversicherung

Artikel 14
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung

Artikel 15
Besonderheiten für den deutschen Träger

Artikel 16
Besonderheiten für den rumänischen Träger

Teil III
Verschiedene Bestimmungen

Kapitel 1
Amts- und Rechtshilfe

Artikel 17
Amts- und Rechtshilfe sowie ärztliche Untersuchungen

Artikel 18
Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden

Artikel 19
Schadensersatzansprüche des Trägers gegen Dritte

Artikel 20
Gebühren und Legalisation

Artikel 21
Zustellung und Verkehrssprachen

Artikel 22
Gleichstellung von Anträgen

Artikel 23
Datenschutz

Kapitel 2
Durchführung und Auslegung dieses Abkommens

Artikel 24
Durchführung dieses Abkommens und Verbindungsstellen

1. in der Bundesrepublik Deutschland

2. in Rumänien

Artikel 25
Währung und Umrechnungskurse

Artikel 26
Erstattungen

Artikel 27
Streitbeilegung

Teil IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens

Artikel 29
Schlussprotokoll

Artikel 30
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 31
Abkommensdauer

2 Schlussprotokoll

1. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nr. 10 des Abkommens:

2. Zu Artikel 2 des Abkommens:

3. Zu Artikel 4 des Abkommens:

4. Zu Artikel 5 des Abkommens:

5. Zu den Artikeln 6 bis 11 des Abkommens:

6. Zu Artikel 7 des Abkommens:

7. Zu Artikel 9 des Abkommens:

8. Zu Artikel 10 des Abkommens:

9. Zu Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 11 des Abkommens:

10. Zu Artikel 11 des Abkommens:

11. Zu Artikel 13 Absatz 1 des Abkommens:

12. Zu Artikel 28 des Abkommens:

13. Die deutschen Rechtsvorschriften über Leistungen für nach dem Fremdrentenrecht zu entschädigende Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie über Leistungen für nach dem Fremdrentenrecht anrechenbare Versicherungszeiten bleiben unberührt.

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Aufklärungspflichten

Artikel 3
Mitteilungspflichten

Artikel 4
Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Artikel 5
Zahlverfahren

Abschnitt II
Besondere Bestimmungen

Kapitel 1
Unfallversicherung

Artikel 6
Arbeitsunfallanzeige

Kapitel 2
Verschiedenes

Artikel 7
Statistiken

Abschnitt III
Schlussbestimmung

Artikel 8
Inkrafttreten und Vereinbarungsdauer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


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