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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kleinbusse"


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Drucksache 479/13

... Die Vorgehensweisen der Schmuggler sind sehr verschieden. Waren kommen in Schiffscontainern, in straßentauglichen Fahrzeugen (Lastwagen, Kleinbusse, Pkw), in kleinen Schiffen über das Meer oder über Flüsse, per Eisenbahn oder als Luftfracht oder per Post an. Das Einschmuggeln von Tabakerzeugnissen, die durch andere Waren verborgen werden, ist nach wie vor die häufigste Vorgehensweise. Das wiederholte Schmuggeln geringer Mengen ist ein großes Problem in den Grenzregionen. Diese Form des Schmuggels ist teilweise gut organisiert: Die geringen Mengen werden zu größeren Ladungen zusammengefasst und anschließend in andere Mitgliedstaaten befördert, wo sie auf dem illegalen Markt verkauft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU

2.1. Die Art des illegalen Handels

2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU

2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU

2.4. Illegale Herstellung in der EU

2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen

3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen

3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher

3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen

3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden

3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden

3.3.1.1. Risikomanagement

3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente

3.3.2. Andere Behörden

3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren

3.3.4. Korruption

3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern

3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus

4. Weitere Vorgehensweise

4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize

4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette

4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften

4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU

4.3.1.1. Risikomanagement

4.3.1.2. Operative Aktionen

4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung

4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden

4.3.1.5. Besondere Problembereiche

4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern

4.4. Verschärfung der Sanktionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 15/05

... Im übrigen schafft die Neufassung eine gesicherte Rechtsgrundlage für Umgang und Verkehr mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1. Diese haben im nicht eingebauten Zustand ein Gefährdungspotenzial, das einen sicheren Umgang durch nicht fachkundiges Personal - Autofahrer oder Hobbybastler - nicht gewährleistet. In der Vergangenheit wurde der Zulassungsinhaber durch Auflagen zur Zulassung verpflichtet, mit der Weitergabe der Gegenstände zu gewährleisten, dass insbesondere keine Arbeiten am oder mit dem Gegenstand außerhalb fachlich qualifizierter Betriebe erfolgen. Nachdem nunmehr vermehrt Austauschlenkräder mit Airbagmodul und ausbaufähige Sitze für Pkw und Kleinbusse auf den Markt gelangen, die vom Kfz-Inhaber getauscht und aufbewahrt werden können, und zudem Bestrebungen erkennbar sind, Airbag- und Gurtstraffereinheiten auch im Zubehörhandel und in Verbrauchermärkten anzubieten, war eine überarbeitung der Freistellungsregelungen geboten. Ein- und Ausbau selbst werden nicht als Verarbeiten, sondern als Form des Verwendens betrachtet. Die Neufassung der Vorschrift stellt nunmehr sicher, dass Ein- und Ausbau sowie beabsichtigtes Auslösen (Vernichten) von entsprechenden Gegenständen nur im Fachbetrieb durch speziell geschultes Personal erfolgen. Die Schulung vermittelt eine eingeschränkte Fachkunde. Sie ist auf Anforderung der Behörde nachzuweisen. Eine umfassende Fachkunde, die durch einen Befähigungsschein nach § 20

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 229/05

... • Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Anlage

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 229/1/05

... Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/05




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu Nummer 2

Zu § 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 229/05 (Beschluss)

... • Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu Nummer 2

Zu § 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 436/17 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.