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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz"


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Drucksache 93/13

... Die Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) zur Kostenheranziehung und die Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe (Kostenbeitragsverordnung - KostenbeitragsV) wurden seit ihrer Neugestaltung im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK) vom 8. September 2005 (BGBl. I S. 2729) nicht mehr an die wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst. Darauf hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. August 2010 (BVerwGE 137, 357-368) hingewiesen. Auch um sicherzustellen, dass die ursprünglich mit der Reform der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe verbundene Intention der Verwaltungsvereinfachung zum Tragen kommt, muss das Recht der Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 59/09

... Die Einfügung von § 8a SGB VIII im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes hat nach Erkenntnissen aus der Praxis zu einer Qualifizierung der Arbeit in den Jugendämtern geführt. Die bekannt gewordenen Einzelfälle schwerwiegender Kindeswohlgefährdung und ihre Aufarbeitung weisen jedoch auf Defizite bei der Umsetzung der Regelung sowie bei der Vernetzung mit anderen Diensten und Systemen für einen erfolgreichen Kinderschutz hin. Insbesondere das Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung und die dazu erforderlichen Schritte (wie zum Beispiel Hausbesuche, Erkundigungen) sind nur ansatzweise geregelt, so dass diesbezüglich Unsicherheiten bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Zusammenarbeit im Kinderschutz (KiSchZusG)

§ 1
Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung

§ 2
Beratung und Weitergabe von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

§ 3
Weitergabe von Informationen durch andere Berufsgruppen bei Kindeswohlgefährdung

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 72a
Nachweis der persönlichen Eignung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 784: Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes


 
 
 


Drucksache 295/08

... • Klarstellungen, Berichtigungen und punktuelle Änderungen einzelner Vorschriften, die durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) eingefügt worden waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

§ 24a
Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren

Artikel 2
Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Überprüfung der Mittelverwendung

§ 3
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes

1. Änderungsprogramm

2. Ausbau der Tagesbetreuung

3. Föderalismusreform

4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen

5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gender-Mainstreaming

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern

2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe

IV. Kosten

1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

a. Für den Bund:

b. Für die Länder:

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzieller Teil

I. Ausbau der Tagesbetreuung

1. Ausgangslage

2. Zu den einzelnen Positionen

a Betriebskosten:

aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:

bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:

cc Abzüge:

b Investitionskosten:

3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:

a Kosten des Bundes

b Kosten der Länder:

II. Sonstige Kostenpositionen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege


 
 
 


Drucksache 864/06

... , in erster Linie Erziehungsberatung und aufsuchende Hilfen, wie z.B. die sozialpädagogische Familienhilfe. Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt, so enthält § 8a SGB VIII, der bei der Novellierung des SGB VIII durch das am 1. Oktober 2005 in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz aufgenommen wurde, klare Verfahrensvorgaben für das Jugendamt zur Umsetzung seines aus dem staatlichen Wächteramt abgeleiteten Schutzauftrags. Es ist danach verpflichtet, die Gefährdung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen und die geeigneten und notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung einzuleiten. Das Jugendamt selbst ist grundsätzlich nicht befugt, solche Maßnahmen gegen den Willen der Eltern zu ergreifen. Sind die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken oder die notwendigen Hilfen zur Abwendung der Gefährdung in Anspruch zu nehmen, muss das Jugendamt das Familiengericht anrufen (§ 8a Abs. 3 SGB VIII). Die sorgerechtliche Entscheidung des Familiengerichts (§ 1666



Drucksache 444/1/05

... dass die Jugendhilfeausgaben von rund 14,3 Milliarden Euro im Jahr 1992 auf rund 20,6 Milliarden Euro in 2003 angestiegen sind. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder - und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK) ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, weil teilweise Forderungen des Bundesrats (z.B. Betonung der elterlichen Erziehungsverantwortung und Nachrang der Kinder- und Jugendhilfe durch leistungsorientierte Kostenbeiträge und Berücksichtigung des Kindergeldvorteils) berücksichtigt wurden. Insgesamt betrachtet reicht die Novellierung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) jedoch nicht aus, die eigentlichen Strukturprobleme in der Kinder- und Jugendhilfe anzugehen. Dem Leitgedanken eines modernen Sozialstaatsverständnisses, die jeweiligen Leistungen in hohem Maße an der Passgenauigkeit und der Erfolgsorientierung auszurichten, wird nicht konsequent genug Rechnung getragen. Das KICK bleibt letztendlich hinter dem zurück, was bereits aus Sicht der Länder sowie der Kommunen gemeinsam formuliert und zum Teil auch schon im Bundesrat verabschiedet worden ist (zuletzt in dem Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG), vgl. BR-Drucksache 712/04 (Beschluss)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/1/05




1. Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat,

a Der Bundesrat beobachtet mit großer Sorge,

b Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a Abs. 1 und 1a SGB VIII

c Zu Artikel 1 Nr. 18 § 41 Abs. 1 - neu - und 2 SGB VIII

Zu Buchstabe a

d Zu Artikel 1 Nr. 34 69 Abs. 4a - neu - und 5 Satz 2 und 3 SGB VIII

Zu Buchstabe a

e Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - 85 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB VIII

2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 444/05

Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/05




Gesetz

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 90
Pauschalierte Kostenbeteiligung.

§ 8a
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§ 18
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.

§ 36a
Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung

§ 42
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

§ 43
Erlaubnis zur Kindertagespflege

§ 44
Erlaubnis zur Vollzeitpflege.

§ 72a
Persönliche Eignung

§ 90
Pauschalierte Kostenbeteiligung

Zweiter Abschnitt

§ 91
Anwendungsbereich

§ 92
Ausgestaltung der Heranziehung

§ 93
Berechnung des Einkommens

§ 94
Umfang der Heranziehung

§ 97b
Übergangsregelung

§ 97c
Erhebung von Gebühren und Auslagen

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 444/05 (Beschluss)

Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz -



Drucksache 444/2/05

Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz -



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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