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"Klimaschutzgründen"
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV )
... Der Entwurf entspricht einer nachhaltigen Entwicklung, in dem er das Steueraufkommen des Gesamtstaates sichert und unterstützt damit den Indikatorenbereich 8.2 (Staatsverschuldung - Staatsfinanzen konsolidieren, Generationengerechtigkeit schaffen). Der Entwurf verhindert ungerechtfertigte Steuervorteile für nicht aus Klimaschutzgründen förderungsfähige Baumaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden und unterstützt damit den Indikatorenbereich 13.1 a (Klimaschutz).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen
§ 2 Anforderung an ein Fachunternehmen
§ 3 Inkrafttreten
Anlage 1 Wärmedämmung von Wänden
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 2 Wärmedämmung von Dachflächen
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 3 Wärmedämmung von Geschossdecken
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 4 Erneuerung der Fenster oder Außentüren
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 5 Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Anlage 6 Erneuerung der Heizungsanlage
6.1 Solarkollektoranlagen
6.2 Biomasseanlagen
6.3 Wärmepumpen
Technische Fördervoraussetzungen für effiziente Wärmepumpen
6.4 Gasbrennwerttechnik Renewable Ready
6.5 Hybridanlagen
6.6 Brennstoffzellen
6.7 Mini-Kraft-Wärmekopplung - Mini KWK Blockheizkraftwerke
6.8 Anschluss an ein Wärmenetz
Anlage 7 Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Anlage 8 Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Drucksache 533/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... -orientierte Preise aus Klimaschutzgründen dringender Handlungsbedarf besteht, spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass auf nationaler Ebene baldmöglichst andere Bepreisungsinstrumente genutzt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
5. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEHG
6. Zu § 7 Absatz 5 BEHG
7. Zu § 8a - neu - BEHG
§ 8a Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels
8. Zu § 11 Absatz 3 BEHG**
9. Zu Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 BEHG
Drucksache 263/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2021 - 2025) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont Europa"
... 3. Für den Bundesrat ist mit Blick auf das ITER-Projekt äußerst zweifelhaft, dass die Kernfusionsenergie einen relevanten oder wirtschaftlichen Beitrag zur Energiegewinnung und Energieversorgung Europas in absehbarer Zeit leisten könnte. Eine Energiegewinnung durch Kernfusionstechnologien im praktisch relevanten Maßstab - deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt - würde erst zu einer Zeit erfolgen können, zu der die Wende zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien schon aus Klimaschutzgründen abgeschlossen sein muss. Im Übrigen würde auch bei dieser Technologie weiterhin radioaktiver Abfall produziert. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die für die Kernfusionsforschung und Kernfusionstechnologie vorgesehenen Mittel wesentlich effizienter zum Wohl der Gemeinschaft zur Weiterentwicklung ökonomisch und ökologisch nachhaltiger Technologien - wie beispielsweise erneuerbarer Energien - eingesetzt werden.
