Drucksache 983/2/04
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass in dem vorliegenden Verfassungsdokument die Voraussetzungen für ein vereintes Europa der Staaten und der Bürger geschaffen wurden, das die grundlegende politische und verfassungsrechtliche Struktur der Mitgliedstaaten einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung achtet. Gleichzeitig wurde die Handlungsfähigkeit einer EU mit 25 Mitgliedstaaten verbessert. Wesentliche Erfolge wurden mit den Festlegungen zur Verbesserung der Kompetenzordnung, dem Frühwarnsystem bei der Subsidiaritätskontrolle und den Klagerechten erzielt. Der Bundesrat sieht in dem Verfassungsvertrag einen wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgernähe, Demokratie, Transparenz, Effizienz und Subsidiarität in der EU.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
- Subsidiaritätsrüge:
- Klagerecht des Bundesrates:
- Passerelle-Klausel:
2 V.
- Umfang des Begriffs Angelegenheiten bzw. Vorhaben in Artikel 23 GG/EUZBLG:
- Konkretisierung des Begriffs Schwerpunkt:
- Artikel 308 EGV/Artikel I-18 Verfassungsvertrag:
- Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über EU-Beitritte und Vertragsverhandlungen:
- Vertretung der Länder in der Ständigen Vertretung:
- Einbindung der Länder in informelle Räte und informelle Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen:
- Mitwirkung der Länder bei Ernennungen von EuGH-Richtern:
- Erfolgskontrolle:
2 VI.
Drucksache 983/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass in dem vorliegenden Verfassungsdokument die Voraussetzungen für ein vereintes Europa der Staaten und der Bürger geschaffen wurden, das die grundlegende politische und verfassungsrechtliche Struktur der Mitgliedstaaten einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung achtet. Gleichzeitig wurde die Handlungsfähigkeit einer EU mit 25 Mitgliedstaaten verbessert. Wesentliche Erfolge wurden mit den Festlegungen zur Verbesserung der Kompetenzordnung, dem Frühwarnsystem bei der Subsidiaritätskontrolle und den Klagerechten erzielt. Der Bundesrat sieht in dem Verfassungsvertrag einen wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgernähe, Demokratie, Transparenz, Effizienz und Subsidiarität in der EU.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
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