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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Jungrobbenrichtlinie"


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Drucksache 286/09

... Im Bereich des Handels mit Robbenerzeugnissen hat die Gemeinschaft 1983 die Jungrobbenrichtlinie (Richtlinie 83/129/EWG des Rates vom 28. März 1983 betreffend die Einfuhr in die Mitgliedstaaten von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus) erlassen. Danach gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass die Felle von Jungtieren der Sattelrobbe und der Mützenrobbe bzw. daraus hergestellte Waren nicht gewerblich in ihr Gebiet eingeführt werden (Artikel 1 der o.g. RL). Ein weitergehendes Einfuhr- und Handelsverbot gibt es bislang nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verbote

§ 3
Mitwirkung von Zolldienststellen

§ 4
Überwachung

§ 5
Bußgeldvorschriften

§ 6
Gebühren und Auslagen

§ 7
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 8
Übergangsvorschriften

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

a. Vereinbarkeit mit Artikel 133 EG-Vertrag

b. Vereinbarkeit mit Artikel 28 EG-Vertrag

c. Notifizierungen anderer Mitgliedstaaten

3. Gesetzgebungskompetenz

a Gesetzgebungskompetenz des Bundes

b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

7. Vollzugskosten

8. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

§ 1
(Begriffsbestimmungen)

§ 2
(Verbote)

Zu §§ 3

§ 3
(Mitwirkung Zollbehörden):

§ 4
(Überwachung):

§ 5
(Bußgeldvorschrift)

§ 6
(Gebühren und Auslagen)

§ 7
(Verkündung von Rechtsverordnungen)

§ 8
(Übergangsvorschriften)

§ 9
(Inkrafttreten)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen


 
 
 


Drucksache 655/08

... Was insbesondere die Jungrobbenrichtlinie 83/129/EWG (geänderte Fassung) anbelangt so wird die kommerzielle Einfuhr der unter diese Vorschrift fallenden spezifischen Erzeugnisse durch die vorliegende Verordnung natürlich verboten. Dennoch muss die Richtlinie unberührt bleiben, weil diese Verordnung die Möglichkeit von Ausnahmen von dem ansonsten geltenden Handelsverbot vorsieht. Sollten derartige Ausnahmen gewährt werden, so muss sichergestellt werden, dass die Erhaltungsziele der Richtlinie 83/129/EWG nach wie vor verfolgt werden, was wiederum bedeutet, dass das in der Richtlinie vorgesehene Einfuhrverbot weiterhin gilt. Es wäre daher unangemessen die Richtlinie 83/129/EWG aufzuheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Konsultationsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl der Instrumente

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

Vereinfachung

Aufhebung geltender Vorschriften

Überprüfung/Überarbeitung/Verfallsklausel

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbote

Artikel 4
Bedingungen für das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Durchfuhr und die Ausfuhr

Artikel 5
Ausnahmen

Artikel 6
Bescheinigungen

Artikel 7
Etikettierung und Kennzeichnung

Artikel 8
Änderung der Anhänge

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Sanktionen und Durchsetzung

Artikel 11
Berichte

Artikel 12
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Arten von Flossenfüßern gemäß Artikel 2

Anhang II
Kriterien für die Bewertung der Angemessenheit der geltenden Rechtsvorschriften und anderen Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 2

1. Tierschutzprinzipien:

2. Jagdgeräte:

3. Überprüfung des sicheren Bewusstseinsverlusts und des eingetretenen Todes durch angemessene Überwachungsmethoden:

4. Ausbluten erschossener oder betäubter Tiere:

5. Jagdbedingungen:

6. Ausbildung von Robbenjägern:

7. Unabhängige Kontrolle:

8. Möglichkeit der Kontrolle durch Dritte:

9. Berichtspflichten:

10. Sanktionen und Einhaltung:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.