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85 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Interessenabwägung"


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Drucksache 166/20

... Diese Regelung führt dazu, dass sich Erhöhungen des steuerlichen Grundfreibetrages unter Umständen erst mit einer Verzögerung von zweieinhalb Jahren auf die Pfändungsfreigrenzen auswirken. Mit dem bisherigen Anpassungsrhythmus wird der Gleichklang der Entwicklung von steuerlichem Grundfreibetrag und Pfändungsfreigrenzen somit zeitlich erheblich verzögert umgesetzt. Ein schnellerer Anpassungsrhythmus ist aber gerade für Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, von besonderer Bedeutung. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens sowie bei der Pfändung von Guthaben auf einem P-Konto wird der höhere Verwaltungsaufwand, der durch die nunmehr jährliche Anpassung der Pfändungsgrenzen entsteht, von immer geringerer Bedeutung sein. Bei der gebotenen Interessenabwägung überwiegen daher die sich für den Schuldner ergebenden Vorteile einer schnelleren Anpassung an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 4
Wirkungen des Pfändungsschutzkontos

§ 850k
Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos

§ 850l
Pfändung des Gemeinschaftskontos

Abschnitt 4
Wirkungen des Pfändungsschutzkontos

§ 899
Pfändungsfreier Betrag; Übertragung

§ 900
Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger

§ 901
Verbot der Aufrechnung und Verrechnung

§ 902
Erhöhungsbeträge

§ 903
Nachweise über Erhöhungsbeträge

§ 904
Nachzahlung von besonderen Leistungen

§ 905
Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht

§ 906
Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht

§ 907
Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto

§ 908
Aufgaben des Kreditinstituts

§ 909
Datenweitergabe; Löschungspflicht

§ 910
Verwaltungsvollstreckung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Folgeänderungen

§ 27a
Anwendung des Sozialgesetzbuches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz

2. Neuregelung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz

3. Weiterer Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu 850k ZPO-E Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 850l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu § 899

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 900

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 901

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 902

Zu § 903

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 904

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 905

Zu § 906

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 907

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 908

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 909

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 910

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 168/20 (Beschluss)

... Ein uneingeschränktes Recht zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen lässt sich mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbaren, weil das Informationsinteresse des einen Eigentümers mit den Geheimhaltungsinteressen eines anderen Eigentümers kollidieren kann. Insofern ist sicherzustellen, dass sich die Datenübermittlung auf Grundlage des § 18 Absatz 4 Weg nicht als Automatismus erweist, sondern im Vorfeld stets eine Interessenabwägung nach Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 2 WEG , Artikel 7 Nummer 2 § 3 Absatz 2 WGV

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 18 Absatz 4 Satz 2 - neu - WEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 19 Absatz 3 Satz 2 WEG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 554 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 10 Nummer 1 Anlage 1 Kostenverzeichnis Anmerkung zu Nummer 14160 GNotKG

7. Zu Artikel 10 Nummer 1 Anlage 1 Kostenverzeichnis Anmerkung zu Nummer 14160 GNotKG


 
 
 


Drucksache 168/1/20

... Ein uneingeschränktes Recht zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen lässt sich mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbaren, weil das Informationsinteresse des einen Eigentümers mit den Geheimhaltungsinteressen eines anderen Eigentümers kollidieren kann. Insofern ist sicherzustellen, dass sich die Datenübermittlung auf Grundlage des § 18 Absatz 4 Weg nicht als Automatismus erweist, sondern im Vorfeld stets eine Interessenabwägung nach Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 2 WEG , Artikel 7 Nummer 2 § 3 Absatz 2 WGV

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 18 Absatz 4 Satz 2 - neu - WEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 19 Absatz 3 Satz 2 WEG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 554 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 554 Absatz 1 BGB

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 555b Nummer 2a - neu - BGB

8. Zu Artikel 10 Nummer 1 Anlage 1 Kostenverzeichnis Anmerkung zu Nummer 14160 GNotKG

9. Zu Artikel 10 Nummer 1 Anlage 1 Kostenverzeichnis Anmerkung zu Nummer 14160 GNotKG


 
 
 


Drucksache 384/18

... Aus demselben Grund ist auch ein Tätigwerden der Polizei- oder Ordnungsbehörden im öffentlichen Interesse zur Verhütung oder Vorbeugung von Straftaten aufgrund der jeweiligen Polizeigesetze des Bundes und der Länder sowie der Ordnungsgesetze der Länder richtlinienkonform, denn in allen diesen Gesetzen ist bei solch grundrechtsrelevanten Eingriffen in Persönlichkeitsrechte eine Verhältnismäßigkeits- und Zweckmäßigkeitsprüfung erforderlich und eine genaue Interessenabwägung im Einzelfall. Auch insoweit besteht daher im deutschen Recht kein Umsetzungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 384/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungsbedarf beim Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung

a Hinweis auf die Folgen des Nichterscheinens in den Fällen des § 231 Absatz 2 der Strafprozessordnung StPO

b Anwesenheitsrecht des inhaftierten Angeklagten in der Revisionsverhandlung

c Kein Anpassungsbedarf hinsichtlich weiterer Ausnahmen von der Anwesenheit

2. Kein Änderungsbedarf hinsichtlich der übrigen Richtlinieninhalte

a Artikel 1 und 2 Gegenstand und Anwendungsbereich

b Artikel 3 Unschuldsvermutung

c Artikel 4 Öffentliche Bezugnahme auf die Schuld

d Artikel 5 Darstellung von Verdächtigen und beschuldigten Personen

e Artikel 6 Beweislast

f Artikel 7 Recht, die Aussage zu verweigern, und Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen

g Artikel 10 Rechtsbehelfe

h Artikel 11 bis 16 Allgemeine und Schlussbestimmungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 433/18 (Beschluss)

... Nach derzeitiger Rechtslage gilt der Auskunftsanspruch gemäß § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 19 BDSG a.F. - jetzt: § 57 BDSG (2018) - nicht für Ersuchen der Verfahrensbeteiligten für Auskünfte aus (elektronischen) Akten. Die ausdifferenzierten Regelungen zur Akteneinsicht gehen vor. Das ist sachgerecht und trägt den Interessen der Betroffenen besser Rechnung als die allgemeine Pflicht zur Durchführung einer Interessenabwägung mit weit weniger genauen Vorgaben gemäß § 57 Absatz 4, § 56 Absatz 2 BDSG (2018).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 161 Absatz 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 475 Absatz 1 Satz 1 StPO , Nummer 31 Buchstabe c § 487 Absatz 2 StPO , Nummer 35 § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO , Artikel 13 Nummer 2 § 9 Absatz 1 ZStVBetrV

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO

5. Zu Artikel 1 allgemein

6. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 21 Absatz 2 Satz 1 EGGVG Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

7. Zu Artikel 14 Nummer 2a - neu - § 88 Absatz 2 Nummer 2 StVollzG

8. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe g1 - neu - Inhaltsübersicht zu § 186 StVollzG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 14 Fünfter Abschnitt fünfter Titel StVollzG


 
 
 


Drucksache 79/18

... Sofern bei einem Vergehen von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht die weitere Anwesenheit eines Ausländers im Bundesgebiet für sachgerecht erachtet wird, weil ohne seine Angaben die Erforschung des Sachverhaltes erschwert wäre, kommt nach der derzeitigen Rechtslage nur die Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG im Wege des Ermessens in Betracht. Nach dieser Vorschrift kann einem Ausländer eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Die Ausländerbehörde hat somit eine Interessenabwägung im Einzelfall durchzuführen und kann im Rahmen der Ermessensentscheidung auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Duldung nicht erteilt und der Betroffene abgeschoben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/18




Entschließung

Zu Ziffer 1a und b

Zu Ziffer 2a und b


 
 
 


Drucksache 433/1/18

... Nach derzeitiger Rechtslage gilt der Auskunftsanspruch gemäß § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 19 BDSG a.F. - jetzt: § 57 BDSG (2018) - nicht für Ersuchen der Verfahrensbeteiligten für Auskünfte aus (elektronischen) Akten. Die ausdifferenzierten Regelungen zur Akteneinsicht gehen vor. Das ist sachgerecht und trägt den Interessen der Betroffenen besser Rechnung als die allgemeine Pflicht zur Durchführung einer Interessenabwägung mit weit weniger genauen Vorgaben gemäß § 57 Absatz 4, § 56 Absatz 2 BDSG (2018).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 161 Absatz 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 475 Absatz 1 Satz 1 StPO , Nummer 31 Buchstabe c § 487 Absatz 2 StPO , Nummer 35 § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO , Artikel 13 Nummer 2 § 9 Absatz 1 ZStVBetrV

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO

5. Zu Artikel 1 allgemein

6. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 21 Absatz 2 Satz 1 EGGVG


 
 
 


Drucksache 276/17

... Diese Voraussetzungen werden in § 7 Abs. 3 konkretisiert. Danach sind Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nur zulässig, wenn sie klar gesetzlich geregelt sind und aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erfolgen. Dies stellt sicher, dass eine Interessenabwägung im Einzelfall durch eine staatliche Stelle erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 234/17

... Dabei geht es nicht um eine pauschale Gleichstellung von Kindern und Erwachsenen (Kinder sind eben nicht "Kleine Erwachsene"), sondern um eine Interessenabwägung, die das bestehende Ungleichgewicht im Kontext der konkreten Umstände des Einzelfalls beleuchtet. Kindesinteressen müssen nicht unweigerlich überwiegen, sind aber bei jeder Entscheidung mit zu bedenken, die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

... Anders als in dem vorgelegten Gesetzentwurf vorgesehen, ist eine Regelung der Datenverarbeitung in den in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b und Buchstabe i DSGVO genannten Kontexten im BDSG obsolet. Bereits derzeit sind hierzu bereichsspezifische Bestimmungen vorhanden (unter anderem Sozialgesetzbuch, bundes- und landesrechtliche Regelungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit), die dem BDSG vorgehen. Auch unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung erscheinen die bereichsspezifischen Regelungen gegenüber einer allgemeinen (Auffang-)Regel im BDSG vorzugswürdig. Denn eine Regelung im BDSG differenziert weder nach den verschiedenen Arten der Sozialversicherung noch nach einzelnen Verwendungszwecken und einer möglicherweise in diesen Zusammenhängen gebotenen Interessenabwägung. Zudem sollte eine weitergehende Grundlage zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Bereich der öffentlichen Gesundheit - losgelöst von bisherigen bereichsspezifischen Regelungen - im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten und das grundsätzliche Verbot der Verarbeitung, das aus Artikel 9 Absatz 1 DSGVO folgt, nicht geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 62/17