Drucksache 300/18
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz)
... Diese Kappungsgrenzen sowie die des neu eingefügten Absatz 3a sind insbesondere bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen interessengerecht. Zum einen bleibt es auch hier bei dem Grundsatz, dass die Vermieterinnen und Vermieter die Sanierungskosten auf die Mieter umlegen können. Eingeschränkt wird lediglich die Dauer der Refinanzierung. Zum anderen wird stärker berücksichtigt, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen zwar regelmäßig die Energieeffizienz steigern, was zu niedrigeren Heizkosten für die Mieter führt; sie aber bei Betrachtung der Gesamtmiete kaum jemals warmmietenneutral sind. Eine Gesetzesregelung, die dennoch weiterhin allein die Verteilung der Kosten für die Sanierung und damit für Klimaschutzmaßnahmen zwischen der Vermieter- und Mieterseite im Blick hat und eine Erhöhung der Sanierungsrate durch Setzung finanzieller Anreize zu Gunsten der Vermieterinnen und Vermieter und sogleich zu Lasten der Mieterinnen und Mieter bewirken soll, ist dann nicht mehr gerechtfertigt. Denn es besteht insbesondere aus Klimaschutzgründen und zur Erreichung verbindlicher Klimaschutzziele ein öffentliches Interesse an der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes. Entsprechend müssen durch die öffentliche Hand zusätzliche finanzielle Anreize gesetzt werden, um die derzeit niedrige Sanierungsrate und -tiefe bei Bestandsgebäude zu verbessern. Diverse staatliche und kommunale Förderprogramme sollen schon jetzt solche finanzielle Anreize schaffen. Von diesen Fördermöglichkeiten wird aber nur im geringen Maße Gebrauch gemacht, solange die eigenfinanzierte energetische Modernisierung mit der anschließenden Möglichkeit einer zeitlich unbegrenzten elfprozentigen Umlage die wirtschaftlich attraktivere Variante ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 558e Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung
Artikel 2 Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]
Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Satz 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3 und 4
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Drucksache 736/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 - COM(2017) 698 final
... 11. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass die Atomkernfusionsenergie einen relevanten und wirtschaftlichen Beitrag zur Energiegewinnung und Energieversorgung Europas in absehbarer Zeit leisten könnte. Selbst die Machbarkeit und den unklaren Erfolg des ITER-Projekts unterstellt, würde kommerzielle Energiegewinnung durch die Kernfusionsenergie erst zu einer Zeit erfolgen können, zu der die Wende zur Energieerzeugungs-Technologie aus erneuerbaren Energien - schon aus Klimaschutzgründen - abgeschlossen sein muss. Diese für die Kernfusionsforschung und -technologie vorgesehenen Mittel können wesentlich effizienter zum Wohl der Gemeinschaft zur Weiterentwicklung von ökologisch nachhaltigen Technologien wie beispielsweise erneuerbaren Energien eingesetzt werden.
Drucksache 80/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG )
... Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 7. November 2014 (BR-Drucksache 436/14(B)) mehrere Änderungen an dem Gesetz gefordert, um sicherzustellen, dass das Ziel einer Förderung der elektrischen Mobilität aus Klimaschutzgründen auch erreicht werden kann. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind diese Forderungen jedoch im Wesentlichen nicht aufgegriffen worden.
Drucksache 102/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... "Eine Verdrängung der hocheffizienten KWK-Anlagen durch eine andere weniger effiziente getrennte Versorgung mit Strom und Wärme muss auch aus Klimaschutzgründen vermieden werden."
Zu Abschnitt I Absatz 2 Satz 5, Absatz 4, Zur Begründung Nummer 1 Absatz 3 Satz 4 - neu -, Nummer 2 Satz 5, 7, Nummer 6 Satz 2 - neu
