[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1446 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Klasse"


⇒ Schnellwahl ⇒

0277/1/20
0133/20
0015/20
0212/20B
0397/20B
0212/20
0160/2/20
0004/1/20
0277/20B
0416/20B
0004/20
0416/1/20
0343/20
0355/20
0051/20B
0121/20
0246/20
0160/1/20
0275/20
0160/3/20
0274/20
0074/20
0185/20
0088/20
0426/2/20
0051/1/20
0259/20
0188/20
0098/20
0251/20
0426/20B
0002/20
0434/1/20
0512/20
0434/20B
0625/19
0360/19B
0055/1/19
0283/19
0588/19
0574/19
0609/2/19
0608/1/19
0454/1/19
0491/19
0055/19B
0515/1/19
0336/19
0542/19
0358/1/19
0572/19
0587/19
0586/19
0372/19B
0663/19
0584/19B
0574/1/19
0234/19B
0668/19
0146/19
0453/19
0017/19B
0368/1/19
0594/19B
0557/19
0396/19
0523/19
0591/19B
0368/19B
0515/19
0394/19
0491/1/19
0372/1/19
0230/1/19
0670/19
0043/19
0573/19
0220/19
0358/2/19
0454/19B
0661/1/19
0098/19B
0594/1/19
0584/19
0515/19B
0236/18
0158/18
0090/18B
0090/1/18
0289/1/18
0355/18B
0274/18
0223/18
0020/18
0551/18B
0300/18
0543/18
0186/2/18
0582/18
0370/18
0600/18B
0389/18B
0157/18
0223/18B
0152/18
0360/18B
0072/18
0582/1/18
0175/1/18
0094/18
0440/18
0575/18B
0250/18B
0563/18B
0543/18B
0223/1/18
0033/18
0305/18
0575/18
0250/1/18
0360/1/18
0575/2/18
0110/1/18
0355/1/18
0103/18
0214/18
0587/18
0582/18B
0435/18
0428/1/17
0726/1/17
0315/1/17
0126/2/17
0162/1/17
0075/1/17
0180/17
0379/1/17
0379/17B
0429/17
0775/17B
0001/1/17
0759/1/17
0371/17
0087/1/17
0301/17
0365/17
0060/17
0105/1/17
0053/17
0001/17B
0428/17B
0053/17B
0726/17B
0759/17
0726/17
0428/17
0289/17
0256/17
0011/17
0167/17B
0717/17
0417/17B
0573/17
0087/17B
0347/17
0775/1/17
0350/17
0075/17B
0167/1/17
0436/1/17
0180/17B
0262/1/17
0315/16
0592/16
0193/16
0196/16
0253/3/16
0072/16
0302/16
0777/16B
0049/16B
0364/16
0235/16
0408/16
0619/16B
0587/16
0073/16
0013/1/16
0320/16
0436/1/16
0121/16
0332/16
0604/16
0304/16
0253/16B
0476/16
0648/16
0279/16B
0300/1/16
0080/16
0552/16
0771/16B
0013/16
0565/16
0303/16
0816/16B
0476/1/16
0771/3/16
0476/16B
0049/1/16
0013/16B
0436/16B
0299/16
0301/16B
0546/16
0301/1/16
0777/1/16
0648/1/16
0066/16B
0238/16B
0768/16
0279/1/16
0617/16
0075/16
0237/1/16
0300/16B
0506/16
0279/16
0104/16
0015/16
0281/16
0272/16
0166/16
0124/16
0003/16
0253/2/16
0335/16
0550/16
0309/15
0338/15B
0543/1/15
0364/15
0344/15B
0309/15B
0324/1/15
0428/15B
0627/1/15
0041/15
0340/15
0104/15
0057/15
0015/1/15
0619/15
0627/15B
0080/15
0555/15
0283/15
0015/15B
0344/1/15
0430/15
0063/15
0555/15B
0338/1/15
0507/15
0258/15B
0441/15B
0143/15B
0046/15
0324/15B
0594/15
0441/1/15
0428/1/15
0055/15
0311/14B
0641/14B
0509/14B
0229/14
0460/14B
0077/14B
0618/14
0610/14
0323/14
0135/14B
0509/1/14
0543/1/14
0311/1/14
0285/14
0459/1/14
0308/1/14
0135/14
0308/14
0135/1/14
0308/14B
0318/14
0293/1/14
0362/14
0653/14
0618/1/14
0034/14
0027/14
0639/1/14
0149/14
0549/14
0543/14B
0362/1/14
0604/14
0631/1/14
0228/14
0460/1/14
0459/14
0639/14B
0429/1/14
0362/2/14
0429/14
0441/1/14
0617/14
0460/14
0608/14
0429/14B
0543/14
0447/1/14
0618/14B
0459/14B
0631/14B
0441/14B
0447/14
0639/14
0709/13B
0392/13
0207/13
0709/13
0171/1/13
0113/13
0053/13
0689/1/13
0032/13
0171/13
0106/13B
0028/1/13
0023/13
0368/13
0175/13
0633/13
0137/13
0033/13
0323/13
0030/1/13
0440/13
0395/13
0709/1/13
0171/13B
0106/1/13
0191/13
0265/13B
0109/13B
0109/1/13
0752/13
0031/1/13
0030/13B
0613/1/13
0695/13
0741/13
0247/13
0094/1/13
0343/13B
0689/13B
0262/13
0391/13
0670/13
0525/13
0265/1/13
0185/13
0031/13B
0447/13
0213/13
0444/13
0191/13B
0072/13
0613/13B
0818/13B
0137/13B
0520/13
0434/13
0818/1/13
0668/13
0031/13
0152/1/12
0752/12B
0090/1/12
0752/12
0197/12
0632/12
0319/12X
0301/12B
0634/12
0160/12
0429/12
0315/12
0204/4/12
0751/12
0356/12
0113/12
0676/12
0557/12
0414/12
0508/12
0725/12
0799/12
0398/1/12
0229/12B
0339/12B
0791/1/12
0683/12B
0204/3/12
0514/1/12
0657/12
0791/12B
0396/12B
0330/12
0720/12
0683/12
0317/12
0237/12
0016/12
0231/12
0419/12
0604/12
0406/12B
0514/12B
0808/12
0575/12
0625/1/12
0692/12
0339/1/12
0313/12
0574/12B
0505/12
0396/1/12
0367/12
0808/1/12
0441/12B
0302/1/12
0677/12
0334/12
0204/12B
0406/1/12
0603/12
0301/1/12
0615/12
0204/1/12
0388/12B
0632/2/12
0398/12B
0397/12
0501/12
0230/12
0575/1/12
0808/12B
0347/12
0310/12
0725/12B
0373/1/12
0242/12
0229/12
0077/12
0257/12
0725/1/12
0684/12
0371/12
0387/12
0396/12
0683/1/12
0229/1/12
0574/1/12
0093/12
0152/12
0632/1/12
0388/1/12
0090/12B
0709/12
0441/12
0392/1/11
0709/11B
0513/11B
0281/1/11
0854/11
0129/11
0371/11
0265/1/11
0631/11
0606/11
0092/11
0739/11
0513/1/11
0767/1/11
0768/11
0314/11
0084/11
0854/11B
0228/11
0230/11
0583/11
0345/11B
0767/11B
0090/11
0281/4/11
0817/11
0733/11B
0624/11
0709/3/11
0121/11
0650/11
0424/11B
0809/11
0877/11
0853/11
0709/11
0070/11
0119/11
0282/11
0265/11
0043/11
0161/1/11
0142/11B
0281/11
0706/11
0813/11
0150/11
0142/11
0281/11B
0853/1/11
0521/11
0211/2/11
0854/1/11
0211/11B
0329/11
0253/11B
0054/11
0345/1/11
0814/11
0304/11
0829/11
0179/11
0341/11B
0345/11
0392/11
0733/1/11
0655/11
0230/11B
0853/11B
0733/11
0348/11
0230/2/11
0127/11
0265/11B
0069/11
0037/11
0204/11
0709/13/11
0699/11
0176/11
0190/11
0874/11
0773/11
0379/11
0661/10
0507/10
0616/10
0480/10
0267/10
0336/10B
0747/2/10
0810/10B
0362/10
0723/10
0810/10
0775/10
0614/10B
0580/1/10
0306/10
0182/1/10
0857/10
0585/10B
0699/1/10
0716/10