... oder aus sonstigen Gründen, beispielsweise um die Verfügungsberechtigung herbeizuführen, eine Interessenabwägung oder Anhörung Dritter erforderlich wäre. Ein eingeschränktes Zugangsrecht kann auch dadurch begründet sein, dass in Fachgesetzen eine Zweckbindung für die Datenerhebung ohne eine weitere Veröffentlichungspflicht vorgesehen ist. Die Bereichsausnahme nach § 3 Nummer 8 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 12a
Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung

§ 19
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4030, BMI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 340/16 (Beschluss)

... erforderlichen Einrichtungen. Insbesondere gilt die Sonderregelung des § 554a BGB nur für Einrichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Daher sind hier die allgemeinen, nicht gesetzlich niedergelegten Grundsätze zur Vornahme von Maßnahmen an der Mietsache durch den Mieter (sogenannte Mietermodernisierung) anwendbar, so dass es dem Mieter regelmäßig nicht gelingen wird, sich im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung durchzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

B. Lösung

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554b
Elektromobilität

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

II. Wesentlicher Inhalt

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit

2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 432/16

... Bei der Entscheidung über Verkehrswegeplanungen stehen in der Regel mehrere hochrangige Ziele untereinander in Konflikt. Ausgewogene Lösungen erfordern eine Interessenabwägung, wobei alle relevanten fachlichen und außerfachlichen Belange einzubeziehen sind. Die Prüfung und Abwägung der relevanten Belange geschieht stufenweise auf den verschiedenen Planungsebenen. Als eine der ersten Planungsstufen ist die Bedarfsplanung auf eine großräumige Betrachtung abgestellt. Sie kann wegen ihres noch groben Maßstabes nur generell sein. Sie schließt ab mit der gesetzgeberischen Entscheidung, dass für ein nach Art und Ausbauziel beschriebenes Projekt ein verkehrlicher Bedarf besteht und es planerisch weiterzuverfolgen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Artikel 2
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

d Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A

b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

c Weitere Module

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

III. Alternative

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demografie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1

I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 340/16

... erforderlichen Einrichtungen. Insbesondere gilt die Sonderregelung des § 554a BGB nur für Einrichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Daher sind hier die allgemeinen, nicht gesetzlich niedergelegten Grundsätze zur Vornahme von Maßnahmen an der Mietsache durch den Mieter (sog. Mietermodernisierung) anwendbar, so dass es dem Mieter regelmäßig nicht gelingen wird, sich im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung durchzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/16




A. Problem und Ziel

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

B. Lösung

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554b
Elektromobilität

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

II. Wesentlicher Inhalt

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit

2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzgebungsentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 295/16

... Absatz 6 regelt, unter welchen Voraussetzungen das BfV personenbezogene Daten eingeben und verwenden darf, ferner deren Datenpflege, etwa mit Prüffristen zur weiteren Speichererforderlichkeit. Dabei werden die Voraussetzungen zur nationalen Speicherung und zur Auslandsübermittlung kombiniert. Demgemäß muss eine Eingabe insbesondere unterbleiben, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen (§ 19 Absatz 3), wobei diese Interessenabwägung mit den - erheblichen - Sicherheitsinteressen zu erfolgen hat, zu deren Wahrung die Datei errichtet ist. Unberührt bleiben dabei auch besondere Zweckbindungen, wie insbesondere § 4 Absatz 4 G 10. Allerdings sind Analysedateien nach § 22b Absatz 4 von vornherein auf die Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten bezogen, bei denen zumindest der Verdacht besteht, dass sie ihre Ziele mit der Begehung der in § 3 Absatz 1 G 10 genannten Straftaten verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 22b
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

§ 22c
Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

Artikel 2
Änderung des BND-Gesetzes

§ 2a
Besondere Auskunftsverlangen

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 28a
Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung

Artikel 4
Änderung des VIS-Zugangsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 9
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 111
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

Artikel 10
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VII. Sonstige Kosten

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 22c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 150

Zu § 150

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 284/13

... Unter Berücksichtigung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) ist die Schutzwürdigkeit im Rahmen einer Interessenabwägung (objektiv) zu ermitteln. Eine solche Interessenabwägung ist dem Täter nur möglich, wenn er die Schutzwürdigkeit aufgrund konkreter Angaben des Verfügungsberechtigten beurteilten kann, was oftmals nicht der Fall sein dürfte, oder für die Schutzwürdigkeit der Daten objektive Anhaltspunkte, in der Regel aufgrund der Art der Daten, bestehen, d.h. die Schutzwürdigkeit für ihn erkennbar ist. Die Erkennbarkeit sowie das subjektive Erkennen des Täters in Form des dolus eventualis werden regelmäßig im Rahmen einer tatrichterlichen Würdigung zu ermitteln sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3, 4 und 6

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 284/13 (Beschluss)

... es) ist die Schutzwürdigkeit im Rahmen einer Interessenabwägung (objektiv) zu ermitteln. Eine solche Interessenabwägung ist dem Täter nur möglich, wenn er die Schutzwürdigkeit aufgrund konkreter Angaben des Verfügungsberechtigten beurteilten kann, was oftmals nicht der Fall sein dürfte, oder für die Schutzwürdigkeit der Daten objektive Anhaltspunkte, in der Regel aufgrund der Art der Daten, bestehen, d.h. die Schutzwürdigkeit für ihn erkennbar ist. Die Erkennbarkeit sowie das subjektive Erkennen des Täters in Form des dolus eventualis werden regelmäßig im Rahmen einer tatrichterlichen Würdigung zu ermitteln sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 514/1/13

... 17. Nach der EuGH-Entscheidung vom 6. Juni 2013 in Sachen "Donau-Chemie" (Rechtssache C-536/11) verstößt die Verwehrung der Akteneinsicht für faktisch jeden Fall eines Kronzeugen-Dossiers gegen den Effektivitätsgrundsatz, weil eine Interessenabwägung des Richters im Einzelfall - wie in der Rechtssache "Pfleiderer" ausdrücklich gefordert - vom nationalen Gesetzgeber nicht vorweggenommen bzw. ausgeschlossen werden darf. Demzufolge ist sorgfältig zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß der Ermessensspielraum des zuständigen Richters legislativ so beschränkt werden kann, dass für potentielle Kronzeugen von vornherein größtmögliche Rechtssicherheit gewährleistet werden kann. Das derzeit geltende deutsche Recht (§ 406e

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

Beweisbeschränkungen/Gesamtschuldnerische Haftung

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 786/13 (Beschluss)

... 7. In Artikel 4 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags werden bestimmte Fälle des (angeblichen) Erwerbs sowie der (angeblichen) Nutzung oder Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Inanspruchnahme wegen der Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses Schranken unterliegen soll. Allerdings lassen sich die in Artikel 4 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags genannten absoluten Schrankenregelungen mit dem Ziel des Richtlinienvorschlags, einen angemessenen und wirksamen rechtlichen Schutz von vertraulichem Know-How und vertraglichen Geschäftsgeheimnissen im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten, nicht vereinbaren. Vielmehr ist es nach Auffassung des Bundesrates erforderlich, stets zwischen dem Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses und den in Artikel 4 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags genannten Interessen abzuwägen. Nur mit einer Interessenabwägung im Einzelfall ist es möglich, Fallkonstellationen hinreichend Rechnung zu tragen, bei denen der Schutz des Geschäftsgeheimnisses die in Artikel 4 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags genannten Interessen überwiegt. Eine zu einseitig die Interessen des Verletzers berücksichtigende Schrankenregelung könnte zudem dazu führen, dass aufgrund des damit verbundenen Prozessrisikos Geschädigte davon abgehalten werden, gerichtlich gegen eine aus ihrer Sicht rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung vorzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Erwägungsgrund 9 i.V.m. Artikel 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 786/1/13

... 9. In Artikel 4 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags werden bestimmte Fälle des (angeblichen) Erwerbs sowie der (angeblichen) Nutzung oder Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Inanspruchnahme wegen der Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses Schranken unterliegen soll. Allerdings lassen sich die in Artikel 4 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags genannten absoluten Schrankenregelungen mit dem Ziel des Richtlinienvorschlags, einen angemessenen und wirksamen rechtlichen Schutz von vertraulichem Know-How und vertraglichen Geschäftsgeheimnissen im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten, nicht vereinbaren. Vielmehr ist es nach Auffassung des Bundesrates erforderlich, stets zwischen dem Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses und den in Artikel 4 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags genannten Interessen abzuwägen. Nur mit einer Interessenabwägung im Einzelfall ist es möglich, Fallkonstellationen hinreichend Rechnung zu tragen, bei denen der Schutz des Geschäftsgeheimnisses die in Artikel 4 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags genannten Interessen überwiegt. Eine zu einseitig die Interessen des Verletzers berücksichtigende Schrankenregelung könnte zudem dazu führen, dass aufgrund des damit verbundenen Prozessrisikos Geschädigte davon abgehalten werden, gerichtlich gegen eine aus ihrer Sicht rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung vorzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Erwägungsgrund 9 i.V.m. Artikel 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 514/13 (Beschluss)

... 13. Nach der EuGH-Entscheidung vom 6. Juni 2013 in Sachen "Donau-Chemie" (Rechtssache C-536/11) verstößt die Verwehrung der Akteneinsicht für faktisch jeden Fall eines Kronzeugen-Dossiers gegen den Effektivitätsgrundsatz, weil eine Interessenabwägung des Richters im Einzelfall - wie in der Rechtssache "Pfleiderer" ausdrücklich gefordert - vom nationalen Gesetzgeber nicht vorweggenommen beziehungsweise ausgeschlossen werden darf. Demzufolge ist sorgfältig zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß der Ermessensspielraum des zuständigen Richters legislativ so beschränkt werden kann, dass für potentielle Kronzeugen von vornherein größtmögliche Rechtssicherheit gewährleistet werden kann. Das derzeit geltende deutsche Recht (§ 406e