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Drucksache 102/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Der wirtschaftliche Betrieb der hocheffizienten Anlagen ist derzeit gefährdet und wird durch eine andere weniger effiziente getrennte Versorgung mit Strom und Wärme verdrängt. Eine technologieoffene Förderung von strommarktorientierten hocheffizienten Bestandsanlagen ist dringend geboten. Dies sind sowohl die Bestandsanlagen in der allgemeinen Versorgung, die die Wärmeversorgung großer Stadtgebiete sicherstellen, sowie Anlagen im industriellen Bereich und in der Objektversorgung. Eine angemessene Förderung von KWKBestandsanlagen ist auch zwingende Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die Rahmenbedingungen müssen durch die KWKGNovelle so angepasst werden, dass eine Abschaltung und Stilllegung von hocheffizienten Bestandsanlagen vermieden wird. Ohne eine Förderung dieser Anlagen drohen ein Rückgang der KWK-Strommenge und gleichermaßen ein Rückgang der KWK-Wärmemenge in Deutschland. Eine Verdrängung der hocheffizienten KWK-Anlagen durch eine andere weniger effiziente getrennte Versorgung mit Strom und Wärme muss auch aus Klimaschutzgründen vermieden werden. Es ist zu evaluieren, inwieweit eine Differenzierung bei der Förderhöhe für verschiedene Anlagentypen erforderlich, sachgerecht und administrierbar ist.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,
Drucksache 710/13
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von begrenzten und befristeten Privilegien für Fahrzeuge mit besonders geringem Kohlendioxid (CO2 )- und Schadstoffausstoß im öffentlichen Straßenraum und zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2 - und Schadstoffausstoß und Euro 6/VIFahrzeugen mittels Plaketten durch gesetzliche Maßnahmen
... Die Kennzeichnung erfolgt primär aus Luftreinhalte- und Klimaschutzgründen, da es sich um Fahrzeuge handelt, die, insbesondere bei Einsatz von regenerativ gewonnenem Strom, im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren einen erheblichen Umweltvorteil aufweisen. Eine Definition, die eine Abgrenzung allein an einer Bauartvorschrift anlehnt, ist hierfür nicht dienlich, denn dann könnten auch Fahrzeuge umfasst sein, die nur eine sehr geringe Kapazität für elektrische Fahranteile haben und dadurch überwiegend mit dem Verbrennungsmotor betrieben werden, wodurch sie keinen Vorteil beim CO
Drucksache 379/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... Sowohl aus Klimaschutzgründen als auch aus Gründen der Versorgungssicherheit wurde lange Zeit der Ausbau der Produktion und des Einsatzes von
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 37a Absatz 3 Satz 3 BImSchG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 EnergieStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 EnergieStG
Drucksache 379/09 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... Sowohl aus Klimaschutzgründen als auch aus Gründen der Versorgungssicherheit wurde lange Zeit der Ausbau der Produktion und des Einsatzes von
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 37a Absatz 3 Satz 3 BImSchG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 EnergieStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 EnergieStG
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d § 50 Absatz 5 EnergieStG
Drucksache 923/1/08
Antrag der Länder Bremen, Hamburg
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung "
... -Emissionen, die aus Klimaschutzgründen dringend erforderlich wäre. Die Reduktion von CO
Drucksache 148/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... /EG besteht, deren Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird. Ausdrücklich ausgenommen sind aus vollzugspraktischen Erwägungen ferner Kühlcontainer, die im Vergleich zu Kühlfahrzeugen bauartbedingt eine wesentlich niedrigere Kältemittelverlustrate aufweisen, sowie ausländische Kühlfahrzeuge, die sich im Regelfall nur vorübergehend im Anwendungsbereich dieser Verordnung befinden und sich somit einer rein nationalen Regelung weitgehend entziehen. Die Bundesregierung hält Regelungen zu mobilen Kälte- und Klimaanlagen, die Emissionen fluorierter Treibhausgase weiter reduzieren, aus Klimaschutzgründen jedoch für geboten und wird sich deshalb auf europäischer Ebene für entsprechende Rechtsetzungsmaßnahmen einsetzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre
§ 4 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
§ 6 Zertifizierung von Betrieben
§ 7 Kennzeichnung in deutscher Sprache
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Verordnungsermächtigungen
III. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
Drucksache 38/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur zukünftigen Beimischung von Biokraftstoff en
... einsatzes nach sich. Dies ist aus Klimaschutzgründen sicher wünschenswert. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen einer derart starken Ausweitung der Produktion von Biokraftstoffen sind im Augenblick jedoch kaum absehbar. Vor allem die Agrarmärkte und die Landnutzung dürften von dieser Entwicklung tangiert sein.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur zukünftigen Beimischung von Biokraftstoffen