0104/10
0667/10
0821/10
0308/10
0341/10
0139/10
0338/10
0869/10
0857/1/10
0489/1/10
0489/10B
0629/10
0227/10
0489/10
0810/1/10
0873/1/10
0699/10B
0336/10
0308/1/10
0679/10
0007/10
0173/10
0660/10B
0847/4/10
0858/2/10
0483/10
0614/1/10
0308/2/10
0262/1/10
0329/10
0602/10
0873/10
0139/10B
0858/10
0262/10
0699/10
0169/10
0260/10
0580/10B
0225/10
0319/10
0174/10
0379/1/10
0359/10
0677/1/10
0850/10
0155/10
0675/10
0725/10
0085/10
0488/10B
0664/10
0443/10
0456/10B
0822/10
0660/1/10
0154/10
0743/10B
0145/10
0576/10
0230/10
0264/10
0439/10
0762/10
0688/10
0382/10
0789/10
0031/10
0182/10B
0182/10
0488/10
0873/10B
0262/10B
0158/10
0518/10
0585/1/10
0700/10
0308/10B
0743/10
0379/10B
0291/09
0521/1/09
0270/09
0330/09
0825/1/09
0479/09
0441/09
0169/09C
0280/1/09
0263/09
0020/09
0280/09
0228/09
0168/09B
0488/09
0815/09
0274/09
0081/09B
0281/1/09
0786/09
0173/09
0277/1/09
0535/09
0330/09B
0531/09B
0877/09
0281/09B
0577/09
0173/1/09
0856/09
0180/09
0400/09
0567/09
0572/09
0081/1/09
0884/1/09
0190/09
0077/09
0878/09
0291/09B
0087/09B
0278/09A
0293/09
0021/09
0168/09
0003/09
0295/09
0825/09B
0642/09
0168/1/09
0546/09
0816/09
0169/09F
0172/09
0434/09
0559/09
0642/1/09
0893/09
0009/09
0531/09
0758/09
0280/09A
0531/1/09
0088/09
0291/1/09
0892/09
0271/09
0666/09
0825/09
0642/09B
0696/09
0735/09
0884/09B
0087/1/09
0002/09
0173/09B
0330/1/09
0806/09
0065/09
0473/09
0279/09
0317/09
0402/08B
0497/08B
0636/08B
0577/08
0650/08
0916/1/08
0238/08
0342/1/08
0342/08B
0400/08
0004/08B
0768/08A
0574/08
0625/08B
0692/08
0315/08B
0917/08
0842/08
0857/08B
0797/08
0636/1/08
0755/08
0329/08B
0556/08
0775/08
0524/08
0401/08
0878/08
0843/1/08
0400/08B
0703/08
0566/08
0237/1/08
0924/4/08
0004/08
0520/08
0691/08
0341/08B
0235/08
0355/08
0113/08
0672/08
0004/1/08
0836/08
0672/08B
0302/1/08
0010/08A
0625/08
0505/08
0567/08
0353/08
0858/08
0367/08
0760/08
0367/08D
0113/08B
0225/08
0167/08
0402/08
0210/08
0225/08B
0917/1/08
0010/08B
0111/08
0566/1/08
0406/08
0968/08
0315/08
0302/08B
0402/1/08
0775/08B
0578/08B
0030/08
0625/1/08
0602/08
0857/1/08
0036/08
0843/08
0100/08
0768/08
0341/1/08
0753/08
0602/08B
0605/08
0113/1/08
0335/08
0300/08B
0497/1/08
0400/1/08
0468/08
0578/1/08
0010/08C
0831/08
0333/08
0549/1/08
0699/08
0731/08
0731/08B
0745/08
0479/08
0105/08
0692/08B
0843/08B
0302/08
0302/2/08
0357/08
0177/08
0795/08
0692/1/08
0694/08
0182/08
0329/08
0567/08B
0037/08B
0520/1/08
0037/1/08
0300/1/08
0879/08
0847/08
0010/1/08
0567/1/08
0759/08
0917/08B
0775/1/08
0555/2/07
0938/07
0109/07
0124/1/07
0907/07
0047/07
0538/1/07
0794/1/07
0222/07
0838/07
0715/07
0742/07
0338/1/07
0582/07B
0145/07
0206/07
0718/07
0544/07B
0378/07
0127/1/07
0780/07
0338/07
0108/1/07
0692/07
0752/07
0271/07
0127/07
0205/07B
0475/07
0794/07B
0914/07
0075/07
0338/07B
0464/07
0241/1/07
0247/07
0061/1/07
0220/07B
0538/07B
0794/07
0220/1/07
0851/07
0474/07
0200/07
0529/07
0068/07
0670/07
0183/07
0819/07
0815/1/07
0889/07
0072/07
0559/1/07
0108/07B
0108/07
0124/2/07
0241/07B
0815/07B
0555/07B
0582/07
0474/1/07
0929/07
0120/07
0241/07
0800/1/07
0370/07
0721/07
0127/07B
0392/07
0906/07
0716/07
0538/07
0033/07
0205/07
0282/07
0722/07
0748/07
0474/07B
0815/07
0559/07
0555/07
0728/07
0223/3/07
0600/07
0522/07
0837/07
0231/07
0190/07
0537/07
0568/07
0591/07
0582/1/07
0919/06
0621/06
0366/06
0212/1/06
0330/06
0153/1/06
0779/06
0308/06
0008/06
0259/06
0321/06
0206/06
0054/06
0149/06
0642/06
0460/06
0510/06
0428/06
0642/1/06
0460/06B
0212/06B
0581/06
0792/06
0004/06
0153/06B
0778/06
0901/06
0142/1/06
0671/06
0162/1/06
0206/1/06
0029/06
0322/06
0156/06
0257/06B
0033/06
0162/06
0872/06
0920/06
0351/1/06
0827/06
0800/06
0100/06
0081/06
0668/06
0245/06B
0103/06
0257/06
0253/06
0909/06
0212/06
0206/06B
0020/1/06
0257/1/06
0165/06
0011/06
0642/06B
0477/06
0398/06
0060/06
0020/06
0162/06B
0751/1/06
0724/06
0245/06
0153/06
0745/1/06
0745/06
0589/06
0755/06
0553/06
0075/06
0745/06B
0837/06
0351/06B
0852/05
0590/05
0592/05
0592/1/05
0229/05B
0015/1/05
0552/05B
0491/05
0870/05
0938/05
0361/1/05
0064/05
0412/05
0341/05
0133/1/05
0194/05
0592/05B
0252/05
0094/05
0593/05
0710/05
0247/1/05
0248/05
0286/1/05
0397/05
0056/05
0812/2/05
0552/05
0918/05B
0479/05B
0813/05
0319/05
0817/1/05
0045/05B
0079/05
0902/05
0133/05B
0057/05B
0783/05
0477/05
0286/05B
0479/2/05
0057/1/05
0247/05
0773/05
0813/05B
0727/05
0812/05
0721/05
0811/1/05
0163/1/05
0466/05B
0558/05
0229/1/05
0245/05
0788/1/05
0901/05
0547/05
0245/05B
0109/05
0654/05B
0588/05
0171/05
0811/05B
0015/05
0553/05
0015/05B
0014/1/05
0654/2/05
0021/05
0724/05
0014/05
0937/05
0552/1/05
0687/05
0479/1/05
0498/05
0654/1/05
0817/05
0683/05
0322/05
0924/05
0575/05
0813/1/05
0853/05
0361/4/05
0788/05B
0341/05B
0173/05
0556/05
0045/1/05
0393/05
0918/1/05
0229/05
0219/05
0793/05
0654/05
0817/05B
0513/05
0466/1/05
0245/1/05
0672/05
0014/05B
0524/05
0348/05
0247/05B
0918/05
0095/05
0016/05
0508/05
0238/04B
0621/04
0194/1/04
0969/04
0012/04B
0305/1/04
0500/04B
0727/1/04
0789/04B
0377/04
0950/04
0900/04
0993/04B
0916/04B
0993/1/04
0879/04
0985/04
0890/1/04
0270/04
0676/2/04
0676/04B
0012/04
0727/04B
0951/04
0194/04B
0238/04
0571/04
0783/04
0664/04
0890/04B
0741/04
0916/1/04
0305/04B
0985/1/04
0666/04
0613/04
0012/1/04
0889/04
0774/03
0142/03B
0049/03
0774/03B
0649/03
0830/03B
0312/03B
Drucksache 453/19

