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86 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Karteien"


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Drucksache 544/20

... "(3) Die Länder können allgemein oder für einzelne Angelegenheiten bestimmen, dass für Akten, Aktenregister, Karteien, Namens- und sonstige Verzeichnisse, die bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung nach Absatz 1 weggelegt wurden, die bis dahin geltenden landesrechtlichen Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen fortgelten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/20




Gesetz

Artikel 1
Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

Teil 1
Wohnungseigentum

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

Abschnitt 3
Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9a
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9b
Vertretung

Abschnitt 4
Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

§ 13
Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum

§ 14
Pflichten des Wohnungseigentümers

§ 15
Pflichten Dritter

§ 16
Nutzungen und Kosten.

§ 18
Verwaltung und Benutzung

§ 19
Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

§ 20
Bauliche Veränderungen

§ 21
Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen

§ 22
Wiederaufbau

§ 26
Bestellung und Abberufung des Verwalters

§ 26a
Zertifizierter Verwalter

§ 27
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

§ 28
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht

§ 29
Verwaltungsbeirat

§ 30
Wohnungserbbaurecht.

Teil 3
Verfahrensvorschriften

§ 43
Zuständigkeit

§ 44
Beschlussklagen

§ 45
Fristen der Anfechtungsklage

§ 46
Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung.

§ 47
Auslegung von Altvereinbarungen

§ 48
Übergangsvorschriften

§ 49
Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554
Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz

Artikel 3
Änderung des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 6
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 8
Änderung der Wohnungsgrundbuchverfügung

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 49
Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 15
Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Artikel 16
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 209/1/18

... a) In Nummer 2 § 11b Absatz 9 Nummer 4 sind nach dem Wort "Verfassungsschutz" die Wörter ", zur Polizei, zu Gewerbekarteien, zum Handelsregister" einzufügen.



Drucksache 209/18 (Beschluss)

... bb) In Absatz 9 Nummer 4 sind nach dem Wort "Verfassungsschutz," die Wörter "zur Polizei, zu Gewerbekarteien, zum Handelsregister," einzufügen.



Drucksache 759/17

... 2. für die Herstellung die Aufzeichnungen in einem Herstellungsbuch oder auf Karteikarten, aus denen das Datum der Herstellung, die Art und Menge der hergestellten Arzneimittel und die zugrunde liegenden Herstellungsvorschriften hervorgehen,



Drucksache 108/12 (Beschluss)

... Nichtehelichen Kindern steht seit einigen Jahren wie ehelichen Kindern ein gesetzliches Erbrecht zu. Dasselbe gilt für adoptierte Kinder. Im Standesamt wurde jedoch bei der Eintragung der Geburt eines Kindes bis Ende 2008 zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern differenziert. Während eheliche Kinder in das anlässlich der Eheschließung angelegte Familienbuch der Eltern eingetragen wurden, legten die Standesämter für nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder sogenannte weiße Karteikarten an, die mit dem Geburtsregistereintrag der Eltern verknüpft wurden.



Drucksache 108/12

... Nichtehelichen Kindern steht seit einigen Jahren wie ehelichen Kindern ein gesetzliches Erbrecht zu. Dasselbe gilt für adoptierte Kinder. Im Standesamt wurde jedoch bei der Eintragung der Geburt eines Kindes bis Ende 2008 zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern differenziert. Während eheliche Kinder in das anlässlich der Eheschließung angelegte Familienbuch der Eltern eingetragen wurden, legten die Standesämter für nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder sogenannte "weiße Karteikarten" an, die mit dem Geburtsregistereintrag der Eltern verknüpft wurden.



Drucksache 45/1/10

... Darüber hinaus sollen auch die bislang dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin zugewiesenen Aufgaben der Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und des Altbestandes der Nichtehelichenkartei der Bundesnotarkammer (Hauptregister für Testamente, Nichtehelichenregister) zugewiesen werden. Diese hat durch den Aufbau und den Betrieb des Zentralen Vorsorgeregisters gezeigt, dass bei ihr die entsprechende technische und personelle Infrastruktur besteht, ein derartiges Register zu führen. Mittelfristig könnte damit der Grundstein für ein Zentrales Testamentsregister geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/1/10




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 34

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 364
Pflegschaft für abwesende Beteiligte

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 852/10 (Beschluss)

... Die Aufgaben der Auskunftstellen des Landes Schleswig-Holstein sind erledigt. Es besteht kein Grund die Auflösung und damit auch die Vernichtung der umfangreichen Akten und Karteien weiter hinauszuschieben. Die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält noch die bisherige Begründung aus dem Referentenentwurf. Ein sachlicher Grund für ein Hinausschieben der Auflösung ist nicht erkennbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 1 Satz 2 EntschG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 2 Satz 1 EntschG

3. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Artikel 5
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 247/10 (Beschluss)

... Das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen nutzt die Vorteile des elektronischen Wandels und die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht: Der jeweilige Verwahrungsort erbfolgerelevanter Urkunden ist dezentral bei ca. 5 200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg führen zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen kann sich Deutschland bislang nicht beteiligen.