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

2 Beweisbeschränkungen

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 707/1/12

... Die Formulierung des Absatzes 3 legt nahe, dass für die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nur noch die Erfolgsaussichten der Klage entscheidend sind, nicht jedoch die Vollzugsfolgen. Gerade die umweltrechtlichen Verfahren des § 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sind oft hochkomplex. Deswegen ist es in der zur Verfügung stehenden Zeit häufig nur schwer möglich, die Erfolgsaussichten hinreichend eindeutig festzustellen. Nach der Regelung des § 80 VwGO erfolgt in diesen Fällen eine Interessenabwägung der Vollzugsfolgen. Gerade dies scheint durch die Neuregelung des Absatzes 3 aber nicht mehr möglich zu sein. Die Maßnahme könnte vollzogen werden, obwohl die Vollzugsfolgen für den Kläger beträchtlich negativ wären und angesichts der Erfolgsquote insbesondere von Verbandsklagen gute Aussichten bestehen, dass der Kläger mit der Klage obsiegen wird. Diese Regelung ist im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach § 19 Absatz 4 GG bedenklich. Der im Vergleich zum Referentenentwurf aufgenommene Zusatz "im Rahmen einer Gesamtabwägung" stellt keine entscheidende Verbesserung dar, da zuletzt immer noch auf ernstliche Zweifel abgestellt wird. Nach wie vor dürften sich die Gerichte dann im Hinblick auf Artikel 19 Absatz 4 GG mit der Frage einer verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift über den Wortlaut hinaus beschäftigen müssen. Die Regelung verkennt auch, dass grundsätzlich nach § 80 VwGO die aufschiebende Wirkung der Regelfall ist. Die sofortige Vollziehung ist daher bezüglich ihrer Dringlichkeit besonders zu begründen. Diese Begründung erfolgt durch eine Interessenabwägung, welche Absatz 3 gerade nicht erlaubt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Regelung des § 80 Absatz 4 VwGO, in der auch der Begriff der ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts verwendet, dieser Maßstab aber nicht absolut gesetzt wird, sondern durch das weitere Prüfkriterium einer etwa vorliegenden unbilligen Härte ergänzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

3. Zu Artikel 6 Nummer 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 6 - neu - Inhaltsübersicht, § 3 Nummer 16 - neu -, 17 - neu -, § 6a - neu -, § 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 - neu - WHG

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen


 
 
 


Drucksache 31/12

... Nur in engen Ausnahmefällen, bei überwiegenden Geheimhaltungsinteressen nach den Umständen des Einzelfalls, darf die Behörde, die die Daten verdeckt gespeichert hat, gemäß Satz 2 von einer Rückmeldung bei der anfragenden Stelle absehen. Sie wird damit verpflichtet, unverzüglich eine Abwägung vorzunehmen, ob mit der anfragenden Stelle Kontakt aufgenommen werden kann, wobei gegebenenfalls die Erkenntnisdaten zu einem späteren Zeitpunkt nach den geltenden Übermittlungsvorschriften übermittelt werden. Ein unverzügliches Handeln ist geboten, da wegen der Unkenntnis der anfragenden Stelle über den Trefferfall die verfolgte Spur zur Abwehr eines terroristischen Anschlags verloren gehen könnte. Zur Vornahme dieser Interessenabwägung und deren Eilbedürftigkeit benötigt die Behörde, die die Daten verdeckt gespeichert hat, Informationen über die Dringlichkeit bzw. Wichtigkeit der Abfrage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Mit freundlichen Grüßen

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen

§ 1
Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus

§ 2
Inhalt der Datei und Speicherungspflicht

§ 3
Zu speichernde Datenarten

§ 4
Beschränkte und verdeckte Speicherung

§ 5
Zugriff auf die Daten

§ 6
Weitere Verwendung der Daten

§ 7
Erweiterte Datennutzung

§ 8
Übermittlung von Erkenntnissen

§ 9
Datenschutzrechtliche Verantwortung

§ 10
Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen

§ 11
Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen

§ 12
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

§ 13
Errichtungsanordnung

§ 14
Einschränkung von Grundrechten

§ 15
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Evaluierung

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Nachhaltigkeit

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1971: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus


 
 
 


Drucksache 313/12

... Nummer 6 entspricht - abgesehen von einer Klarstellung - weitgehend der vierten Alternative des § 559 Absatz 1 a.F. Nach bisherigem Recht wurde eine Duldungspflicht für derartige Maßnahmen auf § 242 gestützt. Allerdings konnte auch eine Duldungspflicht aus § 242 nur in Folge einer Interessenabwägung hergeleitet werden. Denn auch im Rahmen einer aus Treu und Glauben folgenden Duldungspflicht muss auf die Belange der betroffenen Mieter Rücksicht genommen werden (in dieser Tendenz auch BGH, Urteil vom 4. März 2009, VIII ZR 110/08, juris, Rn. 16). Durch die Aufnahme in den Katalog der Modernisierungsmaßnahmen ist auch für solche Maßnahmen künftig grundsätzlich eine Härtefallabwägung nach § 555d durchzuführen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Interessen des Vermieters in aller Regel besonderes Gewicht zukommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 555a
Erhaltungsmaßnahmen

§ 555b
Modernisierungsmaßnahmen

§ 555c
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

§ 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

§ 555e
Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 555f
Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

§ 556c
Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

§ 559
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 283a
Sicherungsanordnung

§ 885a
Beschränkter Vollstreckungsauftrag

§ 940a
Räumung von Wohnraum

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rahmenbedingungen der Reform

1. Wohnungswirtschaftliche Hintergründe

2. Energieeinsparung und Klimaschutz

3. Die Aufgabe des Mietrechts

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Energetische Modernisierung

2. Einheitlicher Rechtsrahmen für die Umstellung auf Contracting gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte

3. Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen

4. Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung nach dem Münchener Modell

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 555a

Zu § 555b

Zu § 555c

Zu § 555d

Zu § 555e

Zu § 555f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 885

Zu § 885

Zu § 885

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1754: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (BMJ)


 
 
 


Drucksache 307/12

... es überwiegt, ergibt sich aus der in § 16 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 Nummer 5 des Bundesdatenschutzgesetzes enthaltenen Interessenabwägung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen des Patentgesetzes

§ 35a

§ 43

§ 44

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

§ 4b
Ist die Anmeldung nicht oder teilweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, so hat der Anmelder eine deutsche Übersetzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung nachzureichen. Wird die deutsche Übersetzung nicht innerhalb der Frist eingereicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

§ 7

Artikel 3
Änderungen des Markengesetzes

Artikel 4
Änderungen des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderungen des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 7
Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 3
Übermittlung von Informationen

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Patentgesetz

2. Gebrauchsmustergesetz

3. Markengesetz

4. Patentkostengesetz

5. Geschmacksmustergesetz

6. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2016: Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetzes des gewerblichen Rechtsschutzes


 
 
 


Drucksache 469/12

... muss bei Anträgen auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stets zwischen Vollzugsinteresse und Suspensivinteresse des Betroffenen abgewogen werden. Dabei kommt es neben anderen Gesichtspunkten wie insbesondere der Schwere der Eingriffsfolgen auch darauf an, welche Erfolgsaussichten die jeweilige Klage nach summarischer Prüfung hat. Die neue Regelung sieht im Hinblick auf diesen Gesichtspunkt eine Modifizierung des Prüfungsmaßstabes vor: Im Rahmen der Gesamtinteressenabwägung, die bei Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz auch im Kontext von Umweltrechtsbehelfen vorzunehmen ist, müssen die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bei einer summarischen Prüfung "ernstliche" sein (vgl. zum Begriff § 80 Absatz 4 Satz 3 und § 124 Absatz 2 Nummer 1 VwGO). Diese Modifizierung des Prüfungsmaßstabes, der für die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung anzulegen ist, dient dazu, im Zusammenhang mit der europarechtlich gebotenen Ausweitung der Verbandsklage einen Ausgleich zwischen der umweltrechtsschützenden Zielsetzung von Verbandsklagen einerseits und den Belangen der von Verbandsklagen Betroffenen andererseits sicherzustellen. Eine einheitliche Regelung für alle umweltrechtlichen Klagen ist geboten, weil die Vorgaben des Europarechts nachteilige Sonderregelungen für Verbände nicht erlauben. Soweit hierdurch auch der Individualrechtsschutz betroffen ist, erscheint dies mit Artikel 19 Absatz 4 des



Drucksache 469/1/12

... Die Formulierung des Absatzes 3 legt nahe, dass für die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nur noch die Erfolgsaussichten der Klage entscheidend sind, nicht jedoch die Vollzugsfolgen. Gerade die umweltrechtlichen Verfahren des § 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sind oft hochkomplex. Deswegen ist es in der zur Verfügung stehenden Zeit häufig nur schwer möglich, die Erfolgsaussichten hinreichend eindeutig festzustellen. Nach der Regelung des § 80 VwGO erfolgt in diesen Fällen eine Interessenabwägung der Vollzugsfolgen. Gerade dies scheint durch die Neuregelung des Absatzes 3 aber nicht mehr möglich zu sein. Die Maßnahme könnte vollzogen werden, obwohl die Vollzugsfolgen für den Kläger beträchtlich negativ wären und angesichts der Erfolgsquote insbesondere von Verbandsklagen gute Aussichten bestehen, dass der Kläger mit der Klage obsiegen wird. Diese Regelung ist im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach § 19 Absatz 4 GG bedenklich. Der im Vergleich zum Referentenentwurf aufgenommene Zusatz "im Rahmen einer Gesamtabwägung" stellt keine entscheidende Verbesserung dar, da zuletzt immer noch auf ernstliche Zweifel abgestellt wird. Nach wie vor dürften sich die Gerichte dann im Hinblick auf Artikel 19 Absatz 4 GG mit der Frage einer verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift über den Wortlaut hinaus beschäftigen müssen. Die Regelung verkennt auch, dass grundsätzlich nach § 80 VwGO die aufschiebende Wirkung der Regelfall ist. Die sofortige Vollziehung ist daher bezüglich ihrer Dringlichkeit besonders zu begründen. Diese Begründung erfolgt durch eine Interessenabwägung, welche Absatz 3 gerade nicht erlaubt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Regelung des § 80 Absatz 4 VwGO, in der auch der Begriff der ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts verwendet, dieser Maßstab aber nicht absolut gesetzt wird, sondern durch das weitere Prüfkriterium einer etwa vorliegenden unbilligen Härte ergänzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 1 UmwRG , Buchstabe c § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und Absatz 3 UmwRG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG

10. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 72 WHG

§ 72
Hochwasser

11. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG

12. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 2 Satz 1 WHG


 
 
 


Drucksache 310/12

... , geprägt von einer Interessenabwägung zwischen der Dispositionsfreiheit des Verfrachters einerseits und dem Schutz der Rechtsgüter des Verfügungsberechtigten andererseits.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 397
Pfandrecht des Kommissionärs

§ 408
Frachtbrief. Verordnungsermächtigung.