... Ausgehend von 8 000 betroffenen Unternehmen in der KEP-Branche, von denen schätzungsweise 80 Prozent als Nachunternehmer tätig sind, die viermal jährlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen müssen, ergeben sich 25 600 entsprechende Vorgänge. Bei 25 600 Vorgängen im Jahr und durchschnittlich vier in den Betrieben vertretenen Krankenkassen müssten somit jährlich 102 400 Unbedenklichkeitsbescheinigungen beantragt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass ein Angestellter in den Lohn- und Gehaltsbüros für die Bearbeitung eines solchen Vorganges einschließlich sämtlicher damit verbundenen administrativen Arbeiten maximal 20 Minuten benötigt. Unter Zugrundelegung von gehaltsgebundenen Kosten der kaufmännischen Angestellten in den Lohn- und Gehaltsbüros von 26,30 Euro je Arbeitsstunde (mittlere Qualifikation der Klasse S) entspricht das 8,77 Euro pro Vorgang. Für die Erstellung von 102 400 Unbedenklichkeitsbescheinigungen entstehen jährliche Bürokratiekosten in der KEP-Branche von circa 898 000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 3g

Zu Absatz 3h

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4960, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

II.5. KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 17/19 (Beschluss)

... II zukünftig mit Ausnahme von Klassenfahrten gemäß § 28 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Lernförderung gemäß § 28 Absatz 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 3 Satz 3 BKGG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 3 Satz 3 BKGG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 3 Satz 3 - neu -, 4 - neu - BKGG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 28 Absatz 3 SGB II , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Satz 3 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 28 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB II , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c § 34 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 28 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB II , Nummer 3 Buchstabe d § 29 Absatz 6 SGB II , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c § 34 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB XII , Nummer 3 Buchstabe d § 34a Absatz 7 SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

7. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb - neu - und Doppelbuchstabe cc - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB II , Nummer 8 - neu - § 77 Absatz 11 Satz 4 SGB II ,

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 9

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe e - neu - § 28 Absatz 7 Satz 1, 2 SGB II , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe f - neu - § 34 Absatz 7 Satz 1, 2 SGB XII

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu den Doppelbuchstabe n

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe c § 29 Absatz 5 Satz 1 SGB II , Nummer 4 § 30 Satz 1 Nummer 1 SGB II , Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 34a Absatz 6 Satz 1 SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa § 37 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 SGB II , Nummer 7 § 41 Absatz 3 Satz 4 SGB II , Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 44 Absatz 1 Satz 2 SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 40 Absatz 6 Satz 3 SGB II

12. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 27a Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB XII

13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 34a Absatz 1 Satz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 5a Nummer 2 Alg II-V

15. Zu Artikel 8a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - UhVorschG

‚Artikel 8a Änderung des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfallleistungen Unterhaltsvorschussgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 368/1/19

... Der nicht vorbestrafte 16-jährige A nimmt dem ebenfalls 16-jährigen B im Klassenzimmer die Trinkflasche weg, wobei er ihn zur Ermöglichung der Wegnahme schubst (§ 249

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 67a JGG , Nummer 14 § 70a JGG

- Seite 69, zweiter Absatz von unten:

- Seite 69, erster Absatz von unten:

- Seite 70, erster Absatz von oben:

- Seite 71, zweiter Absatz von oben:

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 68a Absatz 1 Satz 2 - neu - JGG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c § 70 Absatz 3 Satz 1 JGG

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 70 Absatz 3 JGG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 70a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 JGG

8. Zu Artikel 6a - neu - § 52 Absatz 1 SGB VIII

‚Artikel 6a Änderung des SGB VIII


 
 
 


Drucksache 594/19 (Beschluss)

... In Artikel 1 sind dem § 4 Absatz 2 folgende Sätze anzufügen: "Das gilt auch für implantierbare Medizinprodukte der Klasse III, die in Gesundheitseinrichtungen nach Artikel 2 Nummer 36 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 MPDG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - MPDG

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 MPDG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil und Nummer 2 MPDG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil MPDG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 MPDG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 einleitender Satzteil MPDG

8. Zu Artikel 1 § 10 Satz 2 MPDG

9. Zu Artikel 1 § 11 Satz 2 MPDG

10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 MPDG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 MPDG

12. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 MPDG

13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 MPDG

14. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Nummer 3 MPDG

15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 - neu - MPDG

16. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 Satz 1 MPDG

17. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 2 MPDG

18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Satz 1 MPDG

19. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 MPDG

20. Zu Artikel 1 § 71 und § 74 sowie §§ 77 und 78 MPDG

21. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 MPDG

22. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 6 Satz 1 MPDG

23. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 1 MPDG

24. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 2 Satz 01 - neu - und Satz 1 MPDG

25. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 - neu - MPDG

26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 MPDG

27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Satz 01 - neu - MPDG

28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 1 MPDG

29. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Nummer 5 - neu - MPDG

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

30. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 MPDG

31. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 MPDG

32. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 Satz 1 MPDG

33. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 MPDG

34. Zu Artikel 1 § 78 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 MPDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 1 MPDG

36. Zu Artikel 1 § 81 MPDG

§ 81
Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler

37. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 1 MPDG

38. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 9 MPDG

39. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 12 MPDG

40. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 13 MPDG

41. Zu Artikel 1 § 86 MPDG

42. Zu Artikel 1 § 86 und § 97 MPDG

43. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 MPDG

44. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Nummer 3 MPDG

45. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 4a - neu - MPDG

46. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 5 MPDG

47. Zu Artikel 1 § 93 Absatz 1 Nummer 1 MPDG

48. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MPDG

49. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 5a - neu - MPDG

50. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Nummer 4a - neu - MPDG

51. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a MPDG

52. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 MPDG

53. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - MPDG

54. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 557/19

... (1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen (digitale Gesundheitsanwendungen).