Drucksache 67/10

... Darüber hinaus sollen auch die bislang dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin zugewiesenen Aufgaben der Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und des Altbestandes der Nichtehelichenkartei der Bundesnotarkammer (Hauptregister für Testamente, Nichtehelichenregister) zugewiesen werden. Diese hat durch den Aufbau und den Betrieb des Zentralen Vorsorgeregisters gezeigt, dass bei ihr die entsprechende technische und personelle Infrastruktur besteht, ein derartiges Register zu führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 8
Änderung der Grundbuchordnung

§ 32a

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 247/10

... Das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen nutzt die Vorteile des elektronischen Wandels und die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht: Der jeweilige Verwahrungsort erbfolgerelevanter Urkunden ist dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg führen zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen kann sich Deutschland bislang nicht beteiligen.



Drucksache 45/10 (Beschluss)

... Darüber hinaus sollen auch die bislang dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin zugewiesenen Aufgaben der Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und des Altbestandes der Nichtehelichenkartei der Bundesnotarkammer (Hauptregister für Testamente, Nichtehelichenregister) zugewiesen werden. Diese hat durch den Aufbau und den Betrieb des Zentralen Vorsorgeregisters gezeigt, dass bei ihr die entsprechende technische und personelle Infrastruktur besteht, ein derartiges Register zu führen. Mittelfristig könnte damit der Grundstein für ein Zentrales Testamentsregister geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 34

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 364
Pflegschaft für abwesende Beteiligte

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 852/1/10

... Die Aufgaben der Auskunftstellen des Landes Schleswig-Holstein sind erledigt. Es besteht kein Grund die Auflösung und damit auch die Vernichtung der umfangreichen Akten und Karteien weiter hinauszuschieben. Die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält noch die bisherige Begründung aus dem Referentenentwurf. Ein sachlicher Grund für ein Hinausschieben der Auflösung ist nicht erkennbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 1 Satz 2 EntschG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 2 Satz 1 EntschG

3. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Artikel 5
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 154/09

... 3 III. Dazu bedarf es der Anlegung von Unfalltypensteckkarten oder vergleichbarer elektronischer Systeme, wobei es sich empfiehlt, bestimmte Arten von Unfällen in besonderer Weise, etwa durch die Verwendung verschiedenfarbiger Nadeln, zu kennzeichnen. Außerdem sind Unfallblattsammlungen zu führen oder Unfallstraßenkarteien anzulegen. Für Straßenstellen mit besonders vielen Unfällen oder mit Häufungen gleichartiger Unfälle sind Unfalldiagramme zu fertigen. Diese Unterlagen sind sorgfältig auszuwerten; vor allem Vorfahrtunfälle, Abbiegeunfälle, Unfälle mit kreuzenden Fußgängern und Unfälle infolge Verlustes der Fahrzeugkontrolle weisen häufig darauf hin, dass die bauliche Beschaffenheit der Straße mangelhaft oder die Verkehrsregelung unzulänglich ist.



Drucksache 697/08

... Die Suchdienste verfügen über Daten auf Karteikarten, in Akten, auf Mikrofilm und in elektronischen Datenbanken. Die Bestände wurden in wesentlichen Teilen in den ersten Nachkriegsjahren, insbesondere auch auf Grund der oben erwähnten Registrierungen und Erhebungen, angelegt. Dieser Datenpool aus "



Drucksache 643/08

... Die Verordnung enthält keine neuen Informationspflichten. Sie führt die Informationspflichten des Arbeitgebers zum Führen von Vorsorgekarteien aus vorhandenen Rechtsvorschriften in eine Vorschrift zusammen (Artikel 1 § 4 Abs. 3). Dies erleichtert es dem Arbeitgeber, eine zentrale Vorsorgekartei über alle Untersuchungsanlässe zu führen. Insgesamt kann damit der bürokratische Aufwand gering gehalten werden.



Drucksache 109/08

... Darüber hinaus sollen auch die bislang dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin zugewiesenen Aufgaben der Führung der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei der Bundesnotarkammer (Hauptregister für Testamente, Nichtehelichenregister) zugewiesen werden. Diese hat durch den Aufbau und den Betrieb des Zentralen Vorsorgeregisters gezeigt, dass bei ihr die entsprechende technische und personelle Infrastruktur besteht, ein derartiges Register zu führen. Mittelfristig könnte damit der Grundstein für ein Zentrales Testamentsregister geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Führung der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 9
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 109/08 (Beschluss)

... Darüber hinaus sollen auch die bislang dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin zugewiesenen Aufgaben der Führung der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei der Bundesnotarkammer (Hauptregister für Testamente, Nichtehelichenregister) zugewiesen werden. Diese hat durch den Aufbau und den Betrieb des Zentralen Vorsorgeregisters gezeigt, dass bei ihr die entsprechende technische und personelle Infrastruktur besteht, ein derartiges Register zu führen. Mittelfristig könnte damit der Grundstein für ein Zentrales Testamentsregister geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 4
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 88

§ 186

§ 193

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 32a

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 9
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummern 8 bis 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 378/07

... 9) die Grundlagen der Marktforschung (des Marketing), der Förderung des Verkaufs von Verkehrsleistungen, der Erstellung von Kundenkarteien, der Werbung, der Öffentlichkeitsarbeit usw. kennen;



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Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.