§ 412
Verladen und Entladen, Verordnungsermächtigung.

§ 444
Ladeschein, Verordnungsermächtigung.

§ 444a
Wirkung des Ladescheins. Legitimation

§ 445
Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins

§ 446
Befolgung von Weisungen

§ 447
Einwendungen

§ 448
Traditionswirkung des Ladescheins

§ 449
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 464
Pfandrecht des Spediteurs

§ 466
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 475c
Lagerschein, Verordnungsermächtigung.

§ 475d
Wirkung des Lagerscheins. Legitimation

§ 475f
Einwendungen

§ 475g
Traditionswirkung des Lagerscheins

Fünftes Buch Seehandel

Erster Abschnitt

§ 476
Reeder

§ 477
Ausrüster

§ 478
Schiffsbesatzung

§ 479
Rechte des Kapitäns. Tagebuch

§ 480
Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen

Zweiter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Seefrachtverträge

Erster Titel Stückgutfrachtvertrag

Erster Untertitel Allgemeine Vorschriften

§ 481
Hauptpflichten. Anwendungsbereich

§ 482
Allgemeine Angaben zum Gut

§ 483
Gefährliches Gut

§ 484
Verpackung, Kennzeichnung

§ 485
See- und Ladungstüchtigkeit

§ 486
Abladen, Verladen, Umladen, Löschen

§ 487
Begleitpapiere

§ 488
Haftung des Befrachters und Dritter

§ 489
Kündigung durch den Befrachter

§ 490
Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung

§ 491
Nachträgliche Weisungen

§ 492
Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

§ 493
Zahlung, Frachtberechnung

§ 494
Rechte des Empfängers, Zahlungspflicht

§ 495
Pfandrecht des Verfrachters

§ 496
Nachfolgender Verfrachter

§ 497
Rang mehrerer Pfandrechte

Zweiter Untertitel Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes

§ 498
Haftungsgrund

§ 499
Besondere Schadensursachen

§ 500
Unerlaubte Verladung auf Deck

§ 501
Haftung für andere

§ 502
Wertersatz

§ 503
Schadensfeststellungskosten

§ 504
Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden

§ 505
Rechnungseinheit

§ 506
Außervertragliche Ansprüche

§ 507
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

§ 508
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 509
Ausführender Verfrachter

§ 510
Schadensanzeige

§ 511
Verlustvermutung

§ 512
Abweichende Vereinbarungen

Dritter Untertitel Beförderungsdokumente

§ 513
Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements

§ 514
Bord- und Übernahmekonnossement

§ 515
Inhalt des Konnossements

§ 516
Form des Konnossements, Verordnungsermächtigung

§ 517
Beweiskraft des Konnossements

§ 518
Stellung des Reeders bei mangelhafter Verfrachterangabe

§ 519
Berechtigung aus dem Konnossement, Legitimation

§ 520
Befolgung von Weisungen

§ 521
Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements

§ 522
Einwendungen

§ 523
Haftung für unrichtige Konnossementsangaben

§ 524
Traditionswirkung des Konnossements

§ 525
Abweichende Bestimmung im Konnossement

§ 526
Seefrachtbrief, Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Reisefrachtvertrag

§ 527
Reisefrachtvertrag

§ 528
Ladehafen, Ladeplatz

§ 529
Anzeige der Ladebereitschaft

§ 530
Ladezeit, Überliegezeit

§ 531
Verladen

§ 532
Kündigung durch den Befrachter

§ 533
Teilbeförderung

§ 534
Kündigung durch den Verfrachter

§ 535
Löschen

Zweiter Unterabschnitt Personenbeförderungsverträge

§ 536
Anwendungsbereich

§ 537
Begriffsbestimmungen

§ 538
Haftung des Beförderers für Personenschäden

§ 539
Haftung des Beförderers für Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 540
Haftung für andere

§ 541
Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden

§ 542
Haftungshöchstbetrag bei Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 543
Zinsen und Verfahrenskosten

§ 544
Rechnungseinheit

§ 545
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 546
Ausführender Beförderer

§ 547
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 548
Konkurrierende Ansprüche

§ 549
Schadensanzeige

§ 550
Erlöschen von Schadensersatzansprüchen

§ 551
Abweichende Vereinbarungen

§ 552
Pfandrecht des Beförderers

Dritter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffsmiete

§ 553
Schiffsmietvertrag

§ 554
Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung

§ 555
Sicherung der Rechte des Vermieters

§ 556
Kündigung

Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter

§ 557
Zeitchartervertrag

§ 558
Beurkundung

§ 559
Bereitstellung des Schiffes

§ 560
Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Schiffes

§ 561
Verwendung des Schiffes

§ 562
Unterrichtungspflichten

§ 563
Verladen und Löschen

§ 564
Kosten für den Betrieb des Schiffes

§ 565
Zeitfracht

§ 566
Pfandrecht des Zeitvercharterers

§ 567
Pflichtverletzung

§ 568
Zurückbehaltungsrecht

§ 569
Rückgabe des Schiffes

Vierter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

§ 570
Schadensersatzpflicht

§ 571
Mitverschulden

§ 572
Fernschädigung

§ 573
Beteiligung eines Binnenschiffs

Zweiter Unterabschnitt Bergung

§ 574
Pflichten des Bergers und sonstiger Personen

§ 575
Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden

§ 576
Bergelohnanspruch

§ 577
Höhe des Bergelohns

§ 578
Sondervergütung

§ 579
Ausschluss des Vergütungsanspruchs

§ 580
Fehlverhalten des Bergers

§ 581
Ausgleichsanspruch

§ 582
Mehrheit von Bergern

§ 583
Rettung von Menschen

§ 584
Abschluss und Inhaltskontrolle eines Bergungsvertrags

§ 585
Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht

§ 586
Rangfolge der Pfandrechte

§ 587
Sicherheitsleistung

Dritter Unterabschnitt Große Haverei

§ 588
Errettung aus gemeinsamer Gefahr

§ 589
Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten

§ 590
Bemessung der Vergütung

§ 591
Beitrag

§ 592
Verteilung

§ 593
Schiffsgläubigerrecht

§ 594
Pfandrecht der Vergütungsberechtigten, Nichtauslieferung

§ 595
Aufmachung der Dispache

Fünfter Abschnitt

§ 596
Gesicherte Forderungen

§ 597
Pfandrecht der Schiffsgläubiger

§ 598
Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger

§ 599
Erlöschen der Forderung

§ 600
Zeitablauf

§ 601
Befriedigung des Schiffsgläubigers

§ 602
Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 603
Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 604
Rangordnung der Pfandrechte unter derselben Nummer

Sechster Abschnitt

§ 605
Einjährige Verjährungsfrist

§ 606
Zweijährige Verjährungsfrist

§ 607
Beginn der Verjährungsfristen

§ 608
Hemmung der Verjährung

§ 609
Vereinbarungen über die Verjährung

§ 610
Konkurrierende Ansprüche

Siebter Abschnitt

§ 611
Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung

§ 612
Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung

§ 613
Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe

§ 614
Haftungsbeschränkung für Schäden an Häfen und Wasserstraßen

§ 615
Beschränkung der Haftung des Lotsen

§ 616
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 617
Verfahren der Haftungsbeschränkung

Achter Abschnitt

§ 618
Einstweilige Verfügung eines Bergers

§ 619
Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

Vierter Abschnitt

§ 27

§ 77
Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

§ 78

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Beförderungen

§ 30a
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen

Artikel 8
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 11
Änderung der Kostenordnung

§ 50
Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes.

Artikel 12
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 13
Änderung des Seemannsgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Geltende Rechtslage

II. Vorbereitung der Reform

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Handelsgesetzbuchs

a Systematik

aa Gliederung

bb Internationale Übereinkommen

b Grundzüge der Regelungen über die Personen der Schifffahrt

c Grundzüge der Regelungen über den Seefrachtvertrag

aa Begriff des Seefrachtvertrags

bb Stückgutfrachtvertrag

1 Allgemeine Vorschriften

2 Haftung

3 Beförderungsdokumente

cc Reisefrachtvertrag

d Grundzüge der Regelungen über Personenbeförderungsverträge

e Grundzüge der Regelungen über Schiffsüberlassungsverträge

f Grundzüge der Regelungen über Schiffsnotlagen

g Grundzüge der Regelungen über Schiffsgläubigerrechte

h Grundzüge der Regelungen über die Verjährung

i Grundzüge der Regelungen über die allgemeine Haftungsbeschränkung

j Grundzüge der Verfahrensvorschriften

2. Sonstige Änderungen

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union und Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen; Erfüllungsaufwand; Nachhaltigkeitsaspekte