Drucksache 396/19

... 1. in den Steuerklassen I, II, IV bis VI 16 956 Euro und



Drucksache 523/19

... . Dieser Trend hat in den letzten 15 Jahren stark zugenommen. Auch statische Berechnungen oder die Beurteilung der Expositionsklasse sind Gegenstand. Alle diese Tätigkeiten setzen eine fachlich qualifizierte Ausübung zur Vermeidung von Gefahren für Gesundheit oder Leben von Dritten voraus. Zudem besteht eine große fachliche Nähe zu dem der Anlage A zugeordneten Steinmetzhandwerk (siehe Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung vom 13. April 2018 (BGBl. I S. 447) und Werksteinherstellerausbildungsverordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1168)). Nach der aktuellen Prüfung lag die Gefahrneigung des Handwerks bereits 2004 vor und hätte schon damals eine Zulassungspflicht erforderlich gemacht.



Drucksache 591/19 (Beschluss)

... Auf Autobahnen kommt es häufig zu schweren Unfällen, bei denen ein Lkw zum Teil ungebremst auf ein anderes Fahrzeug auffährt. Notbremsassistenzsysteme warnen die Kraftfahrzeug Führenden bei drohenden Kollisionen und verringern die Geschwindigkeit des Fahrzeugs automatisch. Mithilfe von Notbremsassistenzsystemen kann die Anzahl und Schwere von Auffahrunfällen mit schweren Nutzfahrzeugen deutlich verringert werden. Notbremsassistenzsysteme sind für bestimmte Lkw und Busse (Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M2 und M3) bei neuen Fahrzeugtypen nach einem festgelegten Zeitschema abhängig von der Fahrzeugkategorie und -bauart schrittweise seit dem 1. November 2013 verpflichtend vorgeschrieben. Diese Einführung wurde mit dem 1. November 2018 abgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 6 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23 Absatz 1c Satz 3 - neu - StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 39 Absatz 1b StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 39 Absatz 7 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd und Doppelbuchstabe ee § 39 Absatz 7 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 39 Absatz 10 Satz 2 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 2 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 3 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 4 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c, Nummer 13 Buchstabe f, Nummer 14 Buchstabe b und Nummer 17 § 44 Absatz 4 Satz 2, Absatz 6, § 45 Absatz 11, § 46 Absatz 2a und § 52 Absatz 5 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 45 Absatz 1h Satz 1 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 8 - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 47 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu -, Absatz 2 Nummer 4 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 - neu - StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 2.1 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 3.2 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 9.1 Spalte 3 Satz 2 StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 und 24.1 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 24.1 Spalte 3 Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 25 StVO Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c ist zu streichen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 31 StVO

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 41.1 Spalte 3 StVO

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe i Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 54.4 Spalte 3 StVO

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe j1 und j2 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummern 63.6 und 64.2 StVO

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe k Anlage 2 laufende Nummer 68 Spalte 2, Spalte 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und c, Erläuterung Nummer 3 - neu - StVO

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a bis c Anlage 3 laufende Nummer 7 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 8 Spalte 3 Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, Nummer 5 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 10 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2 StVO

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 7 StVO

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 24.1 und 24.2 - neu - StVO

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 22 StVO

33. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 01 bis 04 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.2 und 2.3 BKatV

34. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 5a, 5b und 5c - neu -, Nummer 24o und 24p - neu - und Nummer 43 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 39, 39.1, 41, 64, 64.1 und Anhang zu Nummer 11 der Anlage Tabelle 1 Abschnitt a und c BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

35. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 9a und 9b - neu -, Nummer 12a, 12b, 12c und 12d - neu -, Nummer 13, Nummer 13a, 13b, 13c und 13d - neu -, Nummer 17 und Nummer 24g und 24h - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 51, 51.1, 51b, 51b.1, 51b.2, 51b.2.1, 51b.3, 52, 52.1, 52.2, 52.2.1, 53.1, 60 und 60.1 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

36. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 17a, 17b und 17c - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 54, 54.1, 54.2, 54.2.1, 54.3, 54.3.1, 54.3.2. 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3 BKatV

37. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 55b - neu - BKatV

38. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24b, 24c, 24d, 24e und 24f - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 58, 58.1, 58.1.1 und 58.1.2 - neu -, 58.2 und 58.2.1 BKatV Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe e Anlage 13 zu § 40 laufende Nummer 3.2.7d - neu - FeV

39. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24i - neu - bis 24n - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 63, 63.1, 63.2, 63.3, 63.4, 63.5 BKatV

40. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24q und 24r - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 117 und 118 BKatV

41. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 32a - neu - bis 32d - neu - Anlage laufende Nummer 141.1 bis 141.4 BKatV , Nummer 33 Anlage laufende Nummer 141.4.1 BKatV , Nummer 33a - neu - bis 33d - neu - Anlage laufende Nummer 141.4.2, 141.4.3, 142, 142a BKatV , Nummer 39a - neu - Anlage laufende Nummer 153 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:


 
 
 


Drucksache 368/19 (Beschluss)

... Der nicht vorbestrafte 16-jährige A nimmt dem ebenfalls 16-jährigen B im Klassenzimmer die Trinkflasche weg, wobei er ihn zur Ermöglichung der Wegnahme schubst (§ 249

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 67a JGG , Nummer 14 § 70a JGG

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 68a Absatz 1 Satz 2 - neu - JGG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c § 70 Absatz 3 Satz 1 JGG

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 70 Absatz 3 JGG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 70a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 JGG

8. Zu Artikel 6a - neu - § 52 Absatz 1 SGB VIII

‚Artikel 6a Änderung des SGB VIII


 
 
 


Drucksache 515/19

... Mit der Erhöhung der Steuersätze der Luftverkehrsteuer wird die Einzelmaßnahme 27 des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Der Steuersatz für Abflüge zu Zielorten in Ländern der Anlage 1 war bislang bezogen auf die Distanz, die mittels dieser Distanzklasse abgedeckt wird, im Verhältnis zu den Steuersätzen für Abflüge zu Zielorten in anderen Ländern eher niedrig. Zur Verstärkung der Anreizwirkung zu umweltgerechtem Verhalten im Flugverkehr, insbesondere für Abflüge zu Zielorten in Ländern der Anlage 1, erfolgt eine gewichtete Erhöhung der Luftverkehrsteuersätze, wobei der Steuersatz für Abflüge zu Zielorten in Ländern der Anlage 1 gegenüber den anderen Steuersätzen stärker erhöht wird.



Drucksache 394/19

... c) die Klasse der Hauptgefahr oder, falls zugeordnet, Unterklasse der Güter sowie bei Klasse 1 der Buchstabe der Verträglichkeitsgruppe,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 2
Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung

1. Art der Beförderungsdurchführung

2. Verpackung und Kennzeichnung von Versandstücken

3. Dokumentation

4. Ladung

5. Menge der Güter

6. Von der Freistellung ausgenommene Güter

Artikel 3
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 491/1/19

... )/km emittieren. Diese Fahrzeugklasse wird gemäß § 47 Absatz 4 Buchstabe a Satz 2 Nummer 2 BImschG von bestehenden Verkehrsverboten ausgenommen.



