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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Interbankenforderungen"


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Drucksache 745/2/08

... Eine derartige Übergangsregelung ist erforderlich, weil die sonst zwingende volle Anrechnung von Interbankenforderungen bei einigen Instituten zu erheblichen Überschreitungen der Großkreditobergrenzen führen würde, die dann vollständig mit haftendem Eigenkapital unterlegt werden müssten. Dies hätte zur Folge, dass auch der Spielraum für neue Kreditgeschäfte mit der gewerblichen Wirtschaft eingeschränkt würde. Um diese Folgen aus der vorgesehenen Verschärfung der Großkreditregelungen zu vermeiden bzw. abzumildern, wäre eine Restrukturierung



Drucksache 745/08 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass zu der in Artikel 1 Nr. 24 vorgesehenen Streichung von Artikel 116 der Bankenrichtlinie eine Übergangsregelung aufgenommen wird. Diese muss für alle vor der Änderung der Rechtslage begebenen Interbankenausleihungen bis zu deren Endfälligkeit einen Bestandsschutz ermöglichen, d. h. in diesen Fällen müssen die derzeit geltenden Großkreditbestimmungen weitergelten. Eine derartige Übergangsregelung ist erforderlich, weil die sonst zwingende volle Anrechnung von Interbankenforderungen bei einigen Instituten zu erheblichen Überschreitungen der Großkreditobergrenzen führen würde, die dann vollständig mit haftendem Eigenkapital unterlegt werden müssten. Dies hätte zur Folge, dass auch der Spielraum für neue Kreditgeschäfte mit der gewerblichen Wirtschaft eingeschränkt würde. Um diese Folgen aus der vorgesehenen Verschärfung der Großkreditregelungen zu vermeiden bzw. abzumildern, wäre eine Restrukturierung des Kredit- und Anlagenportfolios erforderlich. Diese Restrukturierung ist in der kurzen Frist bis zur vorgesehenen Rechtswirksamkeit dieser Änderungen zum 31. März 2010 für Kreditinstitute mit hohem Bestand von langfristigen Krediten bzw. Anlagen nicht ohne drastische Maßnahmen möglich. Neben einer massiven Einschränkung der Kreditvergabe wäre eine Veräußerung von Anlagetiteln notwendig, die auf Grund der derzeitigen Finanzmarktsituation zur Realisierung von erheblichen Verlusten führen würde.



Drucksache 163/1/05

... Es sollte eine dauerhafte Anwendung des Partial Use ohne Einschränkungen bei Interbankenforderungen zugelassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.