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 445

Zu § 446

Zu § 447

Zu § 448

Zu § 449

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 38

Zu § 475f

Zu § 475g

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zum Fünften Buch Seehandel

Zum Ersten Abschnitt Personen der Schifffahrt

Zu § 476

Zu § 477

Zu § 478

Zu § 479

Zu § 480

Zum Ersten Titel Stückgutfrachtvertrag

Zum Ersten Untertitel Allgemeine Vorschriften

Zu § 481

Zu § 482

Zu § 483

Zu § 484

Zu § 485

Zu § 486

Zu § 487

Zu § 488

Zu § 489

Zu § 490

Zu § 491

Zu § 492

Zu § 493

Zu § 494

Zu § 495

Zu § 496

Zu § 497

Zu § 498

Zu § 499

Zu § 500

Zu § 501

Zu § 502

Zu § 503

Zu § 504

Zu § 505

Zu § 506

Zu § 507

Zu § 508

Zu § 509

Zu § 510

Zu § 511

Zu § 512

Zum Dritten Untertitel Beförderungsdokumente

Zu § 513

Zu § 514

Zu § 515

Zu § 516

Zu § 517

Zu § 518

Zu § 519

Zu § 520

Zu § 521

Zu § 522

Zu § 523

Zu § 524

Zu § 525

Zu § 526

Zum Zweiten Titel Reisefrachtvertrag

Zu § 527

Zu § 528

Zu § 529

Zu § 530

Zu § 531

Zu § 532

Zu § 533

Zu § 534

Zu § 535

Zu § 536

Zu § 537

Zu § 538

Zu § 539

Zu § 540

Zu § 541

Zu § 542

Zu § 543

Zu § 544

Zu § 545

Zu § 546

Zu § 547

Zu § 548

Zu § 549

Zu § 550

Zu § 551

Zu § 552

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffsmiete

Zu § 553

Zu § 554

Zu § 555

Zu § 556

Zu § 557

Zu § 558

Zu § 559

Zu § 560

Zu § 561

Zu § 562

Zu § 563

Zu § 564

Zu § 565

Zu § 566

Zu § 567

Zu § 568

Zu § 569

Zum Vierten Abschnitt Schiffsnotlagen

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

Zu § 570

Zu § 571

Zu § 572

Zu § 573

Zum Zweiten Unterabschnitt Bergung

Zu § 574

Zu § 575

Zu § 576

Zu § 577

Zu § 578

Zu § 579

Zu § 580

Zu § 581

Zu § 582

Zu § 583

Zu § 584

Zu § 585

Zu § 586

Zu § 587

Zum Dritten Unterabschnitt Große Haverei

Zu § 588

Zu § 589

Zu § 590

Zu § 591

Zu § 592

Zu § 593

Zu § 594

Zu § 595

Zu § 596

Zu § 597

Zu § 598

Zu § 599

Zu § 600

Zu § 601

Zu § 602

Zu § 603

Zu § 604

Zu § 605

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu § 614

Zu § 615

Zu § 616

Zu § 617

Zu § 618

Zu § 619

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 30

Zu § 30a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1768: Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts


 
 
 


Drucksache 666/12

... Eine derart weitgehende Lösung wäre für das Kind jedoch sehr nachteilig. Sie ist auch weder verfassungsrechtlich noch nach den Vorgaben des EGMR erforderlich. Artikel6 Absatz 2 GG gibt dem biologischen Vater kein Recht, in jedem Fall vorrangig vor dem rechtlichen Vater die Vaterschaft eingeräumt zu bekommen, wenn letzterer seine elterliche Verantwortung im Sinne einer von Artikel 6 Absatz 1 GG geschützten sozialen Elternschaft wahrnimmt. Es besteht kein automatisches Rangverhältnis zwischen der biologischen und der sozialen Elternschaft; vielmehr sind die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/91, BVerfGE 108, 82, 106). Diese Interessenabwägung hat der Gesetzgeber in § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 BGB vorgenommen. Sie fällt zugunsten des legitimierten rechtlichen Vaters aus, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind eine sozialfamiliäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt des Todes des rechtlichen Vaters bestanden hat (vgl. hierzu bereits Bundestagsdrucksache 15/2253, S. 11).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1686a
Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 167a
Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

1. Umgang der Eltern, § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB

2. Umgangsrecht anderer Bezugspersonen, § 1685 BGB

3. Auskunftsrecht der Eltern, § 1686 BGB

II. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

1. Urteil vom 21. Dezember 2010 in dem Verfahren A../. Bundesrepublik Deutschland Beschwerde Nr. 20578/07

2. Urteil vom 15. September 2011 in dem Verfahren S../. Bundesrepublik Deutschland Beschwerde Nr. 17080/07

III. Rechtsvergleichender Überblick

IV. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

V. Änderungen zur geltenden Rechtslage und Ansatzpunkte des Entwurfs

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IX. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2175: Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 469/12 (Beschluss)

... erfolgt in diesen Fällen eine Interessenabwägung der Vollzugsfolgen. Gerade dies scheint durch die Neuregelung des Absatzes 3 aber nicht mehr möglich zu sein. Die Maßnahme könnte vollzogen werden, obwohl die Vollzugsfolgen für den Kläger beträchtlich negativ wären und angesichts der Erfolgsquote insbesondere von Verbandsklagen gute Aussichten bestehen, dass der Kläger mit der Klage obsiegen wird. Diese Regelung ist im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach § 19 Absatz 4 GG bedenklich. Der im Vergleich zum Referentenentwurf aufgenommene Zusatz "im Rahmen einer Gesamtabwägung" stellt keine entscheidende Verbesserung dar, da zuletzt immer noch auf ernstliche Zweifel abgestellt wird. Nach wie vor dürften sich die Gerichte dann im Hinblick auf Artikel 19 Absatz 4 GG mit der Frage einer verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift über den Wortlaut hinaus beschäftigen müssen. Die Regelung verkennt auch, dass grundsätzlich nach § 80 VwGO die aufschiebende Wirkung der Regelfall ist. Die sofortige Vollziehung ist daher bezüglich ihrer Dringlichkeit besonders zu begründen. Diese Begründung erfolgt durch eine Interessenabwägung, welche Absatz 3 gerade nicht erlaubt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Regelung des § 80 Absatz 4 VwGO, in der auch der Begriff der ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts verwendet, dieser Maßstab aber nicht absolut gesetzt wird, sondern durch das weitere Prüfkriterium einer etwa vorliegenden unbilligen Härte ergänzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

6. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG

7. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG

8. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG


 
 
 


Drucksache 532/11

... vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen für Funkzellenabfragen zu konkretisieren. Das Ermittlungsinstrument setzt nach der gegenwärtigen Rechtslage (u.a.) das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung voraus. Wann von einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu sprechen ist, bedarf der Auslegung und lässt sich unter Umständen nur schwer bestimmen. Um sicherzustellen, dass künftig von vornherein nur konkrete, regelmäßig besonders gravierende Straftaten einen Anlass für Funkzellenabfragen bieten, sieht der Vorschlag vor, entsprechende Ermittlungen lediglich für die Katalogtaten des § 100a Abs. 2 StPO sowie für solche Straftaten zu ermöglichen, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht sind. Darüber hinaus soll die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Gesetz besonders hervorgehoben werden, um das Bewusstsein bei den Rechtsanwendern für die vorzunehmende Interessenabwägung zu schärfen. Soweit das Ausmaß der Betroffenheit Dritter die Maßnahme im Hinblick auf die aufzuklärende Straftat unangemessen erscheinen lässt, hat die Maßnahme zu unterbleiben. Die StPO sieht für die aus einer Funkzellenabfrage gewonnenen personenbezogenen Daten keine Sonderregelung vor, so dass aufgrund einer derartigen Maßnahme erlangte Daten ohne Einwilligung der Betroffenen zu Beweiszwecken in anderen Strafverfahren zur Aufklärung vergleichbarer Straftaten verwendet werden dürfen. Da der Einsatz dieses Ermittlungsinstruments prinzipiell eine Vielzahl unbeteiligter Personen betrifft, soll eine Sonderregelung zur Datennutzung in anderen Strafverfahren geschaffen werden. Der Entwurf schreibt daher einen Richtervorbehalt vor.

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Drucksache 532/11




A. Problem und Ziel

B. Wesentlicher Inhalt

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 259/10

... , der auch in den Fällen des § 29 BDSG gilt, statuiert ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht von Hauseigentümern und Mietern gegen die Abbildung der Hausansicht im Internet sowie von aufgenommenen Personen gegen ihre Abbildung. Zugunsten effektiven Schutzes wird in diesen Fällen auf eine Interessenabwägung verzichtet. Zugleich wird durch den neu eingeführten § 33a BDSG die frühzeitige Information der nach § 38 BDSG zuständigen Aufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit sichergestellt. Die genannten Pflichten der verantwortlichen Stelle werden durch neue Bußgeldtatbestände in § 43 BDSG flankiert.

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Drucksache 259/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des

§ 33a
Öffentliche Mitteilung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 273/09

... Die Abwägungsklausel des bisherigen § 40 Abs. 1 Satz 3 soll zukünftig nur noch auf die bisherigen Nummern 3 bis 5 erstreckt werden. Durch die Änderung müssen die Behörden eine Interessenabwägung bezüglich der Information der Öffentlichkeit in Fällen der Gesundheitsgefährdung, grober Täuschung und unhygienischer Lebensmittelherstellung zu den wirtschaftlichen Interessen des Rechtsuntreuen nicht mehr vornehmen.

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Drucksache 273/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 4/1/09

... (5) Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung oder Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle widerspricht. Dies gilt nicht, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das Interesse der verantwortlichen Stelle das Interesse des Betroffenen erheblich überwiegt oder wenn eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten verpflichtet.

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Drucksache 4/1/09




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

Zu § 4a

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *

24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *

32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 340/1/09

... s gravierend verstoßen. Durch die Änderung hätte der Gesetzgeber per Gesetz bereits eine Interessenabwägung zu Gunsten der Öffentlichkeit auch in den Fällen des bloßen Verstoßes gegen Normen, die dem Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen oder Täuschungen dienen, vorgenommen. Im Interesse der Verbraucher muss es möglich sein, bei Verstößen schnell und unbürokratisch Ross und Reiter nennen zu können.