Drucksache 372/1/19

... Eine Einschränkung auf die Klassen CE und DE, weil die Fahrlehrerlaubnis erloschen ist, erscheint nicht zielführend. Für sämtliche Fahrlehrerlaubnisklassen, auch die Fahrlehrerlaubnisklassen A und BE, ist die Eignung nach Anlage 5 und 6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Satz 4 FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 1a zu § 2a Abschnitt 2.4 FahrlGDV

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.1.2 und 5 FahrlAusbO

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 1 FahrlPrüfV , Artikel 6 Nummer 1 § 6 Absatz 2 FahrschAusbO , Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 3 Satz 2, § 15a Absatz 3 Satz 1, § 15b Absatz 2 Satz 2 und 3, § 15c Absatz 1 Satz 1 FZV und Artikel 8 Inkrafttreten

‚Artikel 7a Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 FahrlPrüfV

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 16 Absatz 3 Satz 6 und 8 FeV

7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Anlage zu § 1 Gebührennummer 202.5 GebOSt

8. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - Anlage zu § 1 Gebührennummer 301.1 GebOSt

9. Zu Artikel 5 Nummer 3, 5 und 7 Anlage zu § 1 Gebührennummer 302.6, 303.1 und 310 GebOSt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 230/1/19

... Die vorgeschlagenen Begrifflichkeiten sind nicht geeignet, die duale Berufsausbildung als eigenständigen und gleichwertigen Bildungsweg neben einer Hochschulausbildung zu stärken. Vielmehr wird das Hochschulsystem wieder als Referenzsystem genommen. Solange sich die berufliche Bildung an der Hochschulbildung orientiert, wird sie in der Wahrnehmung ein Bildungsweg 2. Klasse bleiben. Zudem können die Begrifflichkeiten zu Verwirrung und Erklärungsbedarf führen. Der "Meister" steht auf der Stufe "Bachelor Professional", obwohl die höhere Stufe des "Master Professional" begrifflich ähnlich wie der Meister klingt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 § 27b Absatz 2 Satz 1 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - BBiG , Nummer 25 § 53b Absatz 5 - neu -, § 53c Absatz 5 - neu -, § 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 31 Absatz 2 Satz 2 - neu - HwO , Nummer 17 § 42b Absatz 5 - neu -, § 42c Absatz 5 - neu -, § 42d Absatz 5 - neu - HwO

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 8 - neu - BBiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 19 Absatz 2 BBiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - § 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - § 51a Absatz 3 Satz 2 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 BBiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 38 Satz 2, 3 BBiG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 § 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG

16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 2 Satz 2 HwO

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 3 Satz 1 HwO

19. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 5 HwO

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 47 Absatz 5 - neu - BBiG

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 § 39 Absatz 3 HwO

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 53c Überschrift, Absatz 1, 4, § 53d Überschrift, Absatz 1, 4, § 54 Absatz 3 Nummer 2, 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 42c Absatz 1, 4, § 42d Absatz 1, 4, § 42f Absatz 3 Nummer 2, 3 HwO , Nummer 30 § 45 Absatz 2 HwO , Nummer 32 § 51 Buchstabe b HwO

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 22:

Zu Artikel 1 Nummer 25

§ 53a
Fortbildungsstufen

§ 42a
In der höherqualifizierenden Berufsbildung gibt es drei Fortbildungsstufen. Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53f - neu -, § 56 Absatz 3 - neu - BBiG

§ 53f
Fortbildungsabschlüsse

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42h Absatz 1 Satz 2 HwO

27. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 59 Satz 1a - neu - BBiG

28. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG

29. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 105 BBiG

31. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 31 Absatz 2 Satz 1a - neu - Absatz 3 HwO *

32. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 7 Satz 1 HwO

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt Höhere Berufsbildung


 
 
 


Drucksache 670/19

... Das Verordnungsvorhaben trägt wie auch das der Verordnung zugrundeliegende Psychotherapeutengesetz zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. So fordert Grundregel 1 der Managementregeln der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie "Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht den kommenden Generationen aufbürden. Zugleich muss sie Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen treffen und niemanden zurücklassen". Des Weiteren verlangt Managementregel



Drucksache 43/19

... /EG /EG zur Wirkstoffklasse der Retinoide eingeleitet. Ziel des Verfahrens war eine wissenschaftliche Neubewertung der bereits verfügbaren Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung. Zusätzlich wurde auch das Risiko für das Auftreten von neuropsychiatrischen Nebenwirkungen überprüft. In das Verfahren eingeschlossen waren die zur Wirkstoffklasse der Retinoide zählenden Wirkstoffe Acitretin, Adapalen, Alitretinoin, Bexaroten, Isotretinoin, Tazaroten und Tretinoin zur oralen sowie topischen Anwendung. Auf die Retinoide zur topischen Anwendung soll im Folgenden nicht weiter eingegangen werden, da sie nicht Gegenstand der Neuregelung sind.



Drucksache 573/19

... (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Motoren der Klassen IWP und IWA im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Nummer 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtundzwanzigste Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhaltenspflichten

§ 3
Genehmigungsbehörde, Bekanntgabe der Technischen Dienste und Auskunftspflicht

§ 4
Marktüberwachungsbehörden

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Übergangsvorschriften

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4901, BMU: Entwurf einer Achtundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Mobile Maschinen und Geräte, 28. BImSchV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 220/19

... (2) Der Nachweis nach Absatz 1 kann auch durch einen Führerschein mit den gültigen und nach dem 31. Dezember 1998 erworbenen Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erbracht werden, sofern diese Fahrerlaubnis vor nicht mehr als fünf Jahren erworben oder die Geltungsdauer mindestens einer dieser Fahrerlaubnisklassen innerhalb der letzten fünf Jahre verlängert wurde." ‘



Drucksache 358/2/19

... haben die Gesundheitsämter bereits jetzt die Aufgabe, bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben. Ebenso sollen Gesundheitsämter und Schulen bereits nach § 34 Absatz 10

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 454/19 (Beschluss)

... haben Ehegatten und Lebenspartner die Möglichkeit, einmal im Kalenderjahr eine Änderung der Steuerklassen zu beantragen. Bereits derzeit sehen Verwaltungsanweisungen (z.B. R 39.2 Absatz 2 Satz 3 LStR) eine Reihe von Ausnahmen vor, die Ehegatten und Lebenspartnern zusätzliche Steuerklassenwechsel im Laufe eines Kalenderjahres ermöglichen, um so auf Änderungen im persönlichen Bereich (z.B. Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Wiederaufnahme eines Dienstverhältnisses, Tod eines Ehegatten, Trennung) zu reagieren.



Drucksache 661/1/19

... Künftig soll das Institut eine Due Diligence-Prüfung durchführen und die Forderung anhand eines Kriterienkataloges einer von drei Klassen (A, B oder C) zuordnen. Sind alle Kriterien für die Klasse A erfüllt, kann ein Risikogewicht von 40 Prozent verwendet werden. Es kann auf 30 Prozent verringert werden, wenn das Institut eine harte Kernkapitalquote von mindestens 14 und eine Leverage Ratio von mindestens 5 Prozent aufweist. Leider erfüllen die meisten deutschen Banken diese Anforderung nicht, sodass das verminderte Risikogewicht voraussichtlich selten Anwendung finden würde. Das Risikogewicht für Forderungen an ungeratete Banken würde sich mithin regelmäßig von derzeit 20 auf 40 Prozent verdoppeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/1/19




1. Zu Nummer 1a - neu -

2. Zu Nummer 1 Satz 3 der Begründung

3. Zu Nummer 7 Buchstabe b Satz 3a - neu - der Begründung

4. Zu Nummer 7 Buchstabe e der Begründung

5. Zu Nummer 7 Einleitungssatz und Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 98/19 (Beschluss)

... Dennoch ist im Gesetzentwurf keine Regelung vorgesehen. Aufgrund der langen Übergangszeit von zwölf Jahren werden noch sehr viele Absolventen die Ausbildung nach dem alten System durchlaufen. Um für diesen Zeitraum keine Zwei-Klassen-Gesellschaft in der psychotherapeutischen Ausbildung entstehen zu lassen, bedarf es dringend einer Übergangsregelung, die die Vergütung sowie die sozialrechtliche Absicherung für die ambulante Arbeit regelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/19 (Beschluss)




1. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung - Kostentragung

2. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung - Höhe der Kosten

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - PsychThG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - PsychThG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 PsychThG

6. Zu Artikel 1 § 8 PsychThG

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 PsychThG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 PsychThG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 PsychThG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 PsychThG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 5 und Satz 6 - neu - PsychThG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 8 und Absatz 9 PsychThG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 10 Satz 2 PsychThG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 PsychThG