zu 1
zu 2
zu 3
zu 4
Drucksache 9/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... Das Gesetz führt die Pflicht ein, bei der Versorgung von neuen Gebäuden mit Wärme auf Erneuerbare Energien zurückzugreifen. Die Nutzungspflicht wird durch erweiterte Fördermaßnahmen insbesondere für eine sozialverträgliche Sanierung von Altbauten und durch eine Regelung flankiert, die es Gemeinden und Gemeindeverbänden erlaubt, den Anschluss an ein Wärmenetz auch aus Klimaschutzgründen vorzuschreiben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil 3 Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zur Nutzungspflicht
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen
I. Solare Strahlungsenergie
II. Biomasse
III. Geothermie und Umweltwärme
IV. Kraft-Wärme-Kopplung
V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a Überblick
b Preiswirkungen
c Beschäftigungsimpulse
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Private
a Überblick
b Investitionskosten 6
c Investitionsvolumen
d Amortisation
e Nachweiskosten
4. Kosten für die Wirtschaft
5. Bürokratiekosten
a Überblick
b Informationspflicht nach §§ 9 und 10
c Alternativenprüfung
d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10
e Weitere Kosten
f Überprüfung
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Teil 1 . Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Teil 2 . Nutzung Erneuerbarer Energien
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Teil 3 . Finanzielle Förderung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Teil 4 . Schlussbestimmungen
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zur Anlage zu §§ 3 und 7
Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
Drucksache 38/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur zukünftigen Beimischung von Biokraftstoff en - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... einsatzes nach sich. Dies ist aus Klimaschutzgründen sicher wünschenswert. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen einer derart starken Ausweitung der Produktion von Biokraftstoffen sind im Augenblick jedoch kaum absehbar. Vor allem die Agrarmärkte und die Landnutzung dürften von dieser Entwicklung tangiert sein.
1. Zu Nummer 2
2. Zu Nummer 4
3. Zu Nummer 5 - neu -Dem Entschließungstext ist folgende Nummer 5 anzufügen:
Drucksache 923/5/08
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung "
... Diese Regelung schafft keine finanziellen Anreize zur Senkung der kraftfahrzeugbedingten Kohlendioxid-Emissionen, die aus Klimaschutzgründen dringend erforderlich wären.
Drucksache 712/2/07
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff " KOM (2007) 571 endg. Ratsdok. 13843/07
... Der Bundesrat setzt hohe Erwartungen in die künftige Rolle der Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Technologie u. a. für einen kombinierten Einsatz mit Hochleistungsbatterien zur Entwicklung von emissionsfreien Antriebssystemen bei Kraftfahrzeugen. Hierbei ist der Einsatz von Diesel-Hybrid-Antriebssystemen so weiter zu entwickeln, dass ein Austausch des Dieselantriebs durch eine Brennstoffzelle perspektivisch zu einer ökologisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Option für die weltweiten Klimaschutzanstrengungen wird. Vor diesem Hintergrund ermöglichen die Brennstoffzellen- und die Hybridtechnologie im komplementären Sinne substanzielle Strategien zur Weiterentwicklung der aus Klimaschutzgründen dringend benötigten elektrischen Antriebssysteme sowie der Speicherung und Verstetigung regenerativer Energie.
Drucksache 87/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
... 2002 aus Klimaschutzgründen insbesondere als Gesamtanforderung bei Neubauten eingeführte Kriterium des Primärenergiebedarfs wird von den beteiligten Kreisen nicht mehr in Frage gestellt. Über die im Rahmen der Gesamtberechnung zu verwendenden so genannten Primärenergiefaktoren für die verschiedenen Heizungs- und Warmwasserversorgungssysteme werden wesentliche Aspekte der Energieverluste auch der sog. Vorketten, also insbesondere der Umwandlung und Verteilung der verschiedenen Energieträger angemessen berücksichtigt. Auch die erst später (Dezember 2002) erlassene EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geht von einer ganzheitlichen energetischen Betrachtung der Gebäude aus, für die der primärenergetische Ansatz sinnvoll ist.
Drucksache 542/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
Drucksache 619/1/16
27.10.16
Empfehlungen der Ausschüsse
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.