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Drucksache 340/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 40 Absatz 1 Satz 3 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 49 LFGB


 
 
 


Drucksache 59/09

... ) an. Mit Strafe bedroht ist nach dieser Vorschrift die unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen durch Angehörige verschiedener Berufsgruppen. Dazu zählt u. a. die Weitergabe von Ergebnissen einer ärztlichen Untersuchung ohne Einwilligung des Patienten bzw. dessen gesetzlichen Vertreters (an das Jugendamt). Die Weitergabe ist jedoch nicht rechtswidrig wenn bei einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib oder Leben der Schutz des Kindes das Interesse an der Geheimhaltung der Informationen wesentlich überwiegt (§ 34 StGB). So handelt etwa der Arzt nicht rechtswidrig, wenn er in einer akuten Gefährdungssituation das Jugendamt informiert. Die Rechtmäßigkeit der Weitergabe von Informationen ergibt sich damit u.a. erst aus einer Interessenabwägung, die eine Durchbrechung der Schweigepflicht rechtfertigt. Diese Konstruktion führt in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten und Unsicherheiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Zusammenarbeit im Kinderschutz (KiSchZusG)

§ 1
Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung

§ 2
Beratung und Weitergabe von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

§ 3
Weitergabe von Informationen durch andere Berufsgruppen bei Kindeswohlgefährdung

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 72a
Nachweis der persönlichen Eignung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 784: Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes


 
 
 


Drucksache 4/09 (Beschluss)

... (5) Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung oder Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle widerspricht. Dies gilt nicht, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das Interesse der verantwortlichen Stelle das Interesse des Betroffenen erheblich überwiegt oder wenn eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten verpflichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/09 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

6. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

11. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

18. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

20. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

22. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

26. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

29. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

30. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 340/09 (Beschluss)

... s gravierend verstoßen. Durch die Änderung hätte der Gesetzgeber per Gesetz bereits eine Interessenabwägung zu Gunsten der Öffentlichkeit auch in den Fällen des bloßen Verstoßes gegen Normen, die dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 40 Absatz 1 Satz 3 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 49 LFGB


 
 
 


Drucksache 167/09

... Die Unzumutbarkeit für den Unternehmer ist gegeben, wenn bei einer umfassenden Interessenabwägung ein überwiegendes Interesse des Unternehmers für ein Loskommen von dem Vertrag mit dem Verbraucher festgestellt werden kann. Das bedeutet jedoch nicht, dass Maßstab für die Zumutbarkeit nur die alleinigen Interessen des Unternehmers sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

§ 3
Informationspflichten vor Vertragsschluss

§ 4
Vertragsschluss und Vertragsdauer

§ 5
Wechsel der Vertragsparteien

§ 6
Schriftform und Vertragsinhalt

§ 7
Leistungspflichten

§ 8
Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs

§ 9
Entgelterhöhung bei Änderung der Berechnungsgrundlage

§ 10
Nichtleistung oder Schlechtleistung

§ 11
Kündigung durch den Verbraucher

§ 12
Kündigung durch den Unternehmer

§ 13
Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme von Umzugskosten

§ 14
Sicherheitsleistungen

§ 15
Besondere Bestimmungen bei Bezug von Sozialleistungen

§ 16
Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

§ 17
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung anderer Gesetze

§ 119
Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Notwendigkeit der Neuregelung

III. Wesentliche Ziele der Neuregelung

IV. Inhaltliche Schwerpunkte der Neuregelung

1. Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs entsprechend dem Zweck eines modernen Verbraucherschutzgesetzes § 1 und § 2 WBVG

2. Stärkung der vorvertraglichen Informationspflichten des Unternehmers als Voraussetzung selbstbestimmter Entscheidungen des Verbrauchers § 3 WBVG

3. Orientierung der Regelungen zum Vertragsschluss an den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften § 4 und § 6 Absatz 1 und 2 WBVG

4. Aufnahme von Regelungen für einen Wechsel der Vertragsparteien § 5 WBVG

5. Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen an den Mindestinhalt des Vertrags § 6 Absatz 3 WBVG

6. Transparenzgesicherte Erweiterung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten als Voraussetzung neuer Wohnformen § 8 WBVG

7. Übernahme und Verbesserung bewährter Regelungen für Vertragsdauer, Leistung, Gegenleistung, Nicht- und Schlechtleistung §§ 7, 9 und § 10 WBVG

8. Neustrukturierung der Kündigungsmöglichkeiten von Verbraucher und Unternehmer §§ 11 bis 13 WBVG

9. Übernahme der Regelung über Sicherheitsleistungen des Verbrauchers für die Erfüllung seiner Vertragspflichten § 14 WBVG

10. Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen und Übergangsvorschrift § 16 und § 17 WBVG

11. Harmonisierung mit dem Elften Buch Sozialgesetzbuch SGB XI

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 889/09

... 66.3. Zuständigkeit Vorbehaltlich abweichender landesrechtlicher Regelungen ist für die Erteilung der Zustimmung nach § 66 Abs. 2 des Gesetzes die oberste Bundes- oder Landesbehörde zuständig, in deren Fachbereich das Forschungsvorhaben fällt. Örtlich zuständig ist die Behörde des Landes, in dem das wissenschaftliche Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll. Die Zustimmungserklärung der obersten Bundes- oder Landesbehörde entbindet das Standesamt nicht von einer Interessenabwägung und der Entscheidung über die Registerbenutzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 548/2/08

... " überwiegen müsse, wird den Interessen der Auskunfteien jedoch ein zu weitgehender Vorrang eingeräumt der aus Sicht des Datenschutzes nicht gerechtfertigt ist. Daher ist der Maßstab für die Interessenabwägung aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/2/08




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 847/08 (Beschluss)

... Die mit § 246a Abs. 2 Nr. 3 AktG-E bezweckte Klarstellung der Interessenabwägungsklausel im Freigabeverfahren durch Übernahme der Entwurfsbegründung zum Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wird missbräuchliche Aktionärsklagen nicht in größerem Umfang verhindern können, als es bereits nach geltendem Recht der Fall ist. Gegen die Wurzeln der missbräuchlichen Beschlussanfechtung richten diese Maßnahmen wenig aus.

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Drucksache 847/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG , Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG

11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG

15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG

16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG

18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG

19. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG

20. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG

21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG

22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,

23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,

24. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG

25. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

26. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

27. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG

Artikel 7a
Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand


 
 
 


Drucksache 548/08 (Beschluss)

... " überwiegen müsse, wird den Interessen der Auskunfteien jedoch ein zu weitgehender Vorrang eingeräumt, der aus Sicht des Datenschutzes nicht gerechtfertigt ist. Daher ist der Maßstab für die Interessenabwägung aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und 4 und 5 - neu - und Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 BDSG

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - und Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 44 Abs. 2 Satz 1 BDSG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 759/1/08

... 6. Die in Artikel 3 Nr. 6 (§ 17 Abs. 3 EVO) vorgesehenen Haftungsausschlüsse sieht der Bundesrat kritisch. Bei einer Interessenabwägung erscheint es angemessen, die Verkehrsträger grundsätzlich verschuldensunabhängig haften zu lassen. Eine eindeutige, verschuldensunabhängige Haftungsregelung könnte auch eine Vielzahl potenzieller Streitfälle zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen vermeiden. [Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob ein Schadenersatz für Fahrgäste bei Verspätungen und Ausfällen nicht grundsätzlich verschuldensunabhängig gewährt werden soll.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/1/08




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

8. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob eine Bagatellgrenze von vier Euro notwendig ist.

9. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Fernzügen deutlich ausgeweitet werden können.

10. Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz

12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG

13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG

14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO

15. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO

16. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO

19. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO

20. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO

21. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO

22. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2 - neu - EVO

23. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

24. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

25. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO

26. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO

27. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 EVO

31. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 349/08

... Der neu gefasste Absatz 2 ermöglicht es dem öffentlichen Auftraggeber zur Beschleunigung des Verfahrens bei der Vergabekammer einen Antrag auf Vorabgestattung des Zuschlags zu stellen. Die Praxis der Vergabekammern des Bundes und der Länder zeigt, dass Anträge auf Vorabgestattung des Zuschlags kaum gestellt werden. Statistisch beläuft sich die Zahl der Anträge auf ein bis vier Prozent der Nachprüfungsverfahren seit dem Jahre 2002. Der Anteil der stattgegebenen Anträge beträgt im Jahre 2006 rund 0,3 Prozent [2005 rund 2 Prozent; 2004 rund 0,5 Prozent]. Als Gründe dafür werden insbesondere eine verspätete Vorlage der Akten durch den öffentlichen Auftraggeber und die umfangreiche Prüfung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsverfahrens im Rahmen der Interessenabwägung angeführt. Die vorgeschlagene Änderung soll diese Situation zugunsten der im öffentlichen Interesse liegenden Auftragsvergabe verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 101a
Informations- und Wartepflicht

§ 101b
Unwirksamkeit

§ 106a
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

§ 129
Korrekturmechanismus der Kommission

§ 129a
Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

§ 129b
Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

§ 132
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

Anlage zu
§ 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Notwendigkeit zur Korrektur des Vergaberechts

3. Zielsetzung

4. Lösung

5. Alternativen

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Primärrechtsschutz für Aufträge unterhalb der EG-Schwellenwerte

8. Gender Mainstreaming

9. Kosten

10. Befristung, Evaluierung

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu § 101a

Zu § 101b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 129a

Zu § 129b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 10: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts


 
 
 


Drucksache 96/08

... Dies entspricht aber der gewünschten Harmonisierung, denn die für die Systematik der Regelverjährung getroffenen Grundentscheidungen bei der Interessenabwägung im Verhältnis von Gläubiger und Schuldner kommen auch hinsichtlich der Ansprüche bei Beendigung des Güterstands zum Tragen. In dem Verjährungsbeginn erst mit Jahresschluss, § 199 Abs. 1 Halbsatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1302
Verjährung

§ 1936
Gesetzliches Erbrecht des Staates

§ 2057b
Ausgleichungspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben

§ 2332
Verjährung

§ 2333
Entziehung des Pflichtteils

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 17
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Erbrecht Probleme des geltenden Rechts und Lösungen

1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

2. Rechtliche Ausgangssituation

3. Wesentliche Problem- und Diskussionspunkte im Erb- und insbesondere im Pflichtteilsrecht

4. Ziele der Änderungsvorschläge im Erb- und Pflichtteilsrecht

5. Vereinfachungen und Modernisierungen

II. Verjährungsvorschriften für familien- und erbrechtliche Ansprüche

1. Familienrechtliche Ansprüche

2. Erbrechtliche Ansprüche

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

1. Allgemeines

2. Im Einzelnen:

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Artikel 2
(Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts


 
 
 


Drucksache 548/1/08

... " überwiegen müsse, wird den Interessen der Auskunfteien jedoch ein zu weitgehender Vorrang eingeräumt, der aus Sicht des Daten- und Verbraucherschutzes nicht gerechtfertigt ist. Daher ist die für die Interessenabwägung in § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - BDSG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BDSG

10. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

11. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und Satz 2 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15.1 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 4 - neu - BDSG