15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 PsychThG

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 3 und § 20 Absatz 2 Nummer 7 PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 und Absatz 6 Satz 1 und § 25 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 24 und § 25 PsychThG

20. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1a - neu - PsychThG

21. Zu Artikel 1 § 27 PsychThG

22. Zu Artikel 1 § 27 PsychThG

23. Zu Artikel 1 allgemein

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb - neu - § 73 Absatz 2 Satz 2 SGB V

25. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 73 Absatz 2 Satz 4 SGB V

26. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 73 Absatz 2 Satz 6 SGB V

27. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 92 Absatz 6a Satz 1 und Satz 4 SGB V

28. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 95c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

29. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 117 Absatz 3 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 117 Absatz 3 Satz 3 SGB V

31. Zu Artikel 12 Absatz 2 und Absatz 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

32. Zum Gesetzentwurf allgemein

33. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 594/1/19

... In Artikel 1 sind dem § 4 Absatz 2 folgende Sätze anzufügen: "Das gilt auch für implantierbare Medizinprodukte der Klasse III, die in Gesundheitseinrichtungen nach Artikel 2 Nummer 36 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/1/19




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 MPDG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - MPDG

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 MPDG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil und Nummer 2 MPDG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil MPDG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 MPDG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 einleitender Satzteil MPDG

8. Zu Artikel 1 § 10 Satz 2 MPDG

9. Zu Artikel 1 § 11 Satz 2 MPDG

10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 MPDG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 MPDG

12. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 MPDG

13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 MPDG

14. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Nummer 3 MPDG

15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 - neu - MPDG

16. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 Satz 1 MPDG

17. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 2 MPDG

18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Satz 1 MPDG

19. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 MPDG

20. Zu Artikel 1 § 71 und § 74 sowie §§ 77 und 78 MPDG

21. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 MPDG

22. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 6 Satz 1 MPDG

23. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 1 MPDG

24. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 2 Satz 01 - neu - und Satz 1 MPDG

25. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 - neu - MPDG

26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 MPDG

27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Satz 01 - neu - MPDG

28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 1 MPDG

29. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Nummer 5 - neu - MPDG

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

30. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 MPDG

31. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 MPDG

32. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 Satz 1 MPDG

33. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 MPDG

34. Zu Artikel 1 § 78 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 MPDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 1 MPDG

36. Zu Artikel 1 § 81 MPDG

§ 81
Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler

37. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 1 MPDG

38. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 9 MPDG

39. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 12 MPDG

40. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 13 MPDG

41. Zu Artikel 1 § 86 MPDG

42. Zu Artikel 1 § 86 und § 97 MPDG

43. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 MPDG

46. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Nummer 3 MPDG

47. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 4a - neu - MPDG

48. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 5 MPDG

49. Zu Artikel 1 § 93 Absatz 1 Nummer 1 MPDG

50. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MPDG

51. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 5a - neu - MPDG

52. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Nummer 4a - neu - MPDG

53. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a MPDG

54. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 MPDG

55. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - MPDG

56. Zum Gesetzentwurf allgemein

57. Zum Gesetzentwurf allgemein

58. Zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Vigilanz


 
 
 


Drucksache 584/19

... § 86 Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 515/19 (Beschluss)

... In der polyzentrischen Wirtschaftsstruktur der Bundesrepublik Deutsschland erfüllen neben den Hub-Flughäfen auch die internationalen Verkehrsflughäfen ohne Hub-Funktion eine wichtige Verkehrsfunktion für die exportorientierte Wirtschaft der jeweiligen Metropolregionen. Die geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer führt insbesondere bei diesen Flughäfen, die in der Regel einen hohen Anteil an Flügen innerhalb der Distanzklasse I (bis 2 500 Kilometer) aufweisen, zu einer deutlichen Belastung.



Drucksache 236/18

... Vor dem Hintergrund der neuen Ergebnisse einerseits und der zahlreichen Stickoxidgrenzwertüberschreitungen andererseits sind Hardware-Nachrüstungen an Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 5 unverzichtbar. Die Automobilindustrie ist in ihrer Herstellerverantwortung gefordert, zeitnah substanzielle Stickoxid-Reduktionen auch über bauliche Umrüstungen zu erreichen.



Drucksache 158/18

... - Weltklasse-Forscherinnen und -Forscher, -Labore und -Startups. Die EU ist im Bereich der Robotik stark aufgestellt und verfügt über weltweit führende Industrieunternehmen, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gesundheitswesen und Produktion, die bei der Nutzung der KI eine Führungsrolle übernehmen sollten;



Drucksache 90/18 (Beschluss)

... Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/18 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 90/1/18

... Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/1/18




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 289/1/18

... Um noch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen, könnte das vorgeschlagene Modell erweitert werden, indem zusätzlich Angaben zum Grad der Nachhaltigkeit eingeführt werden. Diese "Nachhaltigkeitsklassen" könnten ähnlich wie bei Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten bei allen Produkten verpflichtend angegeben werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, durch Erweiterung des Modells auf eine umfassende Transparenzpflicht hinzuwirken. Somit wird für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar, dass Finanzprodukte oder Finanzierungen, die das EU-Label nicht tragen, den Nachhaltigkeitskriterien auch nicht genügen. Auf diese Weise wird es den Investoren erleichtert, aus der Nachhaltigkeitsperspektive riskante Produkte zu erkennen.



Drucksache 355/18 (Beschluss)

... Damit wird akzeptiert und festgeschrieben, dass die Altenpflege zu einer Ausbildung zweiter Klasse - zwischen Helferausbildung und generalistischer Ausbildung - wird. Es wird der Eindruck vermittelt, dass der Arbeitsplatz in der Altenpflege mit einem niedrigeren Ausbildungsniveau als in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bewältigt werden kann. Ferner wird das Ziel einer Angleichung der Entlohnung aufgegeben. Außerdem wird ein Wechsel zwischen den einzelnen Arbeitsbereichen nicht mehr problemlos möglich sein. Hier muss mit Auswirkungen auf die Attraktivität und das Ansehen dieses Arbeitsfeldes sowie eines Rückgangs von Auszubildenden gerechnet werden. Das Ziel der Einführung einer generalistischen Ausbildung - die Verbesserung der Attraktivität des Berufes in allen Pflegebereichen - wird verfehlt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 274/18

... Durch die Regelung in Nr. 8 Buchstabe b (Testierung des Wertes der vermarkteten Erzeugung durch Wirtschaftsprüfer) wird eine neue Informationspflicht eingeführt. Betroffen sind derzeit 31 Erzeugerorganisationen. Die Testierung erfolgt einmal jährlich. Da die Fallzahl den Wert von 10.000 unterschreitet, wurden die Bürokratiekosten im vereinfachten Verfahren ermittelt. Die Testierung wird der Kostenklasse Steuern/Subventionen hohe Komplexität zugeordnet, der Kostenfaktor beträgt 188,09 €. Daraus ergeben sich jährliche Bürokratiekosten in Höhe von 5.830,79 €.



Drucksache 223/18

... Dieser Teil legt die Güteklassen für die Qualität von aufbereitetem Wasser und die damit einhergehende Verwendung in der Landwirtschaft fest (Tabelle 1). Teil A schreibt die Mindestanforderungen an die Wasserqualität vor, die von der GFS auf Grundlage der in den Mitgliedstaaten und international üblichen Praxis definiert wurden (Tabelle 2).



Drucksache 20/18

... Der Bildungsbereich kann von der Öffnung der Klassen, von praxisnahen Erfahrungen und Projekten sowie von neuen Lerninstrumenten, -materialien und offenen Bildungsressourcen profitieren. Online-Zusammenarbeit kann Lernende stärken. Der Zugang zu und der Einsatz digitaler Technologien können dazu beitragen, die Leistungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern aus sozioökonomisch starken und sozioökonomisch schwachen Familien zu verkleinern. Differenzierter Unterricht kann sich positiv auf die Motivation auswirken, da auf die Bedürfnisse der einzelnen Lernenden eingegangen wird. Die Fortschritte bei der Integration neuer Technologien in den Unterricht sind derzeit allerdings noch beschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich

3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten

4. Vorrangige Maßnahmen

4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken

4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel

4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen

5. Zusammenfassung und Ausblick


 
 
 


Drucksache 551/18 (Beschluss)

... Die Anzahl der signifikanten Stellen ist bei der Anwendung der Rundungsregel im Hinblick auf die Feststellung, ob der in der Verordnung festgelegte Emissionsgrenzwert eingehalten ist oder nicht, relevant. Im Sinne einer Gleichbehandlung von Anlagentypen, die sich nur in der Leistungsklasse unterscheiden,



Drucksache 300/18

... es und entsprechende Vorschriften in den Landesstatistik-gesetzen). Sie sind im Regelfall nur zur vorübergehenden Verwendung bestimmt und von den Erhebungsmerkmalen regelmäßig zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen, gesondert aufzubewahren und zu löschen, soweit sie nicht für spätere Befragungen erneut benötigt werden. Zum Teil werden aber auch in diesem Stadium schon weitere Informationen über Wohnungen benötigt, etwa um geschichtete Befragungen (z.B. nach Baualtersklassen) zu ermöglichen. Zum anderen geht es um die Verwendung dieser und weiterer Daten bei der Erstellung von Mietspiegeln. Betroffen sein können sowohl Daten aus der Primärdatenerhebung als auch anderweitig erlangte Informationen über Wohnungen, um etwa Plausibilitätsprüfungen zu ermöglichen. Bei einfachen Mietspiegeln können Sekundärdaten auch zur unmittelbaren Verwendung als Schätzgrundlage verwendet werden. Es handelt sich insbesondere um Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die zur statistischen Verwendung bestimmt sind (vgl. § 10 Absatz 1 Satz 1 des



Drucksache 543/18

... des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren enthält zahlreiche Ermächtigungen für die Mitgliedstaaten, auf Grund derer die Klassifizierung und Kennzeichnung von Schlachtkörpern der genannten Tierarten näher ausgestaltet werden kann.



Drucksache 186/2/18

... Der Verordnungsentwurf setzt auf die inzwischen veröffentlichte neue Genehmigungsverordnung (EU) Nr. 2018/858 für Fahrzeuge der Klassen M, N und O auf, die ab 01. September 2020 für Neufahrzeuge anzuwenden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 186/2/18




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 582/18

... - Die Kommission wird auch prüfen, ob endokrine Disruptoren in das bestehende internationale System zur Klassifizierung von Chemikalien aufgenommen werden können. Damit würde eine globale Lösung für die Identifizierung endokriner Disruptoren geschaffen (ähnlich wie bei anderen Klassen von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/18




2 Einleitung

Was ist das endokrine System?

1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN

Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden

2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN

Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU

EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren

Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele

Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren

3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN

Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren

Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Ein integratives Konzept

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 370/18

... des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren enthält eine Neuregelung im Hinblick darauf, welche Personen mittels welcher Klassifizierungsmethoden die Einstufung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen durchführen dürfen. Das vorliegende Gesetz dient einerseits der Umsetzung dieser Neuregelung in nationales Recht. Andererseits sollen mit diesem Gesetz fleischhandelsrechtliche Vorschriften an EU-rechtliche Vorgaben und an den sich aus der Kontrollpraxis ergebenden Regelungsbedarf angepasst werden.



Drucksache 600/18 (Beschluss)

... "Die Klasse der auf Grund einer ab dem 19.01.2013 erteilten Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr zu erteilenden allgemeinen Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 6. Auf dem Führerschein ist in Feld 10 der Tag zu vermerken, an dem die Dienstfahrerlaubnis für die betreffende Klasse erteilt worden ist. Wenn die Geltungsdauer der betreffenden Klasse der Dienstfahrerlaubnis befristet ist, wird die im Dienstführerschein vermerkte Geltungsdauer in Feld 11 der betreffenden Klassen eingetragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/18 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel und Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Angabe zu § 30a und Anlage 8e FeV Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 FeV Nummer 7a - neu - § 24a Absatz 2 FeV Nummer 16a - neu - Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 - neu - FeV

Anlage 8e
(zu § 24a Absatz 2 Satz 1)

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 FeV Nummer 15b* - neu - Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5 FeV Artikel 8 Inkrafttreten

Artikel 8
Inkrafttreten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7b** - neu - § 26 Absatz 1 Satz 5 und Satz 5a - neu - FeV Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 bis 6 - neu - und Absatz 1a - neu - FeV Nummer 15a - neu - Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 FeV Nummer 17a - neu - Anlage 10 zu §§ 26 und 27 FeV

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30a Absatz 2 Satz 3 bis 6 - neu - FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 31 Absatz 4 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 76 Nummer 11a, 11b, 11c und 11d FeV

7. Zu Artikel 4 Anlage zu § 1 GebOSt

‚Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


 
 
 


Drucksache 389/18 (Beschluss)

... sollen bei Vorhaben von großer Tragweite die Verfahrensdauer reduziert, die behördliche Planungsarbeit und die Investitionstätigkeit der Wirtschaft gestärkt werden (vgl. BT-Drucksache 10/171 Seite 7 ff.). Für Straßen sieht § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 VwGO bislang lediglich in Bezug auf Planfeststellungsverfahren für den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts vor, soweit nicht gemäß § 50 Absatz 1 Nummer 6 VwGO sogar eine erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts besteht. Für Planfeststellungsverfahren, die eine unter das Landesrecht fallende Straßenklasse zum Gegenstand haben, liegt dagegen die erstinstanzliche Zuständigkeit bei den Verwaltungsgerichten, so dass für diese Straßenkategorien zwei Tatsacheninstanzen eröffnet sind und das gesamte Gerichtsverfahren drei Instanzen umfassen kann.



Drucksache 157/18

... verschiedene Klassen von Biomolekülen und ihre Liganden sowie darauf, die Beziehungen zwischen ihnen und die damit verbundenen Regulierungsmechanismen zu verstehen. (SWD(2013) 436).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 223/18 (Beschluss)

... 6. Weiterhin bleibt unverständlich, dass der Verordnungsvorschlag zwar die Wiederverwendung durch den Betreiber bis zur Abgabe regelt, die Anwendung dann jedoch unreguliert lässt. Maßgebend für die Einhaltung der Mindestanforderungen ist jedoch die ordnungsgemäße Verwendung in der Landwirtschaft. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Güteklasse und damit verbundener Pflanzenkategorie erheblich.