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1* und Absatz 4 Satz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - BDSG

25.2 Zu Artikel 1 Nr. 10 § 43 Abs. 1 Nr. 8a bis 8c, Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 713/08

... (2) Das Standesamt kann auch von sich aus zur Interessenabwägung Betroffene nach dem Umfang ihrer schutzwürdigen Belange befragen, wenn es dies für erforderlich hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Standesamt

§ 2
Übersetzung in die deutsche Sprache

§ 3
Behinderung, Verweigerung der Unterschrift

§ 4
Rückgabe von Urkunden

§ 5
Prüfungspflicht

§ 6
Anzeige eines Personenstandsfalls

§ 7
Zurückstellen der Beurkundung

§ 8
Prüfung der Staatsangehörigkeit

Kapitel 2
Personenstandsregister

Abschnitt 1
Betrieb elektronischer Personenstandsregister

§ 9
Personenstandsregister, Registerinhalt

§ 10
Anforderungen an den Betrieb von Personenstandsregistern und Sicherungsregistern

§ 11
Anforderungen an die Datenverarbeitungsverfahren

§ 12
Herstellererklärung

§ 13
Betriebs- und Sicherheitskonzept, Datenverarbeitungssysteme

§ 14
Berechtigungskonzept

Abschnitt 2
Führung der Personenstandsregister

§ 15
Personenstandsregister

§ 16
Haupteintrag

§ 17
Folgebeurkundungen

§ 18
Hinweise

§ 19
Aufbau und Gestaltung der Registereinträge

§ 20
Sicherungsregister

§ 21
Abschluss der Personenstandsregister

§ 22
Sammelakten

§ 23
Namensangabe

§ 24
Neubeurkundung nach Verlust eines Personenstandsregisters

§ 25
Übergabe der Register und Sammelakten an Archive

§ 26
Suchverzeichnisse

§ 27
Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin

Kapitel 3
Eheschließung

§ 28
Anmeldung

§ 29
Eheschließung

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

§ 30
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

§ 31
Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt

§ 32
Geburten in Fahrzeugen

§ 33
Nachweise bei Anzeige der Geburt

§ 34
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

§ 35
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 36
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

§ 37
Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken und Gewässern

§ 38
Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls

§ 39
Weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen

§ 40
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 41
Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

§ 42
Testamentsverzeichnis

§ 43
Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern

§ 44
Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht

§ 45
Angleichung von Namen

§ 46
Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

Kapitel 8
Berichtigungen

§ 47
Berichtigungen

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Abschnitt 1
Personenstandsurkunden

§ 48
Personenstandsurkunden

§ 49
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

§ 50
Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

§ 51
Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis

§ 52
Internationales Stammbuch der Familie

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

§ 53
Benutzung durch Personen

§ 54
Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen

§ 55
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

Abschnitt 3
Mitteilungen

§ 56
Mitteilungen an das Standesamt

§ 57
Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister

§ 58
Mitteilungen bei Beurkundung im Eheregister

§ 59
Mitteilungen bei Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister

§ 60
Mitteilungen bei Beurkundung im Sterberegister

§ 61
Mitteilungen für statistische Zwecke

§ 62
Besonderheiten bei Mitteilungen

§ 63
Datenübermittlung

§ 64
Abrufverfahren

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 65
Übergangsbeurkundungen

§ 66
Fortführung von Altregistern

§ 67
Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag

§ 68
Fortführung des Heiratseintrags

§ 69
Übernahme in elektronische Personenstandsregister

§ 70
Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen

§ 71
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Konsularregister

§ 72
Besondere Aufgaben des Standesamts I in Berlin

§ 73
Personenstandsbücher aus Grenzgebieten

§ 74
Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamts I in Berlin (Ost)

§ 75
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Datenfelder in den Personenstandsregistern

Allgemeine Registerangaben für alle Register

3 Geburtenregister

3 Eheregister

3 Lebenspartnerschaftsregister

3 Sterberegister

Anlage n
2-12

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Verordnung

II. Schwerpunkte der Verordnung

1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen

2. Elektronisches Beurkundungsverfahren

a Datenformat

b Signaturanwendung

c Sicherheitsanforderungen

d Aufbau und Inhalt der Register

e Datenaustausch

f Altdatenerfassung

3. Zuständigkeit

4. Finanzielle Auswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Kapitel 2
Personenstandsregister

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Kapitel 3
Eheschließung

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

Zu § 30

Kapitel 5
Geburt

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 6
Sterbefall

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Kapitel 8
Berichtigungen

Zu § 47

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 609: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)


 
 
 


Drucksache 847/08

... Zur weiteren Bekämpfung missbräuchlicher Anfechtungsklagen wird in den Regelungen zum Freigabeverfahren die Interessenabwägungsklausel präzisiert. Zudem wird das Verfahren durch mehrere Maßnahmen verkürzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 33a
Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

§ 37a
Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

§ 124
Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.

§ 124a
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

§ 128
Übermittlung der Mitteilungen.

§ 135
Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde

§ 183a
Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung

§ 184
Anmeldung des Beschlusses

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 20
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 3
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 321
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 5
Änderung der Aktionärsforumsverordnung

Artikel 6
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 54
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 7
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.

Abschnitt 6
Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.

§ 37
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Artikel 8
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 14
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 15
Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 38

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu den Nummer n

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 8 bis 10

Zu Nummer 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)


 
 
 


Drucksache 847/1/08

... Die mit § 246a Abs. 2 Nr. 3 AktG-E bezweckte Klarstellung der Interessenabwägungsklausel im Freigabeverfahren durch Übernahme der Entwurfsbegründung zum Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wird missbräuchliche Aktionärsklagen nicht in größerem Umfang verhindern können, als es bereits nach geltendem Recht der Fall ist. Gegen die Wurzeln der missbräuchlichen Beschlussanfechtung richten diese Maßnahmen wenig aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 37a Abs. 2 AktG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 71 Abs. 3 Satz 3 AktG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 118 AktG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 3 - neu - AktG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AktG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

8. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 AktG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 122 Abs. 2 AktG Nr. 12 § 124 Abs. 1 AktG

11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 8 und 9 AktG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 135 Abs. 11 - neu - AktG

15. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 181 Abs. 1 Satz 3 AktG

16. Zu Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe a § 241 Nr. 1 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 37 § 243 Abs. 3 AktG

18. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG , Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG

19. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 246 Abs. 3 AktG Nr. 45 § 319 Abs. 6 AktG Artikel 4 Nr. 2 § 16 Abs. 3 UmwG

20. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 246a AktG

21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe b § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 UmwG

22. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG

23. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Artikel 16 Abs. 3 UmwG

24. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG ,

25. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe c § 246a Abs. 3 Satz 3 AktG , Nr. 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 319 Abs. 6 Satz 6 AktG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe d Artikel 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG

26. Zu Artikel 6 Nr. 3a - neu - § 22 Abs. 5 Satz 2 SEAG

27. Zu Artikel 6a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

28. Zu Artikel 6a - neu - § 55a Abs. 4 - neu - GmbHG

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

29. Zu Artikel 7a - neu - § 3 Abs. 5 VWGmbHÜG

Artikel 7a
Änderungen des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand


 
 
 


Drucksache 861/07

... Bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens bleibt der Beschluss der nationalen Regulierungsbehörde in Kraft, sofern nicht einstweilige Maßnahmen erlassen werden. Einstweilige Maßnahmen können erlassen werden wenn es dringend notwendig ist, die Wirkung des Beschlusses auszusetzen um schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden von der die Maßnahmen beantragenden Partei abzuwenden, und es aufgrund der Interessenabwägung erforderlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)

Artikel 4
Aufhebung

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Adressaten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 796/1/07

... es nicht gerecht, wenn gesundheitliche Risiken und Gefahren für den Menschen, deren Schutz die Norm (gegen die verstoßen wurde) eigentlich bezweckt, im Rahmen der behördlichen Abwägung mit wirtschaftlichen Interessen des Rechtsuntreuen verglichen werden müssen. Durch die Änderung hätte der Gesetzgeber per Gesetz bereits eine Interessenabwägung zu Gunsten der Öffentlichkeit auch in den Fällen des bloßen Verstoßes gegen Normen, die dem Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen oder Täuschungen dienen, vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 LFGB , Nr. 14 § 13 Abs. 1 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Nr. 20 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 LFGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe d § 39 Abs. 8 Satz 1 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 3 - neu - LFGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 42 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 44 Abs. 4 und 5 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 49 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe b Doppelbuchstabe jj1 - neu - § 60 Abs. 2 Nr. 18a - neu - LFGB , Buchstabe e § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB , Artikel 2 Nr. 3 § 50 Abs. 2 Nr. 4, 11, 11a - neu - Weingesetz

10. Zu Artikel 1 Nr. 34 § 60 Abs. 2 LFGB


 
 
 


Drucksache 273/07 (Beschluss)

... es nicht gerecht, wenn gesundheitliche Risiken und Gefahren für den Menschen, deren Schutz die Norm (gegen die verstoßen wurde) eigentlich bezweckt, im Rahmen der behördlichen Abwägung mit wirtschaftlichen Interessen des Rechtsuntreuen verglichen werden müssen. Durch die Änderung hätte der Gesetzgeber per Gesetz bereits eine Interessenabwägung zu Gunsten der Öffentlichkeit auch in den Fällen des bloßen Verstoßes gegen Normen, die dem Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen oder Täuschungen dienen, vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 273/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e VIG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2a - neu - VIG

3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 3 - neu - VIG

4. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 5 und 6 - neu - VIG

5. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 VIG

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 40 Abs. 1 Satz 3 LFBG

8. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 42 Abs. 5 Satz 3 LFGB

9. Zu Artikel 2 Nr. 4 und 5 - neu - § 44 Abs. 5 - neu -, § 60 Abs. 2 Nr. 22a - neu - LFBG

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

10. Zu Artikel 2 Nr. 6 - neu - § 60 Abs. 3 Nr. 4 LFBG

11. Zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - § 60 Abs. 5 LFBG

12. Zu Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 - neu - Inkrafttretensregelung

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 273/1/07

... es nicht gerecht, wenn gesundheitliche Risiken und Gefahren für den Menschen, deren Schutz die Norm (gegen die verstoßen wurde) eigentlich bezweckt, im Rahmen der behördlichen Abwägung mit wirtschaftlichen Interessen des Rechtsuntreuen verglichen werden müssen. Durch die Änderung hätte der Gesetzgeber per Gesetz bereits eine Interessenabwägung zu Gunsten der Öffentlichkeit auch in den Fällen des bloßen Verstoßes gegen Normen, die dem Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen oder Täuschungen dienen, vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 273/1/07