Drucksache 152/18

... Mit der "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" wird den europäischen Verbrauchern wie den europäischen Unternehmen die Sicherheit und der Schutz garantiert, den sie brauchen. Die "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" betrifft die Stärkung von Verbrauchern durch Förderung der Fairness und den Vertrauensaufbau innerhalb des Binnenmarkts. Sie wird sicherstellen, dass es keine Verbraucher zweiter Klasse in der Europäischen Union gibt und dass europäische Unternehmen innerhalb eines Regulierungsrahmens tätig sind, der den heutigen Herausforderungen entspricht und gleiche Wettbewerbsbedingungen in gesamten Binnenmarkt anbietet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 360/18 (Beschluss)

... Aus der Begründung der Verordnung geht zutreffend hervor, dass sich die Vorhaltekosten der Pflegeschulen bei einer geringen Veränderung der Schülerzahlen grundsätzlich nicht ändern, weil die Fixkosten gleich hoch bleiben. Diese müssen vorzugsweise durchgängig, zumindest aber für ein Schuljahr verlässlich refinanziert werden. Deshalb ist in der Verordnung auf das Schuljahr und nicht auf das Kalenderjahr (Finanzierungszeitraum) abzustellen, weil sonst der bezweckte "Bestandsschutz" zum Beispiel bei einem Ausbildungsstart im Herbst (September/Oktober) eines Kalenderjahres schnell ins Leere läuft. Durch den Bezug auf das Schuljahr kann zudem auf die tatsächliche Schülerzahl bei einem Ausbildungsgang abgestellt werden anstelle der im Vorjahr zum 15. Juni prospektiv geschätzten und gemeldeten Zahl. Mit dem Bezug auf das Schuljahr anstelle des Kalenderjahres entfällt außerdem das Erfordernis zur Anknüpfung an die Einrichtung einer neuen oder den Wegfall einer bestehenden Klasse. Denn dieser Fall wird während eines laufenden Schuljahres praktisch nie eintreten. Für das neue Schuljahr wäre dann ohnehin die tatsächliche Zahl der Schüler zu Schuljahresanfang maßgeblich. Sinkt die Schülerzahl in einer Klasse zum neuen Schuljahr auf Null, so erfolgt auch keine Finanzierung mehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)

A Änderungen

1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV

3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV

4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV

6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV

8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 72/18

... "8. Im Fall einer Änderung der Informationen im gemäß Absatz 1 übermittelten Anzeigeschreiben oder einer Änderung der zu vertreibenden Anteilsklassen teilt der OGAW den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats diese mindestens einen Monat vor Umsetzung der Änderung schriftlich mit.



Drucksache 582/1/18

... : Wie auch bei anderen Klassen von



Drucksache 175/1/18

... Nach der geltenden Rechtslage können minderjährige Kinder im Rahmen des Familiennachzugs bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nur ins Bundesgebiet nachziehen, wenn sich bereits mindestens ein Elternteil im Bundesgebiet befindet. Wenn sich - wie es bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern der Fall ist - kein Elternteil im Bundesgebiet befindet, können zwar die Eltern nachzugsberechtigt sein, nicht aber Geschwister. In Fällen, in denen - was häufig der Fall ist - noch weitere minderjährige Geschwister mit den Eltern im Herkunfts- oder einem Transitland leben, stellt dies Eltern vor die nicht zumutbare Situation, dass sie nur mit einem ihrer minderjährigen Kinder zusammenleben können und, wenn sie sich für einen Familiennachzug entschieden, andere minderjährige Kinder für ungewisse Dauer im Herkunfts- oder Transitland zurücklassen müssten. Das schließt den Nachzug zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern häufig faktisch aus, obwohl gerade diese besonders auf die Familienzusammenführung angewiesen wären und erhebliche staatliche Anstrengungen notwendig sind, um diesen Minderjährigen die Eltern zu ersetzen.



Drucksache 94/18

... (y) automatisierter Fernunterricht, dessen Funktionieren auf das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netzwerk angewiesen ist und dessen Erbringung wenig oder gar keine menschliche Beteiligung erfordert, einschließlich sogenannter virtueller Klassenzimmer, es sei denn, das Internet oder das elektronische Netz dienen nur als Kommunikationsmittel zwischen Lehrer und Schüler,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 440/18

... ist jedoch zu entnehmen: Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 28,4 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer nicht einmal die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate; gerade einmal bei 12 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten. Beim Upload fallen die Zahlen etwas positiver aus. Es ist nicht die erste Untersuchung die zeigt, dass Kundinnen und Kunden oftmals nicht die vertraglich vereinbarte maximale Da-tenübertragungsrate erhalten.



Drucksache 575/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Befreiung von Fahrverboten für Bestandsfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 4 und Euro 5 nur umgesetzt werden kann, wenn vom Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeugtypen definiert werden, die den neuen Wert von 270 mg/km einhalten.



Drucksache 250/18 (Beschluss)

... mit dem Ziel, eine bessere Kennzeichnung von Reifen herbeizuführen. Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Reifen der Klasse C3 und die Aktualisierung der Klassifizierungseinteilungen erachtet der Bundesrat als sinnvoll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/18 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 11

Zu Anhang II Format der Kennzeichnung

Zu Anhang III Technische Unterlagen


 
 
 


Drucksache 563/18 (Beschluss)

... Allerdings wird die vorgeschlagene Maßnahme zur Korrektur, nämlich einer Absenkung des anzulegenden Wertes auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde zum 1. Januar 2019, besonders hinsichtlich der geplanten kurzfristigen Einführung als kritisch gesehen, da diese eine Vielzahl bereits bestehender geplanter Projekte gefährden und somit einen Einschnitt in die Planungssicherheit und den Vertrauensschutz bedeuten würde. Um der Branche die notwendige Zeit für Anpassungen zu geben, hält der Bundesrat die Einführung einer längeren Übergangsfrist für erforderlich und fordert, dieses entsprechend umzusetzen. Zudem sollte überprüft werden, ob eine Überförderung tatsächlich für alle Anlagenklassen innerhalb des betroffenen Segmentes von 40 kWp bis 750 kWp gleichermaßen gilt und nicht eine stärkere Differenzierung der Absenkung sinnvoll wäre.



Drucksache 543/18 (Beschluss)

... Unter den Begriff "Erzeugnisse aus Fleisch" werden bereits verarbeitete Waren wie z.B. Wurst subsumiert, während z.B. Schlachtkörper nicht dazu gehören. Handelsklassen wiederum gelten nur für ganze, halbe oder viertel Schlachtkörper, so dass § 6 in der beabsichtigten Fassung keine Anwendung finden könnte.



Drucksache 223/1/18

... 10. Weiterhin bleibt unverständlich, dass der Verordnungsvorschlag zwar die Wiederverwendung durch den Betreiber bis zur Abgabe regelt, die Anwendung dann jedoch unreguliert lässt. Maßgebend für die Einhaltung der Mindestanforderungen ist jedoch die ordnungsgemäße Verwendung in der Landwirtschaft. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Güteklasse und damit verbundener Pflanzenkategorie erheblich.



Drucksache 33/18

... ) Informationen über Betriebe und die Zahl der dort Beschäftigten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab in der Vergangenheit zu diesem Zweck auf maschinell verwertbaren Datenträgern bestimmte Betriebsdaten (Betriebsnummer, Name, Anschrift und Wirtschaftsklasse des Betriebes, Zahl der Arbeitnehmer) an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder weiter. Rechtsgrundlage für die Übermittlung war § 139b Absatz 5a der



Drucksache 305/18

... Die von der Bundesregierung angekündigte Kürzung bei der Förderung von KWK-Bestandsanlagen erstreckt sich auf alle betrachteten Größenklassen gleichermaßen, obwohl sich die Anlagen in ihrer Wirtschaftlichkeit je nach Typ erheblich unterscheiden. Insbesondere bei mittelgroßen und kleineren KWK-Anlagen ergeben Gutachten, dass keine Überförderung aus dem KWKG besteht.



Drucksache 575/18

... a) Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6,



Drucksache 250/1/18

... [mit dem Ziel, eine bessere Kennzeichnung von Reifen herbeizuführen. Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Reifen der Klasse C3 und die Aktualisierung der Klassifizierungseinteilungen erachtet der Bundesrat als sinnvoll.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/1/18




Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 11

Zu Anhang II Format der Kennzeichnung

Zu Anhang III Technische Unterlagen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.