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e VIG

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2a - neu - VIG

4. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 3 - neu - VIG

5. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 5* und 6 - neu - VIG

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 VIG

7. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 40 Abs. 1 Satz 3 LFBG

9. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 42 Abs. 5 Satz 3 LFGB

10. Zu Artikel 2 Nr. 4 und 5 - neu - § 44 Abs. 5 - neu -, § 60 Abs. 2 Nr. 22a - neu - LFBG

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

11. Zu Artikel 2 Nr. 6 - neu - § 60 Abs. 3 Nr. 4 LFBG

12. Zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - § 60 Abs. 5 LFBG

13. Zu Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 - neu - Inkrafttretensregelung

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 273/07

... Im Rahmen einer pflichtgemäßen Interessenabwägung kann die Behörde jedoch auch eine abweichende Entscheidung treffen. Die Nummer 3 wird eingefügt, da für die Betroffenen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht unbedingt ein Anlass bestand, die Daten als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu kennzeichnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 273/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)

§ 1
Anspruch auf Zugang zu Informationen

§ 2
Ausschluss- und Beschränkungsgründe

§ 3
Antrag

§ 4
Antragsverfahren

§ 5
Informationsgewährung

§ 6
Gebühren und Auslagen

Artikel 2
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 3
Änderung des Weingesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problemstellung

II. Gegenstand und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Zugang zu amtlichen Informationen

2. Information der Öffentlichkeit

3. Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Information der Überwachungsbehörden

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 8. März 2007: Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation


 
 
 


Drucksache 796/07 (Beschluss)

... es nicht gerecht, wenn gesundheitliche Risiken und Gefahren für den Menschen, deren Schutz die Norm (gegen die verstoßen wurde) eigentlich bezweckt, im Rahmen der behördlichen Abwägung mit wirtschaftlichen Interessen des Rechtsuntreuen verglichen werden müssen. Durch die Änderung hätte der Gesetzgeber per Gesetz bereits eine Interessenabwägung zu Gunsten der Öffentlichkeit auch in den Fällen des bloßen Verstoßes gegen Normen, die dem Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen oder Täuschungen dienen, vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 LFGB , Nr. 14 § 13 Abs. 1 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Nr. 20 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 LFGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe d § 39 Abs. 8 Satz 1 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 3 - neu - LFGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 42 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 44 Abs. 4 und 5 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 49 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe b Doppelbuchstabe jj1 - neu - § 60 Abs. 2 Nr. 18a - neu - LFGB ,

10. Zu Artikel 1 Nr. 34 § 60 Abs. 2 LFGB


 
 
 


Drucksache 555/06

... Die Änderung in Satz 1 ist Reaktion auf eine ungenaue Systematik zwischen Nr. 1 und Nr. 2.; nach Nr. 1 übermittelt unter anderem die Wirtschaftsprüferkammer Daten, und zwar vornehmlich in Bereichen, in denen sie selbst Adressat ist. Dies macht für viele Bereiche in der Praxis keinen Sinn und ist daher entsprechend anzupassen. Die bisher schon vorgesehene Interessenabwägung, die sich so auch z.B. in § 10 Abs. 2 StBerG und § 36a Abs. 3 BRAO findet, bleibt erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Befristung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)

Artikel 2
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)

Artikel 5
Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)

Artikel 6
Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung

III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Stärkung der Berufsaufsicht

2. Umsetzung von Europarecht

3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen

IV. Deregulierung/Befristung

V. Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 6 bis 9

Zu Nummer 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 47

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 8 bis 11

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 672/06

... Absatz 2 regelt das weitere Verfahren im Falle einer Abfrage von verdeckt gespeicherten Daten. Da der Anfragende den Trefferfall nicht erkennen kann, legt Satz 1 fest dass die Behörde, die die Daten eingegeben hat, automatisiert durch die Übermittlung aller Anfragedaten über die Abfrage unterrichtet wird. Zugleich ist sie verpflichtet, unverzüglich mit der abrufenden Stelle Kontakt aufzunehmen. Durch die Übermittlung aller Anfragedaten wird der Behörde, die die Daten verdeckt gespeichert hat ermöglicht, den Trefferfall zu verifizieren. Nur in engen Ausnahmefällen, bei überwiegenden Geheimhaltungsinteressen nach den Umständen des Einzelfalls, darf die Behörde, die die Daten verdeckt gespeichert hat, gemäß Satz 2 von einer Rückmeldung bei der anfragenden Stelle absehen. Sie wird damit verpflichtet, unverzüglich eine Abwägung vorzunehmen, ob mit der anfragenden Stelle Kontakt aufgenommen werden kann, wobei gegebenenfalls die Erkenntnisdaten zu einem späteren Zeitpunkt nach den geltenden Übermittlungsvorschriften übermittelt werden. Ein unverzügliches Handeln ist geboten, da wegen der Unkenntnis der anfragenden Stelle über den Trefferfall die verfolgte Spur zur Abwehr eines terroristischen Anschlags verloren gehen könnte. Zur Vornahme dieser Interessenabwägung und deren Eilbedürftigkeit benötigt die Behörde, die die Daten verdeckt gespeichert hat, Informationen über die Dringlichkeit bzw. Wichtigkeit der Abfrage. Während etwa bei einer Abfrage, die der Abwehr einer erheblichen und gegenwärtigen Gefahr im Sinne eines drohenden terroristischen Anschlags dient, davon ausgegangen werden muss, dass das Ermessen der Behörde, die die Daten verdeckt gespeichert hat,, von einer Kontaktaufnahme abzusehen gegen Null schrumpft und gegebenenfalls auch eine Notbereitschaft in Anspruch genommen werden muss, kann dem Aspekt des Quellenschutzes bei einer Abfrage im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens ein anderes Gewicht zukommen oder im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit durch die abfragende Behörde deutlich gemacht werden, dass im Falle einer verdeckten Speicherung eine unverzügliche Kontaktaufnahme im Rahmen des regulären Dienstbetriebes ausreicht. Die Informationen über die Dringlichkeit bzw. Wichtigkeit der Abfrage werden der Behörde, die die Daten verdeckt gespeichert hat, mit der Abfrage automatisiert und für die abfragende Behörde nicht erkennbar übermittelt (vgl. § 6 Abs. 3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG)

§ 1
Antiterrordatei

§ 2
Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht

§ 3
Zu speichernde Datenarten

§ 4
Beschränkte und verdeckte Speicherung

§ 5
Zugriff auf die Daten

§ 6
Weitere Verwendung der Daten

§ 7
Übermittlung von Erkenntnissen

§ 8
Datenschutzrechtliche Verantwortung

§ 9
Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen

§ 10
Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen

§ 11
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

§ 12
Errichtungsanordnung

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkung

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Art. 1 Antiterrordateigesetz – ATDG

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Art. 2 § 22a BVerfSchG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Art. 3 § 9a BNDG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Art. 5 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 917/06

... Einführung daraufhin geprüft werden, ob sie im allgemeinen Interesse liegen. Die entsprechende Vorschrift besagt, dass nur dann Maßnahmen eingeführt werden dürfen, wenn die Kommission feststellt, dass sie nicht dem allgemeinen Interesse der EU-Wirtschaft zuwiderlaufen. Das Antidumping-Übereinkommen der WTO verlangt keine solche Prüfung, sie hat sich jedoch als nützlich bei der Interessenabwägung in Antidumpingfällen erwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 917/06




Das globale Europa

3 Einleitung

Kasten 1: Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU

TEIL 1. Welche Rolle spielen handelspolitische Schutzmaßnahmen in einer globalen Wirtschaft?

TEIL 2. Abwägung verschiedener EU-Interessen in Untersuchungen über handelspolitische Schutzmaßnahmen

Kasten 2: Antidumpingmaßnahmen gegen Lederschuhe – eine Fallstudie vom August 2006

2.1. Die Prüfung des Interesses der Gemeinschaft.

2.2. Interesse der Gemeinschaft – Nutzung der Prüfung für die Feinabstimmung handelspolitischer Schutzmaßnahmen.

2.3. Zeitpunkt der Prüfung des Interesses der Gemeinschaft.

2.4. Prüfung der Lebensfähigkeit des Wirtschaftszweigs.

TEIL 3. Einleitung und Durchführung von Untersuchungen

3.1. Frühzeitige Konsultationen mit den Ausfuhrländern.

3.2. Anwendung von Antisubventionsmaßnahmen in Ländern, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden.

3.3. Vorschriften über die Zulässigkeit von Anträgen.

3.4. Geringfügigkeitsschwelle für Dumping, Subventionierung und Schädigung.

3.5. Berechnung der Dumpingspanne.

3.6. Behandlung neuer Ausführer.

3.7. Umstrukturierungspläne.

3.8. Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen.

TEIL 4. Form, Zeitpunkt und Dauer handelspolitischer Schutzmaßnahmen

4.1. Zeitpunkt vorläufiger Maßnahmen.

4.2. Form, Zeitpunkt und Dauer von Maßnahmen.

4.3. Erstattung von Zöllen nach Überprüfungen wegen bevorstehenden Außerkrafttretens.

4.4. Höhere Schwellen für Überprüfungen wegen bevorstehenden Außerkrafttretens.

TEIL 5. Transparenz der Untersuchungen im Zusammenhang mit handelspolitischen Schutzmaßnahmen

5.1. Anhörungsbeauftragter.

5.2. Öffentliche Anhörungen vor Entscheidungen über die landesweite Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus.

5.3. Gleicher Informationsstand für alle.

5.4. Besserer Zugang zu nicht vertraulichen Informationen.

TEIL 6. Institutionelle Regelung


 
 
 


Drucksache 917/1/06

... Die Prüfung des Gemeinschaftsinteresses in Handelsschutzuntersuchungen ist eine sinnvolle und notwendige zusätzliche Voraussetzung für das Ergreifen von Maßnahmen. Die bisherige Praxis der Interessenabwägung ist im Wesentlichen fortzuführen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.